Exzellenzcluster Die Herausbildung normativer Ordnungen
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Das "Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken" (Netzwerkdurchsetzungsgesetz, NetzDG) hatte bereits während seiner kurzen Entstehungszeit heftige Kritik ausgelöst und wird von zahlreichen Beobachtern auch in seiner in Kraft getretenen Fassung für unionsrechts- und grundgesetzwidrig gehalten. In Zweifel stehen vor allen Dingen die Gesetzgebungskompetenz des Bundes und die Vereinbarkeit des NetzDG mit der Meinungs- und Informationsfreiheit. Gegenwärtig sind drei Anträge auf vollständige bzw. teilweise Aufhebung des NetzDG im Bundestag anhängig (hier, hier und hier). Auch bei den Regierungsfraktionen steht das NetzDG unverändert auf der rechtspolitischen Agenda. Im Koalitionsvertrag heißt es, die am 1.7.2018 erstmals fälligen Berichte der Plattformbetreiber sollen zum Anlass genommen werden, "das Netzwerkdurchsetzungsgesetz insbesondere im Hinblick auf die freiwillige Selbstregulierung weiterzuentwickeln". ...
Wenn die Bedrohung, wie im Fall des Virus, als natürliche Gegebenheit auftritt, kommen leicht auch die Maßnahmen, um ihn zu beseitigen, als natürliche, d.h. fraglos vorgegebene Maßnahmen in Betracht. Eine Gefahr liegt hier darin, von einer Natürlichkeit des Zwecks auf die Natürlichkeit der Mittel zu schließen. Dass die Maßnahmen aber nicht natürlich gegeben, sondern politisch entschieden sind, muss demgegenüber im Blick bleiben.
Dass in Bremen an einer Uferböschung des Flüßchens Ochtum ein alter – mit Stacheldraht bespannter – Schleppkahn als Konzentrationslager gedient hat, erfährt, wer den "Benz-Distel" aufschlägt. Drei Bände des großen Werkes über die Geschichte der nationalsozialistischen Konzentrationslager liegen nun vor. Auf ursprünglich sieben, mittlerweile neun Bücher, die in halbjährlichem Abstand bis zum Frühjahr 2009 im Verlag C.H. Beck erscheinen werden, ist die Gesamtgeschichte der Lager angelegt, die Wolfgang Benz und Barbara Distel initiiert haben. Das mit dem Geschwister-Scholl-Preis ausgezeichnete Herausgeberteam der "Dachauer Hefte" treibt bereits seit Jahrzehnten die Forschung zu den nationalsozialistischen Konzentrationslagern voran. Im Zentrum des schon wegen seines schieren Umfangs eindrucksvollen Projekts steht die Topografie der Lager, genauer: der Umstand, dass die Nationalsozialisten Deutschland und das gesamte besetzte Europa flächendeckend mit einem Netz von Haftstätten überzogen haben. "Der Ort des Terrors" heißt denn auch die mit Mitteln der Kulturstiftung des Bundes und des Auswärtigen Amtes geförderte Gesamtdarstellung der Lager. ...
Die Suche nach der Frau, ihrem Ort, ihrer Rolle sowie ihren Handlungsbereichen und Tätigkeitsfeldern im Dritten Reich markieren verschiedene Stationen der historischen Frauenforschung zum Nationalsozialismus der letzten dreißig Jahre. Während sie in den 1970er-Jahren Frauen im privaten Bereich des NS-Systems verortete, betonten Untersuchungen der 1990er-Jahre die ambivalente Stellung der Frau im nationalsozialistischen Staat. Wenngleich die NS-Rhetorik sowie die sozialpolitischen Maßnahmen des Regimes auf eine Stärkung patriarchaler Strukturen zielten, erweiterten sich dennoch im Dritten Reich die Tätigkeitsfelder und Handlungsmöglichkeiten von Frauen. Trotzdem gilt der nationalsozialistische Staat nach wie vor in der historischen Forschung als eine "Männergesellschaft". ...
Mitten im Land der Täter: Das 13. Dachauer Forum zur Zeitgeschichte beschäftigte sich mit der sozialen Realität der Überlebenden der Shoah in Deutschland. Die Situation der ehemaligen jüdischen Häftlinge des Konzentrationslagers Dachau sowie der überlebenden Jüdinnen und Juden, die in den DP-Einrichtungen in Stadt und Landkreis untergebracht waren, fand hier besondere Beachtung. Nachfolge des langjährigen Projektleiters Bernhard Schoßig übernahm mit diesem Jahr Sybille Steinbacher (Universität Wien), die zudem die wissenschaftliche Leitung des diesjährigen Symposiums innehatte. ...
Die internationale Herkunft der für die Herausgabe und die Studien verantwortlichen Autoren und Autorinnen ist ein wichtiges Merkmal dieses Sammelbandes zur frühen Geschichte des Nationalsozialismus in Deutschland. Die Beiträge des 14. Bandes der Dachauer Symposien zur Zeitgeschichte stammen je zur Hälfte von englischen und deutschen sowie männlichen und weiblichen Fachleuten. Beides ist sowohl positiv wie leider noch nicht alltäglich. Mit dieser Vorausschau können hohe Erwartungen geweckt werden, und – um es vorwegzuschicken – diese werden auch voll und ganz befriedigt. ...
Am 24. und 25. Oktober 2011 veranstalteten Sybille Steinbacher vom Institut für Zeitgeschichte der Universität Wien und Raphael Gross vom Fritz Bauer Institut, Geschichte und Wirkung des Holocaust Frankfurt/Main in Kooperation mit der Österreichischen HochschülerInnenschaft die Tagung "Der Holocaust und die Geschichte der Völkermorde im 20. Jahrhundert. Zur Bedeutung und Reichweite des Vergleichs". Im Mittelpunkt der Wiener Tagung standen Fragen nach der Entwicklung des Topos "Singularität des Holocaust", der Einordnung des nationalsozialistischen Judenmords in die Reihe der Völkermorde und dessen Vergleichbarkeit, beispielsweise mit den stalinistischen Verbrechen. Weiters wurde diskutiert, ob und wie den Zeitgenossen des "Dritten Reichs" die Gewaltexzesse gegen Zivilisten und ethnische Minderheiten zur Zeit des Ersten Weltkriegs bewusst waren. Ziel war es, die Bezüge der noch relativ jungen Komparativen Genozidforschung und der Holocaustforschung zu beleuchten, ferner den Merkmalen "ethnischer Säuberungen" nachzugehen und die Verbrechensgeschichte des letzten Jahrhunderts an ausgewählten Beispielen, wie dem Völkermord an den Armeniern, zu analysieren. ...
Wie kein anderer Ort ist Auschwitz zu einem Synonym für die nationalsozialistische Terrorpolitik geworden. Mit Majdanek teilt die Stadt das Schicksal, sowohl ein Konzentrations- als auch ein Vernichtungslager beherbergt zu haben. Mindestens 1,1, möglicherweise sogar anderthalb Millionen Menschen wurden in Auschwitz ermordet, vor allem europäische Juden, aber auch nichtjüdische Polen, Sinti und Roma. Mit Monowitz und seinen Nebenlagern befand sich hier zudem "das erste von einem Privatunternehmen initiierte und finanzierte Konzentrationslager" (S. 43). Jenseits dieses dreiteiligen Lagerkomplexes sollte in Auschwitz eine deutsche Musterstadt entstehen. Auf den Reißbrettern nationalsozialistischer Visionäre avancierte die Stadt "zum Ideal ökonomischer Erschließung und rassischer Auslese, zum Zukunftsmodell der deutschen Herrschaft im eroberten Land" (S. 51). Kurzum: an keinem anderen Ort manifestierte sich die symbiotische Verbindung zwischen Lebensraum und Vernichtung deutlicher als in dieser im deutsch-polnischen Grenzgebiet gelegenen Stadt. Dies rechtfertigt es, Auschwitz eine Überblicksdarstellung in einer Reihe (C. H. Beck Wissen) zu widmen, deren historische Veröffentlichungen in der Regel größere Epochen behandeln, zumal über Auschwitz noch immer keine Monografie erschienen ist. ...
Die gegenwärtige Krise der Demokratie wird besonders sichtbar in der "symbolischen Dimension politischer Repräsentation". Diese Auffassung vertritt Paula Diehl in ihrem Aufsatz Demokratische Repräsentation und ihre Krise. "In Bildern, Inszenierungen und Diskursen werden sowohl demokratisierende als auch antidemokratische Konzepte 'getestet'. Erfahren sie Resonanz in der Öffentlichkeit und in der Bevölkerung, kann sich die Lage in die eine oder in die andere Richtung entwickeln. Denn Symbole aktivieren Vorstellungen über die politische Ordnung, Repräsentanten, Bürgerinnen und Bürger, über den Staat und auch darüber, wie politische Institutionen funktionieren sollen." So Paula Diehl im besagten Aufsatz, der Überlegungen bündelt, die sie in ihrer Studie Das Symbolische, das Imaginäre und die Demokratie. systematisch entfaltet hat. In dieser Arbeit analysiert Diehl den Zusammenhang zwischen den normativen Strukturen und der symbolischen Praxis eines demokratisch verfassten politischen Gemeinwesens. Beide bedingen sich gegenseitig. Die normative Struktur einer Gesellschaft findet den Grund ihrer Geltung und der Stabilität in der symbolischen Praxis; diese wiederum muss begriffen werden als Ausdruck der Prinzipien und Regeln der normativen Grundstruktur. Eine Krise des Politischen ist zu verstehen als Resultat und Ausdruck einer Störung in diesem wechselseitigen Bedingungsverhältnis von normativer Struktur und symbolischer Praxis der politischen Gemeinschaft. ...
Es war eine heißer, schwüler Sommerabend, als John Rawls im Hörsaal H der Frankfurter Universität einen Vortrag hielt. Er sprach leise, fast schleppend, und er hatte sich vorgenommen, den Text in einer deutschen Übersetzung vorzulesen, was für einen amerikanischen Professor ungewöhnlich war und deshalb Bewunderung verdiente. Doch war die angespannte Konzentration spürbar, die Rawls aufbringen musste, um deutscheWorte mit so wenig amerikanischer Phonetik wiemöglich zu sprechen, und der Vortrag wurde dadurch noch langsamer, die Stimme noch leiser. Außerdem funktionierte das Mikrofon nicht richtig. Deshalb wurde es ihm von seinem Übersetzer, Wilfried Hinsch, mit ausgestrecktem Arm so nahe an denMund gehalten, dass wenigstens ein paar Worte zu verstehen waren. Nach kurzer Zeit verließen die ersten Zuhörer den Hörsaal. Der ausgestreckte Arm des Helfers wurde sichtbar schwerer; Anstrengung und Hitze ließen Schweißbäche rinnen und das Oberhemd nass werden.Der Vortragwar nicht einfach. Rawls machte, wie gewohnt, keinerlei Konzessionen, sondern diktierte einen komplexen Satz nach dem anderen. Wer etwas verstehen wollte, musste von der komischen Situation absehen, alle Kräfte gegen die von der schwülen Hitze geführten Ermüdungsattacken aufbieten und sich irgendwie konzentrieren. Der einzige, der sich davon nicht beirren ließ, sondern hartnäckig Satz für Satz in den schwülen Sommerabend hämmerte, war der kleine, schmächtige, blasse, sein Gesicht hinter einer riesigen Brille verbergende, aber Respekt heischende Professor Rawls. Wenn Geist so unmittelbar präsent ist, wird eben alles andere banal. ...
