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Am 15.07.1996 wurde die Verordnung zur einstweiligen Sicherstellung des Naturschutzgebietes (NSG) "Hackpfüffler See" (Landkreis Sangerhausen) im Amtsblatt des Regierungspräsidiums Halle veröffentlicht. Die Geltungsdauer dieser Verordnung beträgt drei Jahre und kann einmalig um zwei Jahre verlängert werden. Innerhalb dieses Zeitraumes hat das nach Landesnaturschutzgesetz zuständige Regierungspräsidium Halle als Obere Naturschutzbehörde die Pflicht, darüber zu befinden, in welcher Form die endgültige Unterschutzstellung vorgenommen werden soll. Zur Vorbereitung der Verordnung ist die Schutzwürdigkeit darzustellen. Mit der vorliegenden Arbeit sollen die derzeit aus der Literatur bekannten floristischen Aussagen zum NSG sowie die durch die Mitarbeiter der Naturschutzstation "Süd harz" ermittelten Flächennutzungsdaten und Artenerfassungen zusammengestellt und gewertet werden.
Die vielgestaltigen Habitate der Südharzer Karstlandschaft bieten einer artenreichen Tierwelt Lebensraum. Zwar sind aus dem Südharz eine Vielzahl von Angaben zu den verschiedensten Tierarten bekannt, systematische Untersuchungen begannen aber erst in der jüngsten Zeit. Fast alle Daten wurden von Einzelpersonen zusammengetragen. Eine Zusammenstellung für den gesamten Harz, der auch alle verfügbaren Meldungen zum Südharz enthält, wurde 1997 mit dem Arten- und Biotopschutzprogramm "Landschaftsraum Harz" vom Landesamt für Umweltschutz veröffentlicht.