Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt, Jahrgang 38 (2001), Heft 2
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Beim herbstlichen Abfischen des Großen Lausiger Teiches im Naturschutzgebiet (NSG) "Lausiger Teiche und Ausreißerteich" (LK Wittenberg) am 28.10.2000 durch Fischer Jörg FLEMMIG fiel dem Verfasser auf dem Sortiertisch ein Kleinfisch auf, den er als Blaubandgründling (Pseudorasbora parva [SCHLEGEL, 1842]) bestimmte. Der etwa 7 cm lange Fisch war grünlich-grau gefärbt, wobei die untere Körperhälfte silbrig schimmmerte und die Schuppen dunkel umrandet waren. In der Körpermitte verlief von den Kiemen bis zur Mitte des Schwanzansatzes ein breiter dunkler Streifen. Der Kopf mit dem leicht oberständigen Maul lief spitz aus.
Am 6. April verstarb in Zeitz Erich Künstler, der langjährige Naturschutzbeauftragte und Nestor des Naturschutzes im Landkreis. Nach einem erfüllten, arbeitsreichen Leben erreichte Erich Künstler ein hohes Alter. Die von Krankheit bestimmten letzten drei Lebensjahre verbrachte er, bis zuletzt geistig aktiv, im Kreise seiner Familie, die ihm mit großer Fürsorge beistand.
In Sachsen-Anhalt stellen eine Vielzahl von Vorhabensplanungen bundesweiter, landesweiter und lokaler Bedeutung qualitativ und quantitativ neue Ansprüche an die Land- und Raumnutzung. Dabei ist die Auseinandersetzung mit den Vorhabensfolgen, insbesondere den verursachten Veränderungen der Umwelt für alle Vorhabensträger gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Erklärtes Ziel ist es, weiterem unnötigen Verbrauch wertvoller Umwelt und damit einer Verschlechterung der Umweltsituation schon auf der Ebene der Planung wirksam vorzubeugen.
Schutz und Pflege von Zwergstrauchheiden in Sachsen-Anhalt : am Beispiel der "Woltersdorfer Heide"
(2001)
Im Gegensatz zu den "Feuchten Zwergstrauchheiden des nordatlantischen Raumes", welche durch eine Dominanz der Glockenheide (Erica tetralix) geprägt sind und innerhalb Deutschlands ihre Schwerpunktvorkommen im nordwestdeutschen Tiefland besitzen, sind die hier näher betrachteten "Europäischen Trockenen Heiden" (NATURA-2000-Code 4030) vor allem in Nordostdeutschland verbreitet. Die Hauptvorkommen befinden sich im Süden Mecklenburg-Vorpommerns, in Brandenburg sowie im nördlichen und mittleren Sachsen-Anhalt. Sie sind durch das Vorherrschen der Besenheide (Calluna vulgaris) gekennzeichnet, deren Wuchsorte meist durch silikatischen und oberflächlich entkalkten Untergrund sowie schlechte Nährstoff- und Wasserhaushaltsverhältnisse geprägt sind (SSYMANK et al. 1998). In Sachsen-Anhalt sind die großflächigen Heide-Vorkommen in der Regel an glazial-fluviatile Sande gebunden.
Die standörtlichen Verhältnisse eines Landes werden durch die geologischen Bedingungen, das Relief, den Wasserhaushalt sowie das Klima naturräumlich bestimmt und spiegeln sich in den Böden wieder. Ihren komplexen standörtlichen Ausdruck finden sie in der Vegetation, die ihrerseits selbst durch ihren Einfluss auf die Bodenbildung, den Wasserhaushalt oder das Klima standortprägend ist.
Anlässlich des 65. Geburtstages von Horst Jage, den er am 30. September 2000 beging, fand ein phytoparasitisches Pilzexkursionswochenende statt. Für den überaus engagierten Botaniker und Mykologen ist es typisch, dass er dieses Ereignis zum Anlass nahm, Freunde mit gleichen Interessen vom 29.9 bis 1.10.2000 ins mittlere Elbetal einzuladen. Besonderes Augenmerk wurde bei der Exkursion auf die Brandpilze gelegt, gewissermaßen nebenbei wurde aber auch eine Fülle weiterer phytoparasitischer Kleinpilze nachgewiesen.
Nachruf für Horst Eckhardt
(2001)
Am 23.01.2000 verstarb der langjährige Kreisnaturschutzbeauftragte des Landkreises Wernigerode, Herr Horst Eckardt, in seinem Heimatort Benneckenstein. Er wurde am 19.05.1918 in Leipzig geboren und das Interesse des Großstadtkindes galt bereits der Pflanzenwelt. Das bestimmte auch seine Berufswahl als Gärtner.