Rule is commonly conceptualized with reference to the compliance it invokes. In this article, we propose a conception of rule via the practice of resistance instead. In contrast to liberal approaches, we stress the possibility of illegitimate rule, and, as opposed to critical approaches, the possibility of legitimate authority. In the international realm, forms of rule and the changes they undergo can thus be reconstructed in terms of the resistance they provoke. To this end, we distinguish between two types of resistance—opposition and dissidence—in order to demonstrate how resistance and rule imply each other. We draw on two case studies of resistance in and to international institutions to illustrate the relationship between rule and resistance and close with a discussion of the normative implications of such a conceptualization.
The article presents a brief overview of research and publication in the history of international law in Europe today. The upsurge of interest in historical studies is traced back to a sense of present transformation, with historical studies seeking to explore both aspects of continuity and change in the international legal system. The article outlines three tasks for the discipline in the future: to begin work for international law’s Ideengeschichte, to focus on the relationship between the West and its "Other", and to undertake studies in the historical sociology of international law.
In The Gentle Civilizer of Nations, I suggested that international law began in the 1860’s as part of liberal entrenchment in Europe as the clouds of nationalism, racism and socialism were rising in the political horizon. It began as a project of practicalmen, attorneys and lawyers active in politics and parliament, and not out of philosophical contemplation or system-construction. University professors were involved, but these were professors of something that was seen more as a craft than a science. What they aimed at was to "civilize" the behaviour of their nations, but also the colonies, and to do this by coordinating liberal legislative reform in Europe, by supporting formal empire in the colonies, and by doing all this as part of a set of cosmopolitan legal projects they grouped into their "international law" (Droit international, diritto internazionale, Völkerrecht). ...
How to write (international) legal histories that would be true to their protagonists while simultaneously relevant to present audiences? Most of us would also want to write "critically" – that is to say, at least by aiming to avoid Eurocentrism, hagiography and commitment to an altogether old-fashioned view of international law as an instrument of progress. Hence we write today our histories "in context". But this cannot be all. Framing the relevant "context" is only possible by drawing upon more or less conscious jurisprudential and political preferences. Should attention be focused on academic debates, military power, class structures or assumptions about the longue durée? Such choices determine for us what we think of as relevant "contexts", and engage us as participants in large conversations about law and power that are not only about what once "was" but also what there will be in the future.
Political theology’s recent rise to academic prominence has, no doubt, been inspired by the sense of a certain staleness of standard (read: Anglo-American) analytical political and legal theory. Especially postcolonial and postmodern philosophy has resuscitated debates about the reality of secularization in Europe, pointing out that much of our shared political metaphysic is indeed that – a metaphysic – with close historical links to debates in theology. That should be no surprise. For almost half a millennium theology stood as the primus inter pares among the three "higher faculties" at European universities. The best minds at work in Europe explained the social and political changes to European audiences within a fully God-centric intellectual universe. Awareness of that fact, as Wim Decock points out in this massive and brilliant work, not only assists us in understanding the development of our political and legal vocabularies. It also enables us to grasp the contingency of our present debates, the way opposite standpoints on political and legal obligation refer back to assumptions about human nature, the roles of individual and society and the nature of "law" that are hard to detach from religious speculation. ...
Law is force of order. It reacts, usually with a necessary time delay, to technological pro-gress. Only twelve years after Samuel Morse presented the first workable telegraph sys-tem in New York in 1838 and six years after the first completed telegraph line from Wash-ington to Baltimore, central European states agreed on an international framework for tel-egraphs. It has been much more than twelve years since the technologies underlying the internet’s popularity today, such as the ‘World Wide Web’, were invented. No international framework has emerged, even though normative approaches abound. There are norms that are applied to the internet, but the recognition of the existence of an underlying, structuring order is missing. This motivates the present study.
Der Sammelband enthält die Vorträge einer altertumswissenschaftlichen Tagung, die unter gleichem Titel am Freiburger Antike-Zentrum (dort auch "Antikenzentrum" genannt) stattfand und an der Historiker, Kirchenhistoriker, Philologen und Philosophen teilgenommen haben. ...
Hartmut Leppin dokumentiert exemplarisch das Eindringen christlichen Geistes in das traditionelle Kaiserbild. ...
Für die Erforschung der spätantiken Herrscherideologie hat Andreas Alföldi (1895-1981) Grundlegendes geleistet. Ihm gelang es, bildliche Darstellungen zum Sprechen zu bringen und ihre Bedeutung für die Repräsentation der Kaiser zu verdeutlichen. In dieser Tradition bewegt sich der Tübinger Althistoriker (und zeitweilige Assistent Alföldis) Frank Kolb mit seinem hier anzuzeigenden Buch. Darin führt er die verstreuten, von verschiedenen altertumswissenschaftlichen Disziplinen vorangetriebenen Forschungen zur spätantiken Herrscherideologie zusammen, die er durch eigene Beiträge wesentlich beeinflußt hat. ...
We study whether and how time preferences change over the life cycle, exploiting representative long-term panel data. We estimate the age patterns of discount rates from age 25 to 80. In order to identify age effects, we have to disentangle them from cohort and period factors. We address this identification problem by estimating individual fixed effects models, where we substitute period effects with determinants of time preferences that depend on calendar years. We find that discount rates decrease with age and the decline is remarkably linear over the life cycle.
Die Allgegenwärtigkeit des Begriffs der Menschenrechte in politischen Kontexten kann leicht übersehen lassen, dass der rechtsphilosophische, rechtstheoretische und praktische Streit um die genaue Bestimmung, Begründung und Kodifizierung dieser »Rechte« alles andere als beigelegt ist. Der notorische Dissens zwischen Philosophen und Juristinnen und sogar Theologen steht in einem seltsamen Missverhältnis zur Selbstverständlichkeit, mit der politische Akteure die Notwendigkeit dieser oder jener außenpolitischen Handlung durch Bezug auf die Menschenrechte rechtfertigen. ...
Der Wandel von Perspektiven, Deutungen, Methoden und Themen bestimmt den wissenschaftlichen Fortschritt. Deshalb zerbricht die Vorstellung sicheren Wissens über die Generationen hinweg, so dass sich die Vergangenheit in den historisch arbeitenden Kulturwissenschaften in immer neuen Methodenwenden verändert. Der moderne Mut, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aktiv in die Subjektivität ihrer Perspektivierungen einzubauen, bringt die steuernde Macht des Erkenntnisinteresses und seiner Veränderungen vermehrt zur Geltung. Dabei geraten selbst traditionelle Kontrollinstanzen der historisch-kritischen Hermeneutik in die Debatte. Während heute die einen das Vetorecht der Quellen beschwören, stellen andere die beständig verformende Kraft des Gedächtnisses und damit die Relativität punktueller schriftlicher Fixierungen heraus. ...
Welches Rechtsdenken verkörpert der Spätscholastiker Francisco de Vitoria, und was ist seine Bedeutung für das Völkerrecht? Der Moraltheologe Vitoria (um 1483–1546) wird als Vater des Völkerrechts bezeichnet, sein Verdienst in der Fortentwicklung des ius gentium zu einem ius inter gentes gesehen. Im Zuge des Rechtfertigungsdiskurses der Conquista begriff Vitoria die indigenen Völker Mittel- und Südamerikas nicht als inferior, sondern als Teil einer universellen Rechtsgemeinschaft. Mit "De Iure Belli Hispanorum in Barbaros" und "De Indis recenter inventis" 1538/39 spezifizierte er die Lehre des bellum iustum und wirkt mit seinen Ideen noch über Hugo Grotius hinaus bis in die heutige völkerrechtsgeschichtliche und friedensethische Forschung. Ein Diskussionsforum zu Werk und Person bot die Konferenz Francisco de Vitoria und die Normativität des Rechts des Frankfurter Exzellenzclusters "Die Herausbildung normativer Ordnungen" in Zusammenarbeit mit dem Hamburger Institut für Theologie und Frieden.* Die Veranstaltung des Cluster-Teilprojekts "Die Schule von Salamanca" (Matthias Lutz-Bachmann) knüpfte inhaltlich und personell an die Tagung Lex and Ius in the Political Theory of the Middle Ages (Dezember 2007) an. Neben Gästen wie Merio Scattola, Juan Cruz Cruz und Norbert Brieskorn referierten auch die Mitarbeitenden am Frankfurter Lehrstuhl für Philosophie Kirstin Bunge, Anselm Spindler und Andreas Wagner über ihre Forschungen. ...
The focus of this work, the debate about a body of law dealing with aristocratic issues, is not easy to summarize. This problem stems in part from a topic that historians who do not work on law might be forgiven for considering nonexistent; in part, it has to do with the indirect way in which Dorothee Gottwald engages with current trends in the historiography of nineteenth-century Germany. ...
Historische Forschung ist Quellenforschung. Historische Wahrheit steht und fällt mit historischen Quellen. Dann und wann darf sie sich auf Hypothesen stützen. – Diese ehernen Gesetze befolgt der britische Romanist Ernest Metzger (M.) in seinem neuen Buch über den klassisch-römischen Zivilprozess. Es ist einem Gegenstand gewidmet, der desto mehr auf Quellen angewiesen zu sein scheint, je weniger diese vorhanden sind. Selbst die vorhandenen aber geben ihre Wahrheit nicht ohne weiteres preis: "Those who are new to the subject will be surprised at how little we know, and how much effort it takes to extract the truth from the sources" (1). Zuweilen können sogar alle Mühen umsonst sein. Denn am Ende entscheidet allein die Evidenz, nicht die Intelligenz. "Intellectual fashions have their effect, but in the end it is new evidence that eventually sends procedure textbooks to the elephant graveyard one finds in older libraries" (ibid.). Solche Gefahr besteht für dieses Buch nicht: Es ist die Evidenz, die für und durch Metzger spricht. Wovon spricht sie? ...
Geschriebene Worte haben ihre eigene Geschichte. Einmal geschrieben, nehmen sie Abschied von ihrem Autor und treten eine lange Reise durch Zeit und Raum an, wie Schiffe ohne Besatzung segeln sie in einem unendlichen Meer von Lesern: eine leichte Beute in einem gefährlichen Meer. Kluge Leser entern sie gleich, ziehen ihre eigene Flagge auf und segeln fortan in alle Himmelsrichtungen. Manchmal entsteht an Bord Streit: sei es über die Richtung, sei es über das Kommando. Manchmal werden sie von anderen Lesern bedroht. ...
