Institut für Wirtschaft, Arbeit, und Kultur (IWAK)
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Alle im Rahmen des IAB-Betriebspanels abgefragten „besonderen“ Beschäftigungsformen sind in Hessen zwischen Mitte 2002 und Mitte 2003 absolut und relativ zur Gesamtbeschäftigtenzahl angestiegen. Inzwischen zählt etwa jedes dritte Arbeitsverhältnis zu den nichtstandardisierten Beschäftigungsformen. Zu einem Anstieg der Gesamtbeschäftigtenzahl hat dies jedoch nicht geführt, vielmehr ist die standardisierte Beschäftigung in ähnlicher Größenordnung gesunken. Ob und inwieweit die seit April 2003 bestehenden Neuregelungen zwar keinen Beschäftigungsanstieg bewirkt, aber ein Absinken der Beschäftigung verhindert haben, lässt sich anhand der Daten nicht beantworten. Festzuhalten bleibt, dass gerade die Midijobs in relativ kurzer Zeit eine nicht unerhebliche Bedeutung erlangt haben, nahezu jeder 4. Betrieb in Hessen hatte bereits 3 Monate nach der Gesetzesänderung Midijober beschäftigt. Die Zahl der geringfügig Beschäftigten hat sich trotz neuer gesetzlicher Anreize für Arbeitnehmer, dagegen nur minimal verändert. Ein Boom bei der geringfügigen Beschäftigung ist jedenfalls aus den Ergebnissen des IAB-Panels nicht zu erkennen. Aus betrieblicher Sicht sind Minijobs durch die gesetzlichen Änderungen nicht unbedingt attraktiver geworden (die Pauschalabgaben zur Sozialversicherung sind von 21% auf 25% gestiegen), Midijobs sind aus betrieblicher Sicht hier günstiger.
Ob und inwieweit die Midijobs Minijobs verdrängt und damit einen höheren Anstieg der Minijobzahlen verhindert haben, lässt sich hier nicht eindeutig beantworten. Leiharbeit und andere externe Beschäftigungsformen sind in ihren Zahlen zwar ebenfalls leicht angestiegen, ihr Anteil an den Gesamtbeschäftigten bleibt gering. Leiharbeit konzentriert sich überwiegend auf an- oder ungelernte Arbeiter. Wie gering ihre Bedeutung als Instrument betrieblicher Flexibilität (noch) ist, zeigen nicht nur diese Zahlen, sondern auch die entsprechende Einschätzung der Betriebe: Von allen Instrumenten zum Ausgleich von Geschäftsschwankungen wird Leiharbeit als das am wenigsten genutzte und am wenigsten bedeutsamste beschrieben (vgl. IAB-Betriebspanel-Report 3/2004).Teilzeitarbeit ist zwar ebenfalls leicht angestiegen, allerdings nicht mehr so stark wie zwischen 2001 und 2002. Teilzeitarbeit erreicht inzwischen einen Anteil von 25% an allen Beschäftigten in Hessen. Einen durchaus merklichen Anstieg verzeichneten befristete Beschäftigungsverhältnisse (+9%). Dies ist insbesondere bei den Neueinstellungen spürbar, hierbei erreichten sie einen Anteil von 40%.
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) führt seit über 10 Jahren in Zusammenarbeit mit Infratest Sozialforschung eine repräsentative Betriebsbefragung in Deutschland durch. In den letzten Jahren wurde die Zahl der befragten Betriebe durch die finanzielle Beteiligung der Bundesländer so aufgestockt, dass auch Auswertungen auf Bundesländerebene möglich sind.
