Gesellschaftswissenschaften
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Warum werden Frauen Terroristinnen? Wider eine stereotype Betrachtung des weiblichen Terrorismus
(2017)
Punk-Band Frontfrau, Ex-Katholikin, Kosmetikverkäuferin – für die meisten klingt das nicht nach der Biographie einer der aktivsten Anhängerinnen des sogenannten Islamischen Staates (IS). Und doch: Bis Sally Jones jüngst bei einem US-Drohnenangriff ums Leben gekommen ist, war die Britin für mehr als vier Jahre das weibliche Gesicht des IS. Die Geschichte von Jones wirft eine grundlegende Frage auf: Wieso werden Frauen Terroristinnen? Ein Blick auf das breite Spektrum und die Geschichte des weiblichen Terrorismus zeigt, dass Terroristinnen weder neu noch selten, weder vor allem Opfer noch rein persönlich motiviert sind. Wenn an solchen Stereotypen festgehalten wird, steht dies nicht nur einer umfassenden Analyse der Gründe, sondern auch der Prävention von weiblichem Terrorismus im Wege.
Sally Jones Tod im Juni wurde erst vor Kurzem bekannt, und eine letztgültige Bestätigung steht noch aus – genauso wie die Antwort auf die Frage, ob der Drohnenangriff legal war, da angeblich auch ihr 12-jähriger Sohn getötet wurde. So wie Sally Jones möglicherweise posthum als erstes explizit weibliches Ziel eines solchen Angriffs Prominenz erlangen könnte, gibt ihre Person der regelmäßig wiederkehrenden öffentlichen wie wissenschaftlichen Diskussion über die Gründe für weiblichen Terrorismus neue Nahrung. In dieser Debatte sind Antworten auf die Frage, ob Frauen „auch“ Terroristinnen sein können, inzwischen zu einem Dickicht aus Stereotypen und Fantasien mutiert. Wird Religion – vulgo Islam – dieser Mischung hinzugefügt, begibt sich die Diskussion oft vollends auf Abwege. Von den vielen Argumenten, die dabei angeführt werden, halten sich drei mit besonderer Vehemenz: Weiblicher Terrorismus sei erstens ein neues und seltenes Phänomen; Frauen seien zweitens in der Regel Opfer; und drittens hätten Terroristinnen – im Gegensatz zu ihren männlichen Counterparts – in der Regel persönliche Motive. Die beiden ersten Argumente sind schlicht falsch und das dritte greift entschieden zu kurz. Es lohnt also, ein paar Breschen in das Dickicht zu schlagen...
Digitale Technologien und ihre vielfältige Nutzung verändern normative Ordnungen auf politischer, rechtlicher und gesellschaftlicher Ebene. Das Internet bietet neue gesellschaftliche Räume, die soziale Interaktion strukturieren. Diese sind jedoch nur halb-öffentliche Räume, in denen die Dienstleistungsanbieter mit Verweis auf ihre AGBs die Möglichkeit haben, etwa politische Äußerungen zu zensieren oder gar zu löschen. Darüber hinaus kooperieren manche private Unternehmen auch mit Staaten in der Strafverfolgung, und treffen Entscheidungen darüber welche Daten sie weitergeben. Welche Normen stoßen im Rahmen der Digitalisierung aufeinander und inwieweit sollten und könnten diese per Gesetz reguliert werden? Können die Grundrechte der Nutzer/innen noch umfassend gewährleistet werden? Mit diesen hochaktuellen Fragen befasste sich am 06. und 07. Juli die interdisziplinäre Konferenz “Normative Orders of the Digital“ am Exzellenzcluster Normative Ordnungen der Goethe-Universität Frankfurt.