Das klassische Athen glänzte bereits in den Augen der Römer mit vielem, doch nicht mit seinem Recht. Die Athener übten sich in der Redekunst statt im Recht; statt Juristen hatten sie Redner und Redenschreiber. Für moderne Augen ein scheinbar diffiziler Fall: Wie, und warum auch, lässt sich hier Recht von anderen gesellschaftlichen Normen unterscheiden, wenn es keine Rechtskundigen gibt oder eher: wenn alle Bürger rechtskundig sind? Was heißt dann überhaupt Recht? ...
In der Alten Geschichte originell zu sein, fällt heute schwer, schwerer vielleicht denn je. Doch manchmal gelingt dies auf sonderbarem, abenteuerlichem Wege. Callie Williamson ist es mit dem Buch "The Laws of the Roman People" gelungen: ein Buch, das staunen lässt, ob es die Alte Geschichte je zuvor gab. Dass es sie längst gibt, ist zwar bekannt und durch das Literaturverzeichnis des Buches schnell bewiesen, nicht aber durch dessen Inhalt. Gerade in diesem Widerspruch, in der merkwürdigen Nonchalance, wenn nicht Ignoranz, gegenüber Stand und Bestand der althistorischen Forschung liegt Williamsons originelle Leistung. Eine "klassische" Buchbesprechung würde deshalb einem Repetitorium in 100 Jahre Classics nahe kommen. Statt Kritik am Buch mögen daher als Prophylaxe vor dem Buch einige Proben genügen, und im Übrigen sei auf das Literaturverzeichnis verwiesen. ...
Zeit scheint ein Grenzfall zwischen Theorie und Trivialität zu sein. Der Begriff ist einerseits durch Theorie zu sehr strapaziert worden, andererseits im Alltagsleben mit so viel Plausibilität belastet, dass historisches Weiter- und Hinterfragen oft blockiert wird. Es sind jedoch auch gewisse, sehr oft als selbstverständlich empfundene Annahmen über Gegenstand, Mittel und Ziele der Geschichtswissenschaft, die ihr den Stellenwert von Zeit entweder gar nicht oder auf eine Art und Weise zu sehen erlauben, die alternative Sichtweisen ausschließen. Es dürfte deshalb nicht verwundern, wenn Historiker den Diskussionstitel "Keine Zeit!" wörtlich genommen haben. Für gewöhnlich neigen sie dazu, sich mit dem eigenen Vorverständnis von Zeit zu begnügen und weitere Fragen Philosophen und Physikern zu überlassen. Zeit scheint gemeinhin eine Bedingung zu sein, unter welcher Geschichte stattfindet, sie kann aber selbst durch die Geschichte nicht bedingt sein. Zeit lässt sich nicht erzählen: Sie ist die Bedingung dafür, dass man erzählen kann. – So dürfte vielleicht die communis ratio sprechen, wenn sie sprechen könnte. Eine Geschichte der Zeit müsste offensichtlich eine andere Sprache sprechen und dabei mehr tun als erzählen. Sie müsste sich auf Theorien einlassen und vor eigenen und fremden Selbstverständlichkeiten auf der Hut sein. Wie ist eine solche Geschichte möglich? Und was genau ist ihr Gegenstand? ...
Dass das römische Recht eine eigene Geschichte hat, leuchtete ein, als es seine Geltung in Europa einzubüßen begann. Heute scheint es, zumindest in den Lehrplänen, allmählich auch seine "Geschichte" zu verlieren. Vielleicht ist dies die richtige Zeit, um sich der Geschichte des römischen Rechts anzunehmen. Daran glaubt jedenfalls Aldo Schiavone, der im Verlust die Chance sieht, ein altes Erbe, das uns nicht mehr gehöre, historisch zu observieren (18) – was er in seinem neuen Werk unternimmt. Es ist fast sein Gesamtwerk. Damit will Schiavone jahrzehntelange Forschungen über das römische Recht abschließen. Dennoch verspricht er, dabei "substantielle" Änderungen vorgenommen zu haben, nichts habe er so gelassen, wie es vorher gewesen sei. ...
Die Geschichte Südosteuropas scheint eine Geschichte des Anderen zu sein: sei es, weil sie das Bild eines Anderen ist oder sei es, weil sie es gerade nicht ist. Dementsprechend gilt es, entweder sie als Imagination zu dekonstruieren oder ihre Verschiedenheit nachzuweisen. Sie lebt offensichtlich zwischen Konstruktion und Negation, Mythologie und Aufklärung, so dass es zuweilen schwer fallen mag, Identitätsmerkmale positiv zu definieren. ...
Durch diese Studie beabsichtigt Vanda Fiorillo, die deutsche Naturrechtslehre der frühen Neuzeit auf einen gemeinsamen Nenner zurückzuführen, um damit ein Modell zu identifizieren, das uns auch dabei helfen kann, unsere Gegenwart, d. h. den historischen Zustand der polyarchischen Demokratien, zu verstehen und zu beherrschen. Das erwünschte allgemeine Prinzip findet die Verfasserin in der Theorie des Pflichtenstaats, die sich dadurch auszeichne, dass sie in der Konstruktion des Gemeinwesens nicht vom Recht des Einzelnen, sondern von dessen Pflichten ausgehe, und so ein besonderes Modell (7), einen "sittlichen und vernunftmäßigen Archetyp in der deutschen Auffassung von der Politik" (8) darstelle. Am eindeutigsten lasse sich die Idee des Pflichtenstaats bei den Autoren der Kant-Zeit rekonstruieren, deren theoretische Voraussetzungen auf Wolff und Pufendorf zurückgingen. Die Idee der Pflicht sei bei allen Autoren des späten 18. Jahrhunderts so grundlegend, dass auch Schriftsteller aus entgegengesetzten Lagern wie der preußische Liberale Johann Adam Bergk und der radikale Demokrat Ernst Ferdinand Klein gleichermaßen berücksichtigt werden können. ...
Zwei glücklich zusammenwirkende Merkmale verleihen dem Buch Jan Rolins ein klares Profil. Einerseits beruht seine Rekonstruktion auf einer breiten Basis von Quellen und bietet eine Fülle von Einzelheiten; andererseits werden die Materien, die fast alle Hauptströmungen und Vertreter der deutschen gelehrten Diskussion im späten 18. und frühen 19. Jahrhundert umfassen, immer durch klare und distinktive Thesen geordnet, so dass das Buch eine deutliche und erkennbare Kontur erhält. Die Absicht des Autors ist nämlich, die politischen Theorien des 18. und 19. Jahrhunderts auf wenige und klar umrissene Argumentationsmuster zurückzuführen, die dann an zwei Maßstäben gemessen und beurteilt werden: einerseits nach ihrer Leistung für die Legitimation der politischen Gewalt, andererseits, und im entgegengesetzten Sinn, nach ihrem Beitrag zur Gestaltung des modernen Rechtsstaats, denn die politischen Lehren haben die moderne Staatlichkeit zugleich theoretisch begründet und praktisch beschränkt. Aus dem Zusammenwirken von Stabilisierung der politischen Herrschaft und deren Begrenzung (auch) durch die gelehrte Diskussion ist der moderne Rechtsstaat entstanden. ...
Im Folgenden werden einige Autoren wie Johannes Althusius, Henning Arnisaeus, Samuel Pufendorf und Michael Christoph Hanov vorgestellt, die in sehr unterschiedlicher Weise Anerkennung in der politischen Ideengeschichte genießen. Es geht vor allem darum, sie in ihren Vorstellungen zur Staatsform der Demokratie genauer zu betrachten. ...
In seinem Handbuch und in seinen zahlreichen Beiträgen zur Geschichte des öffentlichen Rechts hat Michael Stolleis einen besonderen methodischen Ansatz entwickelt, den er ausdrücklich als einen "wissenschaftsgeschichtlichen" vorgestellt hat. Damit ist ein Ansatz gemeint, der die gelehrte Diskussion berücksichtigt, um die Wege zu rekonstruieren, auf denen Recht und Politik seit der Frühen Neuzeit in ihrem wechselseitigen Verhältnis bestimmt wurden, an dem Ausbau des modernen Staats teilnahmen und dem historischen Prozess die Mittel zur Selbstverständigung anboten. Wie würde es nun aussehen, wenn wir diesen methodischen Ansatz systematisch in der Geschichte der moralphilosophischen Lehren und besonders in der Geschichte des politischen Denkens anwendeten? Was könnte man sehen, wenn man die Frühe Neuzeit in der Perspektive einer radikalisierten wissenschaftsgeschichtlichen Methode betrachtet? ...
So gewiss die Rechtsgeschichte nicht Hilfswissenschaft der dogmatischen Fächer ist, so unentbehrlich ist sie für die Justierung und Fortentwicklung der Grundbegrifflichkeit, der systematischen Analyse und dogmatischen Konstruktion des geltenden Rechts. Dies sei anhand von Herausforderungen gezeigt, die sich aus dem europäischen Rechtsraum für die Rechtswissenschaft ergeben, genauer, für die Wissenschaft vom Verwaltungsrecht. Diese ist besonders betroffen, weil ihre Grundbegrifflichkeit erodiert. ...
In the last few decades the concept of self-regulation accompanied the process of dismantling the welfare state. In this context, in central countries—Europe and North America—the importance given to private regulations versus public action increased, thus requiring new mechanisms of legitimacy. To this end, appeals to the principles of economy and technical efficiency to legitimate private regulations have been made by several researchers. However, these principles acquired a negative view in Argentina because they were used to use to legitimate processes that led to various crises, especially taking into consideration the neo-liberal experience of the 1990s. Against this historical background, this paper seeks to show a particular case of legitimizing the self-regulation of non-state organizations (social clubs) by using classic topoi, which had been historically used to legitimize state action. In order to do so, this text focuses on the analysis of “Luna de Avellaneda” Act of 2007, by which the government of Buenos Aires sought to legitimize the self-regulation of clubs appealing to the classical values of democracy, participation, and solidarity. For this, the historical experience of the Argentinean political community will be observed from the perspective of the history of these clubs, thus recovering the social function they played in the diverse political and economic crises.
On February 20 at the Max Planck Institut für europäische Rechtsgeschichte, the Legal Historian and member of the Constitutional Court of Peru, Dr. Carlos Ramos Núñez, presented a crucial intervention on the problems that face the current constitutionalism in Latin America. Faced with a heterogeneous group of historians, philosophers and theoreticians of law, interested in the vicissitudes of Latin American juridical evolution, the political-juridical tensions of the Peruvian present served him as a framework to raise various constitutional problems and controversies. ...