Seit der Befragung 2001 ist durch die Unterstützung der Hessischen Landesregierung und Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit eine gesonderte Auswertung auch für Hessen möglich. Ziel dieses erweiterten Panels ist es, Informationen und Erkenntnisse über die Entwicklung des Arbeitsmarktes, über das betriebliche Beschäftigungsverhalten sowie die wirtschaftliche Situation der Betriebe in Hessen zu erhalten. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse bieten den regionalen und lokalen Akteuren eine fundierte Basis für problemadäquates Handeln Das Institut für Wirtschaft, Arbeit und Kultur (IWAK) ist mit der Auswertung dieses Panels für Hessen beauftragt und berichtet in Zusammenarbeit mit den oben genannten Institutionen regelmäßig in Form von Kurzreporten über zentrale Ergebnisse der Befragung. Der vorliegende Bericht ist der dritte Bericht im Rahmen der Befragung 2003 und befasst sich mit der Beschäftigungsdynamik hessischer Betriebe. Zur Jahresmitte 2003 waren in Hessen etwa 2.745.000 Personen beschäftigt Gegenüber dem Vorjahr war dies ein minimaler Rückgang um 7.000 Personen oder -0,25%. Unter Berücksichtigung von möglichen Fehlertoleranzen kann man somit von einer Stagnation der Beschäftigtenzahlen in Hessen sprechen. Hinter dieser scheinbar stagnierenden Beschäftigung verbirgt sich jedoch eine wesentlich höhere Dynamik, wenn man alle im Jahresverlauf aufgetretenen Neueinstellungen bzw. Personalabgänge berücksichtigt. Der vorliegende Report befasst sich mit den Bewegungen auf dem Arbeitsmarkt in Hessen im ersten Halbjahr 2003. Auf diesem Wege soll die auf dem Arbeitsmarkt herrschende Fluktuation untersucht werden. Die folgenden Ausführungen basieren auf der Befragung von 1.024 Betrieben in Hessen vom Sommer 2003. Diese Stichprobe ist repräsentativ; die Ergebnisse wurden auf alle Betriebe in Hessen hochgerechnet.
Fast 2/3 aller hessischen Betriebe beschäftigt Personen, die 50 Jahre und älter sind. Spezifische Maßnahmen, die sich auf die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer beziehen, ergreifen diese Betriebe vergleichsweise selten. Dies betrifft insbesondere die Herabsetzung von Arbeitsanforderungen, die besondere Ausstattung von Arbeitsplätzen oder spezielle Weiterbildungsangebote für Ältere. Ob die Betriebe aus Kostengründen auf solche Maßnahmen verzichten oder ob sie sie für unnötig erachten, kann nicht eindeutig beantwortet werden. Die Beurteilung der Qualifikationen von Älteren spricht eher für letzteres: Nach den Aussagen der Unternehmen sind die Qualifikationsprofile Älterer denen Jüngerer zumindest gleichwertig, in einigen, aus Sicht der Betriebe besonders wichtigen Bereichen, sogar überlegen.
Dies betrifft insbesondere die Ausprägung von Arbeitsmoral und Qualitätsbewusstsein. Der überraschend positiven Beurteilung der Älteren steht eine vergleichsweise zögerliche Bereitschaft der Betriebe gegenüber, offene Stellen mit Älteren zu besetzen. 15% aller hessischen Betriebe besetzen offene Stellen prinzipiell nicht mit Älteren, weitere 34,4% knüpfen dies an bestimmte Voraussetzungen. Demnach ließe sich die Beschäftigungssituation von Älteren durch die Ausweitung von Teilzeitarbeit, befristeten Beschäftigungsverhältnissen und Lohnkostenzuschüssen nur etwas verbessern. Zentrale Frage bleibt jedoch, wieso sich die positive Beurteilung älterer Arbeitnehmer nicht in einer erhöhten Einstellungsbereitschaft niederschlägt. Es wurde deutlich, dass die Weigerung, Ältere einzustellen bzw. ihre Einstellung an Bedingungen zu knüpfen, nicht von dem betrieblichen Personalbedarf bzw. der Beschäftigtenentwicklung abhängt: Betriebe, die prinzipiell keine Älteren einstellen, hatten anteilig ähnlichen Bedarf an Arbeitskräften wie die anderen Betriebe und haben in der jüngeren Vergangenheit auch anteilig genauso häufig Arbeitskräfte eingestellt. Weiterhin zeigte sich, dass mit zunehmendem Anteil von Älteren an den Gesamtbeschäftigten des Betriebs auch die Bereitschaft steigt, weitere Ältere einzustellen. Eine allgemeine positive Beurteilung Älterer scheint somit nur im Zusammenhang mit konkreten Erfahrungen mit Älteren im Betrieb auch tatsächlich die Einstellungsbereitschaft zu erhöhen. Bei anderen Betrieben bleibt, trotz aller Wertschätzung, zum Teil eine Skepsis, die sich vor allem auf „betriebsfremde“ oder arbeitslose Ältere beziehen dürfte.
