BDSL-Klassifikation: 10.00.00 16. Jahrhundert > 10.10.00 Literarisches Leben
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Bürgermeister und Rat der Stadt Freiburg im Breisgau berichten in einer am 5. Mai 1513 ausgestellten Urkunde, es hätten mehrere Bürger mit der Bitte sich an sie gewandt, eine "bruderschaft der sengerye gründen zu dürfen. Denn gott der allmechtig [würde] dardurch gelopt, die selen getröst und die menschen zu zyten, so sy dem gesang zuhorten, von gotslesterung, ouch vom spyl vnd anderer weltlicher uppigkeyt gezogen": Gott, der Allmächtige, würde damit gepriesen, die Seelen würden getröstet, und die Menschen, wenn sie dem Gesang zuhörten, von Gotteslästerung, Spiel und anderen weltlichen Lastern abgehalten. In Rücksicht nicht zuletzt auf die "guettaeten, so den armen selen dardurch nachgeschechen mocht", wird diesem Ersuchen stattgegeben. Die Bittsteller dürfen ihre "bruderschaft" aber nur genau so einrichten, wie es eine "ordnung" im Detail vorschreibt, die dem Ersuchen an den Stadtrat von den Sängern beigegeben wurde und in der Gründungsurkunde in 17 Punkten "von wort zu wort" noch einmal festgehalten wird.