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Im Januar 2008 gab es von der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag eine kleine Anfrage an die Bundesregierung in der Absicht, das Grundgesetz zu ändern, um Privatschulen besser fördern zu können. In Art.7, Abs.4 heißt es, dass private Schulen „als Ersatz für öffentliche Schulen” „der Genehmigung des Staates” bedürfen und den Landesgesetzen unterstehen. Die Genehmigung ist zu erteilen, „wenn die privaten Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird”. In ihrer Antwort auf die FDP-Anfrage sieht die Bundesregierung keine Notwendigkeit, das Grundgesetz zu ändern und verweist auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1992. In ihm wird bestätigt, dass der Staat dafür sorgen solle, dass Kinder verschiedener sozialer Schichten nicht durch Schulen getrennt werden. Privatschulen dürften deshalb nur eingerichtet werden, wenn spezielle pädagogische Konzepte oder religiöse Gründe vorlägen, die nicht durch eine öffentliche Schule abgedeckt würden. Das Gericht habe sich damals besorgt gezeigt, dass Privatschulen Kindern durch eine zu homogene Schülerschaft ein einseitiges Bild von der Gesellschaft vermitteln könnten. Die Bundesregierung ihrerseits befürchtet, dass Bundesländer noch unterschiedlicher über die Einrichtung von „freien Ersatzschulen” entscheiden würden als bisher schon, sollte der entsprechende Absatz im Grundgesetz gestrichen werden. (http://bildungsklick.de/pm/58086/regierung-gegen-grundgesetzaenderung) ...
Seit PISA 2000 den Begriff der Risikogruppe in die wissenschaftliche und politische Debatte einführte, sind die leistungsschwachen, lernbehinderten oder einfach langsamen Schülerinnen und Schüler auch solche, die mit einem besonderen Risiko leben. Bezogen auf den in der Studie zentral getesteten Kompetenzbereich Lesen sind es Jugendliche, die am Ende ihrer allgemeinbildenden Schulzeit nicht in der Lage sind, einfache Texte zu lesen und zu verstehen. Im fünfstufigen Kompetenzmodell, das PISA den Testaufgaben zugrunde legt, geht es auf der niedrigsten Stufe, der Kompetenzstufe I, um einfache informatorische Texte, in denen „eine oder mehrere unabhängige, aber ausdrücklich angegebene Informationen zu lokalisieren“ sind und es geht um „das Erkennen des Hauptgedankens des Textes oder der Intention des Autors bei Texten über bekannte Themen“, wobei der Hauptgedanke „entweder durch Wiederholung oder durch früheres Erscheinen im Text auffallend formuliert“ ist; es geht z.B. darum, „eine einfache Verbindung zwischen Information aus dem Text und weit verbreitetem Alltagswissen herzustellen“. ...
Im Koalitionsvertrag von Rot-Grün heißt es am Ende einer Präambel zur „Schule der Zukunft“: „Die Diskussion darüber, wie das Schulsystem ausgestaltet werden soll, ist in Nordrhein-Westfalen sehr kontrovers und polarisiert geführt worden. Wir wollen versuchen, mit allen Fraktionen und allen beteiligten Akteurinnen und Akteuren einen Konsens in der Schulpolitik zu erzielen.“ (Koalitionsvertrag zwischen der NRWSPD und Bündnis 90/Die Grünen NRW, Juli 2010, S.7) Wie stehen die Chancen für einen solchen Konsens?
Schulstreit in Niedersachsen
(2011)
Der Amtsantritt der CDU/FDP-Regierung in Niedersachsen im Jahre 2003 war verbunden mit dem klaren Bekenntnis zum dreigliedrigen Schulsystem aus Hauptschule, Realschule und Gymnasium und einer Kampfansage an die bestehenden Gesamtschulen im Lande. Sie sollten fortan nur noch als Auslaufmodell geduldet und Neugründungen nicht mehr genehmig werden. ...
Die schwarz-gelbe Regierung in Nordrhein-Westfalen übernahm 2005 von einer rot-grünen Koalition ein viergliedriges Schulsystem mit Hauptschule, Realschule, Gymnasium und Gesamtschule. Dazu kommt noch als fünfte Schulform die Sonderschule. Die letzte SPD-geführte Landesregierung konnte sich im Wahlkampf 2004, nach PISA 2000 und 2003 ein stärker integratives Schulsystem zwar vorstellen, wollte sich aber für den Umbau Zeit lassen und damit nicht den Wahlkampf belasten, den sie dann doch verlor. Die neue Landesregierung versucht in der laufenden Legislaturperiode dieses überkommene System zu stabilisieren versucht, indem sie das Siechtum der Hauptschule stoppen will und die boomende Nachfrage nach Gesamtschulplätzen so massiv ignoriert, dass in den Schuljahren 2008/09 und 2009/10 jeweils rund 15000 an Gesamtschulen angemeldeten Kinder keinen Platz fanden und so deren Eltern um das Recht der freien Schulwahl gebracht wurden. (Merkelbach 2009, S.4-6) Diese von einer CDU-Ministerin betriebene Politik ging zuletzt auch dem Koalitionspartner FDP zu weit und sie hat zugleich die beiden Oppositionsparteien zu weitgehenden Reformkonzepten herausgefordert. Es wird darum in der heißen Phase des Wahlkampfes heftiger zugehen als vor der letzten Landtagswahl.
Am 18.März 2010 stellte die Initiative „Wir wollen lernen“ den Antrag auf die Durchführung eines Volksentscheids. Verhindert werden soll die am 7.Oktober 2009 ins Schulgesetz aufgenommene schulpolitische Vereinbarung von Schwarz-Grün. Die Voraussetzung für den Antrag war ein erfolgreiches Volksbegehren, bei dem die Initiative 184000 Unterschriften sammelte, dreimal mehr als erforderlich. Zur Abstimmung, die am 18.Juli 2010 stattfinden wird, stehen die Forderungen an Bürgerschaft und Senat der Stadt * „eine Ausgliederung der Klassen 5 und 6 aus dem Gymnasium und anderen weiterführenden Schulen und deren Anbindung an die Grundschule als ‚Primarschule’ zu unterlassen“, * „Gymnasien und weiterführende Schulen in der bisherigen Form“ zu erhalten, * den Eltern wie bislang das Recht einzuräumen, „die Schulform für ihre Kinder nach Klasse 4 zu wählen.“ Sollte bei der Abstimmung eine Mehrheit der rund 245000 erforderlichen Wähler/innen zustimmen, wäre die Schulreform von Schwarz-Grün in wesentlichen Punkten gescheitert. ...
Mit Iain Lawrence’ "Die Tochter des Leuchtturmwärters" schließe ich meine Liste "Romane für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene", die ich seit meiner Verabschiedung in den Ruhestand geführt habe. Das eingeschränkte Arbeitsprogramm, das ich mir noch gönne, enthält inzwischen andere Prioritäten. Mit Befriedigung stelle ich fest, dass das Interesse, spannende und motivierende Gegenwartsliteratur für Kinder, Jungendliche und junge Erwachsene im breiten Angebot der Verlage ausfindig zu machen, unter denen, die in lesepädagogischen und literaturdidaktischen Institutionen arbeiten und publizieren, in den letzten Jahren sehr stark gewachsen ist. Gewachsen sind damit auch die Möglichkeiten, den eingeschränkten Kanon an Schullektüre zu erweitern und ein Fundament an Lesebereitschaft und Leselust zu sichern, das auch für die Entwicklung einer allgemeinen Lesekompetenz besonders wirksam zu sein scheint.