Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt, Jahrgang 29 (1992), Heft 2
Refine
Year of publication
- 1992 (23)
Document Type
- Article (23) (remove)
Language
- German (23)
Has Fulltext
- yes (23)
Is part of the Bibliography
- no (23)
Vor Ort entwickelte Naturschutzmaßnahmen, angepasst an die lokalen Bedingungen, besitzen eine höhere Effektivität und Akzeptanz als Lösungen, die von außenstehenden Stellen auferlegt werden. Diesem Grundsatz wurde bereits 1990 durch die Einrichtung und Förderung von Naturschutzstationen im Land Sachsen-Anhalt entsprochen. Im Dezember 1990 hat die Naturschutzstation "Unstrut/Triasland" als nachgeordnete Einrichtung der Bezirksregierung Halle ihre Arbeit aufgenommen.
Gebüschgesellschaften sind zumeist Übergangsgesellschaften, mehr oder weniger langlebige Sukzessionsstadien, die einerseits befähigt sind, in verhältnismäßig kurzer Zeit Offengesellschaften zu verdrängen, andererseits bei zunehmender Beschattung durch Baumgehölze in ebenso kurzer Zeit zusammenbrechen können. Eine relativ hohe Stabilität sowohl hinsichtlich ihres Artenspektrums als auch bezüglich ihrer Lebensdauer besitzen sie an natürlichen Waldgrenz- und Extremstandorten. Bezogen auf die zu betrachtenden sommergrünen xerothermen Laubgebüsche im Untersuchungsgebiet sind dies sehr trockene Lagen an den Hangkanten des Muschelkalkes und den Übergängen zu Felsfluren.
Obwohl es sich bei den Blattfüßern (Phyllopoda) um wenig bekannte Tiere von sehr spezialisierter Lebensweise als Frühjahrsformen handelt, fallen bei dem zu den Rückenschalern (Notostrata) gehörenden Schuppenschwanz, Lepidurus apus (Linne 1758) die großen Lücken zwischen den Verbreitungskarten der neueren Übersichten von Neumann und Heidecke (1989) sowie Gillandt, Martens und Wilkens (1983) auf.
Der Naturraum Drömling ist ein etwa 320 km2 großes Niedermoorgebiet, das unterhalb der 60m-Höhenlinie liegt. Das Gebiet zeichnet sich durch seine hohen Grundwasserstände aus, die zeitweise bis zur Erdoberfläche anstehen. Die großräumige Grünlandnutzung in Kombination von Mahd und Weide erhielt dem Weißstorch seine Lebensräume.
Die Naturschutzstation Südharz wurde Anfang 1991 als dritte Naturschutzstation des Regierungsbezirkes Halle gegründet Sie untersteht der Oberen Naturschutzbehörde der Bezirksregierung. Ihr Sitz befindet sich auf dem Gelände des ehemaligen Forstwirtschaftsbetriebes Hettstedt in Wippra. Durch die Station werden Naturschutzgebiete (NSG) in den vier Landkreisen Aschersleben, Hettstedt. Eisleben und Sangerhausen betreut.
Seit 1979 gibt es ein Programm des Bundes zur Förderung von Naturschutzgroßprojekten im Rahmen der Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung. Es ist eines der wenigen Instrumente, welches dem Bund die direkte finanzielle Unterstützung von Naturschutzvorhaben ermöglicht. 1989 wurde dieser Förderbereich um das Gewässerrandstreifenprogramm erweitert.
Eine Folge der Entspannung des Ost-West-Konfliktes ist die drastische Veränderung des Streitkräftepotentials der NATO-Staaten und der Mitgliedsstaaten des aufgelösten Warschauer Paktes. Für die Bundesrepublik Deutschland bedeutet das einerseits die deutliche Verringerung der Stärke der Bundeswehr einschließlich der von ihr übernommenen Nationalen Volksarmee der ehemaligen DDR und andererseits den teilweisen Abzug der Streitkräfte der Alliierten und den vollständigen Abzug der ehemaligen Roten Armee der aufgelösten Sowjetunfon (Der Vertrag über konventionelle Streitkräfte ...). Verbunden mit diesen Veränderungen ist die Frage der Nutzung/Nachnutzung der freiwerdenden militärischen Liegenschaften. In Sachsen-Anhalt betrifft das allein über 70000 ha Fläche in fast 300 Liegenschaften der jetzigen GUS.
