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Dies ist ein Crosspost mit freundlicher Genehmigung der Hessischen Stiftung Friedens- und Konfliktforschung. Der Beitrag findet sich ebenso auf der Seite der HSFK.
Trotz Bangen war am Ende allen zum Feiern zumute: Am 16. Dezember 2016 fasste die fünfte Überprüfungskonferenz der UN-Waffenkonvention (Convention on Certain Conventional Weapons, CCW) unter pakistanischem Vorsitz den Beschluss, im nächsten Jahr eine offizielle Expertenkommission einzusetzen, die sich mit letalen autonomen Waffensystemen (Lethal Autonomous Weapons Systems, LAWS) befassen soll. Diese Group of Governmental Experts (GGE) wird unter indischem Vorsitz „open-ended“ tagen und 2017 zu zwei je fünftägigen Treffen zusammenkommen...
"Artificial Intelligence (AI) is the future. [...] Whoever leads in AI will rule the world" (Russia Today, 2018). This was the central message that President Vladimir Putin conveyed to more than one million Russian school students in September 2017. He also promised to ensure that Russian knowledge of AI would benefit the world. However, the competition in this field is already playing itself out globally. Besides Russia, the USA and China are already in the race, with China, for example, having recently published an ambitious AI strategy, namely the "New Generation Artificial Intelligence Development Plan" (Webster et al., 2018). This document predicts China’s world leadership in the AI field as soon as 2030. The EU and several other countries – among them Germany in the autumn of 2018 - have followed suit with their own AI strategies. ...
Teil IV unserer Artikelserie zur Ethik der Drohnen. Deutschland diskutiert über bewaffnete Drohnen. Endlich. Allerdings hat es den Anschein, als sei die Debatte nur noch ein Scheingefecht. Denn die Entscheidung, ob Deutschland auf den Drohnenzug aufspringen soll, ist im Wesentlichen gefallen, und die Beschaffung scheint nur noch eine Frage der Zeit. Vor allem ist es interessant zu sehen, welchen Einschlag die „Debatte“ inzwischen genommen hat. Mit seiner Aussage, Waffen seien „ethisch neutral“ (die er im Anschluss relativierte, aber bezüglich aktueller Drohnen aufrecht erhielt), hat Verteidigungsminister de Maizière die Debatte in eine Richtung gelenkt, bei der zentrale sicherheitspolitische Fragen, aber auch Fragen der ethischen Einordnung zukünftiger Drohnensysteme weitgehend unter den Tisch fallen. Verengt man die Debatte auf die Frage der ethischen Einordnung aktueller Kampfdrohnen, dann bietet sich als „objektiver“ Maßstab zunächst das Humanitäre Völkerrecht an. Waffen, wie z.B. Bio- oder Chemiewaffen oder Landminen, sind deshalb geächtet, weil sie gegen die fundamentalen völkerrechtlichen Normen der Diskriminierung (der Unterscheidung zwischen Kombattanten und Zivilisten) oder der Proportionalität verstoßen. Drohnen sind zwar nicht so „chirurgisch“ präzise, wie es die Befürworter gerne hätten (nach Schätzungen des Bureau of Investigative Journalism ist ca. jeder vierte von Drohnen in Pakistan getötete Mensch ein Zivilist), aber ungenauer als andere Waffensysteme sind Drohnen sicher nicht. Und setzt man Drohnen nur im Rahmen völkerrechtlich zulässiger internationaler oder nicht-internationaler bewaffneter Konflikte ein, dann ist ihr Einsatz zulässig und völkerrechtlich nicht zu beanstanden...