Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt, Jahrgang 29 (1992), Heft 2
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Eine systematische faunistische Erfassung der Libellen gab es für den Landkreis Wittenberg bisher nicht. Aus der Literatur sind dem Verfasser nur drei Veröffentlichungen anderer Autoren bekannt, die Libellen des Gebietes betreffen (Peters 1967, Zoerner 1968, Brockhaus 1986), sie beziehen sich vorwiegend auf spezielle Artnachweise. Es erschien daher angebracht, zunächst eine Übersicht über alle Libellenarten des Untersuchungsgebietes zu gewinnen. Damit sollen eine Basis für mögliche Bestandsentwicklungen geschaffen und Schutzmaßnahmen begründet werden. Libellen sind überdies Bioindikatoren für den Zustand unserer Gewässer, besonders der Fließgewässer.
Nachdem in Sachsen-Anhalt die Initiative ergriffen und etwa 5000 Hektar im Karstgebiet südlich des Harzes unter einstweiligen Schutz gestellt wurden, lud das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt die am Karstgebiet beteiligten Länder Niedersachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt am 24. April 1992 zu einer Fachtagung des Naturschutzes nach Uftrungen (Landkreis Sangerhausen) ein.
Am 27. und 28.02.1992 lud das Ministerium für Umwelt und Naturschutz gemeinsam mit dem Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt die unteren Naturschutzbehörden aller Landkreise und kreisfreien Städte, die oberen Naturschutzbehörden sowie Vertreter von Planungsbüros und von wissenschaftlichen Einrichtungen zu einer Weiterbildungs- und Diskussionsveranstaltung zum Thema "Landschaftsrahmenplanung" ein. Das Ziel dieser Veranstaltung war, erste Grundpositionen für die im Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt gesetzlich vorgeschriebene Erstellung von Landschaftsrahmenplänen herauszuarbeiten.
Am 30.11.1991 trafen sich - erstmalig nach der "Wende" - die Entomologen Sachsen-Anhalts zur 1. Landesoffenen Entomologentagung in Halle (Saale). Eingeladen hatten das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt und der Entomologische Verein zu Halle e.V. Als Tagungsort stand der große Saal des Landesamtes für Umweltschutz in der Reideburger Straße zur Verfügung.
In Erfüllung der Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit, mit denen das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) im Auftrag des Ministers für Umwelt und Naturschutz betraut ist, begann das Amt mit der Herausgabe der Schriftenreihe "Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt". In diesen Berichten sollen Inhalte und Ergebnisse der Arbeit der Umweltverwaltung des Landes im Allgemeinen und die des LAU im speziellen dargestellt werden. Eröffnet wird die Schriftenreihe mit den Roten Listen Sachsen-Anhalts.
Die Synopse, die die im März 1992 gültigen Naturschutzbestimmungen des Bundes und der westlichen Bundesländer (ohne Stadtstaaten) nach 50 verschiedenen Sachgebieten aufgeschlüsselt darstellt, soll unter anderem die neuen Bundesländer bei der Erarbeitung ihrer Naturschutzgesetzgebung unterstützen. Hier sind die oft recht verschiedenen Formulierungen der einzelnen Landesgesetze zusammengefasst.
Am 01.10.1990 nahm die Naturschutzstation "Elbe-Dübener Heide" im jetzigen Forstamt Tornau im Zentrum der Dübener Heide ihre Arbeit auf. Das zu betreuende Territorium umfasst die Landkreise Bitterfeld, Gräfenhainichen, Jessen und Wittenberg. Zum Gebiet der Mitteieibe und der Dübener Heide kommen auch noch Flächenanteile des Flämings, der Glücksburger und Annaburger Heide hinzu.
Vor Ort entwickelte Naturschutzmaßnahmen, angepasst an die lokalen Bedingungen, besitzen eine höhere Effektivität und Akzeptanz als Lösungen, die von außenstehenden Stellen auferlegt werden. Diesem Grundsatz wurde bereits 1990 durch die Einrichtung und Förderung von Naturschutzstationen im Land Sachsen-Anhalt entsprochen. Im Dezember 1990 hat die Naturschutzstation "Unstrut/Triasland" als nachgeordnete Einrichtung der Bezirksregierung Halle ihre Arbeit aufgenommen.