Hessische Stiftung für Friedens- und Konfliktforschung (HSFK)
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Teil IX unserer aktuellen Artikelserie zum Syrienkonflikt.
Am 21. August ereignete sich in der Nähe vonDamaskus der schwerste Angriff mit chemischenWaffen seit 25 Jahren – dies bestätigte eininternationales Expertenteam nun offiziell in einem Bericht an den UN-Generalsekretär. Kurz zuvor hatte Syrien seinen Beitritt zum Chemiewaffen-Übereinkommen (CWÜ) erklärt, das Herstellung, Besitz und Einsatzchemischer Kampfstoffe verbietet und ihre Abrüstung vorschreibt. DieVorhersage eines syrischen Beitritts hätte noch vor kurzem bei den meistenExperten ein müdes Abwinken oder Kopfschütteln hervorgerufen, galt Syriendoch als einer der hard cases für das Abkommen, dessen 190. Mitglied es am14. Oktober nun aber wird. Die internationale Gemeinschaft steht jetzt vorder Aufgabe, eines der weltweit größten Chemiewaffenarsenale abzurüstenund gleichzeitig den erfolgten Einsatz chemischer Waffen zu ahnden – unddas alles vor dem Hintergrund eines brutalen Bürgerkriegs, in dem keinEnde der Gewalt in Sicht ist.
This thematic issue brings together research from political science and legal history about legitimacy discourses covering different forms of public–private co-regulation and private self-regulation, domestic and transnational, past and present. These forms of governance highlight the important role of non-state actors in exercising public authority. There has been a growing debate about the legitimacy of non-state actors setting and enforcing norms and providing public goods and services. However, the focus of this thematic issue is not on developing abstract criteria of legitimacy. Rather, the authors analyze legitimacy discourses around different cases of privatized or partly privatized forms of governance from the early 20th century until today. Legitimacy is subject to empirical and not normative analysis. Legitimacy discourses are analyzed in order to shed light on the legitimacy conceptions that actors hold, what they consider as legitimate institutions, and based on what criteria. The particular focus of this thematic issue is to examine whether the significance of democratic legitimacy is decreasing as the importance of regulation exercised by private actors is increasing.
Digitale Technologien und ihre vielfältige Nutzung verändern normative Ordnungen auf politischer, rechtlicher und gesellschaftlicher Ebene. Das Internet bietet neue gesellschaftliche Räume, die soziale Interaktion strukturieren. Diese sind jedoch nur halb-öffentliche Räume, in denen die Dienstleistungsanbieter mit Verweis auf ihre AGBs die Möglichkeit haben, etwa politische Äußerungen zu zensieren oder gar zu löschen. Darüber hinaus kooperieren manche private Unternehmen auch mit Staaten in der Strafverfolgung, und treffen Entscheidungen darüber welche Daten sie weitergeben. Welche Normen stoßen im Rahmen der Digitalisierung aufeinander und inwieweit sollten und könnten diese per Gesetz reguliert werden? Können die Grundrechte der Nutzer/innen noch umfassend gewährleistet werden? Mit diesen hochaktuellen Fragen befasste sich am 06. und 07. Juli die interdisziplinäre Konferenz “Normative Orders of the Digital“ am Exzellenzcluster Normative Ordnungen der Goethe-Universität Frankfurt.
"Wie man in den Wald hineinruft…": die Überraschung über chinesische Hyperschallwaffen ist naiv
(2014)
Letzte Woche hat China ein neues strategisches Trägersystem getestet. Dabei handelte es sich nicht um eine herkömmliche ballistische Rakete, sondern um einen Hyperschall-Flugkörper, der offenbar die zehnfache Schallgeschwindigkeit (etwa 12.350 km/h) erreichte. Die Aufregung in Washington war groß – zumindest in konservativen Kreisen...
A growing number of defense-industrial 3D printing fairs, print-a-thons and the amount of defense dollars, particularly in the US, going into the technology of 3D printing speak to the fact that the defense industry and some countries’ armed forces recognize the great potential of the technology. 3D printing indeed allows the quicker, cheaper, and easier development of weapons, and even entirely new weapon designs. This applies to the full range of weapons categories: Small arms and light weapons (e.g. guns, guns, guns and grenade launchers), conventional weapon systems (drones, tanks, missiles, hypersonic scramjets) – and possibly even weapons of mass destruction.
In der diesjährigen Rede zur Lage der Nation hat Präsident Obama erneut einen relativ hohen Anteil seiner begrenzten Redezeit auf Außen- und Sicherheitspolitik verwendet – und damit den sich über seine zwei Amtszeiten abzeichnenden Trend bekräftigt. Exakt ein Viertel seiner knapp 6.500 Worte (für die er dieses Jahr 59 Minuten und 56 Sekunden benötigte) füllten Themen wie IS und Syrien/Irak, der Abzug aus Afghanistan, die Ukraine-Krise und russische Aggression, das Tauwetter in der Karibik, die Verhandlungen rund um das iranische Atomprogramm, Cybersicherheit, Ebola, Guantanamo und die „größte Gefahr für zukünftige Generationen“: Klimawandel....
