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Diese Rechtskolumne stellt in Form eines Essays den staatsrechtlichen Diskurs und einige seiner Akteure zur Thematik des realen Wandels der Lebensverhältnisse von Ehe und Familie dar und befasst sich mit den Schwierigkeiten dessen normativer Verarbeitung. Der relevante Verfassungstext wurde nicht geändert, umstritten ist die Auslegung und inwieweit sie sich verändern darf. Das Bundesverfassungsgericht erklärte seit 2009 mehr-fach die Ungleichbehandlungen zwischen Ehe- und Lebenspartnern für verfassungswidrig. Die Vereinigung der deutschen Staatsrechtslehrer debattierte auf der Staatsrechtslehrertagung 2013 in Greifswald über Ehe und Familie, wobei es, insbesondere von den Männern, emotiona-le Stellungnahmen gegen die Auflösung der Ehe zu hören gab. Es dreht sich jedoch in diesem Diskurs über Ehe und Familie nicht nur um die Gleichstellung von Lesben und Schwulen. Immer wird auch das Geschlechterverhältnis zwischen Männern und Frauen mitverhandelt. Mit dem oft verteidigten traditionellen Familienbild ist die Ehe als patriarchale Institution gemeint. Bis heute wirkmächtig geblieben ist das spezifisch deutsche Mütterlichkeitsideal: Bleibt Mutti nicht zuhau-se, leidet das Kind. Unsere europäischen Nachbarn teilen diese Einstellung nicht. Das Recht muss akzeptieren und aufnehmen, dass Menschen heute in vielfältigen Familienformen (zu denen unter anderen auch die traditionelle Kleinfamilie gehört) leben.
Das Bundesverfassungsgericht sieht sich wegen seiner Entscheidungen, insbesondere zur europäischen Integration sowie zur rechtlichen Gleichstellung der Ehe mit der eingetragenen Lebenspartnerschaft, in jüngster Zeit mit zunehmender Kritik aus den Reihen der politischen Akteure konfrontiert. Die Rechtskolumne stellt diese Kritik in einen historischen Kontext und zeigt, dass inhaltliche Konflikte zwischen dem Gericht und der Politik ein wiederkehrendes Phänomen darstellen. Daran anschließend werden in der Diskussion stehende Maßnahmen zur Begrenzung des gerichtlichen Einflusses analysiert, die sich aber im Ergebnis als wenig erfolgversprechend bzw. aufgrund ihrer negativen strukturellen Auswirkungen als nicht tragfähig erweisen.
Ilse Staff ist in mehrfacher Hinsicht eine Pionierin. Sie ist die erste Frau, die am Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Frankfurt habilitiert wurde, zugleich die erste Professorin an diesem Fachbereich sowie die erste Frau überhaupt, die sich im öffentlichen Recht im deutschsprachigen Raum habilitierte.
Der Beitrag zeichnet zunächst bedeutende private und berufliche Stationen des Lebens von Ilse Staff nach und widmet sich anschließend ihrem juristischen Werk, in dem ihre politischen Wertmaßstäbe sowohl in der Wahl der Themen wie auch in den inhaltlichen Positionen zum Ausdruck kommen: Ilse Staff setzte sich als eine der ersten kritisch mit der Rolle der Justiz im Dritten Reich auseinander und leistete damit einen maßgeblichen Beitrag zur rechtshistorischen Aufarbeitung der NS-Zeit. Darüber hinaus ist ihr oeuvre geprägt von der rechtsphilosophisch-verfassungstheoretischen Beschäftigung mit den Positionen bedeutender Staatsrechtslehrer der Weimarer Republik sowie umfassenden (rechtsvergleichenden) Auseinandersetzungen mit dem italienischen Staatsrecht bzw. der italienischen Staatslehre.
Die Biographie der Staatsrechtslehrerin Ilse Staff ist beeindruckend, offenbart aber auch jene Hindernisse, mit denen sich Frauen auf dem Weg in die Wissenschaft – auch heute noch – konfrontiert sehen. Der Beitrag analysiert deshalb abschließend, inwiefern diese von der Gen-derforschung identifizierten strukturellen Widerstände Einfluss auf die wissenschaftliche Karrie-re von Ilse Staff gehabt haben könnten.