Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt, Jahrgang 48 (2011), Heft 1/2
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Das Flussneunauge (Lampetra fluviatilis Linnaeus, 1758), das im Anhang II der FFH-Richtlinie als Tierart „von gemeinschaftlichem Interesse“ aufgeführt ist, lebt in den Küstenregionen europäischer Meere und wandert als erwachsenes Tier zum Laichen in die einmündenden Flüsse. Daher kommt bzw. kam es in Sachsen-Anhalt nur in der Elbe und größeren Nebenflüssen wie der Havel, Mulde, Saale und Schwarzen Elster vor (Kammerad et al. 1997). Hier war es aber durch die starke Abwasserbelastung und den Bau des Elbewehres in Geesthacht (Niedersachsen) ausgestorben. Erst nach der Verbesserung der Wassergüte und der Errichtung von funktionsfähigen Fischaufstiegsanlagen in Geesthacht konnte es wieder in der Elbe aufsteigen. Am 1.5.2002 gelang der erste Nachweis für den erfolgreichen Aufstieg dieser Art in den Bereich der Mittelelbe durch den Fang von 34 Flussneunaugen am Stadtwehr Dessau (Gaumert & Zuppke 2003).
Die im Gewässergrund verborgene Lebensweise des Steinbeißers (Cobitis taenia Linnaeus, 1758) brachte es mit sich, dass die Kenntnis über die Verbreitung dieser Fischart große Lücken aufweist. Bei der Erarbeitung der Roten Liste der Fische und Rundmäuler Sachsen-Anhalts im Jahre 1992 (Zuppke et al. 1992) lagen nur sehr wenige Nachweise des Steinbeißers vor, so dass er damals in die Kategorie 1 „vom Aussterben bedroht“ eingestuft werden musste. Erst durch den Einsatz von Elektrofischfanggeräten verdichteten sich die Hinweise. Bei der Aktualisierung der Roten Liste 2004 (Kammerad et al. 2004) zeigte die nun vorhandene erweiterte Datenlage, dass der Steinbeißer doch nicht so selten ist und eine Rückstufung in die Kategorie 2 „stark gefährdet“ vorgenommen werden konnte. Insgesamt ist der Steinbeißer in Deutschland und darüber hinaus in seinem gesamten europäischen Verbreitungsgebiet, das von den Pyrenäen bis zum Ural mit Ausnahme von Nordskandinavien, Irland, Schottland und dem südlichen Balkan reicht, durch seine Bindung an bestimmtes Bodensubstrat gefährdet, so dass er in den Anhang II der FFH-Richtlinie aufgenommen wurde.
Dr.-Ing. Lothar Plath verstarb am 2. April 2010 im Alter von 71 Jahren in Rostock. Er hat einen bedeutenden Beitrag zur naturkundlichen, vor allem ornithologischen Erforschung des Elbe-Havel-Winkels im Land Sachsen-Anhalt geleistet. Außerdem war er auch als Ornithologe im nördlichen Nachbarland Mecklenburg-Vorpommern tätig.
Unter einem „Regal“ wurde seit dem Mittelalter ein wirtschaftlich nutzbares Hoheitsrecht verstanden. So gab es z. B. ein „Wasserregal“, das die Nutzung des Wassers regelte, oder ein „Bergregal“ zur Festsetzung der Rechte für den Abbau von Bodenschätzen. Das „Eichenregal“ regelte den Besitz und die Nutzung von Huteeichen, die für die Schweinemast überragende Bedeutung hatten. Es stellt eine einzigartige Bildung des deutschen Partikularrechts dar, das im vorliegenden Fall seine rechtliche Grundlage in einer Bestimmung in Tit. XXI der schon im Jahre 1572 erlassenen und im Jahre 1666 in verbesserter Fassung herausgegebenen Landes- und Prozessordnung von Anhalt-Dessau hat. Danach war der eigenmächtige Einschlag von Mastbäumen, d. h. Eichen und Buchen, bei Strafe von 10 Talern für jeden Mastbaum verboten. Das Eichenregal sicherte dem Fürsten- und späteren Herzogshaus das Eigentum an den Solitäreichen unabhängig vom Eigentum der Grundflächen zu.
Nicht zu Unrecht ist dem Buch ein Ausspruch von L. Loeske (1903): „Denn ich habe dieses ... Gebirge kennen gelernt als ein Gebiet, in dem der Moosforscher nicht auslernt und wenn er Methusalems Alter erreichen sollte“ vorangestellt. L. Loeske hat 1903 die bisher einzige Moosflora des Mittelgebirges Harz herausgebracht. Es ist deshalb eine große Leistung, wenn M. Koperski unter der Mitwirkung einiger weiterer Bryologen im Jahr 2011 nunmehr eine kommentierte Artenliste der Moose des Nationalparks Harz vorlegen kann, umfasst diese doch einen wesentlichen Teil der Moosflora des Harzes. Dies unterstreicht gleichzeitig die Bedeutung des Nationalparks für die Bewahrung der Moosarten in diesem Mittelgebirge.