Ein historischer Moment? Die UN beschließen erstmals Verhandlungen zu einem Nuklearwaffenverbot
(2016)
Um Mitternacht deutscher Zeit beschloss der Erste Hauptausschuss (Ausschuss für Abrüstung und Internationale Sicherheit) der UN-Generalversammlung mit großer Mehrheit, dass im nächsten Jahr Verhandlungen über ein Verbot von Kernwaffen aufgenommen werden sollen. Damit gipfelte die sogenannte Humanitäre Initiative, die sich in den vergangenen Jahren formierte und zunehmend an Momentum gewann, in einer historischen Resolution. Mit 123 zu 38 Stimmen, bei 16 Enthaltungen, stimmten knapp Zweidrittel der Staaten für Resolution L.41 („Taking forward multilateral nuclear disarmament negotiations“). Die USA und Russland, deren Arsenale zusammen über 95% der weltweiten Kernwaffen ausmachen, stimmten ebenso dagegen, wie (mit Ausnahme der Niederlande) sämtliche NATO-Mitglieder, darunter auch Deutschland. Wir rufen an dieser Stelle in Erinnerung, was sich hinter der Humanitären Initiative verbirgt, was es mit dem nun zu verhandelnden Kernwaffenverbot auf sich hat und werfen einen Blick auf das Abstimmungsergebnis....
Wissenschaftler und Praktiker diskutierten auf der Jahreskonferenz des Leibniz-Instituts Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung über die Rolle nicht-staatlicher Akteure in der Weltpolitik. Im Fokus stand die Frage, ob die Einbindung von so unterschiedlichen Akteuren wie Rebellengruppen, Unternehmen und NGOs der Gestaltung einer friedlichen Ordnung zu- oder abträglich sei.
Völkermord an den Armeniern: diplomatische Rücksichtnahme darf Anerkennung nicht im Weg stehen
(2015)
In ihrem Gastbeitrag fordern Matthias Winkler und Timo Leimeister von Genocide Alert, dass Deutschland, trotz möglicher diplomatischer Verstimmungen, nicht davor zurückschrecken sollte, den Völkermord an den Armeniern von 1915 als solchen ausdrücklich zu benennen. Vor einem Jahrhundert wurden weite Teile des armenischen Volkes im Osmanischen Reich in einem Völkermord ausgelöscht. Das Deutsche Reich war ein enger Verbündeter der damaligen osmanischen Regierung und stellte die Bündnispolitik über das Überleben der Armenier. Durch ein Eingeständnis auch der eigenen historischen Verantwortung an den Geschehnissen kann die Bundesrepublik im Gegenteil den Vertretern einer Aussöhnung in der Türkei den Rücken stärken...
Seit einem Jahr ist im Umfeld der Vereinten Nationen immer wieder von einem „Human Rights Up Front Aktionsplan“ zu hören. Erst kürzlich forderte Generalsekretär Ban Ki-moon die Mitgliedstaaten in einer Ansprache zu den Prioritäten der UN 2015 auf den Aktionsplan zu unterstützen. Doch was ist das für eine Initiative und welche Resultate hat sie bislang hervorgebracht? Diesen Fragen geht dieser Beitrag auf den Grund.
In der diesjährigen Rede zur Lage der Nation hat Präsident Obama erneut einen relativ hohen Anteil seiner begrenzten Redezeit auf Außen- und Sicherheitspolitik verwendet – und damit den sich über seine zwei Amtszeiten abzeichnenden Trend bekräftigt. Exakt ein Viertel seiner knapp 6.500 Worte (für die er dieses Jahr 59 Minuten und 56 Sekunden benötigte) füllten Themen wie IS und Syrien/Irak, der Abzug aus Afghanistan, die Ukraine-Krise und russische Aggression, das Tauwetter in der Karibik, die Verhandlungen rund um das iranische Atomprogramm, Cybersicherheit, Ebola, Guantanamo und die „größte Gefahr für zukünftige Generationen“: Klimawandel....