A Borges, como es bien sabido, le interesaban más aquellos universos tejidos por las palabras que ese otro espacio teñido de desconfianza que algunos persistían en llamar realidad. Dicha pulsión creadora de mundos propios transfirió a sus lectores la risa profunda, el don de la ironía pero también, como algunos lo reconocen, un cierto malestar. Algo similar, pero con una pretensión centrada no ya en lo ficcional sino en las políticas del lenguaje y en los modos de reencontrar claves antropológicas de diversas codificaciones de lo inteligible, acaece con la reciente publicación colectiva «Tour du monde des concepts», dirigida por Pierre Legendre. ...
Politiker-Biographien gelten zwar kaum als ein klassisches rechtshistorisches Genre, das umfassende Werk des Historikers Wolfram Siemann über den österreichischen Staatsmann Clemens Fürst von Metternich besitzt jedoch auch für die Rechtsgeschichte einigen Wert. Denn Metternich wurde nicht nur, wie das Kapitel über seine Studienzeit in Straßburg und Mainz darlegt, von profilierten Juristen und Historikern ausgebildet und geprägt. Vielmehr handelte es sich bei "Recht" neben "Nationalität" und "Gesellschaft" um einen Schlüsselbegriff der Politik Metternichs, wie Siemann bereits in der Einleitung feststellt (23). Die Biographie lässt folglich Zugänge zu rechtshistorisch relevanten Problemstellungen und Prozessen erhoffen. ...
In this article, we hypothesize, and then demonstrate, that experiences of embarrassment have significantly increased in the United States, due in part, to the current situation in American politics under President Donald Trump. We provide support for our hypothesis by conducting both qualitative and quantitative analyses of Twitter posts in the U.S. obtained from the Crimson Hexagon database. Next, based on literature from social psychology, social neuroscience, and political theory, we propose a two-step process explaining why Trump's behavior has caused people in the U.S. to feel more embarrassment. First, compared to former representatives, Trump violates social norms in a manner that seems intentional, and second, these intentional norm violations specifically threaten the social integrity of in-group members—in this case, U.S. citizens. We discuss how these norm violations relate to the behavior of currently represented citizens and contextualize our rationale in recent changes of political representation and the public sphere. We conclude by proposing that more frequent, nation-wide experiences of embarrassment on behalf of the representative may motivate political actions to prevent further harm to individuals' self-concepts and protect social integrity.
Spätestens seit dem Jahrtausendwechsel ist auch in der Mediävistik das Genre der selbstreflexiven Gelehrtenbiographie – allem zeitweiligen Abgesang auf historische Biographien zum Trotz – angekommen, wenngleich hierzu eingeschränkt werden muss, dass Leben und Werk ausgesuchter Exponenten der Mittelalterforschung bisher vornehmlich in Qualifikationsschriften junger Historiker, die zudem oftmals ausweislich ihrer universitären Ausbildung schwerpunktmäßig in der Neuzeit, weniger in der mittelalterlichen Geschichte verhaftet sind, Gegenstand der Erkenntnis sind. Zusammenführende Synthesen, aber auch eine intensive Auseinandersetzung mit den Arbeiten selbst (die über die "üblichen" Rezensionen hinausreichen) müssen dagegen als Desiderat angesehen werden. ...
Es ist nicht zu übersehen, dass spätestens seit der Jahrtausendwende in den Geisteswissenschaften ein gesteigertes Bedürfnis nach einer Historisierung der eigenen Zunft existiert, bei der es nicht um die eher pflichtschuldige Übung eines einleitenden Forschungsstandes geht, von dem aus die eigene Arbeit vorangetrieben wird, sondern die die Wissensbestände des Fachs selbst zum Thema hat. Auch die Rechtsgeschichte reiht sich hier ein in einen allgemeinen Trend zu (geisteswissenschaftlicher) Wissenschaftsgeschichte und vielleicht ist es nicht verfehlt, mit Ernst-Wolfgang Böckenförde und seiner 1961 erschienenen (philosophischen) Dissertation einen gleichermaßen frühen wie wirkmächtigen rechtsgeschichtlichen Innovator zu identifizieren. ...
Verstanden die europäischen Invasoren und die Angehörigen indigener Völker in Amerika sich eigentlich, wenn sie Verträge schlossen, über Rechte verhandelten, vor Gericht miteinander stritten? Fanden sie einen middle ground oder agierten sie nach dem Prinzip des code switching? Diese Fragen stehen im Mittelpunkt des von den US-amerikanischen Rechtshistorikern Brian P. Owensby und Richard J. Ross herausgegebenen Bandes Justice in a New World. Negotiating Legal Intelligibility in British, Iberian, and Indigenous America. Sieben Fallstudien rekonstruieren Momente der rechtlichen Interaktion zwischen Angehörigen indigener Gemeinschaften und Euro-Amerikanern in Anglo- und Iberoamerika zwischen dem 16. und dem 19. Jahrhundert. Sie werden gerahmt von einleitenden Überlegungen der beiden Herausgeber zur Möglichkeit des Vergleichs zwischen britischen und iberischen Rechtsräumen sowie zwei zusammenfassenden Beobachtungen. ...
This article analyzes how cultural translation was carried out in Manuel Quintín Lame’s interpretation of Law 89 of 1980 during the indigenous revolt that took place in Tierradentro – Cauca (Colombia) between 1914 and 1916: riots that were popularly referred to as La Quintiada. The main focus here is on Lame and his contemporaries’ visions of justice regarding the possession of the land as a way to account for the richness and complexity of the »cultural baggage« behind legal transfer processes. The purpose of this exercise is to detail the extrajuridical elements involved in legal transfers and the opportunities that a cultural translation of law approach can bring in order to understand this process.
El libro Serve the Power(s), Serve the State, editado por los historiadores Juan Carlos Garavaglia, Michael Braddick y Christian Lamouroux en el año 2016, es una apuesta por estudiar sistemáticamente la historia del Estado y de aproximarse a nuevas y diversas lecturas historiográficas al tema, el cual ha ocupado un lugar importante en las reflexiones académicas de las últimas décadas. Esta preocupación por el Estado y su proceso de formación, no sólo ha sido objeto de reflexión desde la Historia, sino además, desde otras disciplinas como la Ciencia Política, la Sociología y la Antropología, entre otras. Así, esta publicación en la que participan quince diferentes autores, con diferentes trayectorias e intereses, surge de la Conferencia Internacional llevada a cabo en el 2011 en la Universidad Pompeu Fabra en Barcelona, la cual estuvo fundada en la reflexión sobre el Estado como problema y objeto de estudio desde una perspectiva histórica. ...
Global Histories and Cultures of Statehood, libro editado por John L. Brooke, Julia Strauss y Greg Anderson, es una propuesta interesante de reflexión interdisciplinaria sobre las formaciones estatales en un marco temporal amplísimo: desde la Antigüedad hasta el siglo XX. Los capítulos que componen el libro fueron presentados en un programa de dos años en la Universidad Estatal de Ohio. La publicación es claramente el producto de un ejercicio de discusión colectiva de una red académica con sede en los Estados Unidos y, por tal motivo, la mayoría de sus miembros pertenecen a instituciones académicas en este país. ...
Wenige Wochen nach dem vergleichsbedingten Fehltritt der Bundesjustizministerin hat sich der Hessische Ministerpräsident, ein mutmaßlicher "kommender Mann" der deutschen Politik, nicht enthalten und erneut historische Parallelen ins politische Spiel gebracht. In diesem Falle ging es nicht um Bush und Hitler, sondern um laufende Vermögenssteuerdebatten und ein geschmacklos-primitives Outing reicher Leute einerseits und andererseits um die Stigmatisierung jüdischer Menschen durch den sogenannten Judenstern. Erneut wogte die Empörung der intellektuell-medialen Teilöffentlichkeit angesichts des "Unvergleichbaren" hoch – eine Dublette an der Grenze zur Groteske, mit dem für unseren Kontext freilich nicht so wichtigen Unterschied, dass Däubler-Gmelin ging und Koch – wie auch anders – blieb. ...
Brüssel im November. Drei Tage lang präsentiert die Europäische Union "Research Europe 2002", die Auftaktveranstaltung zum 6. Forschungsrahmenprogramm. Ort des Geschehens: die Messehallen von Heysel. An die zehntausend Teilnehmer waren angemeldet und Tausende sind gekommen, Forscher, Forschungspolitiker, Forschungsverwerter aus ganz Europa, mancher auch von noch weiter her – etwa ein Drittel aus Wirtschaft und Industrie, viele Osteuropäer, viele junge Leute mit Elan und European spirit. Drei Tage der Vorträge, der Podiumsdiskussionen, der Workshops, der Schulungsveranstaltungen – alles mit dem einen Ziel, das zu konstituieren, worum es aller Förderprogrammatik letztlich geht: den gemeinsamen europäischen Forschungsraum. ...
Im Jahre 2002 hat die Thüringer Landesregierung, damals noch von Bernhard Vogel geführt, die Stiftung Ettersberg zur vergleichenden Erforschung europäischer Diktaturen und ihrer Überwindung ins Leben gerufen. Die Stiftung selbst führt dies auf einen Impuls zurück, den der Buchenwaldhäftling Jorge Semprún anlässlich der Verleihung des Friedenspreises des Deutschen Buchhandels im Jahre 1994 gegeben habe.1 Die Verleihung erfolgte in Weimar, unweit des Ettersbergs mit seiner doppelten Lagertradition (KZ Buchenwald und Sowjetisches Speziallager Nr. 2). Die Stiftung ist der "vergleichenden Erforschung europäischer Diktaturen im 20. Jahrhundert und ihrer demokratischen Transformation gewidmet". Die Erwartungen richten sich in besonderem Maße auf "prospektive Geschichtsforschung, die nicht nur Erinnerungsarbeit leistet, sondern darüber hinaus die nachfolgenden Generationen für die latenten Gefährdungen von Freiheit und Demokratie sensibilisiert". In diesem Sinne fühlt sich die Stiftung auch für die "kritische Analyse von Gegenwartsentwicklungen" zuständig. Sie wird von HansJoachim Veen geleitet, über viele Jahre ein führender Kopf des Forschungsinstituts der KonradAdenauer-Stiftung. Mit der Stiftung Ettersberg ist eine weitere zeithistorische Forschungseinrichtung ins Leben gerufen worden, die sich neben den bestehenden Spezialorganisationen in Dresden, München und Potsdam platzieren muss. Besonders in Hinblick auf das Dresdner Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass es sich um eine blanke Funktionsdublette handeln könnte. Natürlich ist eine solche wunderbare Kapazitätsvermehrung nach dem Modus der segmentären Differenzierung alles andere als unproblematisch und es mag allein der Glaube Trost spenden, dass Konkurrenz doch das Geschäft belebt. Jedenfalls wird man genau hinsehen müssen, ob die wissenschaftliche Praxis der kommenden Jahre das Engagement der öffentlichen Hände wirklich rechtfertigen kann. ...
Solidarität!
