Hessische Stiftung für Friedens- und Konfliktforschung (HSFK)
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Die Entscheidung scheint gefallen: die Bundesregierung wird bald bewaffnete Drohnen anschaffen. Dass die Politik sich den Wünschen des Militärs nach bewaffneten Systemen beugen würde, war letztlich nicht eine Frage des ob sondern nur noch des wann. Aber schon die Art und Weise, wie die Entscheidung an die Öffentlichkeit gelangt ist, zeigt, was die Bundesregierung offensichtlich vermeiden möchte. Anstelle eines „gesellschaftlichen Diskurses“ über Kampfdrohnen, den Verteidigungsminister de Maizière stets angekündigt hatte, war es eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linkspartei, die Klarheit über die deutschen Absichten brachte. Völlig überrumpelt musste das Verteidigungsministerium schnell klarstellen, bewaffnete Drohnen seien „unbedingt erforderlich“. Diese dienten dem Schutz der deutschen Soldatinnen und Soldaten, in internationalen Einsätzen und jeder, der die Anschaffung bewaffneter Drohnen in Frage stelle, unterwandere die Sicherheit unserer Streitkräfte, so die offizielle Argumentation. Man könne einfach nicht auf diese Fähigkeit verzichten – nicht gerade ein Diskussionsangebot aus dem Verteidigungsministerium...
Bereits heute werden bewaffnete Drohnen von vielen Armeen eingesetzt, um Gegner über tausende Kilometer hinweg per Joystick zu töten. Auch die Bundesregierung hat Anfang dieses Jahres vorgeschlagen, diese Systeme für die Bundeswehr anzuschaffen und ist sich offenbar auch schon mit den Amerikanern einig. Doch die Pläne stießen auf große öffentliche Kritik und offensichtlich sah man sich gezwungen, die Entscheidung über den Kauf bewaffneter unbemannter Kampfsysteme zumindest offiziell in die nächste Legislaturperiode zu verschieben...
So eindrucksvoll moderne Waffensysteme auch sein mögen, die größte Schwachstelle im Krieg waren, sind und bleiben die Soldaten selbst. Bewaffnete Konflikte werden schließlich immer noch von Menschen gekämpft. Es ist allerdings fraglich, wie lange das noch der Fall sein wird. Auf der einen Seite wird immer stärker auf Drohnen (bisherige Beiträge zum Thema “Drohnen”: hier und hier) und andere unbemannte Systeme gesetzt, auf der anderen Seite wird aber auch bei den physischen und psychischen Schwachstellen angesetzt und versucht, den menschlichen Körper durch den zielgerichteten Einsatz von Technik zu verbessern. Die Technik ist heute schon viel weiter als wir glauben möchten – wie sind auf dem Weg die Grenzen des Menschenmöglichen zu verschieben...
Teil II unserer Artikelserie zur Ethik der Drohnen. Die Vorstellung, dass Roboter in einem Krieg Menschen töten ist schon lange keine Science Fiction mehr. Die robotische Revolution ist in vollem Gange – vor allem in der Luft. Die aktuelle Generation von Drohnen ist dass bisher am weitesten entwickelte robotische Waffensystem. Sie kann bereits weitgehend selbständig starten und landen, sich in der Luft halten, Ziele erkennen und verfolgen, benötigt aber bislang noch menschlichen Input beim Waffeneinsatz. Allein dies birgt umfangreiche Gefahren. So wird oft kritisiert, dass das ferngesteuerte Töten per Drohne einem Computerspiel gleichkomme und von Regierungen und Militärs systematisch bagatellisiert werde. Aber auch die aktuelle Drohnengeneration stellt nur eine Momentaufnahme auf dem Weg zu autonomen Waffensystemen dar...
Teil IX unserer aktuellen Artikelserie zum Syrienkonflikt.