Die Entscheidung scheint gefallen: die Bundesregierung wird bald bewaffnete Drohnen anschaffen. Dass die Politik sich den Wünschen des Militärs nach bewaffneten Systemen beugen würde, war letztlich nicht eine Frage des ob sondern nur noch des wann. Aber schon die Art und Weise, wie die Entscheidung an die Öffentlichkeit gelangt ist, zeigt, was die Bundesregierung offensichtlich vermeiden möchte. Anstelle eines „gesellschaftlichen Diskurses“ über Kampfdrohnen, den Verteidigungsminister de Maizière stets angekündigt hatte, war es eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linkspartei, die Klarheit über die deutschen Absichten brachte. Völlig überrumpelt musste das Verteidigungsministerium schnell klarstellen, bewaffnete Drohnen seien „unbedingt erforderlich“. Diese dienten dem Schutz der deutschen Soldatinnen und Soldaten, in internationalen Einsätzen und jeder, der die Anschaffung bewaffneter Drohnen in Frage stelle, unterwandere die Sicherheit unserer Streitkräfte, so die offizielle Argumentation. Man könne einfach nicht auf diese Fähigkeit verzichten – nicht gerade ein Diskussionsangebot aus dem Verteidigungsministerium...
Bereits heute werden bewaffnete Drohnen von vielen Armeen eingesetzt, um Gegner über tausende Kilometer hinweg per Joystick zu töten. Auch die Bundesregierung hat Anfang dieses Jahres vorgeschlagen, diese Systeme für die Bundeswehr anzuschaffen und ist sich offenbar auch schon mit den Amerikanern einig. Doch die Pläne stießen auf große öffentliche Kritik und offensichtlich sah man sich gezwungen, die Entscheidung über den Kauf bewaffneter unbemannter Kampfsysteme zumindest offiziell in die nächste Legislaturperiode zu verschieben...
So eindrucksvoll moderne Waffensysteme auch sein mögen, die größte Schwachstelle im Krieg waren, sind und bleiben die Soldaten selbst. Bewaffnete Konflikte werden schließlich immer noch von Menschen gekämpft. Es ist allerdings fraglich, wie lange das noch der Fall sein wird. Auf der einen Seite wird immer stärker auf Drohnen (bisherige Beiträge zum Thema “Drohnen”: hier und hier) und andere unbemannte Systeme gesetzt, auf der anderen Seite wird aber auch bei den physischen und psychischen Schwachstellen angesetzt und versucht, den menschlichen Körper durch den zielgerichteten Einsatz von Technik zu verbessern. Die Technik ist heute schon viel weiter als wir glauben möchten – wie sind auf dem Weg die Grenzen des Menschenmöglichen zu verschieben...
"Keep Killer-Robots Fiction"
(2014)
Dass die EU und die USA auf die russischen Machenschaften in der Ukraine mit Sanktionen reagiert haben, ist ebenso verständlich wie richtig. Darauf zu bauen, dass diese Maßnahmen Russland zu einer Kurskorrektur bewegen, wäre dagegen fatal. Dass die Sanktionen wirkungslos bleiben, ist nämlich noch die eindeutig bessere Aussicht. Im schlimmeren Fall aber unterstützen die Sanktionen gefährliche Tendenzen der russischen Selbstisolation und sind damit sogar kontraproduktiv. Anstatt auf den Erfolg von Sanktionen zu hoffen, sollte Europa auf eine offene wie ebenbürtige, kritische Auseinandersetzung mit Russland und ein Appellieren an dessen Verantwortung als Großmacht setzen...
Teil II unserer Artikelserie zur Ethik der Drohnen. Die Vorstellung, dass Roboter in einem Krieg Menschen töten ist schon lange keine Science Fiction mehr. Die robotische Revolution ist in vollem Gange – vor allem in der Luft. Die aktuelle Generation von Drohnen ist dass bisher am weitesten entwickelte robotische Waffensystem. Sie kann bereits weitgehend selbständig starten und landen, sich in der Luft halten, Ziele erkennen und verfolgen, benötigt aber bislang noch menschlichen Input beim Waffeneinsatz. Allein dies birgt umfangreiche Gefahren. So wird oft kritisiert, dass das ferngesteuerte Töten per Drohne einem Computerspiel gleichkomme und von Regierungen und Militärs systematisch bagatellisiert werde. Aber auch die aktuelle Drohnengeneration stellt nur eine Momentaufnahme auf dem Weg zu autonomen Waffensystemen dar...