(2004)
Rechtshistorikern ist das Thema der Solidarität – und das damit verbundene Antithema eines ausufernden Individualismus – alt vertraut. Die Frage des sozialen Defizits jener Privatrechtskodifikation, die uns das 19. Jahrhundert hinterlassen hat, gehört zu den Königsthemen der Disziplin, seit Menger und Gierke mit den rechtstheoretischen Protagonisten des BGB die Klingen kreuzten. Und vor allem die Diskurse des Arbeits-, Sozial- und Verfassungsrechts, aber beileibe nicht nur sie, haben sich seit jenen Tagen in eindringlicher Weise mit den Konsequenzen beschäftigt, die sich aus der Integration kollektiver und solidaristischer Elemente in die Rechtsstruktur für das Recht selbst und für seine innergesellschaftliche Umwelt ergeben haben. ...
Regieren durch Solidarität?
(2004)
In Thomas Bernhards "Am Ziel" blickt der Dramatische Schriftsteller auf die Familienkämpfe seiner Jugend zurück: "Sie zogen mir eine Jacke an und sagten – so das ist die lebenslängliche Jacke für dich – und ich zog die Jacke wieder aus. Sie zogen Sie mir an – und ich zog sie wieder aus – immer so fort sie zogen sie mir an – ich zog sie wieder aus." "Ich ging weg ich machte mich selbständig." Dann gleichsam bilanzierend: "Ich fühlte mich mit mir selbst solidarisch – mit keinem Andern – Ich rettete mich aus den Andern heraus." Und die Kommunikationspartnerin echot unwidersprochen: "Sie retteten sich auf Kosten der Ihrigen." ...
Solidarität?
(2005)
Michael Kittner ist kein professioneller Rechtshistoriker. Er hat an der Universität Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht gelehrt, vor allem aber war er über ein Vierteljahrhundert hinweg der Syndikus der Industriegewerkschaft Metall und somit der womöglich wichtigste juristische Kopf des Deutschen Gewerkschaftsbundes. In seine Amtszeit fiel die bis jetzt und, wie man mit Blick auf das heutige Deutschland meinen kann, für lange letzte hohe Konjunktur des Arbeitskampfes – mit spektakulären Streiks und Aussperrungen, die in den späten 70er, besonders aber in den frühen 80er Jahren des 20. Jahrhunderts die Öffentlichkeit in Atem hielten. Der Jurist Bernd Rüthers, als prominenter Schlichter ("Leber-Rüthers-Kompromiss" von 1984) einer der bedeutenden Akteure jener Zeit, sprach im Zusammenhang mit der Expansion des industriellen Konfliktsystems von einem "Wirtschaftsbürgerkrieg" und traf mit dieser Übertreibung ganz gut die Stimmungslage in der Endzeit des rheinischen Kapitalismus. Heute ist das Regime des nationalstaatlich modulierten Fordismus erodiert, und mit ihm sind die Chancen dahingeschwunden, in den Arbeitsbeziehungen am großen Rad zu drehen. Die Berliner Republik ist nicht der Ort der arbeitspolitischen Emphase. Die Wasser der postnationalen Konstellation, die den Gewerkschaften, ihren Mitgliedern, aber auch so manchem Arbeitgeber heute wahrlich bis zum Halse reichen, legen anderes nahe als den Furor, der die alte – im Grunde genommen so überaus wirtschaftsfriedliche – Bonner Republik zu später Stunde noch einmal ergriffen hatte. ...
Im Jahre 1837 erschien Andersens Märchen von des Kaisers neuen Kleidern. Dramaturgischer Höhepunkt ist ein Tabubruch. Der eitle Kaiser, der sich prachtvoll gewandet glaubt, ist nackt, und jetzt plötzlich wird es gesagt. In der Folge finden sich alle irgendwie befreit. Ein Jahrzehnt später – kein Märchen, sondern Rechtsgeschichte – spricht Julius Herrmann Kirchmann über die Wertlosigkeit der Jurisprudenz als Wissenschaft und über die drei berichtigenden Worte des Gesetzgebers, die ganze Bibliotheken zur Makulatur werden lassen. Eine berühmte Rede, ein berühmter Tabubruch, wer wollte das bezweifeln, aber ob sich alle befreit fühlten, wird man bezweifeln dürfen. Seither steht die Wissenschaftlichkeit der Jurisprudenz in Rede, und bis in die Jetztzeit hinein stellt Kirchmanns Offenbarung eine gute Anschlussmöglichkeit für entsprechende wissenschaftstheoretische Bilanzen dar. ...
Exzellent
(2008)
Am 19. Oktober 2007 haben BMBF, DFG und Wissenschaftsrat in einer gemeinsamen Erklärung zur so genannten Exzellenzinitiative die Resultate der zweiten Entscheidungsrunde bekannt gegeben. Diese Initiative war noch von der Schröder-Regierung und der zuständigen Ministerin Edelgard Bulmahn ins Leben gerufen worden. Sie hat sich in den umfassenderen Kontext der diversen "Modernisierungsprojekte" ("Agenda 2010") eingefügt, der die späte Phase der rot-grünen Regierungszeit geprägt hat. ...
Aus der Sicht der deutschen Innenpolitik ist heute kaum eine andere inter-nationale Relation so brisant wie das Verhältnis zwischen Türken und Deutschen. Nicht erst seit Sarrazins Buch wird die Herausbildung und strukturelle Verfestigung einer neuen Kategorie des "Inländers", der Kategorie des "Deutschtürken", mit großem Argwohn betrachtet. Aber Sarrazin hat diesen Argwohn angeheizt, indem er das Thema in einer Weise angesprochen hat, die den Maximen der obwaltenden Medien- und Jetzt-rede-ich-Gesellschaft entspricht. Seither wird so laut auf "Klärung" gedrungen, dass selbst auf Verdrängung programmierte Ohren den Ruf nicht überhören können. Die Politik reagiert, will Gutes bewirken oder wenigstens die Scherben zusammenkehren und ruft sich selbst zur "integrationspolitischen" Ordnung. Man kündigt eine neue Offensive an, die sich reibungslos in das Netz der zahllosen Offensiven einfügt, die auf allen möglichen Feldern in unserer Offensivenzeit unternommen wurden und noch kommen werden. Dass die integrationspolitischen Blaupausen, die da entstehen sollen, eigentlich gar nicht von Integration im strikten Sinne, sondern von Assimilation handeln, spielt keine Rolle. Falsa demonstratio non nocet. Unterscheidungen stören nur, und "Multi-Kulti" ist tot, wie jeder weiß oder wissen müsste. ...
"Sozialwissenschaftlich aufschlussreich sind für mich nicht Zustände, sondern Verläufe – oder Zustände nur im Zusammenhang von Verläufen. Theorien, die Strukturen oder Ereignisse als freistehende Unikate in einem feststehenden Ereignis- und Möglichkeitsraum behandeln, können fundamental in die Irre führen. Alles Soziale spielt sich in der Zeit ab, entfaltet sich mit der Zeit und wird in und mit ihr sich selber ähnlicher. Was wir heute sehen, können wir nur verstehen, wenn wir wissen, wie es gestern ausgesehen hat und auf welchem Weg es sich befindet. Alles, was vorfindlich ist, ist immer auf einem Entwicklungspfad unterwegs. Auf diesen kommt es entscheidend an." ...
Wie man weiß, zählt der Sozialstaat der Industrieepoche zu den ganz großen Innovationen in der Institutionengeschichte. Es entsteht ausgehend vom europäischen Norden und Westen und schnell mit kontinentalen und globalen Dimensionen ein hochkomplexes Geflecht aus Organisationen, aus juridischen und nicht-juridischen Normen und aus sozialen Praktiken, das auf die große – für das Schicksal der kapitalistischen Ordnung mitentscheidende – Herausforderung der "sozialen Frage" antwortet. Dabei ist dieses Gefüge nicht strukturell einheitlich, sondern durch erhebliche nationale Variation geprägt. Darüber hinaus entstehen die Institutionen im Rahmen der Einzelstaaten in keiner Weise gleichzeitig, sondern auf einer langgestreckten Zeitachse. Dieser Befund der hochgradigen Varianz kennzeichnet den Sektor der industriellen Beziehungen, in dem kollektive Akteure wesentliche Aufgaben des Sozialstaats "übernehmen", in einer besonders intensiven Weise. Es ist dieser Bereich, auf den wir sogleich näher eingehen. Im Weiteren kommt es auf dem Kontinent mit dem Aufstieg nicht-demokratischer Regime und deren Versionen des Sozialstaats zu einer zusätzlichen Komplizierung. Und schließlich tritt die neue Makrostruktur – ihren genetischen Raum überschreitend – alsbald im globalen Rahmen in Erscheinung. Ihre weltweiten Wirkungen sind immens, wie das 100-jährige Jubiläum der ILO unterstreichen mag. Und die Rückwirkungen und Irritationen vor allem aus neuen dynamischen Zentren des demokratisch verfassten Kapitalismus, zunächst der USA und dann auch Japans, sind es nicht minder. ...
Mike Rapport is one of the few scholars who write European history not as the history of a few select countries, but of the entire continent. Rapport is at home in the history of the Balkans as well as France, Italy, Germany, Russia, and Scandinavia, and well versed in the historiography published in English, French, and Italian. Rapport's well-rounded viewpoint is one excellent argument for anyone suffering from "1848 fatigue" after the sesquicentennial celebrations and their aftermath in conference volumes and historiographical reviews to put aside any skepticism regarding the possibility of anyone presenting a novel perspective; the book itself is another. In it, Rapport offers a narrative history of the events of 1848 in those European countries and regions affected directly by the revolution--France, Italy, the German states, Denmark, and Rumania--with some remarks on areas where the impact was more indirect (Britain, Russia, the Ottoman Empire, and Scandinavia). This book is less obviously an academic textbook than Jonathan Sperber's excellent survey of the revolutions of 1848, and less encyclopedic than the survey of national events and overarching themes edited by Dieter Dowe and others for the 1998 anniversary. ...
Andreas Fahrmeirs These lautet, dass die Entwicklung der modernen Form der Staatsbürgerschaft "von einer spezifischen Erfahrung zwischenstaatlichen Wettbewerbs vorangetrieben wurde" (231). Dass alle oder fast alle erwachsenen Männer nach den Prinzipien der Aufklärung und des Liberalismus Rechte besaßen oder wenigstens fähig waren, zur politischen Mündigkeit erzogen zu werden, hat sicherlich auch zur Erweiterung der Rechte und der Zahl der Staatsbürger in vielfältiger Weise beigetragen. Nach Fahrmeir waren aber "Blut und Eisen" wichtiger für die Entwicklung von Staatsbürgerrechten als der Einfluss Lockes und Kants. Krieg oder die Vorbereitung auf einen Krieg haben Staaten angetrieben, eine "homogene, gesunde und produktive Bevölkerung" zu schaffen, um Stabilität und ökonomische Effizienz herzustellen (230). Und hauptsächlich deshalb wurden weitere zivile, politische und soziale Rechte breiteren Gruppen von Einwohnern gewährt und Grenzen zwischen Staatsbürgern und Ausländern schärfer gezogen. Dieser Hypothese folgend, kommt Fahrmeir zum Schluss, dass, da westliche Regierungen seit den 1970er Jahren zunehmend auf die Wehrpflicht verzichten und sich vielmehr auf den wirtschaftlichen Erfolg im Kontext einer globalisierten Ökonomie konzentrieren, sie sich fortan auch weniger um die Opferbereitschaft und um die Rechte ihrer Einwohner kümmern. Deren ökonomische Nutzbarkeit steht im Vordergrund (231 f.). ...
