Center for Financial Studies (CFS)
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Zur Reform der Einlagensicherung: Elemente einer anreizkompatiblen Europäischen Rückversicherung
(2020)
Bankeinlagen bis 100.000 Euro sind de jure überall im Euroraum gleichermaßen vor Verlusten geschützt. De facto hängt der Wert dieser gesetzlichen Haftungszusage unter anderem von der Ausstattung des nationalen Sicherungsfonds und der relativen Größe des Bankensektors in einer Volkswirtschaft ab. Um die Homogenität des Einlagenschutzes zu gewährleisten und die Bankenunion zu vollenden, bedarf es einer einheitlichen europäischen Einlagensicherung. Die bestehende implizite Risikoteilung im Euroraum ist ordnungspolitisch nicht wünschenswert. Ferner kann eine explizite und glaubwürdige Zweitsicherung Fehlanreize zur Übernahme exzessiver Risiken verhindern, bevor es zum Schadensfall kommt. Daher plädiert dieser Beitrag für ein zweistufiges, streng subsidiär organisiertes Rückversicherungsmodell: Nationale Erstversicherungen würden einen festgeschriebenen Teil, die europäische Rückversicherung nachrangig den Rest der Deckungssumme besichern. Die Rückversicherung gewährt diese Liquiditätshilfen in Form von Kassenkrediten. Weil die Haftung auf nationaler Ebene verbleibt, werden Risiken geteilt aber nicht vergemeinschaftet. Marktgerechte Prämien müssen nicht nur das individuelle Risikogewicht einer Bank sondern auch länderspezifische Risikofaktoren berücksichtigen. Zuletzt braucht der Rückversicherer umfangreiche Aufsichtsrechte, um die Zahlungsfähigkeit der Erstversicherer mit Hinblick auf die nationalen Haftungspflichten jederzeit sicherzustellen.
Der Einsatz von Künstliche Intelligenz (KI) – Technologien eröffnet viele Chancen, birgt aber auch viele Risiken – insbesondere in der Finanzbranche. Dieses Whitepaper gibt einen Überblick über den aktuellen Stand der Anwendung und Regulierung von KI-Technologien in der Finanzbranche, und diskutiert Chancen und Risiken von KI. KI findet in der Finanzbranche zahlreiche Anwendungsgebiete. Dazu gehören Chatbots, intelligente Assistenten für Kunden, automatischer Hochfrequenzhandel, automatisierte Betrugserkennung, Überwachung der Compliance, Gesichtserkennungssoftware zur Kundenidentifikation u. v. m. Auch Finanzaufsichtsbehörden setzen zunehmend KI-Anwendungen ein, um große und komplexe Datenmengen (Big Data) automatisiert und skalierbar auf Muster zu untersuchen und ihren Aufsichtspflichten nachzukommen.
Die Regulierung von KI in der Finanzbranche ist ein Balanceakt. Auf der einen Seite gibt es eine Notwendigkeit Flexibilität zu gewährleisten, um Innovationen nicht einzudämmen und im internationalen Wettbewerb nicht abgehängt zu werden. Strenge Auflagen können in diesem Zusammenhang als Barriere für die erfolgreiche Weiter-)Entwicklung von KI-Applikationen in der Finanzbranche wirken. Auf der anderen Seite müssen Persönlichkeitsrechte geschützt und Entscheidungsprozesse nachvollziehbar bleiben. Die fehlende Erklärbarkeit und Interpretierbarkeit von KI-Modellen entsteht in erster Linie durch Intransparenz bei einem Großteil heutiger KI-Anwendungen, bei welchen zwar die Natur der Ein- und Ausgaben beobachtbar und verständlich ist, nicht jedoch die genauen Verarbeitungsschritte dazwischen (Blackbox Prinzip).
Dieses Spannungsfeld zeigt sich auch im aktuellen regulatorischen Ansatz verschiedener Behörden. So werden einerseits die positiven Seiten von KI betont, wie Effizienz- und Effektivitätsgewinne sowie Rentabilitäts- und Qualitätssteigerungen (Bundesregierung, 2019) oder neue Methoden der Gefahrenanalyse in der Finanzmarktregulierung (BaFin, 2018a). Andererseits, wird darauf verwiesen, dass durch KI getroffene Entscheidungen immer von Menschen verantwortet werden müssen (EU Art. 22 DSGVO) und demokratische Rahmenbedingungen des Rechtsstaats zu wahren seien (FinTechRat, 2017).
Für die Zukunft sehen wir die Notwendigkeit internationale Regularien prinzipienbasiert, vereinheitlicht und technologieneutral weiterzuentwickeln, ohne dabei die Entwicklung neuer KIbasierter Geschäftsmodelle zu bremsen. Im globalen Wettstreit sollte Europa bei der Regulierung des KI-Einsatzes eine Vorreiterrolle einnehmen und damit seine demokratischen Werte der digitalen Freiheit, Selbstbestimmung und das Recht auf Information weltweit exportieren. Förderprogramme sollten einen stärkeren Fokus auf die Entwicklung nachhaltiger und verantwortungsvoller KI in Banken legen. Dazu zählt insbesondere die (Weiter-)Entwicklung breit einsetzbarer Methoden, die es erlauben, menschen-interpretierbare Erklärungen für erzeugte Ausgaben bereitzustellen und Problemen wie dem Blackbox Prinzip entgegenzuwirken.
Aus Sicht der Unternehmen in der Finanzbranche könnte eine Kooperation mit BigTech-Unternehmen sinnvoll sein, um gemeinsam das Potential der Technologie bestmöglich ausschöpfen zu können. Nützlich wäre auch ein gemeinsames semantisches Metadatenmodell zur Beschreibung der in der Finanzbranche anfallenden Daten. In Zukunft könnten künstliche Intelligenzen Daten aus sozialen Netzwerken berücksichtigen oder Smart Contracts aushandeln. Eine der größten Herausforderungen der Zukunft wird das Anwerben geeigneten Personals darstellen.