Bis 2014 wollen truppenstellende Staaten die Verantwortung für die Sicherheit in Afghanistan an afghanische Institutionen übergeben. Eine wichtige Bedingung für den Rückzug internationaler Truppen ist die Qualität der afghanischen Sicherheitskräfte. Geberstaaten investieren daher massiv nicht nur in die Ausbildung und Ausrüstung der afghanischen Armee, sondern auch der afghanischen Polizei (Afghan National Police, ANP)...
"Wie man in den Wald hineinruft…": die Überraschung über chinesische Hyperschallwaffen ist naiv
(2014)
Letzte Woche hat China ein neues strategisches Trägersystem getestet. Dabei handelte es sich nicht um eine herkömmliche ballistische Rakete, sondern um einen Hyperschall-Flugkörper, der offenbar die zehnfache Schallgeschwindigkeit (etwa 12.350 km/h) erreichte. Die Aufregung in Washington war groß – zumindest in konservativen Kreisen...
Teil IX unserer aktuellen Artikelserie zum Syrienkonflikt.
Am 21. August ereignete sich in der Nähe vonDamaskus der schwerste Angriff mit chemischenWaffen seit 25 Jahren – dies bestätigte eininternationales Expertenteam nun offiziell in einem Bericht an den UN-Generalsekretär. Kurz zuvor hatte Syrien seinen Beitritt zum Chemiewaffen-Übereinkommen (CWÜ) erklärt, das Herstellung, Besitz und Einsatzchemischer Kampfstoffe verbietet und ihre Abrüstung vorschreibt. DieVorhersage eines syrischen Beitritts hätte noch vor kurzem bei den meistenExperten ein müdes Abwinken oder Kopfschütteln hervorgerufen, galt Syriendoch als einer der hard cases für das Abkommen, dessen 190. Mitglied es am14. Oktober nun aber wird. Die internationale Gemeinschaft steht jetzt vorder Aufgabe, eines der weltweit größten Chemiewaffenarsenale abzurüstenund gleichzeitig den erfolgten Einsatz chemischer Waffen zu ahnden – unddas alles vor dem Hintergrund eines brutalen Bürgerkriegs, in dem keinEnde der Gewalt in Sicht ist.
Hilfreiche Drohung
(2013)
Teil VIII unserer aktuellen Artikelserie zum Syrienkonflikt.
Die Debatte über Militärschläge hat die furchtbareLage der Bevölkerung in Syrien in den Hintergrundgedrängt. Falsch ist die Analogie zum Irak-Krieg.Damals war Präsident Bush entschlossen, Saddam Hussein mit Gewalt zustürzen, die Weltöffentlichkeit wurde mit angeblichenMassenvernichtungswaffen irregeführt. Dieses Mal ist es genau umgekehrt.Präsident Obama ist damit beschäftigt, zwei Kriege zu beenden, seineAversionen gegen Militärinterventionen sind bekannt. DerChemiewaffeneinsatz setzte ihn unter Zugzwang.
In der Debatte über die internationale Schutzverantwortung, die Libyen-Intervention der NATO und auch über Syrien spiegelt sich die theoretische Debatte über die Existenz einer universellen Moral und einer Verpflichtung zur „Rettung Fremder“ wieder. Um die gesamte Thematik in ihrer Komplexität zu erfassen, muss die moralische Argumentation von Befürwortern und Gegner betrachtet werden, und zwar auch anhand der praktischen politischen Diskurse und nicht nur in den abstrakten Sphären der politischen Theorie. Auch muss anerkannt werden, dass Menschenrechtsschutz immer Einmischung bedeutet, allerdings nicht zwingend militärischer Art.