Auf einer Festveranstaltung konnte von den Autoren L. Reichhoff und U. Wegener ein lang ersehntes Buch vorgestellt werden. Durch die Mitwirkung von 24 Wissenschaftlern – meist ehemalige Mitarbeiter des Instituts für Landschaftsforschung und Naturschutz Halle – war es möglich geworden, auf Grund von Dokumenten und den Erinnerungen dieser Zeitzeugen, die geschichtliche Entwicklung dieser wissenschaftlichen und zugleich praxisorientierten Einrichtung und speziell seiner Forschung eindrucksvoll darzustellen. Das ILN (Institut für Landschaftsforschung und Naturschutz) mit seinem Hauptsitz in Halle wurde im Jahr 1953 gegründet und 1991 aufgelöst. In ihm wirkten 1990 insgesamt 162 Mitarbeiter, davon gehörten 78 zum wissenschaftlichen Personal.
Dem Buch ist eine Einführung von H. Behrens vorangestellt, die in hervorragender Weise die Geschichte des Naturschutzes in Deutschland in seiner vielfältigen Abhängigkeit von politischen, gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Entwicklungen aufzeichnet und eine Klärung der Stellung des ILN als erstes deutsches Naturschutzinstitut im nationalen und internationalen Rahmen ermöglicht. Damit wird auch die Bedeutung des vorliegenden Buches, für das Schließen einer bisher schmerzlich klaffenden Lücke in der Naturschutzgeschichte Deutschlands deutlich.
Mit dem ersten gemeinsamen Land/Bund-Forschungsvorhaben wurde bereits im Jahr 2000 die sogenannte „Landeskarte“ der Potentiellen Natürlichen Vegetation von Sachsen-Anhalt veröffentlicht mit Erläuterungen zu standörtlichen Verhältnissen, den Vegetationseinheiten und naturnahen Wäldern (LAU 2000). In den nachfolgenden Jahren wurden weitere Bundesländer bearbeitet und zu der nun vorliegenden PNV-Karte von Deutschland im Maßstab 1:500.000 zusammengefasst (BfN 2010).
Tabellarisch sind anerkannte Naturschutzvereinigungen im Land Sachsen-Anhalt (Stand: September 2011) aufgelistet. Die Tabelle gibt eine Übersicht über die nach NatSchG LSA (§ 29) in Verbindung mit Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (§ 3 Abs. 3) und BNatSchG (§ 63 Abs. 2) im Land Sachsen-Anhalt anerkannten Naturschutzvereinigungen.
Mit Wirkung vom 24.3.2011 trat in Sachsen-Anhalt die neue Verordnung über ehrenamtliche Naturschutzbeauftragte (GVBl. LSA Nr. 9/2011 S. 549–550) in Kraft. Die bisherige Regelung lief damit aus. Infolgedessen waren auch die Dienstausweise der „Naturschutzbeauftragten mit besonderen Aufgaben“ (NbBA) zu ersetzen, die ihre Gültigkeit zum 11.6.2011 verloren. Alle neuberufenen Naturschutzbeauftragten erhielten außerdem eine Bestellungsurkunde mit Benennung der Aufgaben und Befugnisse.
Invasive Neophyten werden in Sachsen-Anhalt als eine wichtige Ursache der Gefährdung von Ökosystemen und Arten gesehen (Arndt 2009, Landesregierung Sachsen-Anhalt 2010). Der Umgang mit ihnen wird durch verschiedene Umstände erschwert. So zeichnen sich viele der invasiven Arten durch starke Wuchskraft und hohes Vermehrungspotenzial aus. Zudem besteht die Gefahr, dass sich bisher nicht als invasiv bewertete Neophyten in den nächsten Jahren verstärkt in naturnahen Lebensräumen ausbreiten. Daher wurde von Prof. S. Tischew (Hochschule Anhalt) und Dr. D. Frank (Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt) die Entwicklung eines Projektes initiiert, das sich dieser Problematik intensiver widmet. Das Projekt „Frühwarnsystem und Konzeption von Maßnahmen gegen invasive Neophyten in ausgewählten Schutzgebieten Sachsen-Anhalts“ wurde im Juni 2010 gestartet. Ziel des Projektes ist die Entwicklung und Umsetzung des Aktionsprogramms „Invasive Neophyten in Schutzgebieten Sachsen-Anhalts“.