Unternehmen und Ethik
(2010)
Die noch nicht völlig überwundene Finanzmarktkrise hat nicht nur den Gesetzgeber auf den Plan gerufen. Auch die Frage nach der Ethik der Akteure wird vielfach erörtert. Haben von Gier getriebene Finanzmarktakteure nicht nur Rechtsregeln, sondern auch ethische Normen, die Grundsätze des Wirtschaftens ehrbarer Kaufleute, gewissenlos beiseite geschoben, um sich zu bereichern? Wie läßt sich die Beachtung dieser Normen künftig sichern? Diese aktuelle Debatte soll Anlaß zu einigen allgemeineren Betrachtungen zum Thema „Unternehmen und Ethik“ sein.
Die Studie untersucht die Frage, ob der Gesetzgeber des ARUG die Ziele erreicht hat, die mit der Reform des Rechts der Anfechtung von HVBeschlüssen verfolgt wurden. Darüber hinaus gehend soll die Entwicklung der Beschlußmängelklagen seit der letzten Studie der Verfasser hierzu nachgezeichnet werden. Unsere Studie zeigt, daß seit Inkrafttreten des ARUG ein deutlicher Rückgang der Beschlußmängelklagen und Freigabeverfahren zu verzeichnen ist. Dagegen ist der Anteil der von „Berufsklägern“ erhobenen Klagen und Nebeninterventionen gleich geblieben, wobei sich die Anzahl der Personen in der Gruppe der „Berufskläger“ nochmals vergrößert hat. Das ARUG hat insoweit keine erkennbare Wirkung gehabt...
Ein Value-at-Risk-Limit wird als DM-Betrag gekennzeichnet, der von den tatsächlichen Handelsverlusten innerhalb einer bestimmten Zeitdauer nur mit geringer Wahrscheinlichkeit überschritten werden darf. Da der Bankvorstand i.d.R. Jahres-Value-at-Risk-Limite beschließt, im Handelsbereich die Geschäfte aber für einen kurzfristigen - unterstellt wird ein eintägiger - Planungshorizont abgeschlossen werden, ist zu klären, wie Jahres-Limite in Tages-Limite umgerechnet und während des Jahres realisierte Gewinne und Verluste auf die Limite angerechnet werden können. Auf der Grundlage des Umrechnungsverfahrens nach der Quadratwurzel-T-Formel lassen sich drei Verfahren für die Ermittlung des Tages-Limits unterscheiden: 1. Realisierte Gewinne und Verluste werden nicht angerechnet (starres Limit). 2. Bei Verlusteintritt vermindert sich das Tages-Limit für die Restperiode, realisierte Gewinne machen Kürzungen rückgängig (Verlustbegrenzungslimit). 3. Tages-Limite werden um Gewinne und Verluste angepaßt, wodurch eine Erweiterung des Handlungsspielraumes möglich ist (dynamisches Limit). Die drei Limite werden in einem Simulationsmodell gegeneinander abgewogen, wobei unterstellt wird, ein Händler handle nur eine einzige Aktie und antizipiere in 55% der Fälle die Kursrichtung. Die Simulationsergebnisse sind bei den unterstellten Renditeprozessen (geometrische Brownsche Bewegung und reale Renditen von 77 deutschen Aktien für die Zeit vom 01.01.1974 bis 31.12.1995) weitgehend identisch. Das dynamische Limit produziert deutlich höhere durchschnittliche Ergebnisse als das starre Limit und das Verlustbegrenzungslimit. Überschreitungen des Jahres-Limits treten nur beim starren Verfahren auf, die Häufigkeit ist allerdings wesentlich geringer als die zulässige Wahrscheinlichkeit von 1 %.
Schätzwerte mittelfristiger Gleichgewichtszinsen mit der Methode nach Laubach und Williams (2003) werden inzwischen vielfach in der Diskussion um die Geld- und Fiskalpolitik zitiert. Unter anderem wurden sie von Summers (2014a) als Evidenz für eine säkulare Stagnation angeführt und von Yellen (2015) zur Rechtfertigung der Nullzinspolitik verwendet. In diesem Papier nehmen wir eine umfangreiche Untersuchung und Sensitivitätsanalyse dieser Schätzwerte für die Vereinigten Staaten, Deutschland und den Euro-Raum vor. Aufgrund der hohen Unsicherheit und Sensitivität, die mit den Schätzwerten mittelfristiger Gleichgewichtszinsen mit der Laubach-Williams-Methode und ähnlichen Ansätzen verbunden ist, sollten diese Schätzungen nicht den Ausschlag für entscheidende Weichenstellungen in der Geld- und Fiskalpolitik geben.
Governance und Vertragsstrukturen in der deutschen VC Industrie: eine empirische Einschätzung
(2009)
Diese Arbeit analysiert die wesentlichen Elemente der Vertragsstrukturen in der Venture Capital-Industrie. Aufbauend auf einem sehr umfangreichen und detaillierten Datensatz, der die Verträge zwischen Venture Capital-Investoren und deren Portfoliounternehmen abbildet, werden die Kontroll-, Entscheidungs- und Vetorechte einer detaillierten Analyse unterzogen. Dabei zeigt sich eine klare Tendenz in der Entwicklung der Vertragsstrukturen in Deutschland hin zu angelsächsisch strukturierten Verträgen. Dies beinhaltet unter anderem eine verstärkte Verwendung von Kontroll- und Entscheidungsrechten aber auch ein breiteres Spektrum dieser Rechte. Außerdem finden wir eine klare Interaktionen zwischen Kontrollrechten, Cash-Flow Rechten und Liquidationsrechten. Insbesondere ist zu betonen, dass Cash-Flow und Kontrollrechte einerseits und Stimmrechte und Aufsichtsratsanteile andererseits separat alloziiert werden und viele Kontrollrechte als Komplemente und nicht als Substitute zueinander aufgefasst werden müssen. JEL Classification: G24, G32, D86, D80, G34
Angesichts des kürzlich von der Bundesregierung verabschiedeten Konjunkturpakets, stellen sich die Autoren des Policy Letters die Frage, ob und inwieweit die angekündigte Mehrwertsteuersenkung sowie der Kinderbonus zur substantiellen Ankurbelung des Binnenkonsums führt. Aus den für das Haushaltskrisenbarometer erhobenen Daten zu Einkommensänderungen sowie Einkommens- und Kündigungserwartungen, können die Ökonomen keine zu erwartende Schwächung der Binnennachfrage ableiten. Der überwiegende Teil der deutschen Wohnbevölkerung scheint kurzfristig nicht davon auszugehen, finanzielle Einbußen aufgrund der Pandemie zu erleiden. Die Erwartungen hinsichtlich der künftigen Einkommensentwicklung haben sich gar über die letzten vier Umfragewellen graduell verbessert. Ferner kann dargelegt werden, dass weder die Konsum- noch die Sparneigung durch die Corona-Krise zum gegenwärtigen Zeitpunkt langfristig stark beeinflusst wird. So geben derzeit lediglich 10 Prozent der Befragten an, größere Anschaffungen angesichts der Pandemie vollständig gestrichen zu haben. Anfang April 2020 lag dieser Wert noch bei 16 Prozent. Die Befragten berichteten in 71 Prozent der Fälle ihre Konsumpläne und in 78 Prozent der Fälle ihre Sparverhalten nicht geändert zu haben. Im Lichte dieser Ergebnisse lassen sich Maßnahmen, die auf eine unspezifische Stimulierung der Binnennachfrage abzielen, nicht substantiell begründen und rechtfertigen.