Im Oktober war in der FAZ ein Mahnruf an das Fach Politikwissenschaft zu lesen: Zentrale Fragen der Politikwissenschaft und der politischen Theorie nach den normativen Grundlagen menschlichen Zusammenlebens würden zugunsten ökonomisch verwertbarer Ergebnisse verdrängt. Mit zunehmender Ökonomisierung und Mathematisierung verliere die Politikwissenschaft die Theorieentwicklung aus dem Blick, so der Vorwurf. Empirisch unterfütterte, gehaltvolle Theorien sind aber Voraussetzung für fundierte Politikberatung. Daher geht mit dieser Ökonomisierung der Politikwissenschaft auch ein Verlust zur normativen Bewertung des Erforschten einher. Haben wir der Gesellschaft also noch etwas Substantielles mitzuteilen, oder beschränken wir uns auf die empirische Analyse dessen was ist, ohne zu fragen was sein sollte?...
Was beinhaltet die völkerrechtliche Umsetzung eines „Konzepts“ bzw. einer politischen Norm? Die Hintergründe dieser Frage diskutierten Anfang der Woche Sassan Gholiagha und Antje Wiener in einem lesenswerten Beitrag im Verfassungsblog. Ausgangspunkt waren dabei die Formulierungen zur Schutzverantwortung (Responsibility to Protect oder kurz R2P) im Koalitionsvertrag der Großen Koalition. Mit diesem Kommentar verfolge ich zwei Absichten: Ich möchte kurz auf Unklarheiten in Gholiaghas und Wieners Konzeption von Umstrittenheit eingehen. Zudem bleiben die beiden eine Antwort schuldig, welche Foren geeignet sind, um internationale Normen wie die R2P mittels „radikaldemokratischer“ Kontestation breitestmöglich zu legitimieren...
Derzeit wird in zahlreichen Veranstaltungen dem Völkermord von 1994 in Ruanda gedacht. Unwillkürlich wird einem bei diesem Thema flau im Magen – denn der Südsudan steht kurz davor, in Folge von Hunger und Gewalt ähnliche Opfer zu bringen. Und auch hier – wie in Ruanda damals – ist das politische Interesse in Deutschland und der Welt gering. Ein Gastbeitrag von Emilia von Mettenheim und Gregor Hofmann.
Die Intervention Russlands auf der Krim im März dieses Jahres und die derzeitige Situation in der Ostukraine haben zu einer Diskussion darüber geführt, ob es sich hierbei um einen „Fall für die Schutzverantwortung“ handelt. Als zentrales Argument für sein Eingreifen führt Russland schließlich den Schutz bedrohter russischer Zivilisten an. In einem Gastbeitrag erläutert Roland Harris, warum die Intervention nicht mit dem Schutz der Menschenrechte der ethnischen Russen rechtfertigt werden kann.
UN-Konferenz zum Waffenhandelsabkommen gescheitert“ – so waren Ende Juli diesen Jahres von der SZ über die Welt bishin zum Spiegel viele Artikel betitelt, die über das Ende der Konferenz über ein Waffenhandelskontrollabkommen (ArmsTrade Treaty – ATT) berichteten. Es schien, also ob alle Hoffnungen auf ein internationales Abkommen, welches den Handelmit allen konventionellen Waffen – von der Handfeuerwaffe bis hin zum Flugzeugträger – regulieren würde, erstickt wären.Doch kaum beachtet von der Öffentlichkeit konnten sich die Diplomaten im Rahmen des Ersten Komitees derGeneralversammlung der Vereinten Nationen Anfang November auf eine Fortsetzung der Verhandlungen über einen ATTeinigen. Die beeindruckende Zahl von 157 Staaten – bei 18 Enthaltungen und keiner Gegenstimme – stimmten für eine finaleKonferenz über einen ATT im März 2013...