Die Bewertung der Leistungen der Arbeitsämter im Bereich der Arbeitsvermittlung sowohl in Hessen als auch in ganz Westdeutschland fällt unterschiedlich aus. Nur eine Minderheit der Betriebe ist der Meinung, dass die Suche nach Arbeitskräften durch die Leistungen der Arbeitsämter kostengünstiger, schneller und flexibler gestaltet werden kann.
Es gibt hierbei jedoch gerade in Hessen starke Unterschiede zwischen den einzelnen Wirtschaftszweigen und Betriebsgrößenklassen. Während Großbetriebe und der öffentliche Bereich vergleichsweise positive Beurteilungen abgaben, wurde vor allem von Kleinbetrieben bzw. dem privaten Dienstleistungsbereich Kritik geäußert. Desweiteren ist festzuhalten, dass in Hessen ein überdurchschnittlich hoher Anteil an sofort zu besetzenden offenen Stellen dem Arbeitsamt gemeldet wird, gleichzeitig liegt der Marktanteil des Arbeitsamtes in Hessen im Vergleich zu Westdeutschland unter dem Durchschnitt. Anhand der oben
beschriebenen Einschätzung und Bewertung der Arbeitsämter kann diese Diskrepanz nicht erklärt werden, schließlich schneiden die hessischen Arbeitsämter bei der Beurteilung ihrer Leistungen insgesamt nicht schlechter ab als der Durchschnitt für Westdeutschland. Ansatzpunkte liefern diese Beurteilungen jedoch dann, wenn man eine sektorale Differenzierung vornimmt:
Vergleichsweise positiv werden die hessischen Arbeitsämter von dem öffentlichen bzw. gemeinnützigen Bereich und dem Baugewerbe beurteilt. Diese Sektoren sind, was die Beschäftigung angeht, keine „Wachstumsbranchen“. Nur etwa 11% aller Neueinstellungen im 1. Halbjahr 2002 fielen zusammen genommen auf diese beiden Wirtschaftszweige. Die vergleichsweise positive Einschätzung kommt somit aus Bereichen, in denen die Arbeitsnachfrage eher gering ausfällt und schlägt sich daher nicht in einer grundsätzlichen Erhöhung des Marktanteils nieder. Auf der anderen Seite stehen die unternehmensnahen und sonstigen Dienstleistungen: Sie beurteilen die Leistungen des Arbeitsamtes vergleichsweise negativ, tätigten aber über 2/3 aller Neueinstellungen im 1. Halbjahr 2002.
Der Anteil von Betrieben, die Weiterbildung fördern, liegt in Hessen insgesamt leicht über dem Durchschnitt für Westdeutschland. In einzelnen Wirtschaftszweigen ist die Weiterbildungsquote in Hessen jedoch unterdurchschnittlich (im Verarbeitendes Gewerbe und insbesondere bei den unternehmensbezogenen Dienstleistungen). Differenziert nach Betriebsgröße ergab sich das Bild:
Mit zunehmender Betriebsgröße steigen die Weiterbildungsaktivitäten, bei Großbetrieben liegt die Weiterbildungsquote nahe 100%. Es wurde deutlich, dass sich betriebliche Weiterbildung überwiegend auf bereits höherqualifizierte Beschäftigte konzentriert. Die Unterschiede zwischen Geringqualifizierten und Höherqualifizierten, und damit auch die Fähigkeiten und Chancen, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, werden durch die betriebliche Weiterbildung weiter verstärkt. Thematisch stehen bei den Betrieben die Förderung von Fähigkeiten aus den Bereichen EDV, IuK-Technologien sowie gewerbliche und naturwissenschaftlich-technische Inhalte im Vordergrund. Förderung sozialer Kompetenzen hat nur bei einer geringen Zahl der Betriebe Priorität. Andere Untersuchungen haben gezeigt, dass viele Betriebe in diesem Bereich über Defizite klagen. Hier und in der Förderung Geringqualifizierter könnte u.a. verstärkte Förderung außerbetrieblicher Weiterbildung nötig sein. Ein Vergleich von weiterbildenden und nicht weiter bildenden Betrieben hat gezeigt, dass mit der Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen zumeist positive Entwicklungen von Beschäftigung, Ertragslage und Innovationsaktivitäten einher gehen. Auch haben weiterbildende Betriebe wesentlich häufiger zusätzlichen Bedarf an Arbeitskräften. In welchem Umfang diese Unterschiede direkt auf Weiterbildungsaktivitäten zurückzuführen sind, lässt sich nur durch eine multivariate Analyse berechnen. Eine solche kann im Rahmen dieses Reports nicht erfolgen. Die Ergebnisse sind jedoch eindeutig genug, um hier Zusammenhänge deutlich zu machen.