In the aftermath of the Wirecard scandal the German lead stock market index DAX has undergone a series of reforms, including the introduction of a profitability criterion based on EBITDA for new DAX members and enhanced financial reporting requirements with specified sanctions for non-compliance. Furthermore, DAX members need to adhere to certain provisions in the German Corporate Governance Code relating to audit committees. The final step of the reform was implemented in September 2021: the extension of the DAX from 30 to 40 constituents, with the ranking based solely on the free float market capitalisation. After one year of experience with the new design of the DAX, this paper concludes that the reform has strengthened the DAX in terms of diversification, quality and adaptability. However, there is still room for further improvement by introducing a minimum ESG score for DAX companies and thus making sustainability a relevant factor in the selection process. In addition, full compliance with the recommendations of the German Corporate Governance Code should be a condition for DAX companies. Furthermore, the profitability criterion should be applied on a continuous basis to ensure that loss-making companies can be excluded from the DAX after a grace period.
Die Distributed Ledger- bzw. Blockchain-Technologie führt zu einer zunehmenden Dezentralisierung von Finanzdienstleistungen („Decentralised Finance“), die weitgehend ohne die Einschaltung von Finanzintermediären angeboten werden können. Dazu trägt wesentlich die sog. „Tokenisierung“ von Vermögensgegenständen, Zahlungsmitteln und Rechten bei, die verschlüsselt als „Kryptowerte“ in verteilten Transaktionsregistern digital abgebildet werden können. Der vorliegende Beitrag erläutert die Grundlagen und Anwendungsfelder dezentraler Finanzdienstleistungen mit Kryptowerten, die mittelfristig die gesamte Architektur des Finanzsektors verändern könnten. Dieser Trend betrifft längst nicht nur die kontrovers diskutierten Zahlungsverkehrssysteme mit Kryptowährungen wie dem Bitcoin, sondern Handelsplattformen, Kapitalmärkte oder Unternehmensfinanzierungen. Es bildet sich ein rasch wachsendes Ökosystem aus Startups, Technologieunternehmen und etablierten Finanzdienstleistern, für das jedoch noch ein verlässlicher regulatorischer Rahmen fehlt. Die derzeit auf europäischer Ebene diskutierte Initiative „MiCA (Markets in Crypto Assets)“ geht in die richtige Richtung, sollte aber im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Finanzsektors zeitnah umgesetzt werden.
Mehr Nachhaltigkeit im deutschen Leitindex DAX - Reformvorschläge im Lichte des Wirecard-Skandals
(2020)
Im Rahmen der Aufarbeitung des Wirecard-Skandals wird ebenfalls eine Änderung der Kriterien zur Aufnahme in den deutschen Leitindex DAX diskutiert. Die bislang von der Deutschen Börse vorgelegten Vorschläge zur Reformierung des DAX gehen in die richtige Richtung, sind aber nicht weitreichend genug. Es bedarf eines deutlichen Zeichens, dass sich künftig nur solche Unternehmen für den DAX qualifizieren können, die ein zumindest befriedigendes Maß an Nachhaltigkeit gemessen durch einen ESG (Environment, Social, Governance)-Risk-Score in ihrer Geschäftstätigkeit erreichen. Eine Simulation verdeutlicht, dass nach ESG-Kriterien seit langem kritisch betrachtete Unternehmen dem DAX nicht mehr angehören würden. Dies würde klare Anreize bei den Unternehmen setzen, Nachhaltigkeitsaspekte stärker als bisher in ihrer Strategie zu berücksichtigen. Letztlich kann eine Neugestaltung wichtiger Aktienindizes einen Beitrag dazu leisten, dass mehr Kapital in nachhaltig wirtschaftende Unternehmen und Sektoren fließt.
Das Clearing von Euro-OTC-Derivaten post Brexit – eine Analyse der vorliegenden Kostenschätzungen
(2017)
Im Zusammenhang mit dem Brexit wird über die Kosten einer Relokation des Clearing des Euro-OTC-Derivate-Geschäftes auf ein EU-CCP diskutiert. Das vorliegende Papier zeigt, dass die bislang vorliegenden Kostenschätzungen, die von Kosten in Höhe von bis zu USD 100 Mrd. für einen Zeitraum von fünf Jahren ausgehen, viel zu hoch sind. Die erwarteten Kosten einer Relokation liegen vielmehr bei ca. USD 0,6 Mrd. p.a. bzw. ca. USD 3,2 Mrd. für eine Übergangsphase von fünf Jahren. Angesichts der hohen Bedeutung von systemrelevanten CCPs für die Stabilität der Eurozone sollten diese Kosten nicht entscheidungsrelevant für eine Relokation sein.
Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft steht vor gewaltigen Herausforderungen. Traditionell starke Sektoren wie die Automobilindustrie oder der Maschinenbau befinden sich angesichts disruptiver Veränderungen durch neue Technologien, den Kampf gegen den Klimawandel und veränderte regulatorische Rahmenbedingungen in einer Umbruchphase. Zahlreiche Industriezweige wandeln sich durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz zu „Smart Industries“. Gleichzeitig gewinnt die Kompetenz in Querschnittstechnologien wie Cloud Computing oder Cyber Security an Bedeutung, da diese den effektiven Einsatz von Künstlicher Intelligenz erst ermöglichen. Eine Analyse der Wettbewerbsposition der deutschen Wirtschaft zeigt auf, dass in manchen Zukunftsfeldern ein erheblicher Nachholbedarf besteht.
Big data, data mining, machine learning und predictive analytics – ein konzeptioneller Überblick
(2019)
Mit der fortschreitenden Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft wächst die Bedeutung von Big Data Analytics, maschinellem Lernen und Künstlicher Intelligenz für die Analyse und Pognose ökonomischer Trends. Allerdings werden in wirtschaftspolitischen Diskussionen diese Begriffe häufig verwendet, ohne dass jeweils klar zwischen den einzelnen Methoden und Disziplinen differenziert würde. Daher soll nachfolgend ein konzeptioneller Überblick über die Gemeinsamkeiten, Unterschiede und Interdependenzen der vielfältigen Begrifflichkeiten im Bereich Data Science gegeben werden. Denn gerade für Entscheidungsträger aus Wirtschaft und Politik kann eine grundlegende Einordnung der Konzepte eine sachgerechte Diskussion über politische Weichenstellungen erleichtern.
The German government has recently adopted a reform package for the statutory pension insurance scheme to ensure that the pension level will not fall below 48% and that the contribution rate will not exceed 20% up to 2025. In addition, there are planned improvements in maternal pensions, pensions for people with reduced earnings capacity and relief for low-income earners. The total extra cost of these measures is estimated at approximately EUR 32bn, to be financed by funds of the statutory pension system and by increased federal subsidies. It is currently unclear how the German pay-as-you-go pension system will be reformed for the period after 2025. The author suggests establishing a “Pension Fund Germany” as a capital-backed fund with a highly diversified investment portfolio. A German sovereign wealth fund of this kind could make an important contribution to greater intergenerational equity. Financing could be provided by, for example, retaining part of the solidarity surcharge on German income tax rather than abolishing it entirely, as is currently envisaged.
Mehr Nachhaltigkeit im deutschen Leitindex DAX : Reformvorschläge im Lichte des Wirecard-Skandals
(2020)
Im Rahmen der Aufarbeitung des Wirecard-Skandals wird auch eine Änderung der Kriterien zur Aufnahme in den deutschen Leitindex DAX diskutiert. Die bislang von der Deutschen Börse vorgesehenen Maßnahmen gehen in die richtige Richtung, sind aber nicht weitreichend genug. Es bedarf eines deutlichen Zeichens, dass sich künftig nur solche Unternehmen für den DAX qualifizieren können, die ein zumindest befriedigendes Maß an Nachhaltigkeit gemessen durch einen ESG-Risk-Score (Environment, Social, Governance) in ihrer Geschäftstätigkeit erreichen. Eine Simulation verdeutlicht, dass nach ESG-Kriterien seit langem kritisch betrachtete Unternehmen dem DAX nicht mehr angehören würden. Damit könnte mehr Kapital in nachhaltig wirtschaftende Unternehmen und Sektoren fließen.
The German federal government intended to alleviate the burden of increasing fuel prices by introducing a temporary reduction of energy taxes on gasoline and diesel. In order to evaluate the impact of this measure on consumer prices at the filling stations the development of procurement costs for crude oil as well as the downstream development of refinery and distribution margins have to be taken into account. It turns out that about 80 % of the tax reduction has been passed on to end consumers on and around the effective date of the tax relief. However, within the first month the impact of the tax reduction has been wiped out for diesel completely as the gross margin of the mineral oil groups have substantially improved since then. On the other hand, for gasoline (E10) at least part of the impact can still be observed as the initial margin improvement has come down in the meantime. For a detailed analysis the German antitrust authority should look into the pricing algorithms of all 14,000 filling stations in Germany.
In diesem explorativen Beitrag machen wir uns Gedanken über die Zukunft von Deutscher Bank und Commerzbank und entwickeln einen neuen Zugang zu dem Thema: Statt einer Fusion von DB und CB schlagen wir eine Teilfusion nur der Datenzentren vor – es entsteht auf diese Weise die Grundlage für eine Open Banking Plattform als „utility“, also als Betrieb im Eigentum der Nutzer, an der perspektivisch weitere Finanzinstitute teilnehmen können. Die über die Daten kooperierenden Institute bleiben mit Blick auf Produkte und Dienstleistungen unverändert Konkurrenten – „national champions“ entstehen auf diese Weise nicht. Aber es wird damit in Europa die Basis für einen erfolgversprechenden Wettbewerb mit den großen Datenplattformen aus USA und China (Facebook, Amazon, Alipay) gelegt, die früher oder später in den Finanzmarkt eindringen werden. Das von uns vorgeschlagene Modell einer offenen Datenplattform für Banken verhindert das Entstehen von „national champions“ und schützt damit auch das Kernanliegen der Bankenunion: Die Schaffung eines Finanzsystems, dessen Banken jede für sich ausscheiden können ohne eine systemische Krise auszulösen, und ohne den Steuerzahler zu einer Rettungsaktion zu zwingen
Der Deutsche Coprporate Governance Kodex soll das deutsche Corporate Governance System transparent und nachvollziehbar machen. Der Kodex stellt gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften dar und enthält international anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Die Stellungnahme befasst sich mit von der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex vorgebrachten Änderungsvorschlägen.
Die Stellungnahme bezieht sich auf die aktuellen Formulierungsvorschläge für Änderungen am DCGK für börsennotierte deutsche Aktiengesellschaften aus den Plenarsitzungen der Regierungskommission vom 9. Januar und 31. Januar 2013. Der Text enthält zudem Anmerkungen zur Aufsichtsratvergütung, zur Besetzung des Prüfungsausschusses mit Financial Experts, zu Fragen der Mitbestimmung und zu Möglichkeiten der Bündelung der Corporate Governance Berichterstattung.