Nach dem Erscheinen des deutschlandweiten Überblicks über die Schmetterlingsfauna (GAEDIKE & HEINICKE 1999) sowie der Check-Listen der Schmetterlinge der Bundesländer Sachsen (PIMPL & REINHARDT 1995) und Sachsen-Anhalt (KARISCH et al. in FRANK & NEUMANN 1999) legen nun zwei ausgewiesene Kenner der Thüringer Landesfauna unter Mitarbeit vieler weiterer Spezialisten ein Verzeichnis der Schmetterlinge des Freistaates Thüringen vor.
Frau Erika Herbst unterstützt als berufene Naturschutzbeauftragte des Bundeslandes Sachsen-Anhalt für den Weißstorchschutz den Storchenhof Loburg, einen Standort der Staatlichen Vogelschutzwarte im Landesamt für Umweltschutz Sachsen- Anhalt, bei der fachbehördlichen, praktischen und öffentlichkeitsbezogenen Weißstorch- und Artenschutzarbeit. Außerdem ist sie die Weißstorchbetreuerin im Umfeld der Stadt Magdeburg.
Mit der Verbandsbeteiligung weist das bundesdeutsche Naturschutzrecht eine besondere Partizipationsform auf, die sich in anderen Teilgebieten des deutschen Umweltrechts in dieser Form nicht findet. So bleibt z.B. im Immissions- oder Gewässerschutz die Rechtsverfolgung der Initiative des Einzelnen überlassen, sofern dieser in seinen subjektiven Rechten betroffen ist. Nehmen behördliche Entscheidungen jedoch Einfluss auf Belange der Natur, kann diese sich selbst nicht artikulieren.
Rudolf Ortlieb : 65 Jahre
(2001)
Als Kenner der Greifvögel ist Rudolf Ortlieb weit über die Grenzen Sachsen-Anhalts hinaus bekannt. Unter seinen rund 90 Publikationen ragen die Monographien über Sperber, Rotmilan und Schwarzmilan (Neue Brehm-Bücherei) heraus. Es waren auch die eleganten Flugbilder des Rotmilans in der Mansfelder Landschaft, die den am 30.6.1936 in Helbra bei Eisleben Geborenen schon in früher Jugend faszinierten. Sein Wunsch, eine Forstlehre aufzunehmen, ließ sich nicht erfüllen.
Die Naturschutzgesetze selbst und eine Vielzahl der auf ihrer Grundlage erlassenen Verordnungen bestimmen Tatbestände ordnungswidrigen Handelns, die mit einer Geldbuße geahndet werden können. Leider ist es auch immer wieder erforderlich, Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen und zu ahnden, da bekanntermaßen nicht allen Menschen die Ziele des Naturschutzes und das Wohl der Allgemeinheit am Herzen liegen, vielmehr Gedankenlosigkeit, Unkenntnis usw. ihr Handeln prägen (GEORGE 1998). Bei der Anwendung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) tun sich jedoch eine Reihe von Schwierigkeiten und Fehlerquellen auf. Sie können hier unmöglich alle behandelt werden. Vorliegender Beitrag beschäftigt sich nur mit dem leider nicht seltenen Fall der Aufsichtspflichtverletzung. Die Frage, wer sich eigentlich darum kümmert, wenn wieder einmal die Wildpflanzen auf einem Feldrain totgespritzt oder die Wurzeln eines Baumes durch Schachtarbeiten beschädigt wurden und wer gegebenenfalls dafür zur Verantwortung zu ziehen wäre, hat sich sicher schon mancher gestellt. Und wer kennt nicht diese oder ähnliche Antworten eines Baggerfahrers oder eines anderen Arbeiters: "Wenn ich nicht tue was mein Chef sagt, gibt's die Papiere!"
Trotz ihres auffälligen, an Schachtelhalme oder Hornkraut erinnernden Erscheinungsbildes bleibt die Gruppe der Armleuchteralgen (Characeae) vielfach unbeachtet. Dabei liefert sie wichtige Hinweise zur Beurteilung des Erhaltungszustandes von Gewässern und zur Bewertung ihrer naturschutzfachlichen Bedeutung. Die Armleuchteralgen sind habituell auch mit bloßem Auge leicht erkennbar und eine streng in sich geschlossene Artengruppe. Neuere deutschsprachige Bestimmungsschlüssel liefern KRAUSE (1976, 1997), ROTHMALER (1984) und VAHLE (1990). Angaben zu den Standortansprüchen der Arten findet man unter anderem bei KRAUSE (1997), SCHMIDT et al. (1996) und VAHLE (1990).