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Hintergrund und Problemstellung: Viele vermeidbare Medikamentennebenwirkungen bei älteren Patienten haben ihre Ursache in der fehlenden Dosisanpassung bei Niereninsuffizienz. Beim Patienten über 65 Jahre liegen die Serumkreatininwerte oft noch im Normbereich, während die tatsächliche Nierenfunktion schon deutlich beeinträchtigt ist. Eine genauere Beurteilung der Nierenfunktion ist mit der Berechnung der glomerulären Filtrationsrate möglich. In der vorliegenden Untersuchung wurde in einer Praxisgemeinschaft einer hausärztlich tätigen Internistin und einer Fachärztin für Allgemeinmedizin in Frankfurt retrospektiv exploriert, ob niereninsuffiziente Patienten als solche erkannt wurden und wenn ja, ob sie dosisadaptiert mit Medikamenten versorgt wurden, bzw. in wie vielen Fällen sie fehlerhafte Verordnungen erhielten. Methode: Eine Zielpopulation von 100 Patienten mit moderater bis schwerer Nierenfunktionseinschränkung (Kreatinin-Clearance von 60 oder kleiner) wurde retrospektiv hinsichtlich der verordneten Medikation untersucht. Dabei wurde die glomeruläre Filtrationsrate mittels Cockroft-Gault-Formel errechnet. Bei nierensensiblen Substanzen wurde die in der Fachinformation empfohlene Dosis mit der tatsächlich verordneten Dosis verglichen. Ergebnisse: Die Ergebnisse dieser Untersuchung zeigen, dass von 232 auswertbaren Patienten 102 eine errechnete Kreatinin-Clearance von weniger als 60 ml/min aufwiesen, obwohl bei 48 Patienten der Serumkreatininlevel noch im Normbereich lag. Eine Dosisanpassung wegen Niereninsuffizienz war bei 261 von 613 Verordnungen erforderlich und wurde in 189 Fällen wie empfohlen umgesetzt. In 72 Fällen (27%) wurde sie nicht korrekt durchgeführt. Hier wurde die Dosis 32 mal nicht angepasst, 40 mal wurde trotz Kontraindikation verordnet. Das Risiko einer Fehlverordnung war signifikant assoziiert mit dem Vorliegen einer schweren Nierenfunktionsstörung (GFR < 30ml/min). Mit dem Vorliegen eines normalen Serumkreatininwerts waren keine signifikanten Assoziationen nachweisbar. Die Substanzen Metformin, Ramipril, Enalapril, HCT, Spironolacton und Simvastatin machten den Hauptanteil der Fehlverordnungen im Bereich der Dauermedikation aus. Bei den temporären Verordnungen waren im Schwerpunkt Antibiotika (Cefuroxim, Cefpodoxim, Levofloxacin) und Antiphlogistika (Diclofenac, Ibuprofen) betroffen. Schlussfolgerung: In einer durchschnittlichen Hausarztpraxis kommen in signifikanten Maße Fehlverordnungen vor. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Insbesondere das Verschreibungsverhalten von Hausärzten hat eine zentrale Bedeutung für die Patientensicherheit bei Medikamentenverordnung und sollte unbedingt Gegenstand weiterer Untersuchungen sein.
Hintergrund: Untersuchungen bezüglich Tablettenlast, Sturzereignisse und unangemmessener Dosierung bei Niereninsuffizienz wurden bei Patienten in Pflege-und Altenheimen durchgeführt. Daten von Heimbewohnern im zunehmenden ambulanten Pflegebereich, speziell aus Deutschland wurden hier erörtert. Material und Methoden: Wir evaluierten Patienten, die täglich durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt wurden (Kohorte 1, N=102, Alter: Median 80 Jahre) oder Pflege ausschließlich von Angehörigen erhielten (Kohorte 2, N=102, Alter: Median 76 Jahre) an V1 als Ausgangspunkt, nach 6 Monaten (V2) und 12 Monaten (V3). Ergebnisse: An Visite 1 wiesen die Patienten aus Kohorte 1 im Median 5 (range 3-15), an Visite 3 im Median 6 (range 3-17) Verordnungen auf. Es konnten keine Unterschiede bezüglich der Anzahl und des Verordnungsmusters zwischen beiden Kohorten beobachtet werden. An Visite 1 war bei 30/102 Patienten aus Kohorte 1 ein Kreatininwert vorhanden, welcher innerhalb der letzten 6 Monate erhoben wurde, 13/30 Patienten wiesen eine eGFR < 50 ml/min. auf. 6/34 Medikamenten, welche der Anpassung an die Nierenfunktion bedürfen, wurden nicht angemessen dosiert. Seltene Kontrollen der Nierenfunktion und nicht angemessene Dosierung wurden auch an anderen Visiten und ferner bei Kohorte 2 beobachtet. Innerhalb eines Jahres 29/75 mobilen Patienten aus Kohorte 1 hatten ein Sturzereignis, 18/29 dieser Patienten wiesen eine regelmäßige Verordnung von Benzodiazepinen auf, während ein Benzodiazepin bei 6/46 Patienten regelmäßig verordnet wurde, welche kein Sturzereignis aufwiesen (Chi-test p= 0.004). In Kohorte 2 war die Anzahl der gestürzten Patienten geringer (19/84 mobilen Patienten, p= 0.028). 11/19 Patienten hatten eine Benzodiazepinverordnung, im Gegensatz zu 5/65 Patienten, die nicht gestürzt sind (Chi-test p=0.001). Schlussfolgerung: Es muss geklärt werden, ob ein Pflegedienst zur Arzneimitteltherapiesicherheit der Patienten beitragen kann, z. B. durch Überprüfung der Medikamentenpläne und Organisation zusätzlicher Laborwertkontrollen.