Ein historischer Moment? Die UN beschließen erstmals Verhandlungen zu einem Nuklearwaffenverbot
(2016)
Um Mitternacht deutscher Zeit beschloss der Erste Hauptausschuss (Ausschuss für Abrüstung und Internationale Sicherheit) der UN-Generalversammlung mit großer Mehrheit, dass im nächsten Jahr Verhandlungen über ein Verbot von Kernwaffen aufgenommen werden sollen. Damit gipfelte die sogenannte Humanitäre Initiative, die sich in den vergangenen Jahren formierte und zunehmend an Momentum gewann, in einer historischen Resolution. Mit 123 zu 38 Stimmen, bei 16 Enthaltungen, stimmten knapp Zweidrittel der Staaten für Resolution L.41 („Taking forward multilateral nuclear disarmament negotiations“). Die USA und Russland, deren Arsenale zusammen über 95% der weltweiten Kernwaffen ausmachen, stimmten ebenso dagegen, wie (mit Ausnahme der Niederlande) sämtliche NATO-Mitglieder, darunter auch Deutschland. Wir rufen an dieser Stelle in Erinnerung, was sich hinter der Humanitären Initiative verbirgt, was es mit dem nun zu verhandelnden Kernwaffenverbot auf sich hat und werfen einen Blick auf das Abstimmungsergebnis....
Guerillas win as long as they do not lose, and government forces lose as long as they do not win. In Afghanistan, this adage holds, once again, true. Western civilian and military leaders want us to believe that insurgents and criminals are running out of options. Indeed, after much initial stuttering, NATO has transformed into a veritable counter-insurgency machine, with the United States shouldering most of the burden. Casualties among the Taliban and other enemies of NATO are enormous. Enormous, too, is the coalition of NATO and Afghan troops, approaching half a million soldiers and militia-types.
Bis 2014 wollen truppenstellende Staaten die Verantwortung für die Sicherheit in Afghanistan an afghanische Institutionen übergeben. Eine wichtige Bedingung für den Rückzug internationaler Truppen ist die Qualität der afghanischen Sicherheitskräfte. Geberstaaten investieren daher massiv nicht nur in die Ausbildung und Ausrüstung der afghanischen Armee, sondern auch der afghanischen Polizei (Afghan National Police, ANP)...
Wissenschaftler und Praktiker diskutierten auf der Jahreskonferenz des Leibniz-Instituts Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung über die Rolle nicht-staatlicher Akteure in der Weltpolitik. Im Fokus stand die Frage, ob die Einbindung von so unterschiedlichen Akteuren wie Rebellengruppen, Unternehmen und NGOs der Gestaltung einer friedlichen Ordnung zu- oder abträglich sei.
Warum werden Frauen Terroristinnen? Wider eine stereotype Betrachtung des weiblichen Terrorismus
(2017)
Punk-Band Frontfrau, Ex-Katholikin, Kosmetikverkäuferin – für die meisten klingt das nicht nach der Biographie einer der aktivsten Anhängerinnen des sogenannten Islamischen Staates (IS). Und doch: Bis Sally Jones jüngst bei einem US-Drohnenangriff ums Leben gekommen ist, war die Britin für mehr als vier Jahre das weibliche Gesicht des IS. Die Geschichte von Jones wirft eine grundlegende Frage auf: Wieso werden Frauen Terroristinnen? Ein Blick auf das breite Spektrum und die Geschichte des weiblichen Terrorismus zeigt, dass Terroristinnen weder neu noch selten, weder vor allem Opfer noch rein persönlich motiviert sind. Wenn an solchen Stereotypen festgehalten wird, steht dies nicht nur einer umfassenden Analyse der Gründe, sondern auch der Prävention von weiblichem Terrorismus im Wege.
Sally Jones Tod im Juni wurde erst vor Kurzem bekannt, und eine letztgültige Bestätigung steht noch aus – genauso wie die Antwort auf die Frage, ob der Drohnenangriff legal war, da angeblich auch ihr 12-jähriger Sohn getötet wurde. So wie Sally Jones möglicherweise posthum als erstes explizit weibliches Ziel eines solchen Angriffs Prominenz erlangen könnte, gibt ihre Person der regelmäßig wiederkehrenden öffentlichen wie wissenschaftlichen Diskussion über die Gründe für weiblichen Terrorismus neue Nahrung. In dieser Debatte sind Antworten auf die Frage, ob Frauen „auch“ Terroristinnen sein können, inzwischen zu einem Dickicht aus Stereotypen und Fantasien mutiert. Wird Religion – vulgo Islam – dieser Mischung hinzugefügt, begibt sich die Diskussion oft vollends auf Abwege. Von den vielen Argumenten, die dabei angeführt werden, halten sich drei mit besonderer Vehemenz: Weiblicher Terrorismus sei erstens ein neues und seltenes Phänomen; Frauen seien zweitens in der Regel Opfer; und drittens hätten Terroristinnen – im Gegensatz zu ihren männlichen Counterparts – in der Regel persönliche Motive. Die beiden ersten Argumente sind schlicht falsch und das dritte greift entschieden zu kurz. Es lohnt also, ein paar Breschen in das Dickicht zu schlagen...