Weggeworfene Flaschen stören nicht nur das Landschaftsbild, sie gefährden in hohem Maße auch Tiere. Seit 1989 sammelte D. Bauer, Kelbra, in der Nähe seiner Heimatstadt im Landkreis Sangerhausen (LSG "Kyffhäuser", NSG "Rothenburg", NSG "Schloßberg-Solwiesen") mehrere hundert Flaschen und bemerkte in jeder dritten bis zehnten Tierkadaver.
Peter Braun zum Gedenken
(1992)
Mit dem Inkrafttreten des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) wurde konkret festgelegt, inwieweit bei der Bauleitplanung die Probleme des Naturschutzes zu berücksichtigen sind. Damit soll dem Ziel des Naturschutzes und der Landschaftspflege entsprochen werden, die Natur und Landschaft im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, dass die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, die Nutzbarkeit der Naturgüter, die Pflanzen- und Tierwelt sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft als Lebensgrundlage des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung nachhaltig gesichert sind (§ 1 Abs. 1 NatSchG LSA).
Eine systematische faunistische Erfassung der Libellen gab es für den Landkreis Wittenberg bisher nicht. Aus der Literatur sind dem Verfasser nur drei Veröffentlichungen anderer Autoren bekannt, die Libellen des Gebietes betreffen (Peters 1967, Zoerner 1968, Brockhaus 1986), sie beziehen sich vorwiegend auf spezielle Artnachweise. Es erschien daher angebracht, zunächst eine Übersicht über alle Libellenarten des Untersuchungsgebietes zu gewinnen. Damit sollen eine Basis für mögliche Bestandsentwicklungen geschaffen und Schutzmaßnahmen begründet werden. Libellen sind überdies Bioindikatoren für den Zustand unserer Gewässer, besonders der Fließgewässer.
Am 30.11.1991 trafen sich - erstmalig nach der "Wende" - die Entomologen Sachsen-Anhalts zur 1. Landesoffenen Entomologentagung in Halle (Saale). Eingeladen hatten das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt und der Entomologische Verein zu Halle e.V. Als Tagungsort stand der große Saal des Landesamtes für Umweltschutz in der Reideburger Straße zur Verfügung.
Am 27. und 28.02.1992 lud das Ministerium für Umwelt und Naturschutz gemeinsam mit dem Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt die unteren Naturschutzbehörden aller Landkreise und kreisfreien Städte, die oberen Naturschutzbehörden sowie Vertreter von Planungsbüros und von wissenschaftlichen Einrichtungen zu einer Weiterbildungs- und Diskussionsveranstaltung zum Thema "Landschaftsrahmenplanung" ein. Das Ziel dieser Veranstaltung war, erste Grundpositionen für die im Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt gesetzlich vorgeschriebene Erstellung von Landschaftsrahmenplänen herauszuarbeiten.
Am 01.10.1990 nahm die Naturschutzstation "Elbe-Dübener Heide" im jetzigen Forstamt Tornau im Zentrum der Dübener Heide ihre Arbeit auf. Das zu betreuende Territorium umfasst die Landkreise Bitterfeld, Gräfenhainichen, Jessen und Wittenberg. Zum Gebiet der Mitteieibe und der Dübener Heide kommen auch noch Flächenanteile des Flämings, der Glücksburger und Annaburger Heide hinzu.
Nachdem in Sachsen-Anhalt die Initiative ergriffen und etwa 5000 Hektar im Karstgebiet südlich des Harzes unter einstweiligen Schutz gestellt wurden, lud das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt die am Karstgebiet beteiligten Länder Niedersachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt am 24. April 1992 zu einer Fachtagung des Naturschutzes nach Uftrungen (Landkreis Sangerhausen) ein.
Naturschutzfördermittel
(1992)
1991 wurden im Rahmen des Gemeinschaftswerkes "Aufschwung Ost" durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Fördermittel für Naturschutzaufgaben bereitgestellt. Dabei ging es zunächst darum, akute Gefährdungen für die Bürger - aber auch für die Natur - zu beseitigen oder unmittelbaren Gefährdungen vorzubeugen.