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In den Jahren von 2004 bis 2006 erfolgten Kartierungen von FFH-Lebensraumtypen (LRT) nach Anhang I der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) in Natura 2000-Gebieten (FFH-Gebiete und Europäische Vogelschutzgebiete) des Biosphärenreservates Karstlandschaft Südharz. Kartiert wurden 13 Offenland- und sieben Wald-LRT (Tab. 1). Drei der Offenland-LRT sind entsprechend der FFH-Richtlinie als prioritär eingestuft (LRT 3180*, 6110* und 6230*) sowie der LRT 6210, wenn spezielle Orchideenarten nachgewiesen werden (LRT 6210*). Darüber hinaus gibt es zwei prioritäre Wald-LRT (LRT 9180* und 91E0*).
Streuobstflächen gehören zu den Landschaftselementen, die das südliche Harzvorland in besonderer Weise prägen. Ein Streuobstband, das Flächen von insgesamt 1.250 Hektar umfasst, zieht sich durch die Landschaft und verleiht ihr das typische Aussehen. Zwischen Goldener Aue und den nach Norden anschließenden Laubwäldern bieten diese Streuobstflächen insbesondere zur Blütezeit im zeitigen Frühjahr ein beeindruckendes Landschaftsbild.