Hessische Stiftung für Friedens- und Konfliktforschung (HSFK)
Völkermord an den Armeniern: diplomatische Rücksichtnahme darf Anerkennung nicht im Weg stehen
(2015)
In ihrem Gastbeitrag fordern Matthias Winkler und Timo Leimeister von Genocide Alert, dass Deutschland, trotz möglicher diplomatischer Verstimmungen, nicht davor zurückschrecken sollte, den Völkermord an den Armeniern von 1915 als solchen ausdrücklich zu benennen. Vor einem Jahrhundert wurden weite Teile des armenischen Volkes im Osmanischen Reich in einem Völkermord ausgelöscht. Das Deutsche Reich war ein enger Verbündeter der damaligen osmanischen Regierung und stellte die Bündnispolitik über das Überleben der Armenier. Durch ein Eingeständnis auch der eigenen historischen Verantwortung an den Geschehnissen kann die Bundesrepublik im Gegenteil den Vertretern einer Aussöhnung in der Türkei den Rücken stärken...
Seit einem Jahr ist im Umfeld der Vereinten Nationen immer wieder von einem „Human Rights Up Front Aktionsplan“ zu hören. Erst kürzlich forderte Generalsekretär Ban Ki-moon die Mitgliedstaaten in einer Ansprache zu den Prioritäten der UN 2015 auf den Aktionsplan zu unterstützen. Doch was ist das für eine Initiative und welche Resultate hat sie bislang hervorgebracht? Diesen Fragen geht dieser Beitrag auf den Grund.
In der Debatte über die internationale Schutzverantwortung, die Libyen-Intervention der NATO und auch über Syrien spiegelt sich die theoretische Debatte über die Existenz einer universellen Moral und einer Verpflichtung zur „Rettung Fremder“ wieder. Um die gesamte Thematik in ihrer Komplexität zu erfassen, muss die moralische Argumentation von Befürwortern und Gegner betrachtet werden, und zwar auch anhand der praktischen politischen Diskurse und nicht nur in den abstrakten Sphären der politischen Theorie. Auch muss anerkannt werden, dass Menschenrechtsschutz immer Einmischung bedeutet, allerdings nicht zwingend militärischer Art.
Im Oktober war in der FAZ ein Mahnruf an das Fach Politikwissenschaft zu lesen: Zentrale Fragen der Politikwissenschaft und der politischen Theorie nach den normativen Grundlagen menschlichen Zusammenlebens würden zugunsten ökonomisch verwertbarer Ergebnisse verdrängt. Mit zunehmender Ökonomisierung und Mathematisierung verliere die Politikwissenschaft die Theorieentwicklung aus dem Blick, so der Vorwurf. Empirisch unterfütterte, gehaltvolle Theorien sind aber Voraussetzung für fundierte Politikberatung. Daher geht mit dieser Ökonomisierung der Politikwissenschaft auch ein Verlust zur normativen Bewertung des Erforschten einher. Haben wir der Gesellschaft also noch etwas Substantielles mitzuteilen, oder beschränken wir uns auf die empirische Analyse dessen was ist, ohne zu fragen was sein sollte?...
Was beinhaltet die völkerrechtliche Umsetzung eines „Konzepts“ bzw. einer politischen Norm? Die Hintergründe dieser Frage diskutierten Anfang der Woche Sassan Gholiagha und Antje Wiener in einem lesenswerten Beitrag im Verfassungsblog. Ausgangspunkt waren dabei die Formulierungen zur Schutzverantwortung (Responsibility to Protect oder kurz R2P) im Koalitionsvertrag der Großen Koalition. Mit diesem Kommentar verfolge ich zwei Absichten: Ich möchte kurz auf Unklarheiten in Gholiaghas und Wieners Konzeption von Umstrittenheit eingehen. Zudem bleiben die beiden eine Antwort schuldig, welche Foren geeignet sind, um internationale Normen wie die R2P mittels „radikaldemokratischer“ Kontestation breitestmöglich zu legitimieren...
Derzeit wird in zahlreichen Veranstaltungen dem Völkermord von 1994 in Ruanda gedacht. Unwillkürlich wird einem bei diesem Thema flau im Magen – denn der Südsudan steht kurz davor, in Folge von Hunger und Gewalt ähnliche Opfer zu bringen. Und auch hier – wie in Ruanda damals – ist das politische Interesse in Deutschland und der Welt gering. Ein Gastbeitrag von Emilia von Mettenheim und Gregor Hofmann.
Die Intervention Russlands auf der Krim im März dieses Jahres und die derzeitige Situation in der Ostukraine haben zu einer Diskussion darüber geführt, ob es sich hierbei um einen „Fall für die Schutzverantwortung“ handelt. Als zentrales Argument für sein Eingreifen führt Russland schließlich den Schutz bedrohter russischer Zivilisten an. In einem Gastbeitrag erläutert Roland Harris, warum die Intervention nicht mit dem Schutz der Menschenrechte der ethnischen Russen rechtfertigt werden kann.
UN-Konferenz zum Waffenhandelsabkommen gescheitert“ – so waren Ende Juli diesen Jahres von der SZ über die Welt bishin zum Spiegel viele Artikel betitelt, die über das Ende der Konferenz über ein Waffenhandelskontrollabkommen (ArmsTrade Treaty – ATT) berichteten. Es schien, also ob alle Hoffnungen auf ein internationales Abkommen, welches den Handelmit allen konventionellen Waffen – von der Handfeuerwaffe bis hin zum Flugzeugträger – regulieren würde, erstickt wären.Doch kaum beachtet von der Öffentlichkeit konnten sich die Diplomaten im Rahmen des Ersten Komitees derGeneralversammlung der Vereinten Nationen Anfang November auf eine Fortsetzung der Verhandlungen über einen ATTeinigen. Die beeindruckende Zahl von 157 Staaten – bei 18 Enthaltungen und keiner Gegenstimme – stimmten für eine finaleKonferenz über einen ATT im März 2013...
Die deutsche Politikwissenschaft scheint sich seit letzter Woche in einer Identitätskrise zu befinden. In der letzten Wochefand, von 24. Bis 28. September, in Tübingen der Kongress der Deutschen Vereinigung für Politikwissenschaft (DVPW) statt.Die DVPW ist ein wissenschaftlicher Fachverband für Politikwissenschaftlerinnen und Politikwissenschaftler in Deutschland.Eine Woche lang wurden unter dem Titel „Die Versprechen der Demokratie“ Themen wie Freiheit, Gleichheit, politischePartizipation, Wirtschaftskrise, Sicherheit, Legitimität und Frieden und ihr Verhältnis zur Demokratie im 21. Jahrhundertdiskutiert. Beim Kongress ereignete sich aber auch ein Eklat, der zu einem nachhaltigen Streit über die Benennung des imRahmen des Kongresses verliehenen Theodor Eschenburg Preises führte...