Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt, Jahrgang 37 (2000), Heft 2
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Von den 31 in Europa und 19 in Sachsen-Anhalt vorkommenden Fledermausarten führen Kleinabendsegler (Nyctalus leisleri), Abendsegler (Nyctalus noctula) und Rauhhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) innerhalb des europäischen Verbreitungsgebietes saisonale Wanderungen über weite Entfernungen durch. Die Biologie und die Verbreitung des Kleinabendseglers sind noch sehr mangelhaft erforscht. Nicht zuletzt deshalb wurde in Sachsen-Anhalts langjährig gut untersuchtem Vorkommensgebiet dieser Art, im Selketal, der Workshop "Zur Situation des Kleinabendseglers Nyctalus leisleri in Europa, Harzgerode-Alexisbad/ Selketal, 16.-18.06.2000" durchgeführt.
Nach dem Buch "Die Naturschutzgebiete Sachsen Anhalts" liegt nunmehr eine ebenfalls vom Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt herausgegebene zusammenfassende Beschreibung der Landschaftsschutzgebiete (LSG) des Landes vor. So wie die erstgenannte Übersicht sucht auch der zweite Titel in den übrigen Bundesländern seinesgleichen. Das Buch ist weit mehr als nur eine Beschreibung der 59 LSG im Lande Sachsen-Anhalt. Es ist, nutzbar von Interessierten ebenso wie von Sachkennern, eine kurzgefasste, aber nicht weniger detaillierte "Landeskunde". Die geologischen wie pedologischen Erläuterungen der differenzierten Naturausstattung der unterschiedlichen Landschaftstypen im Bundesland werden durch die Darstellung des Jahrtausende währenden geschichtlichen Wandels der Landnutzung erweitert und geben so ein eindrucksvolles Bild von der Naturausstattung, ihrer unter aktuellen Aspekten vorgenommenen Gliederung sowie der Veränderung der Landschaft durch den Menschen.
Im September 1998 fand im kleinen ehemaligen Grenzort Hessen bei Braunschweig eine Tagung statt, die dem Andenken des Braunschweiger Lustgärtners, Botanikers und Landschaftsbeschreibers Johann Royer (1574 - 1655) anlässlich des 350- jährigen Jubiläums der Erstherausgabe seines Werkes "Beschreibung des ganzen Fürstl. Braunschw. Gartens zu Hessen" gewidmet war.
Die Kenntnis über die Schwebfliegenfauna (Diptera: Syrphidae) des Landes Sachsen-Anhalt wie auch seiner mitteldeutschen Nachbarländer weist nach wie vor Erfassungslücken auf (SSYMANK; DOCZKAL 1998). In neuerer Zeit wurde verstärkt darauf hingearbeitet, diese Wissenslücken zu schließen. Mittlerweile liegen für Sachsen-Anhalt eine Rote Liste sowie eine Checklist der Schwebfliegen vor (JENTZSCH 1998, JENTZSCH; DZIOCK 1999). Neben einer Schätzung der Gefährdung der Arten wird dort die historische und aktuelle Literatur zusammengefasst. Hier wäre aus historischem Interesse wohl nur JÄNNER (1937) zu ergänzen.
Auf der Grundlage des § 49 Abs. 3 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und des § 1 Abs. 2 der "Verordnung über Naturschutzbeauftragte und Naturschutzhelfer" vom 21. Januar 1994 wurden die nachfolgend aufgeführten Personen vom Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (MRLU) zu "Naturschutzbeauftragte für die Wahrnehmung besonderer Aufgaben (NBbA)" berufen.
Das faszinierende Blau der Blütenstände des Ährigen Blauweiderichs (Pseudolysimachium spicatum), bekannter vielleicht unter dem Namen Ähriger Ehrenpreis, leuchtet auf manchen Magerrasen den ganzen Sommer über und bis in den Herbst hinein. Die Pflanze, die nach der Roten Liste Sachsen-Anhalts "gefährdet" ist, schmückt Hügel und Kuppen in einer Zeit, in der viele andere Arten dieser Standorte den Höhepunkt ihrer Entwicklung bereits überschritten haben.
Meliorationsgräben sind künstliche Bauwerke und werden zur Entwässerung z.B. von Moor- und Sumpfflächen genutzt, bzw. dienen der Regulierung des Wasserhaushaltes landwirtschaftlicher Nutzflächen. Zum einen wurden über die Jahrhunderte mit ihrer Errichtung und dem Betrieb wertvolle natürliche Lebensräume in gigantischem Umfang zerstört und einer eventuellen Wiederentstehung dieser Habitate dauerhaft entgegengewirkt, zum anderen entwickelten sich insbesondere in extensiv bewirtschafteten Gräben Ersatzhabitate, die nun ihrerseits wertvolle Lebensräume darstellen können (vgl. BLAB 1993, FRIEDRICH; LACOMBE 1992, JEDICKE; JEDICKE 1992).
Ausgangspunkt für die Naturschutz-Arbeit im Land Sachsen-Anhalt sind die bekannten gesetzlichen Grundlagen (FFH-Richtlinie, Vogelschutz-Richtlinie, Bundes- und Landesnaturschutzgesetz, einschlägige Verordnungen und Erlasse) und fachlichen (Lehrbuch-)Grundsätze, Ziele und Leitlinien (s. auch Konzeption zur Entwicklung des Schutzgebietssystems LSA des MU 1992, MÜLLER 1994). Hinsichtlich der Umsetzungsstrategie gibt es jedoch neue Aspekte, die diskutiert und beachtet werden sollten.
Das Wort "Magerrasen" kann als Sammelbegriff für Trocken- bzw. Halbtrockenrasen (Festuco-Brometea), Sandmagerrasen i. w. S. (Koelerio-Corynephoretea), Borstgrasrasen (Violo caninae-Nardion strictae), Heiden (Calluno-Ulicetea) sowie mageres Wirtschaftsgrünland (z.B. Festuco-Cynosureturn, Arrhenatheretum elatioris brometosum) verstanden werden. Alle zeichnen sich durch einen hohen Anteil vergleichsweise niedrig- oder schwachwüchsiger Kräuter aus, die den Boden oft nur unvollständig überdecken. Das Nährstoffangebot ihrer Standorte ist entweder absolut gering oder aufgrund bestimmter (klein-)klimatischer Bedingungen in der Verfügbarkeit stark eingeschränkt, lässt also nur ein "mageres" Wachstum zu. Die oft zu beobachtende Vorherrschaft niedriger, rasenbildender Gräser erklärt den zweiten Wortteil des Begriffes.