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Das Flussneunauge (Lampetra fluviatilis Linnaeus, 1758), das im Anhang II der FFH-Richtlinie als Tierart „von gemeinschaftlichem Interesse“ aufgeführt ist, lebt in den Küstenregionen europäischer Meere und wandert als erwachsenes Tier zum Laichen in die einmündenden Flüsse. Daher kommt bzw. kam es in Sachsen-Anhalt nur in der Elbe und größeren Nebenflüssen wie der Havel, Mulde, Saale und Schwarzen Elster vor (Kammerad et al. 1997). Hier war es aber durch die starke Abwasserbelastung und den Bau des Elbewehres in Geesthacht (Niedersachsen) ausgestorben. Erst nach der Verbesserung der Wassergüte und der Errichtung von funktionsfähigen Fischaufstiegsanlagen in Geesthacht konnte es wieder in der Elbe aufsteigen. Am 1.5.2002 gelang der erste Nachweis für den erfolgreichen Aufstieg dieser Art in den Bereich der Mittelelbe durch den Fang von 34 Flussneunaugen am Stadtwehr Dessau (Gaumert & Zuppke 2003).
Die Zusammenstellung der Liste der charakteristischen Tierarten erfolgte analog der vom LAU (2002) geschilderten Vorgehensweise. Inzwischen konnten durch die vom LAU in den FFH-LRT Sachsen-Anhalts durchgeführten intensiven faunistischen Untersuchungen ein besseres Bild der charakteristischen und regional typischen Artengemeinschaften vermittelt werden. Allerdings stehen für einige der neu aufgenommenen FFH-LRT solche Untersuchungen noch aus. Deshalb werden hier in naher Zukunft verstärkte Anstrengungen nötig sein, die Wissenslücken zu schließen.