Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt, Jahrgang 31 (1994), Heft 1
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Aus Anlass des 70jährigen Jubiläums der Verkündung des Anhaltischen Naturschutzgesetzes von 1923 fand in Dessau ein Anhaltischer Naturschutztag statt. Veranstalter waren das Regierungspräsidium Dessau und der Anhaltische Heimatbund e. V. Die Tagung war insbesondere als Informationsmöglichkeit für ehrenamtliche Naturschutzbeauftragte und -helfer sowie als Podium für einen kreisübergreifenden Erfahrungsaustausch gedacht. Aufgrund der guten Information der ehrenamtlichen Naturschutzmitarbeiter durch die Unteren Naturschutzbehörden des Regierungsbezirkes Dessau und Ankündigungen in der Regionalpresse nahmen mehr als 200 Gäste teil.
Am 08.03.1994 veranstaltete das Landesamt für Umweltschutz gemeinsam mit der Landesumweltakademie Sachsen-Anhalt in Halle einen Erfahrungsaustausch zur Erarbeitung der Landschaftsrahmenpläne in Sachsen-Anhalt. Der Landschaftsrahmenplan ist das wichtigste Planwerk des Naturschutzes in Sachsen-Anhalt, also ein Naturschutzkonzept zur Entwicklung von Natur und Landschaft in den Landkreisen und kreisfreien Städten mit gutachtlichem Charakter. Der Landschaftsrahmenplan stellt die überörtlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege dar. Gesetzliche Grundlagen sind das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und das Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) Darüber hinaus gilt in Sachsen-Anhalt die Richtlinie zur Aufstellung der Landschaftsrahmenpläne vom 18.01.1993 (Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz des Landes Sachsen-Anhalt vom 18.01.1993, erschienen im Ministerialblatt des Landes Sachsen-Anhalt Nr. 9/1993).
Boden, Wasser, Luft und Klima, Pflanzen und Tiere sind die natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen. Sie müssen in ihrer Quantität und Qualität langfristig geschützt, entwickelt und erforderlichenfalls wiederhergestellt werden. Ihr Schutz ist nicht nur aus materiellen Gründen notwendig. Der Mensch braucht die Arten- und Formenmannigfaltigkeit der Natur auch für sein geistiges und seelisches Wohlergehen; ein Zusammenhang, der auch heute noch viel zu wenig Beachtung findet.
Im Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) fand am 04. März 1994 eine Tagung "Schutz und Bewirtschaftung von Streuobstwiesen" statt. Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung lagen in den Händen der Abteilung Naturschutz des LAU und der Bundesarbeitsgruppe "Streuobst" des Naturschutzbundes Deutschland (NABU).
Die in diesem Heft dokumentierte Tagung steilte einen ersten Schritt auf dem Wege zur Ausweisung eines länderübergreifenden Biosphärenreservates "Karstlandschaft Südharz" dar, dem inzwischen weitere gefolgt sind. Erfreulicherweise konnten die von ausgewiesenen Wissenschaftlern unterschiedlichster Fachrichtung gehaltenen Referate als Heft 6(1992) in der o.g. Publikationsreihe veröffentlicht und somit dieser einmalige Natur- und Landschaftsraum einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Das in diesem Tagungsband dokumentierte hohe Maß an Interdisziplinarität zwischen Biowissenschaft, Geowissenschaft und angewandten Wissenschaften stellt eine der Grundvoraussetzungen dar, um das gemeinsame Ziel des Erhalts und des Schutzes dieser wertvollen Landschaft zu erreichen.
Der Begriff Streuobst hat in der letzten Zeit in der naturschutzfachlichen und -politischen Diskussion einen beachtlichen Aufschwung erlebt. In den vergangenen Jahren wurden auch in den Kreisen des Landes Sachsen-Anhalt die Streuobstbestände erfasst. Dabei wurde der Begriff stark gedehnt, so dass von der Erfassung vom Straßenobst bis zum ländlichen Hausgarten, vom historischen Obstbestand auf den Deichen der Dessau-Wörlitzer Kulturlandschaft bis zu den traditionellen Streuobstwiesen des Hügellandes alle möglichen Obstbestände erfasst wurden. Spätestens bei der amtlichen Mitteilung an den Grundstückseigentümer, dass sein Obstbaumbestand als geschützter Biotop gemäß § 30 des NatSchG LSA eingestuft wurde, begann die Diskussion, was unter einer Streuobstwiese zu verstehen und was als Streuobstwiese zu schützen sei.
Mit Verordnung vom 15.11.1993 (Amtsblatt für den Regierungsbezirk Halle vom 17.12.1993) wurde das NSG "Trockenrasenflächen bei Karsdorf" durch die Obere Naturschutzbehörde des Regierungspräsidiums Halle endgültig unter Schutz gestellt. Die Beantragung der Unterschutzsteilung erfolgte im Januar 1991, die einstweilige Sicherstellung durch die Bezirksregierung Halle am 05. Juli 1991.
Die Geschichte der Naturparke begann in Deutschland im Jahre 1909 mit der Gründung des Vereins Naturschutzpark und 1910 mit der Einrichtung des Naturschutzparks "Lüneburger Heide" . Ging es anfangs lediglich um die Rettung ursprünglicher und eindrucksvoller Landschaften vor stärker werdenden menschlichen Einflüssen, erweiterte sich später die Zielsetzung mit der Formulierung des westdeutschen Naturparkprogrammes von 1958 um die Sicherung und Entwicklung von Erholungslandschaften als "Oasen der Stille" insbesondere für die Bevölkerung in den wachsenden wirtschaftlichen Ballungsräumen der Bundesrepublik Deutschland.
