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Die EU verabschiedete am 21. Mai 1992 die Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, die sogenannte Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie). Die Mitgliedsstaaten sind seitdem verpflichtet, ein europaweites Netz von besonderen Schutzgebieten zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung aufzubauen. In dieses Natura 2000 genannte Netz sind auch die auf der Grundlage der seit 1979 geltenden EU-Vogelschutzrichtlinie gemeldeten Europäischen Vogelschutzgebiete (EU SPA) integriert. Die reichhaltige Naturausstattung Sachsen-Anhalts ermöglichte die Auswahl von 265 FFH-Gebieten und 32 Vogelschutzgebieten (EU SPA). Die Gebiete wurden als „Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung der kontinentalen und der atlantischen biogeographischen Region“ im Amtsblatt der EU vom 15.01.2008 veröffentlicht. Nach den Vorgaben der FFH- und Vogelschutzrichtlinie sind die Natura 2000-Gebiete nun als besondere Schutzgebiete national zu sichern. Darüber hinaus sind in den besonderen Schutzgebieten geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Verschlechterung der natürlichen Lebensräume und der Habitate der Arten, für die die Gebiete ausgewiesen worden sind, zu vermeiden (vgl. Art. 6, Abs. 2 FFH Richtlinie). Alle erforderlichen Maßnahmen sind an den Ansprüchen der in den jeweiligen Gebieten vorkommenden Lebensraumtypen und Arten auszurichten.
Mit dem vorliegenden Sonderheft wird beispielhaft der Verfahrensweg der Ausweisung des Naturschutzgebietes Aland-Elbe-Niederung zur Umsetzung von Natura 2000 im Land Sachsen-Anhalt dokumentiert. Neben der Darstellung der naturräumlichen Situation des Gebietes und seiner naturschutzfachlichen Bedeutung werden insbes. Inhalt und Ablauf des Verwaltungsverfahrens sowie die Lösung der vielfältigen Nutzungskonflikte dargestellt. Dem Heft liegt eine beidseitig bedruckte Schutzgebietskarte des Landes Sachsen-Anhalt im Maßstab 1:250.000 bei. Auf einer Seite sind Schutzgebiete nach internationalem Recht dargestellt. Die zweite Seite der Karte liefert eine aktuelle Zusammenstellung (Stand 31.12.2009) der nach Landesnaturschutzrecht geschützten Gebiete und Objekte. Ein Beiheft mit Namen, Bezeichnung und Größe aller Gebiete komplettiert die Ausgabe.
Vor dem Hintergrund der Diskussionen zur Regulierung des Kormoranbestandes möchten auch die anerkannten Naturschutzverbände Naturschutzbund Deutschland (NABU), Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. und Ornithologenverband Sachsen-Anhalt e.V. (OSA) ihre Position zum Kormoran- bzw. Fischartenschutz darstellen. Anhand von wissenschaftlichen Fakten soll dem in der Öffentlichkeit weit verbreiteten Vorurteil, der Kormoran (Phalacrocorax carbo sinensis) störe im Land Sachsen-Anhalt das ökologische Gleichgewicht, entgegengetreten werden. Der Beitrag liefert so auch die Argumente für fach- und sachgerechtes administratives Handeln.
Während einer Exkursion in den ehemaligen Bergbaugebieten nordöstlich Halle-Ammendorf am 07. Juni 1999 wurde vom Verfasser ein Vorkommen von Ophris apifera aufgefunden.
Der Fundort befindet sich auf dem Plateau der Bergbauhalde „von der Heydt“. Das Alter der Halde ist nicht genau bekannt, es ist allerdings davon auszugehen, daß das Ende der Verkippung in den fünfziger bis sechziger Jahren erfolgte. Direkt anschließend dürfte die Rekultivierung und Aufforstung stattgefunden haben. Im nachfolgend beschriebenen Teil des Plateaus erfolgte die Anpflanzung von Crataegus spec.).
Der Hauptstandort ist charakterisiert durch eine relativ homogene lockere Crataegus spec.-Formation, die mit anderen gebüschbildenden Arten untersetzt ist (unter 10 % Eleagnus angustifolia, Cornus sanguinea, Rosa spec., Sambucus nigra, Ligustrum vulgare, Corylus avellana). Die Gebüschformation ist teilweise undurchdringlich dicht, aber auch mit mehr oder weniger großen Freiflächen und locker bestockten Flächen durchsetzt.