Im Jahr 1921 kam ein 16-jähriger, ursprünglich aus der Ölstadt Baku stammender jüdischer Reisender namens Lev Nussimbaum in Konstantinopel an. Lev wurde 1905 als Sohn eines Ölunternehmers und einer Mutter mit bolschewistischen Neigungen geboren. 1917 ergriffen Lev und sein Vater – die Mutter war um 1911 gestorben, möglicherweise durch Selbstmord – die Flucht. Ihre Reise führte über Turkmenistan und Persien zunächst in die Türkei, dann nach Frankreich, schließlich in das Deutschland der Weimarer Republik. Dort entdeckte der fast mittellose Student einen Markt für Artikel und (ab 1929) Bücher über den Orient, den er als ›echter‹ Araber bediente. »Essad Bey«, wie er sich seit etwa 1924 nannte, erlangte mit einer Fülle von Publikationen, darunter Biographien Mohammeds und Stalins, internationale Bekanntheit, bis die Machtergreifung der Nationalsozialisten seine Lage prekär machte. Denn die falsche Familiengeschichte des Konstrukts Essad Bey, dessen Vater angeblich Mohammedaner und dessen Mutter angeblich eine christliche Adelige waren, wurde nun durch missgünstige Konkurrenten genau untersucht und drohte als Fälschung entlarvt zu werden. Während Nussimbaums jüdische Ehefrau nach Amerika auswanderte und sich dort scheiden ließ, ging er selbst zunächst nach Wien, wo er 1937 als »Kurban Said« das später in Aserbeidschan als Nationaldichtung betrachtete Buch »Ali und Nino« verfasste, dann nach Italien, wo er 1941 an einer Wundinfektion starb. ...
Die geistes- und sozialwissenschaftlichen Disziplinen haben ihr Spektrum in der jüngeren Vergangenheit um globale Perspektiven erweitert. Auch für das Feld der Intellectual History liegt nun ein Sammelband von Samuel Moyn und Andrew Sartori vor, der die Frage des Globalen diskutiert und dabei viele Beobachtungen enthält, die über das Feld der Ideen- und Geistesgeschichte hinaus Beachtung verdienen. Von rechtshistorischem Interesse sind vor allem die Abschnitte zur Konzeption des Globalen und zur Übersetzung und Verankerung globaler normativer Muster. ...
In der gegenwärtigen Forschung zu Recht und Kolonialismus zeigt sich ein interessanter Gegensatz: Während das Recht vor allem als ein Instrument kolonialer Machtausübung verstanden wird, erscheinen Juristen, die nach einer Ausbildung an europäischen oder amerikanischen Universitäten in ihre Herkunftsländer zurückkehrten, als zentrale Akteure lokaler Unabhängigkeitsbewegungen, aus denen heraus neue Nationalstaaten entstanden. Dieser Gegensatz wird beispielhaft illustriert durch aktuelle Arbeiten von Turan Kayaoglu zum Legal Imperialism sowie Arnulf Becker-Lorca und seine Figur des Semi-Peripheral Jurist. Das Buch Asian Legal Revivals – Lawyers in the Shadow of Empire erschien 2010 und geht daher nicht direkt auf diese Arbeiten ein, dennoch ist es ein Beitrag dazu, beide Beobachtungen miteinander zu verbinden. Die Rechtssoziologen Yves Dezalay und Bryant G. Garth, die gemeinsam bereits sechs Bücher verfasst oder herausgegeben haben, untersuchen die Rolle von Juristen in der Herausbildung und Legitimation politischer Herrschaft in sieben asiatischen Ländern im 19. und 20. Jahrhundert. ...
The study of civilization is one of the core subjects of international legal history. This is no recent development. Jörg Fisch published his seminal work "Die Europäische Expansion und das Völkerrecht" in 1984, the same year in which Gerrit W. Gong presented his renowned "Standard of Civilization". Today, the more recent works by Martti Koskenniemi and Antony Anghie probably represent the most influential research in this field. What all these path breaking works have in common is that they discuss concepts of civilization in international law especially with regard to its function as providing justification narratives for the European/non-European unequal relations, in particular in the 19th century. ...
Humanitarismus und humanitäre Intervention müssen sich gleichermaßen die Frage nach Motivation und Rechtfertigung gefallen lassen. Sind Motive einer Intervention hinreichend humanitär, um von einer humanitären Intervention zu sprechen? Und im Rahmen welcher normativen Muster erscheinen sie als legitim? Zwei neue Bücher nähern sich dem Themenkomplex auf unterschiedliche Weise. ...
In China war das europäische Völkerrecht bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts weitgehend unbekannt. Abgesehen von einzelnen Verträgen aus dem 17. und 18. Jahrhundert gab es weder Vertragspraxis noch Völkerrechtswissenschaft. Dies änderte sich erst durch Chinas Kriege mit westlichen Mächten. Die »Barbaren« nutzten ihre militärische Überlegenheit gegenüber China, um durch erzwungene völkerrechtliche Friedensverträge Handelsinteressen zu verwirklichen und halbkoloniale Strukturen zu etablieren. Diese Friedensübereinkommen wurden und werden, als "ungleiche Verträge" überschrieben, vielfach in der wissenschaftlichen Literatur besprochen. ...
Das Recht nimmt keine zentrale Stellung ein in diesem Band zu "Asian Perspectives on the Paris Peace Conference and the Interwar Order, 1919–33", dies sei gleich zu Beginn dieser Rezension in einer rechtshistorischen Fachzeitschrift angemerkt. Was dieser Band allerdings bietet, sind äußerst vielschichtige und differenzierende Perspektiven auf einen Gegenstand, der in der Rechtsgeschichte bislang nicht nur, aber vor allem auf seine Bedeutung im europäischen Kontext hin erforscht wurde. ...
Jed Kronckes The Futility of Law and Development – China and the Dangers of Exporting American Law ist ein Buch über das rechtliche Sendungsbewusstsein der Vereinigten Staaten vom neunzehnten bis zur Mitte des zwanzigsten Jahrhunderts. Jürgen Osterhammel verwendete den Begriff des Sendungsbewusstseins, um den Kern der Zivilisierungsmissionen in dieser Zeit zu beschreiben. Der bestehe in der "Selbstbeauftragung damit, die eigenen Normen und Institutionen an andere heranzutragen oder gar ihre Übernahme mit mehr oder weniger sanftem Druck zu erzwingen". ...
Künstliche Intelligenz als Ende des Strafrechts? Zur algorithmischen Transformation der Gesellschaft
(2019)
Does Artificial Intelligence (AI) imply the end of criminal law and justice as we know it? This article submits that AI is a transformative technology that seemingly assumes and optimizes the rationalities of criminal law (the effective prevention of crime; the objective, neutral and coherent application of the law etc.), namely by replacing the counterfactual guarantees of the law with the factual guarantees of technology. As a consequence, AI must not be trivialized by criminal law theory. Likewise, it is not enough to subversively criticize the current weaknesses of AI (e.g. vis-à-vis the “bias in, bias out” problem). Rather, criminal law theory should draw on the highflying promises of AI to reflect upon the foundational premises of criminal law. For a criminal law that is mostly a governance tool in the administrative and/or welfare state, AI applications promise the culmination of the law’s very objectives (like the effective inhibition and prevention of crime, e.g. by means of predictive policing; or the political determination of fuzzy sentencing rationales in sentencing algorithms that ensure equal sentences for comparable crimes). For a criminal law, however, that protects liberal freedoms and rests on inter-personal trust, AI may well lead to the passing of the law’s very ideals (e.g. of the presumption of innocence, which can no longer be upheld once everyone, ordinary citizens and judges alike, is deemed a possible risk). The question about “AI as the end of criminal law?” thus eventually raises the two-pronged question “Which criminal law for which society?”. Indeed, what is the status of freedom (esp. in a surveillance society needed to power Big Data driven algorithms), trust (esp. under the zero trust paradigm that underlies many risk assessment algorithms) and future (esp. when algorithms make predictions based on past data) once AI enters into the administration of criminal justice? These are the questions, or so I respectfully submit, that criminal law theory needs to address today in order to come up with a criminal law that is both (for pragmatic reasons) open to technology as well as (for humane reasons) sensible. In all of this, we must take to heart Joachim Hruschka’s great legacy and remain intellectually honest.
Das griechische Recht ist, so stellt der Verfasser dieser Passauer juristischen Dissertation zu Recht fest, nicht hinreichend erforscht worden. Althistoriker behandeln es nebenher mit, typischerweise ohne juristische Expertise; Spezialisten für antike Rechtsgeschichte wenden sich zumeist anderen Rechtskulturen zu. Zeitler will in diese Lücke vorstoßen, mit einem Schwerpunkt auf dem Prozess des Sokrates – nun gerade einer der meistdiskutierten Fälle griechischen Rechts. Doch sind diesem gerade knapp 30 Seiten von etwas mehr als 200 gewidmet. ...
Radikalisierung als individuelles und gesellschaftliches Phänomen Extreme politische Ansichten haben Konjunktur. Auf beiden Seiten des politischen Spektrums, aber auch in religiösen Milieus radikalisieren sich Positionen und stellen demokratische Werte und Institutionen infrage. Mit diesen Phänomenen hat sich das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte Projekt "Gesellschaft Extrem. Radikalisierung und Deradikalisierung in Deutschland" befasst. ...
Ich würde sagen, dass Individuen mal die Contenance verlieren, sich im Ton vergreifen, das kann vorkommen. Und natürlich gibt es Frustrationspotenzial und Irritationen, die auch mal ausgesprochen werden müssen. Das kann die Ebene des sachorientierten Austauschs von Argumenten durchaus verlassen. Jede Demokratie sollte das aushalten können. Aber ich würde nicht behaupten, dass Hasstiraden gerade im Netz, Trolling und Ähnliches, eine Form des produktiven Streits wären, die Bindekraft erzeugen würde. Im Gegenteil: Wenn sich das ausbreitet und systematisch wird, wirkt es zersetzend für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. ...
In their study on "The modern anthropology of Southeast Asia", Victor King and William Wilder raise the question in how far the region can be taken as a field of anthropological enquiry. After their initial discussion of cultural and social trends as well as anthropological studies, they conclude that the common issue of the region is its diversity. They come to the rather pragmatic solution that "South-East Asia constitutes a convenient unit of study, ... but ... we should not think of it in terms of a bounded, unified and homogenous socio-cultural area" (King/Wilder 2003: 24). We doubt that there are homogenous socio-cultural areas anywhere else. These are usually constructed through the invention of traditions and ideological simulations. The interesting case with regards to Southeast Asia is, why no such homogeneity has been constructed, not even by anthropologists or sociologists. ...
