Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt, Jahrgang 31 (1994), Heft 1
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Auf der Grundlage einer umfangreichen Analyse des Brutvogelbestandes (NIELITZ 1989, unveröff.), langjähriger, z. T. schon weit zurückreichender Brut- und Zugvogelbeobachtungen (Böhm, Nielitz u.a. unveröff.), Erfassungen zur Herpetofauna sowie erster odonatologischer Voruntersuchungen wurde der nordwestliche Teil des Wilslebener Sees im Nordostharzvorland, Landkreis Aschersleben, mit Verordnung vom 24.09.1990 als einstweilig sichergestelltes Naturschutzgebiet ausgewiesen. Durch die erheblichen, vorwiegend von Freizeitanglern hervorgerufenen Beeinträchtigungen der störungsempfindlichen Avifauna schien die Unterschutzsteilung und ein damit einhergehendes Beanglungsverbot unumgänglich.
Im Naturschutz hat es in Sachsen-Anhalt nach 1989 neue Impulse gegeben, was sich beispielsweise in der Ausweisung bzw. einstweiligen Sichersteilung zahlreicher Schutzgebiete ausdrückt (Buschner 1992). So wurde auch das Selketal zunächst auf einer Fläche von 3200 ha einstweilig sichergestellt. Der rechtliche Rahmen (Bundes- und Landesnaturschutzgesetze) dieser im Sinne des Naturschutzes positiven Aktivitäten sieht aber bisher die Ausweisung von Schutzgebieten nur fakultativ vor.
Der aus dem nordmediterranen Raum stammende Speierling, der Baum des Jahres 1993, erreicht im mitteldeutschen Trockengebiet und im östlichen Harz seine nördliche Verbreitungsgrenze (Hentschel et al. 1983, Barthel 1989, Illig 1991, Kausch-Blecken v. Schmeling 1992 a, b). In Sachsen-Anhalt sind gegenwärtig nur 150 Bäume bekannt. Das führte zur Aufnahme der Art in die Rote Liste des Landes (Frank et al. 1992).
In der DDR waren die Luftbilder streng verschlossene Heiligtümer der Staatshüter. Nur wenigen Naturschutzmitarbeitern im Osten Deutschlands war es vergönnt, sie in die Hand zu bekommen und mit ihnen zu arbeiten. Diese wenigen Berührungsmomente genügten aber bereits, um zu wissen, dass die Verfügbarkeit von Luftbildern für die praktische Naturschutzarbeit von nahezu unermesslichem Wert ist. Bieten sie doch die Möglichkeit, schnell Einblicke in Geländestrukturen zu gewinnen, exakte Abgrenzungen insbesondere schwer begehbarer Landschaftsteile vornehmen und vielfältige Kartierarbeiten ausführen zu können.
Geehrt wird Kurt Maaß, geboren am 22.09.1927, welcher zu den Bürgern gehört, die sich als junge Absolventen der Lehrerausbildung als erste nach den bitteren Kriegs- und Nachkriegsjahren aus Heimatliebe (und offenbar aus Berufung!) im Kreis Seehausen (später Osterburg) des ehemaligen Bezirkes Magdeburg für den Naturschutz engagierten. Als stellvertretender Kreisnaturschutzbeauftragter (KNB) für den damaligen Kreis Seehausen/Altmark übernahm er 1952 Verantwortung für den Schutz und die Pflege der heimatlichen Natur.
Im Land Sachsen-Anhalt ist eine Reihe von Gebieten aufgrund internationaler Vereinbarungen unter Schutz gestellt. Dazu gehören neben den Schutzkategorien Nationalpark und Biosphärenreservat auch Feuchtgebiete Internationaler Bedeutung (FIB) und EG-Vogelschutzgebiete (EC SPA). Diese wiederum werden in eine Vereinbarung der Staaten der Europäischen Gemeinschaft einbezogen, die den Schutz wildlebender Tiere, wildwachsender Pflanzen und natürlicher Lebensräume verbessern soll - die sogenannte FFH-Richtlinie.
Es gibt viele Beispiele für Biotope aus Menschenhand, die für zahlreiche bestandsbedrohte Pflanzen- und Tierarten einen wichtigen Lebensraum darstellen. Dazu zählen z. B. offengelassene Steinbrüche, Trockenrasen oder Streuobstwiesen, aber ebenso die Klärteiche der Zuckerfabriken, die in der Region des Regierungsbezirkes Halle, der zu den traditionellen Gebieten des Zuckerrübenanbaus und der -verarbeitung gehört, vorhanden sind.
Dank der uneigennützigen Arbeit vieler Dutzend vor allem ehrenamtlich tätiger Entomologen und Koordinierung und Unterstützung durch das Landesamt für Umweltschutz Sachsen- Anhalt (Dr. P. H. Schnitter) konnte das Land Sachsen-Anhalt nun als drittes neues Bundesland nach Brandenburg und Thüringen eine umfassende Bearbeitung der Gefährdungssituation einzelner Wirbellosengruppen in Form von Roten Listen der Öffentlichkeit präsentieren.
Die sichere Bestimmung einheimischer Froschlurche ist insbesondere durch eine Kombination äußerlicher (Morphologie und Färbung), akustischer und ökologischer Merkmale mit einiger Erfahrung auch unter Geländebedingungen gut möglich, Dabei wirken das relativ kleine Artenspektrum und die Möglichkeit zu dessen Eingrenzung aufgrund der Habitatgegebenheiten begünstigend, Wesentlich schwieriger hingegen stellt sich die sichere und schnelle Ansprache von Larvenstadien dar.