Am 21. August ereignete sich in der Nähe vonDamaskus der schwerste Angriff mit chemischenWaffen seit 25 Jahren – dies bestätigte eininternationales Expertenteam nun offiziell in einem Bericht an den UN-Generalsekretär. Kurz zuvor hatte Syrien seinen Beitritt zum Chemiewaffen-Übereinkommen (CWÜ) erklärt, das Herstellung, Besitz und Einsatzchemischer Kampfstoffe verbietet und ihre Abrüstung vorschreibt. DieVorhersage eines syrischen Beitritts hätte noch vor kurzem bei den meistenExperten ein müdes Abwinken oder Kopfschütteln hervorgerufen, galt Syriendoch als einer der hard cases für das Abkommen, dessen 190. Mitglied es am14. Oktober nun aber wird. Die internationale Gemeinschaft steht jetzt vorder Aufgabe, eines der weltweit größten Chemiewaffenarsenale abzurüstenund gleichzeitig den erfolgten Einsatz chemischer Waffen zu ahnden – unddas alles vor dem Hintergrund eines brutalen Bürgerkriegs, in dem keinEnde der Gewalt in Sicht ist.
Hilfreiche Drohung
(2013)
Teil VIII unserer aktuellen Artikelserie zum Syrienkonflikt.
Die Debatte über Militärschläge hat die furchtbareLage der Bevölkerung in Syrien in den Hintergrundgedrängt. Falsch ist die Analogie zum Irak-Krieg.Damals war Präsident Bush entschlossen, Saddam Hussein mit Gewalt zustürzen, die Weltöffentlichkeit wurde mit angeblichenMassenvernichtungswaffen irregeführt. Dieses Mal ist es genau umgekehrt.Präsident Obama ist damit beschäftigt, zwei Kriege zu beenden, seineAversionen gegen Militärinterventionen sind bekannt. DerChemiewaffeneinsatz setzte ihn unter Zugzwang.
In der Debatte über die internationale Schutzverantwortung, die Libyen-Intervention der NATO und auch über Syrien spiegelt sich die theoretische Debatte über die Existenz einer universellen Moral und einer Verpflichtung zur „Rettung Fremder“ wieder. Um die gesamte Thematik in ihrer Komplexität zu erfassen, muss die moralische Argumentation von Befürwortern und Gegner betrachtet werden, und zwar auch anhand der praktischen politischen Diskurse und nicht nur in den abstrakten Sphären der politischen Theorie. Auch muss anerkannt werden, dass Menschenrechtsschutz immer Einmischung bedeutet, allerdings nicht zwingend militärischer Art.
Im Oktober war in der FAZ ein Mahnruf an das Fach Politikwissenschaft zu lesen: Zentrale Fragen der Politikwissenschaft und der politischen Theorie nach den normativen Grundlagen menschlichen Zusammenlebens würden zugunsten ökonomisch verwertbarer Ergebnisse verdrängt. Mit zunehmender Ökonomisierung und Mathematisierung verliere die Politikwissenschaft die Theorieentwicklung aus dem Blick, so der Vorwurf. Empirisch unterfütterte, gehaltvolle Theorien sind aber Voraussetzung für fundierte Politikberatung. Daher geht mit dieser Ökonomisierung der Politikwissenschaft auch ein Verlust zur normativen Bewertung des Erforschten einher. Haben wir der Gesellschaft also noch etwas Substantielles mitzuteilen, oder beschränken wir uns auf die empirische Analyse dessen was ist, ohne zu fragen was sein sollte?...
Was beinhaltet die völkerrechtliche Umsetzung eines „Konzepts“ bzw. einer politischen Norm? Die Hintergründe dieser Frage diskutierten Anfang der Woche Sassan Gholiagha und Antje Wiener in einem lesenswerten Beitrag im Verfassungsblog. Ausgangspunkt waren dabei die Formulierungen zur Schutzverantwortung (Responsibility to Protect oder kurz R2P) im Koalitionsvertrag der Großen Koalition. Mit diesem Kommentar verfolge ich zwei Absichten: Ich möchte kurz auf Unklarheiten in Gholiaghas und Wieners Konzeption von Umstrittenheit eingehen. Zudem bleiben die beiden eine Antwort schuldig, welche Foren geeignet sind, um internationale Normen wie die R2P mittels „radikaldemokratischer“ Kontestation breitestmöglich zu legitimieren...