Hessische Stiftung für Friedens- und Konfliktforschung (HSFK)
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Bis 2014 wollen truppenstellende Staaten die Verantwortung für die Sicherheit in Afghanistan an afghanische Institutionen übergeben. Eine wichtige Bedingung für den Rückzug internationaler Truppen ist die Qualität der afghanischen Sicherheitskräfte. Geberstaaten investieren daher massiv nicht nur in die Ausbildung und Ausrüstung der afghanischen Armee, sondern auch der afghanischen Polizei (Afghan National Police, ANP)...
Vierhundert Nachwuchswissenschaftler, einhundert Panels, alle Teilbereiche der Politikwissenschaft sind vertreten – eigentlich die idealen Voraussetzungen, um sich auszutauschen und selbst etwas für die eigene Arbeit zu lernen, oder nicht? Von 4. bis 6. Juli hat in Bremen die vierte ECPR Graduate Konferenz stattgefunden. Ziel der hauptsächlich von Promovierenden unter dem Banner des European Consortium for Political Research vorbereiteten Konferenz ist es Nachwuchswissenschaftler aus ganz Europa zusammenzuführen...
Seit jeher haben Konfliktparteien die Kontrolle über die Wasserversorgung genutzt, um ihre Herrschaft zu stabilisieren, Gegner zu schwächen oder territoriale Gewinne zu erzielen. Durch den globalen Klimawandel und die damit verbundene Wasserknappheit wird diese Praxis noch wirksamer und schädlicher. Um das Bewusstsein für dieses lang vernachlässigte Phänomen zu schärfen und die betroffene Bevölkerung zu unterstützen, ist ein interdisziplinärer Forschungsansatz unabdingbar.
In der konstruktivistischen Normentheorie kommt man nicht umher sich mit Praktiken wie Framing und Grafting zu beschäftigen, wenn man die Entstehung einer Norm untersucht. Die Norm der internationalen Schutzverantwortung zeigt, dass auch eine bereits anerkannte Norm immer noch umstritten sein kann. Diplomaten und Aktivisten greifen daher weiterhin auf Framing und Grafting zurück, um Skeptiker von ihrem Normverständnis zu überzeugen. Wie das aussieht möchte ich anhand von Aussagen einiger meiner Interviewpartner für ein Projekt über die Entwicklung humanitärer Schutznormen illustrieren.
Warum werden Frauen Terroristinnen? Wider eine stereotype Betrachtung des weiblichen Terrorismus
(2017)
Punk-Band Frontfrau, Ex-Katholikin, Kosmetikverkäuferin – für die meisten klingt das nicht nach der Biographie einer der aktivsten Anhängerinnen des sogenannten Islamischen Staates (IS). Und doch: Bis Sally Jones jüngst bei einem US-Drohnenangriff ums Leben gekommen ist, war die Britin für mehr als vier Jahre das weibliche Gesicht des IS. Die Geschichte von Jones wirft eine grundlegende Frage auf: Wieso werden Frauen Terroristinnen? Ein Blick auf das breite Spektrum und die Geschichte des weiblichen Terrorismus zeigt, dass Terroristinnen weder neu noch selten, weder vor allem Opfer noch rein persönlich motiviert sind. Wenn an solchen Stereotypen festgehalten wird, steht dies nicht nur einer umfassenden Analyse der Gründe, sondern auch der Prävention von weiblichem Terrorismus im Wege.
Sally Jones Tod im Juni wurde erst vor Kurzem bekannt, und eine letztgültige Bestätigung steht noch aus – genauso wie die Antwort auf die Frage, ob der Drohnenangriff legal war, da angeblich auch ihr 12-jähriger Sohn getötet wurde. So wie Sally Jones möglicherweise posthum als erstes explizit weibliches Ziel eines solchen Angriffs Prominenz erlangen könnte, gibt ihre Person der regelmäßig wiederkehrenden öffentlichen wie wissenschaftlichen Diskussion über die Gründe für weiblichen Terrorismus neue Nahrung. In dieser Debatte sind Antworten auf die Frage, ob Frauen „auch“ Terroristinnen sein können, inzwischen zu einem Dickicht aus Stereotypen und Fantasien mutiert. Wird Religion – vulgo Islam – dieser Mischung hinzugefügt, begibt sich die Diskussion oft vollends auf Abwege. Von den vielen Argumenten, die dabei angeführt werden, halten sich drei mit besonderer Vehemenz: Weiblicher Terrorismus sei erstens ein neues und seltenes Phänomen; Frauen seien zweitens in der Regel Opfer; und drittens hätten Terroristinnen – im Gegensatz zu ihren männlichen Counterparts – in der Regel persönliche Motive. Die beiden ersten Argumente sind schlicht falsch und das dritte greift entschieden zu kurz. Es lohnt also, ein paar Breschen in das Dickicht zu schlagen...
Völkermord an den Armeniern: diplomatische Rücksichtnahme darf Anerkennung nicht im Weg stehen
(2015)
In ihrem Gastbeitrag fordern Matthias Winkler und Timo Leimeister von Genocide Alert, dass Deutschland, trotz möglicher diplomatischer Verstimmungen, nicht davor zurückschrecken sollte, den Völkermord an den Armeniern von 1915 als solchen ausdrücklich zu benennen. Vor einem Jahrhundert wurden weite Teile des armenischen Volkes im Osmanischen Reich in einem Völkermord ausgelöscht. Das Deutsche Reich war ein enger Verbündeter der damaligen osmanischen Regierung und stellte die Bündnispolitik über das Überleben der Armenier. Durch ein Eingeständnis auch der eigenen historischen Verantwortung an den Geschehnissen kann die Bundesrepublik im Gegenteil den Vertretern einer Aussöhnung in der Türkei den Rücken stärken...
Was beinhaltet die völkerrechtliche Umsetzung eines „Konzepts“ bzw. einer politischen Norm? Die Hintergründe dieser Frage diskutierten Anfang der Woche Sassan Gholiagha und Antje Wiener in einem lesenswerten Beitrag im Verfassungsblog. Ausgangspunkt waren dabei die Formulierungen zur Schutzverantwortung (Responsibility to Protect oder kurz R2P) im Koalitionsvertrag der Großen Koalition. Mit diesem Kommentar verfolge ich zwei Absichten: Ich möchte kurz auf Unklarheiten in Gholiaghas und Wieners Konzeption von Umstrittenheit eingehen. Zudem bleiben die beiden eine Antwort schuldig, welche Foren geeignet sind, um internationale Normen wie die R2P mittels „radikaldemokratischer“ Kontestation breitestmöglich zu legitimieren...