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Einleitung
(1996)
Biologische Vielfalt ist ein unersetzbarer Reichtum der Erde. Ihrer zunehmenden Beeinträchtigung Einhalt zu gebieten, galt die internationale Umweltkonferenz 1992 in Rio de Janeiro. Das dort verabschiedete Übereinkommen über die biologische Vielfalt, das inzwischen von über 170 Staaten unterzeichnet worden ist, soll dazu beitragen, dem Schutz der biologischen Vielfalt die ihm gebührende Bedeutung nicht nur beizumessen, sondern ihn auch in verstärktem Maße durchzusetzen. Deutschland hat maßgeblich zu dieser Biodiversitätskonvention beigetragen und sie am 21.12.1993 ratifiziert. Auf die Bedeutung und die Schwerpunkte der Konvention sei hier nur im Hinblick auf die Entwicklung der internationalen Vogelschutzgebiete im europäischen Biotopverbund besonderer Schutzgebiete "Natura 2000" eingegangen.
Der Bericht der Brundtland Kommission und das Gutachten des Sachverständigenrats für Umweltfragen haben in der Öffentlichkeit und bei politischen Entscheidungsträgern auf allen Ebenen eine breite Resonanz gefunden. Es geht um die Klärung der komplexen Fragestellung, wie eine dauerhaft tragfähige Grundlage für die menschlichen Lebenszusammenhänge gesichert werden kann. Innerhalb der Wissenschaftsdisziplinen, die sich mit der Gestaltung und Entwicklung des Verhältnisses von Gesellschaft und Natur beschäftigen, besteht weitgehende Einigkeit darin, dass die gegenwärtigen Wirtschaftsformen den Anforderungen der Nachhaltigkeit nicht genügen. Bei der Realisierung von Konzepten für eine "dauerhaft umweltgerechte Entwicklung" gibt es vielfältige Zielkonflikte, die bisher überwiegend in den Gesellschaftswissenschaften und in der Ökonomie diskutiert werden. Die Gesellschaft für Ökologie betrachtet es als ihre Aufgabe, wissenschaftlich-ökologische Inhalte verstärkt in die öffentliche Diskussion einzubringen. Ohne explizite Berücksichtigung der natürlichen Grundlagen unserer Existenz wird eine nachhaltige Entwicklung nicht erreichbar sein.
Das Naturschutzgebiet "Lüneburger Heide" ist eines der ältesten und größten Naturschutzgebiete Deutschlands. Ziel und Zweck der Unterschutzsteilung ist die Sicherung und Erhaltung einer historischen Kulturlandschaft. Wegen seiner überregionalen Bedeutung wurde dem Schutzgebiet bereits 1968 vom Europarat in Straßburg das Europa-Diplom verliehen.