Nach den Ergebnissen des IAB-Betriebspanels liegt der Anteil der ausbildenden Betriebe an allen Betrieben in Hessen mit 32% über dem Durchschnitt für Westdeutschland (30%). Gleichzeitig ist das nicht genutzte Ausbildungspotenzial – Betriebe, die trotz Berechtigung nicht ausbilden- in Hessen im Vergleich zu Westdeutschland leicht überdurchschnittlich.
Eine Ausdifferenzierung der Betriebe nach Wirtschaftszweigen und Betriebsgröße hat gezeigt, dass dieses unausgeschöpfte Ausbildungspotenzial bei kleineren Betrieben und- sektoral gesehen- im Verarbeitenden Gewerbe sowie bei den unternehmensnahen Dienstleistungen besonders hoch ist. Gerade in diesen Sektoren besteht gleichzeitig ein nicht unerheblicher Bedarf an Fachkräften. Dieser wird zum Teil auch von Betrieben beklagt, die trotz Berechtigung nicht ausbilden. Maßnahmen zur Aktivierung der ungenutzten Ausbildungspotenziale scheinen hier dringend geboten. Eine Möglichkeit hierzu ist in einer forcierten Förderung der Verbundausbildung zu sehen. Nach der Befragung ist für eine erstaunlich hohe Anzahl von Betrieben, die derzeit nicht ausbilden eine Ausbildung im Verbund durchaus vorstellbar. Dies gilt insbesondere für Kleinstbetriebe, deren finanzielle und personelle Kapazitäten für eigene Ausbildungsaktivitäten häufig nicht ausreichen. Die Tatsache, dass fast ein Drittel der bisher nicht-ausbildenden Kleinbetriebe (weniger als 9 Beschäftigte) eine Ausbildung im Verbund für realisierbar halten, spricht für den Ausbildungsbedarf und die Ausbildungsbereitschaft dieser Betriebe.
Nach den Ergebnissen des IAB-Betriebspanels sind die hessischen Unternehmen im Vergleich zu Westdeutschland überdurchschnittlich innovativ. In Bezug auf Prozessinnovationen ergaben sich unmittelbar vorteilhafte Effekte auf die Beschäftigungsentwicklung und das Qualifikationsniveau der Beschäftigten.
Bezüglich Innovationen insgesamt (Produkt und/oder Prozessinnovationen) sind ebenfalls positive Zusammenhänge auf Ertragslage sowie Beschäftigungsentwicklung erkennbar. Als problematisch erweist sich bei innovativen Unternehmen die Besetzung offener Stellen, hier gibt es im Vergleich zu nicht-innovativen Unternehmen überdurchschnittliche Schwierigkeiten. Gleichzeitig nutzen innovative Unternehmen ihr Ausbildungspotenzial bei weitem nicht aus, d.h. trotz Ausbildungsberechtigung erfolgt häufig keine betriebliche Ausbildung. Hier besteht prinzipiell die Möglichkeit, durch verstärkte Ausbildungsaktivitäten die Stellenbesetzungsprobleme zu vermindern. Wenn insgesamt positive wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Wirkungen innovativen Verhaltens zu beobachten sind, stellt sich die Frage, welche Faktoren solche Innovationen begünstigen. Im Rahmen dieses Kurzreports kann hierauf keine eindeutige Antwort gegeben werden. Es deutet jedoch einiges darauf hin, das u.a. betriebliche Weiterbildungsaktivitäten und flexible Beschäftigungsverhältnisse betriebliche Innovationsaktivitäten fördern.