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Introduction: Convivencia(s)
(2018)
How can members of different cultures, religions, and confessions live together peacefully? What rules of coexistence, interaction, and conflict regulation have these communities developed to enable this cohabitation? What role does law play in this? – This is not the first time such questions have been discussed. These questions gain a specific poignancy when it’s not just about taste or cultural preferences but rather concerns an existential dimension like the religious sphere: for instance, when the immanent is observed from the perspective of transcendence. Even the smallest event can lead to major conflicts. ...
Tamar Herzog arbeitet seit Jahren an einer Rechtsgeschichte der Praxis. In ihren Publikationen zur Strafrechtsgeschichte im frühneuzeitlichen Quito beschrieb sie das Funktionieren der Strafjustiz anhand zahlreicher Fallstudien und strich dabei die nicht-juristischen Faktoren als entscheidende Orientierung für die Entscheidungsfindung heraus (zuletzt in Upholding justice, 2004). In Defining Nations (2003) rekonstruierte sie das System der Bestimmung von Zugehörigkeit und ergo der Zuweisung von materiellen und immateriellen Ressourcen auf ähnliche Weise. Auch dort hat sie die komplexe Interaktion zwischen Normsetzung und -aneignung unterstrichen und damit die Rechtsgeschichten der Staatsangehörigkeit in imperialen Räumen neu akzentuiert. Das Besondere an ihren Arbeiten liegt nicht zuletzt darin, dass sie ihre Beobachtung stets in eine unaufgeregte Theorie des frühneuzeitlichen Rechts einordnet. Recht gibt für sie schlicht einen großen Teil der Regeln vor, in deren Horizont die Akteure handeln. Es sind nicht die einzigen, aber es sind wichtige Teile des normativen Universums. Die Spieler mögen sich – so ein in der Zusammenfassung benutztes Bild (264) – an diese Regeln halten, ihre eigenen Strategien im Umgang mit ihnen entwickeln oder sie schlicht missachten. Doch ganz unabhängig von diesen Regeln wird niemand sein Spiel treiben können. Der Zuschauer, der die Regeln kennt, kann das Ergebnis ebenfalls nicht vorhersagen. Er wird auch ratlos sein, wenn seine Mannschaft verliert. Aber er versteht das Spiel besser. Wer die Regeln nicht kennt, sieht nur Bewegung. In Frontiers of Possession bleibt Herzog dieser Methode treu. Sie schaut ins Archiv, auf den Einzelfall, von dort auf das Recht. Sie blickt von innen nach außen, kommt deswegen zu teilweise anderen Befunden als die Forschung und zeichnet damit ein klares – und zugleich komplexes – Bild. ...
Verfassung und Verfassungsrecht in Lateinamerika im Licht des bicentenario : Einleitung zur Debatte
(2010)
Mit einem knappen Aufruf hatten wir zur Debatte "Verfassung und Verfassungsrecht in Lateinamerika im Licht des bicentenario" eingeladen. Uns schien, dass die anstehenden 200-Jahrfeiern zur Unabhängigkeitsbewegung in Lateinamerika dazu genutzt werden müssten, Fragen an die Rechtsgeschichte zu stellen und rechtshistorische Erfahrung in die Diskurse um Verfassung und Verfassungsrecht in Lateinamerika einzubringen. ...
The end of an empire is almost always marked with legal acts, which often serve as the founding documents of a new order. There the beginning and the end converge. For example, the constitutional documents of Hispanic America after 1810 simultaneously heralded the dawn of new states and the twilight of the Spanish Empire. Since constitutions and the state institutions they help to build are deeply imbued with symbolic power, they are an important element in constructing, perhaps even in "inventing", nations. They provide raw materials for our regimes of memory and divide history into a "before" and an "after", through which they also exert a stabilising effect. ...
Debattieren wir in der Rechtsgeschichte zu wenig über Grundsätzliches und über Methodenfragen – oder lässt sich im Gegenteil eine gewisse Ermüdung feststellen, weil die Vielzahl übergreifender Diskussionen nur von der Quellenlektüre und der inhaltlichen Arbeit ablenkt? Die Antwort fällt schwer. Im Anschluss an einige Gespräche auf dem Rechtshistorikertag in Tübingen haben wir uns entschlossen, in Rechtsgeschichte – Legal History den Raum für genau diese Erörterung zur Verfügung zu stellen. Um die Debatte anzustoßen, haben wir den einleitenden Beitrag über Normengeschichte, Wissenschaftsgeschichte und Praxisgeschichte an knapp 30 Kolleginnen und Kollegen versandt und sie eingeladen, ihre Sicht der Dinge knapp und zugespitzt darzulegen. ...
The 100th anniversary of the Weimar Constitution’s promulgation has brought a number of new stimuli to a historiography that has for a long time focused largely on the Weimar Republic’s failure. Two prominent recent publications – Udo Di Fabio’s study and a collective volume edited by Horst Dreier und Christian Waldhoff – are reviewed in this issue by the Brazilian constitutional historian Marcelo Neves. His review and the last months’ public debate on the merits and flaws of the Weimar Constitution in Germany, which was framed by current concerns about the state of Western democracies, show to what extent constitutional history is always also a conversation about the present. ...
Westeuropa, das Baltikum, Russland und Skandinavien erscheinen heute als benachbarte Regionen von großer sprachlicher und kultureller Vielfalt. Wie eng sie historisch miteinander verwoben sind, wie dynamisch sich mit den imperialen auch die Rechtsräume in diesen Regionen veränderten, gerät dadurch leicht aus dem Blick. Livland, besiedelt von Esten, Letten und Litauern, seit dem 13. Jahrhundert unter dem Einfluss von deutschen Schwertbrüdern, Missionsbistümern, bald Herrschaftsgebiet des Deutschen Ordens, seit der Mitte des 16. Jahrhunderts zu Polen gehörend, im 17. Jahrhundert unter schwedischer, vom 18. bis zum 20. Jahrhundert unter russischer, eigener und deutscher Herrschaft, ist sicher ein Extremfall. Einem Ausschnitt aus der wechselvollen Geschichte dieser historischen Region – den Jahrzehnten schwedischer Besetzung zwischen 1630 und 1710 – widmet sich das Buch des finnischen Rechtshistorikers Heikki Pihlajamäki. ...
Jubiläen drängen zur Standortbestimmung. Im Jahr 2014 feiert die Frankfurter Goethe Universität ihren 100. Geburtstag. Man lud zu Bilanzen ein, zum Blick nach vorn, auf Erfahrungen und Erwartungen der Rechtswissenschaft und ihrer Teildisziplinen. In diese Spannung stellt sich auch dieser Beitrag zu den Perspektiven des Fachs ‚Rechtsgeschichte‘. Es wird deswegen nur kurz um 100 Jahre (I.), wenig um die Zeit nach 1945 (II.), weit mehr um Rahmenbedingungen rechtshistorischen Forschens in der ‚Berliner Republik‘ (III.) – und um Zukunftsperspektiven des Fachs gehen (IV.).