Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt, Jahrgang 36 (1999), Heft 2
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Der Südharzkarst ist eine europaweit bedeutsame Landschaft. Sie erstreckt sich über mehr als 100 km Länge am Südrand des nördlichsten deutschen Mittelgebirges und ist durch markante geomorphologische Erscheinungsformen der zutage tretenden Zechsteinablagerungen mit gut wasserlöslichen Gipsen, Anhydriten und Salzen geprägt. Diese Landschaft mit ihren großflächigen, über das Gebiet des eigentlichen Karstes hinausgehenden, naturnahen Buchenwäldern ist durch ihre Geologie und ihre bemerkenswerte Fauna und Flora von so großer Bedeutung, dass Nutzung und Schutz hier beispielhaft geregelt werden sollen.
Erneut ist es Prof. Michael Stubbe in eindrucksvoller Weise gelungen, den in Deutschland und Europa vorhandenen Sach- und Fachverstand feldökologisch arbeitender Wissenschaftler im Rahmen einer Tagung, dem 5. internationalen Workshop "Grundlagen zur Ökologie und zum Schutz des Feldhamsters", zusammenzuführen, um so das vorhandene Wissen über eine stark im Rückgang befindliche Säugetierart, den Feldhamster Cricetus cricetus (L., 1758), zusammenzutragen. Im Ergebnis konnten in einem 480 Seiten starken Tagungsband zahlreiche Vorträge, z.T. in englischer Sprache, zusammengefasst werden.
Die Schwarz-Pappel (Populus nigra L.) ist ein Baum der Niederungslandschaften. Die mächtigsten Bäume erreichen eine Wuchshöhe von 35 m und einen Stammumfang von 7 m, womit die meisten einheimischen Baumarten deutlich übertroffen werden. Alte Solitärbäume sind durch einen kräftigen Astwuchs und eine oft breite und hohe Kronenausbildung ausgezeichnet. Ein enger Stand wandelt zu verschmälerter Kronenform ab und führt zu hohen, geraden und astfreien Stämmen. Eine europaweite Erhebung zeigt, dass genetisch reine Schwarz-Pappeln nur noch selten vorkommen und fast überall äußerst gefährdet sind (HEINZE 1997a, 1998a, vgl. auch: Reports of the meetings International Plant Genetic Resources Instituts, Rom 1994, 1996, 1997).
Die Nordische Wühlmaus, Microtus oeconomus (Palias, 1776), die ihre südwestliche Verbreitungsgrenze an der Nordostgrenze Sachsen-Anhalts hat, wurde in die Rote Liste der Säugetiere des Landes Sachsen-Anhalt aufgenommen und als "stark gefährdet" eingestuft (Heidecke 1992). Die Verbreitungsgrenze ist durch zahlreiche Gewöllfunde und zwei Fallenfänge (1967 bei Paplitz sowie 1986 bei Buch) belegt (Jorga; Erfurt 1987).
Der Autor beschreibt als Ergebnis seiner umfangreichen Recherchearbeit und Reisetätigkeit weitgehend aus eigener Kenntnis wohl nahezu alle in Mitteleuropa (Luxemburg, Belgien, Niederlande, Deutschland, Dänemark, Polen, Tschechien, Slowakei, Nordwestungarn, Österreich, Schweiz, Nordostfrankreich) noch vorhandenen, großflächigen Hochmoore und Heidelandschaften. Ausgenommen blieben die Küstengebiete bis ca. 5 km landeinwärts sowie die Gebirgslagen über 900 m Höhe. Berücksichtigt wurden Gebiete mit mindestens mehreren hundert Hektar großen Offenland Bereichen.
Für den zu den Dickröhrlingen gehörenden stattlichen Bronzeröhrling (Boletus aereus BULL.: FR.), auch Schwarzer Steinpilz genannt, ist besonders sein schwarz- bis schokoladenbrauner Hut charakteristisch. Dieser ist nicht gleichmäßig glatt, sondern recht wellig verbogen, trocken und mit einer fein samtigen Haut überzogen. Die Röhren des Hutfutters sind im jungen Zustand weiß und verfärben sich dann gelb- bis rotbräunlich. Der dicke Stiel ist mit einer feinen braunen Netzzeichnung überzogen. Durch diese Merkmale lässt er sich gut von anderen Steinpilzarten und auch vom Düsteren Röhrling unterscheiden.
Die Rotbauchunke zählt zu den gefährdetsten Amphibienarten Europas. Entlang ihrer westlichen Verbreitungsgrenze, die u.a. auch durch Sachsen-Anhalt verläuft, waren in diesem Jahrhundert schwerwiegende Arealverluste zu verzeichnen. Auch dem Bundesland Sachsen-Anhalt kommt somit eine internationale Verantwortung für den Erhalt der Art und ihres Areals in Mitteleuropa zu. Aus diesem Grund wurde im Jahr 1999 in Sachsen-Anhalt mit der Erstellung eines landesweiten Artenhilfsprogrammes für die Rotbauchunke begonnen.
Faunistischer Artenschutz in Waldgebieten : dargestellt für das NSG "Borntal" im Ziegelrodaer Forst
(1999)
Das Naturschutzgebiet (NSG) "Borntal" wurde am 30. März 1961 vom Ministerium für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft der DDR unter Schutz gestellt. Damit wurde vor allem das Ziel verbunden, einen einmaligen Komplex naturnaher Waldgesellschaften und Standortformen, wie er in derart konzentrierter Ausprägung nirgends sonst im Ziegelrodaer Forst und dessen Umgebung zu finden ist, zu sichern. Analysen zur Bedeutung des Gebietes für die Tierwelt traten hinter diesem Aspekt stets deutlich zurück und spielten vom Zeitpunkt der Ausweisung an (Hentschel et al. 1983) bis heute (Die Naturschutzgebiete …1997) lediglich eine untergeordnete Rolle.