Trotz aller Desillusionierungen, die die neuere Wissenschaftsforschung modernen Wissensgesellschaften zumutet, zehrt die Wissenschaft nach wie vor von einer Aura distanzierter Wahrheitssuche, die mit wissenschaftlicher Tätigkeit einhergehen soll. Die Meinungsseite der Tageszeitung ist daher (noch) kein Publikationsort, wo man akademische Karrierepunkte sammeln kann, die mit "peer reviewed journals" vergleichbar sind. Manchmal erscheint es einem hauptberuflichen Wissenschaftler aber trotzdem angezeigt, sich dem Genre des Meinungsbeitrages anzunähern - und zwar vor allem dann, wenn sich Problembeschreibungen und Handlungsanweisungen aufdrängen, die Albert O. Hirschmann als "action arousing gloomy visions" charakterisierte. ...
Meinungsbeitrag vor dem Hintergrund der Veröffentlichungen The German White Paper 2016 and the Challenge of Crafting Security Strategies, Frankfurt und Berlin: Goethe Universität und Aspen Institute Germany (2019) und Das Weißbuch 2016 und die Herausforderungen von Strategiebildung (ZfAS Sonderheft 2019), Wiesbaden: Springer VS Verlag für Sozialwissenschaften (2019)
Welchen Stellenwert hat der Glaube im Bereich der menschlichen Überzeugungen? Wie verhalten sich Wissen und Gewissheit zueinander? Die moderne Wissenschaft wird oft mit Faktenwissen gleichgesetzt, doch ohne die Reflexion über die Welt ist Wissenschaft nicht denkbar. Sie findet z.B. statt in der Religionsphilosophie.
Dieses Working Paper zeigt Wege auf, wie völkerrechtlich verbindliche Regeln im Bereich der Cyber-Sicherheit entwickelt werden können. Wichtige Wegmarken können dabei nichtbindende Normen darstellen; auch aus Völkergewohnheitsrecht – besonders dem Kooperationsgebot – lassen sich präventive Schutzpflichten für Staaten (‚due diligence’) ableiten. Diesen präventiven Schutzpflichten müssen Staaten mit gemeinsamem Handeln zur Hebung von Cyber-Sicherheit gerecht werden. Um langfristig Rechts-sicherheit zu schaffen und Cyber-Sicherheit ganzheitlich zu fördern, führt aber kein Weg am Abschluss eines verbindlichen Übereinkommens über Cyber-Sicherheit vorbei.
Europe is a key normative power. Its legitimacy as a force for ensuring the reign of rule of law in international relations is unparalleled. It also packs an economic punch. In data protection and the fight against cybercrime, European norms have been successfully globalized. The time is right to take the next step: Europe must now become the international normative leader for developing a new deal on internet governance. To ensure this, European powers should commit to rules that work in security, economic development and human rights on the internet and implement them in a reinvigorated IGF.
Im Jahr 1564 veröffentlicht der Ulmer Militärexperte und -schriftsteller Leonhard Fronsperger die Schrift "Von dem Lob deß Eigen Nutzen", in der er darlegt, dass die konsequente Verfolgung des eigenen Nutzens als individuelle Handlungsmaxime im Ergebnis zu einer Förderung des Gemeinwohls führt. Das etwas mehr als hundert Seiten umfassende Werk wird in Frankfurt am Main, einem Zentrum des europäischen Buchdrucks und -handels, verlegt und findet Erwähnung im ersten veröffentlichten Katalog der Frankfurter Buchmesse. Fronsperger präsentiert seine für die damalige Zeit durchaus revolutionäre These in der Form eines satirischen Enkomions und unterlegt sie mit einer umfangreichen Gesellschaftsanalyse. Er stellt fest, dass die politischen Herrschaftsformen, die gesellschaftlichen Institutionen und die wirtschaftlichen Handelsbeziehungen auf einer konsequenten Verfolgung des eigenen Nutzens aller Akteure beruhen und dass sich die von der Kirche geforderte Ausrichtung des individuellen Handelns am Gemeinwohl in der Realität nicht finden lässt. Vielmehr hält er die Kritik der Theologen am egoistischen Handeln des Einzelnen für falsch, empfindet er doch den Staat, Wirtschaft und Gesellschaft im Großen und Ganzen als gut funktionierend.
Im Folgenden dokumentieren wir zunächst die Biografie des Autors, die Entstehung und Verbreitung des Werks und seine besondere literarische Form. Anschließend diskutieren wir die zentrale These in drei verschiedenen geistesgeschichtlichen Kontexten, die jeweils von besonderer Bedeutung für die Herausbildung der neuzeitlichen Gesellschafts- und Wirtschaftstheorien sind. Erkenntnis- und staatstheoretisch weist Fronspergers Werk deutliche Parallelen zu den Analysen auf, die Niccolò Machiavelli und später Giovanni Botero in Italien zur Bedeutung der auf den individuellen fürstlichen Interessen basierenden Staatsräson bzw. zu den Triebkräften erfolgreicher Stadtentwicklung vorlegten. Markante Unterschiede gibt es dagegen zu den Ansichten der deutschsprachigen Reformatoren im Anschluss an Luther, die zwar die Unterscheidung zwischen geistlicher und weltlicher Sphäre propagieren und damit die Entwicklung einer eigenständigen Moral für das Wirtschaftsleben befördern, dort allerdings mehrheitlich die Orientierung am "Gemeinen Nutzen" propagieren. Indem Fronsperger dagegen die Verfolgung des Eigennutzes fordert, nimmt er wirtschafts- und gesellschaftstheoretische Einsichten über das Wesen und die Auswirkungen der Arbeitsteilung vorweg, die erst 150 Jahre und später von Bernard Mandeville und Adam Smith in England und Schottland formuliert wurden. Das Werk Fronspergers bietet damit ein herausragendes Beispiel dafür, wie sich aus dem Zusammenspiel von wirtschaftlichem Erfolg, einem realistischen Menschenbild und manchen Aspekten der Reformation in deren Folge ein neues normatives Verständnis von den Antriebskräften ökonomischer und gesellschaftlicher Dynamik entwickelt, das später als der "Geist des Kapitalismus" bezeichnet wird.
Authoritarian regimes and religious institutions in the Muslim majority world see eye-to-eye on the topic of atheism. United by their fear of losing control over their populations and their desire for conformity, consecutive governments have pushed for unfair restrictions on their subjects’ beliefs since their inception. But even in society, non-belief remains a taboo. Should atheists in Muslim majority world become more vocal?
With the rise of big data, internet-of-things, machine learning, targeted advertising, face recognition algorithms, virtual assistants, cyberbullying, cyberstalking, and cyberwarfare, we find more and more people and policy makers around the world debating whether technological advances are helping us or hurting us. Such debates often focus on trying to figure out a way to balance the need to preserve human values with the desire to not interfere with technological progress. The central problem that arises then is what to do when values and progress come into direct conflict with each other. Should we err on the side of caution and rein in companies like Google, Twitter, and Facebook so they do not interfere with personal privacy and national democracy? Or should we take a more pioneering perspective and view the occasional rights violation as a necessary risk that can be outweighed by the rewards for medicine, manufacturing, and media? Or should we try to find a middle path and have tech companies and policy makers work together to develop guidelines for “responsible research and innovation”?
Large-scale digitisation has brought cultural heritage objects and materials from the remotest places of the world to our computer screens. At first sight, this innovation seems to make cultural heritage accessible to everyone like never before. However, technological advances have not eliminated social inequalities between powerful and marginalized communities and ethical issues in communicating cultural heritage. These issues became much more vivid and obvious when the spread of cultural heritage reached the global scale.
Bridge International is a for-profit chain of private (pre-)primary schools employing technology to allegedly provide “high-quality, affordable education” in the Global South. Like many other actors, Bridge (cl)aims to bridge the global digital divide and to use information and communication technologies to realize development (“ICT4D”), in particular in sub-Saharan Africa. But are such projects really allowing the region to “catch up” with the rest of the world and strengthen its weak global standing? Not necessarily. Many projects’ implementation mirrors existing global power inequalities and may even reinforce them.1 Moreover, the technologies employed themselves augment these imbalances. The present contribution illustrates this, using Bridge as a case study.
Das Internet ist ein gigantisches Netzwerk von Maschinen. Während sich dessen konkrete Nutzung permanent weiterentwickelt, bleibt dessen Funktion im Kern doch immer der Austausch von Informationen. Die vielfältigen Institutionen der Internet Governance lassen sich als Versuch verstehen, diesen Austausch zu ermöglichen. Eine zentrale Rolle kommt dabei der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) zu. Sie verwaltet das globale Adressbuch des Internets und legt so fest, wie weit das Netz des Internets reicht. Die technische Notwendigkeit einer solchen zentralen Instanz wird im Prinzip kaum bestritten. Zunehmend jedoch verschärfen sich die Konflikte darüber, wie weit deren Kompetenzen reichen und wer sie kontrollieren sollte. Letztlich, so möchte ich zeigen, geht es um die Frage, wieviel internationale Autorität in diesem Bereich der Internet Governance notwendig und legitim ist.
Europe’s new digital borders
(2018)
The European Union’s (EU) external border framework is not only increasingly reliant on digital databases, but these databases are now set to become interoperable. By 2020, the European Commission (EC) aims to have a fully interconnected new architecture for identity management at the border in place. Based on biometric enrolment of all third-country citizens, Europe’s new digital borders raise a number of concerns, including suspicion, large-scale surveillance, and internal policing that spread well beyond the border site.
Border management today is embedded into a complex network of data collection and data analysis that provides authorities with knowledge about who (or what) attempts to cross the border. While still serving as physical chokepoints for the examination and extraction of dangerous, suspicious, or illegitimate elements from global flows of mobility, border operations therefore increasingly rely on a number of databases...
The discussion about the interplay between digital technologies and the process of globalization is often focused around the following question: who has access to global information networks and who benefits from digital communication technologies? These are essential questions and it can hardly be denied that they confront us with a series of political and ethical questions. However, we also need to recognize the ongoing digitalization of the globe, a process where more and more people are put on various kinds of maps...
Almost a decade ago, the internet was celebrated as one of history’s greatest liberation tools. People have unparalleled access to information and a greater deal of freedom to express themselves without fear of censorship or reprisal. This enthusiasm was short-lived, however. Today’s internet is heaving with hate speech, censorship, fake news, misinformation, and all forms of extremism. Governments have tightened their grip on digital spaces, and tech companies have grown into nontransparent empires with immense influence on the world’s politics, economies, and societies. These changes have brought forward new terrains of conflict and have redefined the relationship between the citizen and the state.
