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In den Jahren 2009 und 2010 wurde das Büro Öko & Plan – Landschaftsplanung Dr. Simon durch das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU), Fachbereich Naturschutz, beauftragt, Untersuchungen zur Erfassung von Amphibien- und Reptilien-Arten der Anhänge II und IV der FFH Richtlinie sowohl in FFH-Gebieten als auch auf weiteren Flächen mit hohem Naturschutzwert im Nordosten Sachsen-Anhalts (rechtselbischer Teil) durchzuführen. Im Rahmen dieser Tätigkeit gelang Ralf Hennig am 02.07.2009 der Erstnachweis von Bergmolchen in einer Fahrspur nördlich Göritz inmitten eines Kiefernforstes im Hochfläming in Sachsen-Anhalt.
Die Glücksburger Heide liegt im äußersten Osten des Landes Sachsen-Anhalt. Innerhalb des Geltungsbereiches der FFH-Richtlinie gehört das Gebiet biogeographisch zur kontinentalen Region und wird naturräumlich als Teil des „Nordostdeutschen Tieflandes“ zur Einheit D11 „Fläming“ (Ssymank & Hauke in BfN 1998) und zur Landschaftseinheit 1.8 „Südliches Fläming-Hügelland“ (aktuelle Landschaftsgliederung Sachsen Anhalts in Reichhoff et al. 2001) gerechnet. Die Region ist insgesamt dünn besiedelt und stellt einen relativ unzerschnittenen Raum dar. Die Glücksburger Heide in den Grenzen des ehemaligen Truppenübungsplatzes ist Teil eines weitestgehend zusammenhängenden, zwischen Jessen bis Seehausen und Linda ausgedehnten Forstkomplexes von insgesamt mehr als 10.000 ha Fläche.
Der publizierte Nachweis von Lepidurus apus (L.) in der Elbtalaue bei Rühstädt (Bulow 1992) gibt Anlass, auf das Vorkommen dieses Blattfußkrebses (Phyllopoda) im Mittelelbegebiet bei Wittenberg hinzuweisen, da diese Art von Heidecke und Neumann (1987) wegen ihres erdgeschichtlichen Alters und ihrer ökologischen Spezialisierung als "Naturschutzobjekt" bezeichnet wird.