Frankfurts Position im internationalen Finanzplatzwettbewerb : eine ressourcenorientierte Analyse
(1999)
Der vorliegende Aufsatz stellt die Vorgehensweise und die wichtigsten Ergebnisse einer internationalen Finanzplatzstudie vor, die im Jahre 1998 im Auftrag des Center for Financial Studies (Frankfurt am Main) durchgeführt wurde. Ziel dieser Studie war es, aus der Analyse wichtiger Finanzplatzressourcen und den Wechselwirkungen zwischen den unterschiedlichen Ressourcen Rückschlüsse auf Frankfurts Position im internationalen Finanzplatzwettbewerb zu ziehen. Aus ressourcenorientierter Sicht (Resource-Based-View) konnte gezeigt werden, daß der Finanzplatz Frankfurt einerseits größere Wettbewerbsnachteile gegenüber den Finanzzentren New York und London aufweist, die kurz- und mittelfristig kaum aufholbar sind. Andererseits besitzt der Finanzplatz Frankfurt Wettbewerbsvorteile gegenüber den Finanzzentren Paris und Tokyo. Diese sind aus der Sicht Frankfurts kurz- bis mittelfristig verteidigbar. Im Gegensatz zu den Wettbewerbsnachteilen Frankfurts im Vergleich zu den angelsächsischen Finanzplätzen fallen die Wettbewerbsvorteile Frankfurts gegenüber Paris und Tokyo aber deutlich geringer aus.
Die vorliegende empirische Studie analysiert die Vertragsgestaltung zwischen Investoren und europäischen Venture Capital-Fonds. Im Zentrum steht die Analyse der Vergütung des Fondsmanagements sowie der zum Einsatz kommenden Vertragsklauseln. Deren Ausgestaltung ist entscheidend für die Überwindung der Prinzipal-Agenten-Beziehung innewohnenden Agency-Probleme. Hierzu werden 122 Fondsprospekte sowie 46 Gesellschafterverträge von europäischen Venture Capital-Fonds ausgewertet, die in den Jahren 1996 bis 2001, der ersten großen Boomphase des europäischen Venture Capital-Marktes, aufgelegt wurden. Während die jährliche Vergütung des Fondsmanagements auf den ersten Blick sehr standardisiert erscheint, ergeben sich bei einer Barwertbetrachtung aller zu leistenden Management Fees über die gesamte Fondslaufzeit deutliche Anzeichen für Preisdifferenzierung. In Bezug auf den Einsatz von Vertragsklauseln kann eine Zunahme im Zeitablauf und mithin eine zunehmende Komplexität des Vertragsdesigns festgestellt werden. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus dem US-amerikanischen Venture Capital-Markt kann diese Entwicklung jedoch noch nicht als abgeschlossen gelten. Der europäische Markt bewegt sich in Bezug auf die Verwendung vertraglicher Restriktionen auf dem Niveau, das in den USA bereits Anfang der neunziger Jahre erreicht war.
Wir halten das bisher in Deutschland und anderen Ländern praktizierte Krisenmanagement für ordnungspolitisch inakzeptabel. Die aktuelle Notlage 2007 und 2008, verbunden mit einem enormen Überraschungsmoment, ließ möglicherweise keine andere Wahl, als die betroffenen Banken unbürokratisch zu retten - aber nun ist es Zeit, grundlegende Lehren aus den Rettungsaktionen zu ziehen.
Die Betreuer am neuen Markt sollen die Effizienz des Handels durch Bereitstellung zusätzlicher Liquidität erhöhen. Die vorliegende Studie untersucht den Liquiditätsbeitrag der Betreuer in zwei aufeinanderfolgenden Jahren. Die Beteiligung der Betreuer am Umsatz des Marktes hat im beobachteten Zeitraum deutlich abgenommen. Ihre Orderlimits und -volumina hingegen haben die Markttiefe erhöht. Weiterhin zeigt sich, daß die Betreuer sowohl in liquiditätsschwachen Titeln als auch in liquiditätsschwachen Marktphasen zur Steigerung der Liquidität beigetragen haben.
Sondierungsstudie im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: Die jüngste Finanzkrise und die darauf folgende Staatsschuldenkrise hat sowohl wirtschaftlich als auch gesellschaftlich tiefgreifende Spuren hinterlassen. Dabei wurden auch sehr deutliche Lücken in der Forschung offenbar. Ziel dieser Studie ist es, aufbauend auf dem aktuellen Forschungsstand weiteren Forschungsbedarf in den wesentlich mit Finanzkrisen verbundenen Bereichen aufzuzeigen. Es werden fünf Forschungsbereiche mit jeweiligen Unterthemen vorgeschlagen. Diese fünf Forschungsbereiche gehen unmittelbar aus der Struktur und den Mechanismen der Finanz- und Staatsschuldenkrise hervor. Dabei wird besonderes Augenmerk auf die wirtschafts- und regulierungspolitische Relevanz der Themen sowie dem Umstand getragen, dass die Beantwortung vieler der Fragen interdisziplinäre Zusammenarbeit erfordert.
Finanzkrisen sind inherent mit dem Bankenmodell verbunden. Aufgrund von Verbindungen der Banken untereinander können Probleme einzelner Institute auf andere Institute übertragen werden. Diese systemischen Risiken können das gesamte Finanzsystem destabilisieren. Das Finanzsystem nimmt durch die Kreditvergabe und Bereitstellung von Transaktionssystemen eine herausragende Stellung in einer Volkswirtschaft ein, wodurch stabilisierende Eingriffe der Politik notwendig werden können. Eingriffe zur Wiederherstellung von Stabilität können sehr kostspielig sein und, wie aktuell eindrucksvoll belegt, die stabilisierenden Staaten selbst destabilisieren. Die alternativen Eingriffe vorab betreffen neben der Geldpolitik vor allem regulatorische Eingriffe. Im besonderen sind die Corporate Governance von Finanzinstituten und die Informationsbereitstellung bzw. Transparenz innerhalb des Finanzsektors von Bedeutung. In den vergangen Jahren wuchs vor dem Hintergrund von Regulierung zudem ein paralleles Schattenbankensystems heran, das in seiner Bedeutung dem traditionellen Bankensystem nur unwesentlich nachsteht.