The paper addresses the problem of justifying ethically sound dimensions of poverty or well-being for use in a multidimensional framework. We combine Sen’s capability approach and Rawls’ method of political constructivism and argue that the constitution and its interpretative practice can serve as an ethically suitable informational basis for selecting dimensions, under certain conditions. We illustrate our Constitutional Approach by deriving a set of well-being dimensions from an analysis of the Italian Constitution. We argue that this method is both an improvement on those used in the existing literature from the ethical point of view, and has a strong potential for providing the ethical basis of a conception of well-being for the public affairs of a pluralist society. In the final part, we elaborate on the implications for measuring well-being based on data, by ranking Italian regions in terms of well-being, and pointing out the differences in results produced by different methods.
Das vierte Jahrhundert war ein Jahrhundert der Bürgerkriege. Diese forderten einen überaus hohen Blutzoll und lähmten teils auch die Verteidigung an den Grenzen. Ein Bürgerkrieg aber war die weitestgehende Form der Desintegration des Reiches, da die Armee auseinanderbrach, in der sich doch das Kaisertum und — wenn man auf Kaisererhebungen blickt — das römische Volk verkörperte. Zudem bedeutete Auseinanderbrechen einen gewaltigen Ressourcenverlust, da einem Kaiser nur ein Teil der ohnehin schwer zu erneuernden römischen Armee zu Gebote stand. ...
Ob nun jeweils sicherheits-, innen- oder finanzpolitische Motive zu Grunde liegen, stets stehen Straffreiheit und Straferlass im Spannungsfeld von zwingender Verantwortung des Einzelnen als Grundlage unseres Rechtssystems und der Forderung nach ausgleichender Gerechtigkeit und sozialem Frieden. Das Rechtsinstitut der Amnestie steht nicht nur begrifflich, sondern auch sachlich in antiker Tradition, vergleichbare Maßnahmen sind aus allen Epochen des Altertums nachzuweisen. Fünfzehn renommierte AutorInnen aus Deutschland, Großbritannien und Österreich, alle ExpertInnen in verschiedenen Fachgebieten und Epochen des Altertums, nämlich der Altorientalistik, des pharaonischen Ägypten, der Griechischen und Römischen Rechtsgeschichte, des archaischen und klassischen Griechenland, des Hellenismus, der altitalischen Geschichte, der Römischen Republik, der frühen und hohen römischen Kaiserzeit und der Spätantike, präsentieren ihre Beiträge in diesem Band. Sie behandeln das Thema jeweils aus der eigenen Perspektive — entweder in Form von Spezialuntersuchungen zu exemplarischen Fällen oder aber in breit angelegten Übersichtsreferaten. Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass alle Kategorien von Schriftquellen, also die literarische Überlieferung, juristisches Schrifttum, Inschriften und Papyri, in die Analyse eingeflossen sind. Hierdurch wurden erstmals in der Forschungsgeschichte die Voraussetzungen geschaffen, eine Gesamtschau über Fragen der Amnestie und des Straferlasses vom Alten Orient bis in die Spätantike zu bieten und rote Fäden durch die Jahrhunderte zu ziehen. Auf diese Weise wurde auch eine neue Grundlage für eine Typologisierung von Amnestien gelegt.
Die Collectio Thessalonicensis ist eine nur fragmentarisch überlieferte Sammlung von Papst- und Kaiserbriefen, angeblich vor dem Jahre 531 zusammengestellt. Sie ist seit langen Jahren nicht mehr (oder doch nur peripher) in der internationalen Forschung beachtet worden. Aber nicht nur dieser Umstand veranlasste uns zur eingehenderen Beschäftigung mit diesem Konvolut interessanter Texte. In den letzten Jahren und Jahrzehnten hat die wissenschaftliche Durchdringung der christlichen Spätantike enorme Fortschritte gemacht. Neue Hilfsmittel – nicht zuletzt die heute zur Verfügung stehenden elektronischen Ressourcen – stehen nunmehr zur Verfügung. Auch neue wissenschaftliche Fragestellungen evozieren eine erneute Beschäftigung mit dieser (angeblich oder tatsächlich) aus dem 6. Jahrhundert stammenden Sammlung wichtiger Dokumente. Die seit einigen Jahren erneut aufgeflammte Diskussion über die Umstände der endgültigen Unterstellung der Bistümer des sog. östlichen Illyricum in den 50er Jahren des 8. Jahrhunderts unter Rom erfordert es, die kirchengeschichtlichen Hintergründe dieser bis dahin lange zwischen Rom und Konstantinopel umstrittenen Region (man denke nur an das sog. Vikariat von Thessaloniki) erneut ins Auge zu fassen. ...
With its broad spectrum of cults and coexisting religions Graeco-Roman antiquity seems, at first glance, to be the embodiment of religious freedom. Yet, a closer analysis shows that a concept of tolerance or the idea of religious freedom did not exist. Political institutions could easily suppress religious practices that were regarded as offensive. Fighting against the oppression of Christians appears to have increased under the influence of oecumenical paganism during the reign of the Severans. In this time, the Christian thinkerTertullian discovered and articulated the concept of religious freedom. However, he did not do so emphatically and the concept was not very successful in antiquity. With the Christianization of the Roman Empire it disappeared soon, although its rediscovery in later epochs contributed heavily to the formation of the European norm of religious freedom.
Am Ende ging es dann doch recht fix. Hatte der Islamische Staat (IS) noch im März 2017 fast die Hälfte des Territoriums in Syrien unter seiner Kontrolle, ist das Möchtegern-Kalifat mittlerweile so gut wie von der Landkarte getilgt. Das heißt zwar nicht, dass er als Terrororganisation keine Rolle in dem Land mehr spielen wird. Doch als maßgeblicher Bürgerkriegsakteur mit territorialer Basis dürfte der IS weitestgehend aus dem Spiel genommen sein. Das macht diesen verworrenen Bürgerkrieg zunächst einmal ein wenig übersichtlicher. Andererseits wird damit aber auch der Vorhang für das nächste Kapitel geöffnet, das neue Wirrungen verspricht. Denn schließlich waren wegen des Kampfes gegen den IS einige Konfliktlinien erkaltet. Diese könnten nun wieder heiß werden. Allerdings lässt sich aufgrund der vielschichtigen Konstellationen nur schwer einschätzen, welche Dynamiken daraus erwachsen dürften. Der folgende Beitrag soll daher einen Überblick über die vergangenen und neuesten Entwicklungen im Syrischen Bürgerkrieg geben, um zumindest den Ist-Stand ermessen zu können. Die Anfertigung eines solchen Panoramas ist jedoch, zugegeben, eine kleine Herausforderung. Denn aufgrund der zahlreichen Konfliktparteien und multiplen Fronten sind die Entwicklungen derart konfus, dass sie sich nicht so einfach chronologisch zusammenfassen lassen. Der Beitrag stellt daher die jeweiligen Akteursgruppen und Allianzen dar und versucht, deren (ambivalenten) Verhältnisse untereinander zu sortieren und aufzuschlüsseln.
Not unlike the recent report Filling the ranks on the recruitment problems of the British Army shows for the UK, the German armed forces (Bundeswehr) struggle badly to meet their recruitment goals and to fulfill the “Trendwende Personal” (the turnaround in the personnel strength) as proclaimed by the German Defence Minister Ursula von der Leyen. Last year the recruitment department of the Bundeswehr tried a new way of targeting especially young people on YouTube. With a series of 59 episodes called Die Rekruten (The Recruits) YouTube users followed a couple of German Navy recruits through their basic training at the German Navy Technical School.
The series was widely criticised for not showing the serious implications of military service. Two weeks ago, the new series MALI on the deployment of German forces with the United Nations mission MINUSMA in Mali started as a sequel. But does the new series give a realistic impression of the challenges and risks of being a German soldier today and why should this be a requirement for a YouTube series?
In the Global South, private corporations and development aid programs are widely implementing information and communication technology (ICT). Stakeholders export infrastructure (including satellites, drones, and white spaces technology) as well as mobile and internet services (mobile money services, zero-rating), following the proclaimed goal to close the global digital divide. They particularly target under-connected regions in Africa, as Africa shows the lowest levels of internet connectivity (cf. International Telecommunications Union 2017). According to companies and development aid programs, these digitalization efforts in the Global South are key to development and security. However, an ethical perspective points to concerns about the practice of digitalization in the Global South. One central concern is that certain values are inscribed in ICT, and that they may be indirectly implemented through technology in the importing countries. Thus, the export of ICT by Western companies and development aid programs to the Global South may have a "neo-colonial" character. This raises ethical questions about global justice...
Warum werden Frauen Terroristinnen? Wider eine stereotype Betrachtung des weiblichen Terrorismus
(2017)
Punk-Band Frontfrau, Ex-Katholikin, Kosmetikverkäuferin – für die meisten klingt das nicht nach der Biographie einer der aktivsten Anhängerinnen des sogenannten Islamischen Staates (IS). Und doch: Bis Sally Jones jüngst bei einem US-Drohnenangriff ums Leben gekommen ist, war die Britin für mehr als vier Jahre das weibliche Gesicht des IS. Die Geschichte von Jones wirft eine grundlegende Frage auf: Wieso werden Frauen Terroristinnen? Ein Blick auf das breite Spektrum und die Geschichte des weiblichen Terrorismus zeigt, dass Terroristinnen weder neu noch selten, weder vor allem Opfer noch rein persönlich motiviert sind. Wenn an solchen Stereotypen festgehalten wird, steht dies nicht nur einer umfassenden Analyse der Gründe, sondern auch der Prävention von weiblichem Terrorismus im Wege.
Sally Jones Tod im Juni wurde erst vor Kurzem bekannt, und eine letztgültige Bestätigung steht noch aus – genauso wie die Antwort auf die Frage, ob der Drohnenangriff legal war, da angeblich auch ihr 12-jähriger Sohn getötet wurde. So wie Sally Jones möglicherweise posthum als erstes explizit weibliches Ziel eines solchen Angriffs Prominenz erlangen könnte, gibt ihre Person der regelmäßig wiederkehrenden öffentlichen wie wissenschaftlichen Diskussion über die Gründe für weiblichen Terrorismus neue Nahrung. In dieser Debatte sind Antworten auf die Frage, ob Frauen „auch“ Terroristinnen sein können, inzwischen zu einem Dickicht aus Stereotypen und Fantasien mutiert. Wird Religion – vulgo Islam – dieser Mischung hinzugefügt, begibt sich die Diskussion oft vollends auf Abwege. Von den vielen Argumenten, die dabei angeführt werden, halten sich drei mit besonderer Vehemenz: Weiblicher Terrorismus sei erstens ein neues und seltenes Phänomen; Frauen seien zweitens in der Regel Opfer; und drittens hätten Terroristinnen – im Gegensatz zu ihren männlichen Counterparts – in der Regel persönliche Motive. Die beiden ersten Argumente sind schlicht falsch und das dritte greift entschieden zu kurz. Es lohnt also, ein paar Breschen in das Dickicht zu schlagen...