Die Intervention Russlands auf der Krim im März dieses Jahres und die derzeitige Situation in der Ostukraine haben zu einer Diskussion darüber geführt, ob es sich hierbei um einen „Fall für die Schutzverantwortung“ handelt. Als zentrales Argument für sein Eingreifen führt Russland schließlich den Schutz bedrohter russischer Zivilisten an. In einem Gastbeitrag erläutert Roland Harris, warum die Intervention nicht mit dem Schutz der Menschenrechte der ethnischen Russen rechtfertigt werden kann.
Was beinhaltet die völkerrechtliche Umsetzung eines „Konzepts“ bzw. einer politischen Norm? Die Hintergründe dieser Frage diskutierten Anfang der Woche Sassan Gholiagha und Antje Wiener in einem lesenswerten Beitrag im Verfassungsblog. Ausgangspunkt waren dabei die Formulierungen zur Schutzverantwortung (Responsibility to Protect oder kurz R2P) im Koalitionsvertrag der Großen Koalition. Mit diesem Kommentar verfolge ich zwei Absichten: Ich möchte kurz auf Unklarheiten in Gholiaghas und Wieners Konzeption von Umstrittenheit eingehen. Zudem bleiben die beiden eine Antwort schuldig, welche Foren geeignet sind, um internationale Normen wie die R2P mittels „radikaldemokratischer“ Kontestation breitestmöglich zu legitimieren...
Seit einem Jahr ist im Umfeld der Vereinten Nationen immer wieder von einem „Human Rights Up Front Aktionsplan“ zu hören. Erst kürzlich forderte Generalsekretär Ban Ki-moon die Mitgliedstaaten in einer Ansprache zu den Prioritäten der UN 2015 auf den Aktionsplan zu unterstützen. Doch was ist das für eine Initiative und welche Resultate hat sie bislang hervorgebracht? Diesen Fragen geht dieser Beitrag auf den Grund.
In der konstruktivistischen Normentheorie kommt man nicht umher sich mit Praktiken wie Framing und Grafting zu beschäftigen, wenn man die Entstehung einer Norm untersucht. Die Norm der internationalen Schutzverantwortung zeigt, dass auch eine bereits anerkannte Norm immer noch umstritten sein kann. Diplomaten und Aktivisten greifen daher weiterhin auf Framing und Grafting zurück, um Skeptiker von ihrem Normverständnis zu überzeugen. Wie das aussieht möchte ich anhand von Aussagen einiger meiner Interviewpartner für ein Projekt über die Entwicklung humanitärer Schutznormen illustrieren.
In der Debatte über die internationale Schutzverantwortung, die Libyen-Intervention der NATO und auch über Syrien spiegelt sich die theoretische Debatte über die Existenz einer universellen Moral und einer Verpflichtung zur „Rettung Fremder“ wieder. Um die gesamte Thematik in ihrer Komplexität zu erfassen, muss die moralische Argumentation von Befürwortern und Gegner betrachtet werden, und zwar auch anhand der praktischen politischen Diskurse und nicht nur in den abstrakten Sphären der politischen Theorie. Auch muss anerkannt werden, dass Menschenrechtsschutz immer Einmischung bedeutet, allerdings nicht zwingend militärischer Art.
Verteidigungsminister Thomas de Maizière hat jüngst wieder eine verstärkte Sicherheitspolitische Debatte in Deutschland gefordert. Im Anschluss an die jüngste informelle Debatte der UN Generalsversammlung zur Responsibility to Protect (RtoP) am 5. September bietet es sich an Deutschlands Beitrag zur internationalen Schutzverantwortung zu diskutieren. Die Verhinderung von und Reaktion auf Massenverbrechen ist angesichts zweier Maxime deutscher Außenpolitik – nie wieder Krieg und nie wieder Auschwitz – ein notwendiges Thema, dass sich auch in der sicherheitspolitischen Debatte wiederfinden muss, in Deutschland aber bislang wenig thematisiert wird. Will die Bundesrepublik ihrer internationalen Verantwortung gerecht werden, muss hierzulande eine ernsthafte Auseinandersetzung mit der Schutzverantwortung stattfinden.