Zwar sind die groben Zusammenhänge und Auswirkungen in den einzelnen Bereichen bekannt, jedoch ist für ein tiefgreifendes Verständnis als Grundlage zur Vermeidung bzw. Eindämmung zukünftiger Krisen sowie zur Folgenabschätzung von Regulierung weitere Forschung unabdingbar.
Die Mehrheit der auf High Frequency Trading basierenden Strategien trägt zur Marktliquidität (Market-Making-Strategien) oder zur Preisfindung und Markteffizienz (Arbitrage-Strategien) bei. Eine ungeeignete Regulierung dieser Strategien oder eine Beeinträchtigung der zugrunde liegenden Geschäftsmodelle durch übermäßige Belastungen kann kontraproduktiv sein und unvorhergesehene Auswirkungen auf die Marktqualität haben. Allerdings muss jede missbräuchliche Strategie effektiv durch die Aufsichtsbehörden bekämpft werden.
Der vorliegende Artikel analysiert systematisch die Erreichung der MiFID-Ziele anhand der wissenschaftlichen Literatur. Ziel der MiFID ist es, die Rahmenbedingungen für einen effizienten und kostengünstigen Wertpapierhandel zu schaffen. Erreicht werden soll dies durch die Verschärfung des Wettbewerbs, die Integration der Märkte, die Offenlegung von Handelsintentionen und -geschäften sowie die Stärkung der rechtlichen Position der Investoren. Im Ergebnis zeigt sich, dass die Förderung des Wettbewerbes als erfolgreich bewertet wird, aber die regulatorischen Möglichkeiten der Marktintegration nicht ausgeschöpft werden. Ferner wird die Forderung nach einheitlichen Transparenzbestimmungen für alle Ordermechanismen nur teilweise umgesetzt. Der Anleger erfährt letztlich gegenüber Finanzintermediären durch die MiFID keinen höheren Schutz.
Die Anpassung der EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) und die Einführung einer begleitenden Verordnung (MiFIR) im Jahr 2014 werden erhebliche Auswirkungen auf die Finanzmärkte in Europa haben und zu einer grundlegenden Neuordnung der Finanzmarktstrukturen führen. Ausgehend von einer Diskussion der Zielerreichung der ursprünglichen Richtlinie (MiFID I) aus dem Jahr 2004 werden im vorliegenden Artikel die Zielsetzungen und Maßnahmen der Neuregelung beleuchtet. Wesentliche Elemente im Hinblick auf Marktstrukturen und den Wertpapierhandel sind die Einführung einer neuen Handelsplatzkategorie, des organisierten Handelssystems („Organised Trading Facility“; OTF), sowie die Ausweitung der bislang für Aktien geltenden Transparenzvorschriften auf weitere Finanzinstrumente. Zudem werden eine Handelsverpflichtung für Aktien und Derivate sowie eine Clearingpflicht für Derivate, die auf geregelten Märkten gehandelt werden, neu eingeführt. Schließlich werden der algorithmische Handel und der Hochfrequenzhandel auf europäischer Ebene reguliert, wobei die Regelungen weitgehend dem 2013 eingeführten deutschen Hochfrequenzhandelsgesetz angelehnt sind. Im Ausblick wird zunächst der weitere Prozess der Regulierung skizziert (insbesondere die sog. Level II-Maßnahmen). Abschließend werden mögliche Auswirkungen von MiFID II und MiFIR auf die Marktstruktur und den Wertpapierhandel aufgezeigt.
Mittels des Gesetzes zur zusätzlichen Aufsicht über beaufsichtigte Unternehmen eines Finanzkonglomerats (Konglomerate, die aus mehreren Unternehmen aus verschiedenen Finanzmarktsektoren bestehen, beispielsweise aus dem Bankensektor und dem Versicherungssektor) sollen Regelungslücken geschlossen werden, die insbesondere die Gefahr betreffen, die sich aus der „Ansteckung“ einzelner Finanzkonglomerats-Unternehmen ergeben. Die vorliegende Stellungnahme weist auf eine Inkonsistenz in der beabsichtigten Ansiedlung der Aufsichtskompetenz hin und bietet einen Vorschlag zur Präzisierung der Eigenmittelvorschriften.
In den vergangenen Jahrzehnten wurden hohe Garantieverzinsungen in den Lebensversicherungsverträgen vereinbart. Dauert die herrschende Niedrigzinsphase noch einige Jahre an, wird es für einige Lebensversicherungsunternehmen schwierig werden, die gegebenen Langzeitgarantien über ihre Kapitalanlage zu erwirtschaften. Der Gesetzgeber sollte festlegen, dass Versicherungskunden nur an Bewertungsreserven beteiligt werden, die eine Höhe übersteigen, die zur Gewährleistung eines intergenerativen Risikoausgleichs notwendig ist. Weiterhin sollten Versicherungskunden nur an Bewertungsreserven beteiligt werden, die aus Kapitalanlagen entstehen, die nicht festverzinsliche Wertpapiere umfassen.
Der Entwurf eines Lebensversicherungsreformgesetz der Bundesregierung vom 04.06.2014 adressiert die Folgen der derzeitigen Niedrigzinsphase für Lebensversicherungunternehmen und Lebensversicherte. Helmut Gründl kommentiert die vorgeschlagene Regelung zu den Bewertungsreserven, die Regelung zur Ausschüttungssperre sowie die Regelung zum Höchstzillmersatz. Der Beitrag konzentriert sich auf die Auswirkungen der Vorschläge auf die Renditeerwartungen des Kollektivs der Versicherungsnehmer sowie auf die Anreize potentieller Eigenkapitalgeber, sich an Versicherungsunternehmen zu beteiligen.
