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Einleitung
(1996)
Biologische Vielfalt ist ein unersetzbarer Reichtum der Erde. Ihrer zunehmenden Beeinträchtigung Einhalt zu gebieten, galt die internationale Umweltkonferenz 1992 in Rio de Janeiro. Das dort verabschiedete Übereinkommen über die biologische Vielfalt, das inzwischen von über 170 Staaten unterzeichnet worden ist, soll dazu beitragen, dem Schutz der biologischen Vielfalt die ihm gebührende Bedeutung nicht nur beizumessen, sondern ihn auch in verstärktem Maße durchzusetzen. Deutschland hat maßgeblich zu dieser Biodiversitätskonvention beigetragen und sie am 21.12.1993 ratifiziert. Auf die Bedeutung und die Schwerpunkte der Konvention sei hier nur im Hinblick auf die Entwicklung der internationalen Vogelschutzgebiete im europäischen Biotopverbund besonderer Schutzgebiete "Natura 2000" eingegangen.
Der Bericht der Brundtland Kommission und das Gutachten des Sachverständigenrats für Umweltfragen haben in der Öffentlichkeit und bei politischen Entscheidungsträgern auf allen Ebenen eine breite Resonanz gefunden. Es geht um die Klärung der komplexen Fragestellung, wie eine dauerhaft tragfähige Grundlage für die menschlichen Lebenszusammenhänge gesichert werden kann. Innerhalb der Wissenschaftsdisziplinen, die sich mit der Gestaltung und Entwicklung des Verhältnisses von Gesellschaft und Natur beschäftigen, besteht weitgehende Einigkeit darin, dass die gegenwärtigen Wirtschaftsformen den Anforderungen der Nachhaltigkeit nicht genügen. Bei der Realisierung von Konzepten für eine "dauerhaft umweltgerechte Entwicklung" gibt es vielfältige Zielkonflikte, die bisher überwiegend in den Gesellschaftswissenschaften und in der Ökonomie diskutiert werden. Die Gesellschaft für Ökologie betrachtet es als ihre Aufgabe, wissenschaftlich-ökologische Inhalte verstärkt in die öffentliche Diskussion einzubringen. Ohne explizite Berücksichtigung der natürlichen Grundlagen unserer Existenz wird eine nachhaltige Entwicklung nicht erreichbar sein.
Das Naturschutzgebiet "Lüneburger Heide" ist eines der ältesten und größten Naturschutzgebiete Deutschlands. Ziel und Zweck der Unterschutzsteilung ist die Sicherung und Erhaltung einer historischen Kulturlandschaft. Wegen seiner überregionalen Bedeutung wurde dem Schutzgebiet bereits 1968 vom Europarat in Straßburg das Europa-Diplom verliehen.
Exkursionen
(2002)
Die Exkursionen A-H werden Einblicke in Flora, Vegetation, Ökologie, Landschaften und Naturschutzfragen Südniedersachsens und anliegender Teile von Sachsen-Anhalt, Hessen und Thüringen geben. Die übrigen Exkursionsziele verteilen sich über den Harz, von seinen Randgebieten bis zum Brocken als höchstem Berg Norddeutschlands.
Der Beirat gibt ein globales CO2-Reduktionsziel an, das in einem „Invers-Szenario“ auf der Grundlage mathematisch-physikalischer Modelle berechnet wurde. Aus der Analyse der ökologisch und ökonomisch vermutlich noch tragbaren Belastungen durch Klimaänderungen wird zunächst ein „Toleranzfenster“ für die zulässigen Klimaentwicklungen festgelegt. Ökologische Grenzen ergeben sich dabei aus der Maximaltemperatur und den Temperaturgradienten, an die sich die Biosphäre noch anpassen kann. Ökonomische Grenzen sind durch die für die Weltwirtschaft gerade noch zumutbaren Klimafolgekosten bestimmt. Die Hauptergebnisse des Szenarios sind: • Die anthropogenen CO2-Emissionen müssen langfristig, d.h. über mehrere Jahrhunderte, nahezu auf Null reduziert werden. Dabei läßt das Klimasystem allerdings beträchtliche Freiheiten zu, was die Gestaltung des Emissionsprofils anbetrifft. • Die Fortsetzung der gegenwärtigen Emissionspraxis (Business as Usual) würde uns zwar noch ca. 25 Jahre Zeit geben, dann aber innerhalb weniger Jahre einen solch drastischen Minderungszwang erfordern, daß kaum Strukturen und Technologien vorstellbar sind, die diese Minderung erbringen könnten. • Deshalb erscheint dem Beirat ein Emissionsprofil umsetzbar und sinnvoll, bei dem die globalen CO2-Emissionen, nach einer Übergangszeit von etwa 5 Jahren, über mehr als 150 Jahre um jährlich knapp 1% reduziert werden. • Dadurch kommen vor allem auf die Industrieländer mittelfristig große Reduktionspflichten zu. Der Beirat regt an, die aus der Selbstverpflichtung Deutschlands zur Minderung der CO2-Emissionen entstehenden Maßnahmen konsequent zu verwirklichen. International sind Vereinbarungen abzuschließen, die über das Jahr 2000 hinausreichen.
Naturschutz-Info 1/2000
(2000)