Die deutsche Politikwissenschaft scheint sich seit letzter Woche in einer Identitätskrise zu befinden. In der letzten Wochefand, von 24. Bis 28. September, in Tübingen der Kongress der Deutschen Vereinigung für Politikwissenschaft (DVPW) statt.Die DVPW ist ein wissenschaftlicher Fachverband für Politikwissenschaftlerinnen und Politikwissenschaftler in Deutschland.Eine Woche lang wurden unter dem Titel „Die Versprechen der Demokratie“ Themen wie Freiheit, Gleichheit, politischePartizipation, Wirtschaftskrise, Sicherheit, Legitimität und Frieden und ihr Verhältnis zur Demokratie im 21. Jahrhundertdiskutiert. Beim Kongress ereignete sich aber auch ein Eklat, der zu einem nachhaltigen Streit über die Benennung des imRahmen des Kongresses verliehenen Theodor Eschenburg Preises führte...
Vierhundert Nachwuchswissenschaftler, einhundert Panels, alle Teilbereiche der Politikwissenschaft sind vertreten – eigentlich die idealen Voraussetzungen, um sich auszutauschen und selbst etwas für die eigene Arbeit zu lernen, oder nicht? Von 4. bis 6. Juli hat in Bremen die vierte ECPR Graduate Konferenz stattgefunden. Ziel der hauptsächlich von Promovierenden unter dem Banner des European Consortium for Political Research vorbereiteten Konferenz ist es Nachwuchswissenschaftler aus ganz Europa zusammenzuführen...
Verteidigungsminister Thomas de Maizière hat jüngst wieder eine verstärkte Sicherheitspolitische Debatte in Deutschland gefordert. Im Anschluss an die jüngste informelle Debatte der UN Generalsversammlung zur Responsibility to Protect (RtoP) am 5. September bietet es sich an Deutschlands Beitrag zur internationalen Schutzverantwortung zu diskutieren. Die Verhinderung von und Reaktion auf Massenverbrechen ist angesichts zweier Maxime deutscher Außenpolitik – nie wieder Krieg und nie wieder Auschwitz – ein notwendiges Thema, dass sich auch in der sicherheitspolitischen Debatte wiederfinden muss, in Deutschland aber bislang wenig thematisiert wird. Will die Bundesrepublik ihrer internationalen Verantwortung gerecht werden, muss hierzulande eine ernsthafte Auseinandersetzung mit der Schutzverantwortung stattfinden.
In der konstruktivistischen Normentheorie kommt man nicht umher sich mit Praktiken wie Framing und Grafting zu beschäftigen, wenn man die Entstehung einer Norm untersucht. Die Norm der internationalen Schutzverantwortung zeigt, dass auch eine bereits anerkannte Norm immer noch umstritten sein kann. Diplomaten und Aktivisten greifen daher weiterhin auf Framing und Grafting zurück, um Skeptiker von ihrem Normverständnis zu überzeugen. Wie das aussieht möchte ich anhand von Aussagen einiger meiner Interviewpartner für ein Projekt über die Entwicklung humanitärer Schutznormen illustrieren.
Die Regime gegen Massenvernichtungswaffen erfüllen wichtige sicherheitspolitische Funktionen und tragen dazu bei, Terrorismus mit diesen Waffen zu verhindern. Eine regimetheoretische Analyse zeigt für alle drei Regime stabilisierende und destabilisierende Tendenzen sowie eine Spaltung zwischen Nord und Süd. Im nuklearen Nichtverbreitungsregime wirkt die Diskriminierung zwischen Kernwaffen- und Nichtkernwaffenstaaten in Verbindung mit der mangelhaften Umsetzung der Abrüstungsverpfl ichtung destabilisierend. Das Biowaffen-Regime zeigt eine neue Dynamik zum Thema Biosicherheit, aber auch anhaltende Konfl ikte um Technologieaustausch und Verifikation. Obwohl das CWÜ derzeit am stabilsten erscheint, gilt es, drohende Probleme z.B. im Bereich Verifi kation und Abrüstung abzuwenden. Wenn die Regime ihrer Aufgabe effektiv nachkommen sollen, müssen die strukturellen Defizite bearbeitet sowie jeweils die Abrüstungs-, Nichtverbreitungs- und Kooperationsbestimmungen gleichermaßen vollständig und ausgewogen umgesetzt werden.