Kapitalanleger wie Versicherungsnehmer werden oft konfrontiert mit komplexen Produkten und nicht durchschaubaren Unternehmensstrukturen der Anbieter. Gleichzeitig stellt die mögliche Nichterfüllung ihrer Ansprüche häufig ein existenzielles Risiko dar. Deshalb ist es Ziel der Finanzregulierung, Rahmenbedingungen im Finanzdienstleistungsbereich zu schaffen, die wirtschaftliche Abläufe gewährleisten und gleichzeitig den Konsumenten schützen. Dem Nutzen der Regulierung stehen aber auch Risiken gegenüber, die im diesem Artikel am Beispiel der Versicherungsregulierung dargelegt werden.
Trotz der von der EZB eingeleiteten Zinswende in der zweiten Jahreshälfte 2022 als späte Reaktion auf die deutlich unterschätzte Persistenz hoher Inflationsraten im Euroraum sind die Realzinsen sowohl in der Ex-post-Betrachtung als auch in der Ex-ante-Betrachtung keineswegs als restriktiv einzuschätzen. Die Banken haben allerdings recht rasch strengere Vergaberichtlinien beschlossen, und die Nachfrage im Wohnungsbau und bei den Hypothekarkrediten ist stark eingebrochen.
Die Autoren thematisieren die Bedeutung von Zahlungsstromeffekten bei Annuitätenkrediten und analysiert hier vor allem den sogenannten Front-Loading-Effekt. Danach führen höhere Nominalzinsen selbst bei vollständig antizipierten Inflationsraten und unveränderten Realzinsen zu starken finanziellen Zusatzbelastungen in den ersten Phasen der typischerweise langen Kreditlaufzeit. Derartige Liquiditätseffekte können die Zahlungsfähigkeit bzw. die Zahlungsbereitschaft der privaten Investoren empfindlich verringern. Dies gilt vor allem bei Darlehen in Form der Prozentannuität, da hier zusätzlich ein Laufzeitenverkürzungseffekt auftritt. Solche Darlehen sind in Deutschland recht populär.
Mit Blick auf die Zukunft sehen die Autoren auch eine reale Gefahr für den Bestand an Wohnungsbaukrediten, wenn es zu einer Refinanzierung des großen Bestands an billigen Wohnungsbaukrediten kommt, ein Risiko, das auch Auswirkungen auf die makroökonomische und finanzielle Stabilität hat.
Als geladener Sachverständiger argumentierte Martin Götz bei der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags und in seiner vorliegenden Stellungnahme, dass durch die zügige Umsetzung der Richtlinie 2014/59/EU die Selbstregulierung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen weiter gestärkt wird und das aufsichtsrechtliche Instrumentarium um marktorientierte Mechanismen ausgebaut wird. Er erwartet, dass das Umsetzungsgesetz die Finanzstabilität in Deutschland fördert. Positiv sei insbesondere die Ausgestaltung der Möglichkeit einer verpflichtenden Gläubigerbeteiligung („Bail-in“) im Rahmen der Abwicklung, da der Bail-in nicht nur Fragen der Privathaftung im Abwicklungsfall klärt, sondern auch gute Anreize zur Selbstregulierung von Kreditinstituten setzt. Den Verzicht auf die Umsetzung der in der Abwicklungsrichtlinie enthaltenen staatlichen Stabilisierungsmöglichkeiten bewertet er als positiv und sieht darin einen wichtigen Baustein zur Förderung der Selbstregulierung von Finanzinstituten. Die Verlängerung der Laufzeit des Finanzmarktstabilisierungsfonds sei problematisch, da die explizite Möglichkeit einer staatlichen Hilfe dem Anreiz zur Selbstregulierung von Finanzinstituten entgegensteht.
Von Februar bis Juni 2015 hat die Europäische Zentralbank (EZB) die Notfall-Liquiditätshilfen (emergency liquidity assistance, ELA) für griechische Banken von 50 auf etwa 90 Milliarden Euro ausgeweitet. Dies hat zu einer Diskussion unter Wissenschaftlern, Politikern und Praktikern geführt, ob diese Liquiditätshilfen rechtmäßig sind. Es wurde der Vorwurf erhoben, die EZB trage bewusst zu einer Konkursverschleppung der bereits insolventen griechischen Banken bei.
Wir nehmen diesen Vorwurf zum Anlass, die Grundsätze des ELA-Programms genauer zu betrachten und die Frage zu diskutieren, ob das Programm in der aktuellen Situation rechtmäßig war. Zunächst beschreiben wir hierfür aus finanzwirtschaftlicher Perspektive die komplexe Beziehung zwischen der Europäischen Union, der EZB und den griechischen Banken. Dabei gehen wir insbesondere auf die wirtschaftspolitischen Grundsätze einer Währungsunion mit einer unvollständigen Fiskalunion (oder Haushaltskonsolidierung) ein. Vor diesem Hintergrund analysieren wir dann die Entscheidung der EZB, weiterhin Liquiditätshilfen an griechische Banken bereitzustellen. Wir kommen zu dem Ergebnis, dass das Vorgehen der EZB nicht als Konkursverschleppung zu bezeichnen ist.
Zum ersten Mal wurde in Deutschland eine groß angelegte wissenschaftliche Studie zur Machbarkeit und zum Nutzen einer säulenübergreifenden Renteninformationsplattform durchgeführt, unter realen Bedingungen und mit mehreren tausend Teilnehmern. Die beiden zentralen Ergebnisse sind, dass ein elektronisches Rentencockpit auch in Deutschland technisch machbar ist und beträchtlichen individuellen Zusatznutzen für die Bürgerinnen und Bürger stiften würde. Die Langfristanalysen der Pilotstudie zeigen, dass selbst die einmalige Schaffung von Rententransparenz für viele Teilnehmer Anlass genug ist, ihren Rentenplan zu überdenken und sich aktiv mit ihrer Altersvorsorge auseinanderzusetzen und ihr Verhalten zu ändern. Teilnehmer mit Zugang zu einem elektronischen Rentencockpit fühlen sich nach der Studie deutlich besser informiert und neigen dazu ihr Sparverhalten stärker anzupassen als Personen ohne Zugang. Die außerordentlich hohe Bereitschaft zur Teilnahme und die Antworten in den Online-Befragungen sind zudem Beleg für den großen Bedarf an systemgestützter, individueller Rententransparenz. Soll ein Rentencockpit Verbreitung in Deutschland finden, scheint eine automatisierte, elektronische Bereitstellung von Vertragsdaten von Seiten der Rententräger jedoch unabdingbar, da die eigenständige Suche und teilmanuelle Bereitstellung von Standmitteilungen für die meisten Studienteilnehmer ein großes Hindernis darstellt.