Die sichere Bestimmung einheimischer Froschlurche ist insbesondere durch eine Kombination äußerlicher (Morphologie und Färbung), akustischer und ökologischer Merkmale mit einiger Erfahrung auch unter Geländebedingungen gut möglich, Dabei wirken das relativ kleine Artenspektrum und die Möglichkeit zu dessen Eingrenzung aufgrund der Habitatgegebenheiten begünstigend, Wesentlich schwieriger hingegen stellt sich die sichere und schnelle Ansprache von Larvenstadien dar.
Dank der uneigennützigen Arbeit vieler Dutzend vor allem ehrenamtlich tätiger Entomologen und Koordinierung und Unterstützung durch das Landesamt für Umweltschutz Sachsen- Anhalt (Dr. P. H. Schnitter) konnte das Land Sachsen-Anhalt nun als drittes neues Bundesland nach Brandenburg und Thüringen eine umfassende Bearbeitung der Gefährdungssituation einzelner Wirbellosengruppen in Form von Roten Listen der Öffentlichkeit präsentieren.
Es gibt viele Beispiele für Biotope aus Menschenhand, die für zahlreiche bestandsbedrohte Pflanzen- und Tierarten einen wichtigen Lebensraum darstellen. Dazu zählen z. B. offengelassene Steinbrüche, Trockenrasen oder Streuobstwiesen, aber ebenso die Klärteiche der Zuckerfabriken, die in der Region des Regierungsbezirkes Halle, der zu den traditionellen Gebieten des Zuckerrübenanbaus und der -verarbeitung gehört, vorhanden sind.
Im Land Sachsen-Anhalt ist eine Reihe von Gebieten aufgrund internationaler Vereinbarungen unter Schutz gestellt. Dazu gehören neben den Schutzkategorien Nationalpark und Biosphärenreservat auch Feuchtgebiete Internationaler Bedeutung (FIB) und EG-Vogelschutzgebiete (EC SPA). Diese wiederum werden in eine Vereinbarung der Staaten der Europäischen Gemeinschaft einbezogen, die den Schutz wildlebender Tiere, wildwachsender Pflanzen und natürlicher Lebensräume verbessern soll - die sogenannte FFH-Richtlinie.
Geehrt wird Kurt Maaß, geboren am 22.09.1927, welcher zu den Bürgern gehört, die sich als junge Absolventen der Lehrerausbildung als erste nach den bitteren Kriegs- und Nachkriegsjahren aus Heimatliebe (und offenbar aus Berufung!) im Kreis Seehausen (später Osterburg) des ehemaligen Bezirkes Magdeburg für den Naturschutz engagierten. Als stellvertretender Kreisnaturschutzbeauftragter (KNB) für den damaligen Kreis Seehausen/Altmark übernahm er 1952 Verantwortung für den Schutz und die Pflege der heimatlichen Natur.
Der aus dem nordmediterranen Raum stammende Speierling, der Baum des Jahres 1993, erreicht im mitteldeutschen Trockengebiet und im östlichen Harz seine nördliche Verbreitungsgrenze (Hentschel et al. 1983, Barthel 1989, Illig 1991, Kausch-Blecken v. Schmeling 1992 a, b). In Sachsen-Anhalt sind gegenwärtig nur 150 Bäume bekannt. Das führte zur Aufnahme der Art in die Rote Liste des Landes (Frank et al. 1992).
In der DDR waren die Luftbilder streng verschlossene Heiligtümer der Staatshüter. Nur wenigen Naturschutzmitarbeitern im Osten Deutschlands war es vergönnt, sie in die Hand zu bekommen und mit ihnen zu arbeiten. Diese wenigen Berührungsmomente genügten aber bereits, um zu wissen, dass die Verfügbarkeit von Luftbildern für die praktische Naturschutzarbeit von nahezu unermesslichem Wert ist. Bieten sie doch die Möglichkeit, schnell Einblicke in Geländestrukturen zu gewinnen, exakte Abgrenzungen insbesondere schwer begehbarer Landschaftsteile vornehmen und vielfältige Kartierarbeiten ausführen zu können.
Im Naturschutz hat es in Sachsen-Anhalt nach 1989 neue Impulse gegeben, was sich beispielsweise in der Ausweisung bzw. einstweiligen Sichersteilung zahlreicher Schutzgebiete ausdrückt (Buschner 1992). So wurde auch das Selketal zunächst auf einer Fläche von 3200 ha einstweilig sichergestellt. Der rechtliche Rahmen (Bundes- und Landesnaturschutzgesetze) dieser im Sinne des Naturschutzes positiven Aktivitäten sieht aber bisher die Ausweisung von Schutzgebieten nur fakultativ vor.
Auf der Grundlage einer umfangreichen Analyse des Brutvogelbestandes (NIELITZ 1989, unveröff.), langjähriger, z. T. schon weit zurückreichender Brut- und Zugvogelbeobachtungen (Böhm, Nielitz u.a. unveröff.), Erfassungen zur Herpetofauna sowie erster odonatologischer Voruntersuchungen wurde der nordwestliche Teil des Wilslebener Sees im Nordostharzvorland, Landkreis Aschersleben, mit Verordnung vom 24.09.1990 als einstweilig sichergestelltes Naturschutzgebiet ausgewiesen. Durch die erheblichen, vorwiegend von Freizeitanglern hervorgerufenen Beeinträchtigungen der störungsempfindlichen Avifauna schien die Unterschutzsteilung und ein damit einhergehendes Beanglungsverbot unumgänglich.