Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt, Jahrgang 31 (1994), Heft 1
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Aus Anlass des 70jährigen Jubiläums der Verkündung des Anhaltischen Naturschutzgesetzes von 1923 fand in Dessau ein Anhaltischer Naturschutztag statt. Veranstalter waren das Regierungspräsidium Dessau und der Anhaltische Heimatbund e. V. Die Tagung war insbesondere als Informationsmöglichkeit für ehrenamtliche Naturschutzbeauftragte und -helfer sowie als Podium für einen kreisübergreifenden Erfahrungsaustausch gedacht. Aufgrund der guten Information der ehrenamtlichen Naturschutzmitarbeiter durch die Unteren Naturschutzbehörden des Regierungsbezirkes Dessau und Ankündigungen in der Regionalpresse nahmen mehr als 200 Gäste teil.
Am 08.03.1994 veranstaltete das Landesamt für Umweltschutz gemeinsam mit der Landesumweltakademie Sachsen-Anhalt in Halle einen Erfahrungsaustausch zur Erarbeitung der Landschaftsrahmenpläne in Sachsen-Anhalt. Der Landschaftsrahmenplan ist das wichtigste Planwerk des Naturschutzes in Sachsen-Anhalt, also ein Naturschutzkonzept zur Entwicklung von Natur und Landschaft in den Landkreisen und kreisfreien Städten mit gutachtlichem Charakter. Der Landschaftsrahmenplan stellt die überörtlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege dar. Gesetzliche Grundlagen sind das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und das Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) Darüber hinaus gilt in Sachsen-Anhalt die Richtlinie zur Aufstellung der Landschaftsrahmenpläne vom 18.01.1993 (Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz des Landes Sachsen-Anhalt vom 18.01.1993, erschienen im Ministerialblatt des Landes Sachsen-Anhalt Nr. 9/1993).
Boden, Wasser, Luft und Klima, Pflanzen und Tiere sind die natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen. Sie müssen in ihrer Quantität und Qualität langfristig geschützt, entwickelt und erforderlichenfalls wiederhergestellt werden. Ihr Schutz ist nicht nur aus materiellen Gründen notwendig. Der Mensch braucht die Arten- und Formenmannigfaltigkeit der Natur auch für sein geistiges und seelisches Wohlergehen; ein Zusammenhang, der auch heute noch viel zu wenig Beachtung findet.
Im Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) fand am 04. März 1994 eine Tagung "Schutz und Bewirtschaftung von Streuobstwiesen" statt. Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung lagen in den Händen der Abteilung Naturschutz des LAU und der Bundesarbeitsgruppe "Streuobst" des Naturschutzbundes Deutschland (NABU).
Mit Verordnung vom 15.11.1993 (Amtsblatt für den Regierungsbezirk Halle vom 17.12.1993) wurde das NSG "Trockenrasenflächen bei Karsdorf" durch die Obere Naturschutzbehörde des Regierungspräsidiums Halle endgültig unter Schutz gestellt. Die Beantragung der Unterschutzsteilung erfolgte im Januar 1991, die einstweilige Sicherstellung durch die Bezirksregierung Halle am 05. Juli 1991.
Die Geschichte der Naturparke begann in Deutschland im Jahre 1909 mit der Gründung des Vereins Naturschutzpark und 1910 mit der Einrichtung des Naturschutzparks "Lüneburger Heide" . Ging es anfangs lediglich um die Rettung ursprünglicher und eindrucksvoller Landschaften vor stärker werdenden menschlichen Einflüssen, erweiterte sich später die Zielsetzung mit der Formulierung des westdeutschen Naturparkprogrammes von 1958 um die Sicherung und Entwicklung von Erholungslandschaften als "Oasen der Stille" insbesondere für die Bevölkerung in den wachsenden wirtschaftlichen Ballungsräumen der Bundesrepublik Deutschland.
Es gibt viele Beispiele für Biotope aus Menschenhand, die für zahlreiche bestandsbedrohte Pflanzen- und Tierarten einen wichtigen Lebensraum darstellen. Dazu zählen z. B. offengelassene Steinbrüche, Trockenrasen oder Streuobstwiesen, aber ebenso die Klärteiche der Zuckerfabriken, die in der Region des Regierungsbezirkes Halle, der zu den traditionellen Gebieten des Zuckerrübenanbaus und der -verarbeitung gehört, vorhanden sind.