Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt, Jahrgang 30 (1993), Sonderheft
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Die Geschichte des Drömlings ist eng mit den in und am Drömling wohnenden Menschen verbunden. Sie schufen durch ihre Tätigkeit das sich heute bietende Gesicht dieser Landschaft. Mehr als 200 Jahre stand die bedingungslose Nutzbarmachung der Natur im Vordergrund. Prof. Dr. H. Dathe gehörte zu den ersten, die auf den Drömling und seine landschaftliche Schönheit hinwiesen. Er zeichnete seine avifaunistischen Beobachtungen, die er während des Freiwilligen Arbeitsdienstes vom 24. Februar bis 5. Mai 1934 im Bereich Jahrstedt machte, auf (285, 286 Dathe). Dathes Anregung ist es zu verdanken, dass Bruno Weber aus Haldensleben auf den Drömling aufmerksam wurde.
Mit Beschluss des Ministerrates der DDR über das Nationalparkprogramm Nr. 30/14/90 vom 12. September 1990 erfolgte die Ausweisung des Drömlings als Naturpark. Am 1. Oktober 1990 trat die Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung als Naturpark "Drömling" in Kraft. Durch die Aufnahme in den Einigungsvertrag vom 20. September (Gbl. I Nr. 64 S.1982) sowie das Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 11. Februar 1992 (§ 59(1)) blieb die Verordnung fortgeltendes Recht. Grundsätzlicher Schutzzweck für den gesamten Naturpark ist die Sicherung der Arten- und Formenvielfalt naturnaher Ökosysteme der Nass- und Feuchtstandorte. Gefördert werden sollen insbesondere Tier- und Pflanzenarten extensiv bewirtschafteter Wiesen und Weiden sowie der Erhalt der kulturhistorisch bedeutsamen Moordammkulturen.