Dieser Text fasst eine Studie zusammen, die für das Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz verfasst wurde und sich mit dem Kundennutzen von Anlageberatung auseinandersetzt. Das erhebliche Potenzial von interessenskongruenter Anlageberatung wird aufgezeigt und die aktuell geringe Leistungstransparenz im Markt kritisiert. Es wird empfohlen, ein standardisiertes Vokabular für Depotrisiken einzuführen und den Zugang aller Anleger zu leicht verständlichen und vergleichbaren Informationen zu historischem Depotrisiko und historischer Deporendite sicherzustellen. Die Studie fokussiert auf Wertpapierberatung und damit zuvorderst auf jene Teilmenge von Verbrauchern, die über Anlagevermögen verfügen. Die Grundideen zu Leistungstransparenz und standardisiertem Risikovokabular lassen sich jedoch auch z.B. auf den Alterssicherungsmarkt übertragen.
Am 6. Februar 2013 hat die Bundesregierung den "Entwurf eines Gesetzes zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen” veröffentlicht. Artikel 2 des Gesetzesentwurfs sieht vor bei systemrelevanten Finanzinstitutionen das Einlagen- und Kreditgeschäft vom Handelsgeschäft abzutrennen. Die Zielsetzung des Gesetzentwurfs, Kapitalkosten wieder in direkte Abhängigkeit des Risikos von Geschäftsfeldern zu setzen und eine Abwicklung zu erleichtern, die ohne den Einsatz von Steuermitteln gelingen kann, ist begrüßenswert. In seiner derzeitigen Ausgestaltung läuft der Gesetzesentwurf jedoch Gefahr, zwar symbolträchtig zu sein, aber in der Zielerreichung hinsichtlich Stabilität des Finanzmarktes und Schutz von Einlegern und Steuerzahlern hinter den Erwartungen zurückzubleiben.
In diesem Beitrag wird ein Vorschlag vorgestellt, wie es trotz langfristiger Niedrigzinsen möglich ist, die vor 18 Jahren eingeführte Riester-Rente so umzugestalten, dass alle Beteiligten davon profitieren. Wird die Mindestauszahlung am Ende der Vertragslaufzeit nur für die Eigenbeiträge, nicht aber für die staatlichen Zulagen garantiert, können deutlich höhere Renditen erzielt werden. Unter dem Strich haben dann nicht nur Privatleute mehr Geld aus ihrer Altersvorsorge, sondern der Staat wird mehr Steuern einnehmen und die Anbieter haben mehr Spielraum für bedarfsgerechte Produktgestaltung.
Außerhalb Griechenlands herrscht die Ansicht vor, dass eine höhere Wettbewerbsfähigkeit gleichbedeutend ist mit Preissenkungen für Güter und Dienstleistungen. Angesichts der begrenzten Bereitschaft in Griechenland, Reformen umzusetzen, fordern die Gläubiger drastische Lohnkürzungen, um die Produktivität zu erhöhen und die öffentlichen Ausgaben zu senken. Doch mit einer Kürzungsrunde nach der anderen lässt sich Wettbewerbsfähigkeit nicht erreichen. Umfangreiche flächendeckende Lohnkürzungen reduzieren vielmehr die erwartete Produktivität, da sie die besten Arbeitnehmer vertreiben, dem Rest Anreize zur Produktivität nehmen und neue gute Leute fernhalten.
Nach der 2008 startenden Finanzmarktkrise sind Maßnahmen zur Regulierung und Stabilisierung der Finanzmärkte in das Zentrum der politischen und der gesellschaftlichen Aufmerksamkeit gerückt. Insbesondere die hohen fiskalischen Kosten der Staaten zur Stützung ihrer Bankensysteme sowie die volkswirtschaftlichen Kosten infolge des Einbruchs des Wirtschaftswachstums in den Jahren nach der Insolvenz der US Investmentbank Lehman Brothers hatten einen globalen Konsens über die Notwendigkeit neuer Regulierungsmaßnahmen zur Folge. Im Ergebnis wurden das internationale Regulierungswerk Basel III sowie weitere nationale Maßnahmen zur Stabilisierung des Finanzsektors neu konzipiert und in Europa im Wege einer in nationales Recht umzusetzenden Richtlinie (die Capital Require-ments Directive IV - CRD IV) sowie einer Verordnung (die Capital Requirements Regulation CRR, welche unmittelbar geltendes Recht darstellt) eingeführt.
Vor diesem Hintergrund analysiert das vorliegende interdisziplinäre Gutachten die Auswirkungen der Regulierungsmaßnahmen, die zwischen 2008 bis zu Beginn des Jahres 2018 umgesetzt wurden auf dem deutschen Finanzsektor.
Die notwendige ökologische Transformation aber auch darüberhinausgehend die zunehmenden Erwartungen, die Gesellschaft und Politik an die Wirtschaft stellen, erfordern eine Prüfung des Wettbewerbsrechts und seiner Durchsetzung, insbesondere auch der dabei verwendeten (ökonomischen) Konzepte und Methoden, dahingehend, ob die aktuelle Praxis nicht einer stärkeren Berücksichtigung von Nachhaltigkeitszielen in unbegründeter Weise im Wege steht. Auf europäischer Ebene hat der Diskurs darüber im Jahr 2021 erheblich an Fahrt gewonnen. Wir stellen wesentliche Initiativen dar. Dabei zeigt sich unseres Erachtens allerdings auch, dass für eine konstruktive Weiterentwicklung noch die nötigen konzeptionellen und methodischen Grundlagen fehlen.