Botanik und Naturschutz in Hessen, Band 5 (1991)
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Wegen seiner negativen Auswirkungen auf die Pflanzen- und Tierwelt und das Landschaftsbild ist der technische Ausbau von Fließgewässern im Außenbereich durch das Hessische Naturschutzgesetz verboten worden. Das Hessische Wassergesetz stellt die Forderung, nicht naturnah ausgebaute Gewässer in einen naturnahen Zustand zurückzuführen. Beide Gesetze lassen aber offen, inwieweit die bisherigen Zielvorgaben des Gewässerausbaus - die Festlegung der Gewässerufer und die Hochwasserfreilegung der Auenbereiche - fortbestehen sollen.
Durch Verfahren des "naturnahen Wasserbaus" können das Landschaftsbild und die Lebensbedingungen für die Pflanzen- und Tierwelt an technisch ausgebauten Gewässerstrecken verbessert werden, ohne die bisherigen Zielvorgaben des Gewässerausbaus aufgeben zu müssen. Die bestehenden Naturschutz- und Wassergesetze lassen die Interpretation zu, daß durch Anwendung dieser Verfahren den Forderungen nach einem naturnahen Gewässerzustand entsprochen werde. Diese Interpretation steht jedoch im Widerspruch zu den Festlegungen im Regionalen Raumordnungsplan Südhessen: Dort wird den Erfordernissen des Natur- und Grundwasserschutzes und der Erhaltung der natürlichen Überschwemmungsgebiete (Gewässerauen) der Vorrang vor anderen Nutzungsansprüchen eingeräumt. Damit werden die bisherigen Zielvorgaben des Gewässerausbaus außer Kraft gesetzt.
Stellt man die Vor- und Nachteile gegenwärtiger Nutzungen im Auenbereich einander gegenüber, so ergibt sich; daß lediglich für bestehende Siedlungsflächen die Beibehaltung von Hochwasserschutzmaßnahmen gerechtfertigt ist, wahrend die landwirtschaftliche Bewirtschaftung im Interesse des Gemeinwohls auf die Erfordernisse der Gewässerrenaturierung abgestimmt werden muß. Um dies zu erreichen, müssen gezielte Fördermaßnahmen ergriffen werden, die als Kernstück der Gewässerrenaturierung angesehen werden.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen im Bereich des Naturschutzes und der Agrarpolitik erscheinen die vorgeschlagenen Renaturierungsmaßnahmen als realisierbar.
Das Naturschutzgebiet "Ernstberg bei Sichenhausen" im westlichen Hohen Vogelsberg stellt eine alte, seit über 20 Jahre brachliegende Huteweide dar, deren ehemals charakteristische Grünlandvegetation durch Wiedereinführung einer der historischen Nutzung weitgehend entsprechenden extensiven Beweidung mit einer Rückzüchtung des Roten Vogelsberger Höhenviehs (25-90 % Genanteil) regeneriert werden soll.
Der floristische und vegetationskundliche Bestand des Naturschutzgebietes wird dargestellt und anhand von pflanzensoziologischem Aufnahmematerial erläutert. Besondere Bedeutung erfahren dabei die typischen Lebensgemeinschaften extensiver Huteflächen, vor allem das Festuco-Genistelletum-sagittalis und die Agrostis-capillaris-Festuca-rubra-Gesellschaft, die früher in den Hochlagen des Vogelsberges weit verbreitet waren, heute aber allgemein als gefährdet einzustufen sind.
Die Beweidung von Teilflächen des Gebietes mit einer Herde des Vogelsberger Höhenviehs, die seit 1983 als Pflegemaßnahme durchgeführt wird, ist nicht nur entscheidend für die langfristige Sicherung und Regeneration der ehemals typischen Pflanzengesellschaften, sondern zudem auch ein wichtiger Beitrag zur Erhaltung einer vom Aussterben bedrohten alten Haustierrasse.