090 Handschriften, seltene Bücher
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Mit Unterstützung der Schopenhauer-Gesellschaft konnte das Archivzentrum der Frankfurter Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg ein wichtiges Dokument zur Geschichte der Familie Schopenhauer aus dem Jahr 1820 erwerben. Die Urkunde wurde auf der 10. Auktion des Historischen Wertpapierhauses vom 2. bis 4. Mai 2008 in Würzburg zur Versteigerung angeboten. Sie belegt, dass der 1766 in Danzig geborenen Johanna Schopenhauer, Mutter des berühmten Frankfurter Philosophen Arthur Schopenhauer (1788 bis 1860), sowie deren Tochter Adele vom wirtschaftlich angeschlagenen Handelshaus Abraham Ludwig Muhl & Co. eine Leibrente von 300 Reichstalern zugesprochen wurde. Johanna und Adele waren in der Folge des Bankrotts des Handelshauses Muhl von 1819 in wirtschaftliche Nöte geraten. Johanna hatte 70 Prozent ihrer gesamten dortigen Einlagen verloren. Der ebenfalls betroffene Arthur Schopenhauer ließ sich nicht auf einen Vergleich des Handelshauses ein und konnte somit – im Gegensatz zu Mutter und Schwester – seine eigenen Finanzanlagen nach dreijähriger intensiver Verhandlung retten. Aufgrund seiner jahrelangen Meinungsverschiedenheiten mit der mütterlichen Hofrätin und Schriftstellerin Johanna verweigerte Arthur in der Folgezeit die finanzielle Unterstützung, so dass Johanna ihren aufwendigen Lebensstil in Jena nicht mehr weiter fi nanzieren konnte. Die Schriftstellerei wurde bis zu ihrem Tod im Jahre 1838 zu ihrer vorrangigen Einnahmequelle. Die Urkunde mit der Signatur Schop, XXVI, 40 ist sehr gut erhalten. Drei der acht Johanna Schopenhauers Rente Wertvolle Urkunde für Schopenhauer-Archiv ersteigert auf Blütenpapier geschriebenen, doppelseitigen Folioseiten wurden handschriftlich verfasst. Sämtliche Seiten sind rechts bestoßen und haben eine Knickfalte. Im Absender wird das Handelshaus Abraham Ludwig Muhl & Co. genannt. Das Archivzentrum freut sich, ein solch zentrales Dokument zur wissenschaftlichen Untersuchung des schwierigen Verhältnisses von Arthur Schopenhauer zu seiner Mutter Johanna Schopenhauer in seinen Beständen zu wissen. Die Vermögens- und Familienverhältnisse der Familie Schopenhauer können anhand der umfangreichen Unterlagen aus dem Nachlass von Arthur Schopenhauer von Montag bis Freitag jeweils von 9.30 bis 16.30 Uhr nach Voranmeldung und im Rahmen der Benutzungsordnung eingehend untersucht werden.
Zacharias Conrad von Uffenbach, Schöff und Rathsherr der Stadt Frankfurt am Main, geboren den 22. Februar 1683, hatte bekanntlich eine für die damalige Zeit sehr bedeutende Privatbibliothek zusammengebracht, und insbesondere weder Kosten noch Mühe gescheut, eine Sammlung von Handschriften anzulegen, deren Anzahl so sehr anwuchs, dass er im Jahre 1720 in Halle ein Verzeichniss derselben in einem starken Foliobande herauszugeben sich veranlasst sah. Noch bei Lebzeiten entschloss er sich, einen Theil seines grossen Bücher- und Manuscripten-Schatzes zu veräussern, und liess aus diesem Grunde einen aus vier starken Bänden bestehenden Katalog in 8° erscheinen. So behielt er nur den kleinsten Theil seiner Bücher und die werthvollsten Manuscripte bis zu seinem 1734 erfolgten Tode, „um, wie er sich selbst ausdrückt, sich seinen Verlust wegen der Übrigen erträglich zu machen." Unter den zurückbehaltenen Manuscripten befanden sich die unten näher verzeichneten, die die Geschichte der Stadt Frankfurt betreffen, welche durch Vermächtniss des Besitzers auf die hiesige Stadtbibliothek gelangten. Die bei seinem Tode noch vorhandenen Bücher und Manuscripte wurden dahier öffentlich verkauft und füllte der Katalog vier Bände in 8°. Es hat zwar schon Kirchner in der Einleitung zu seiner Geschichte der Stadt Frankfurt (1. Band. S. 32—36) ein Verzeichniss der von Uffenbach'schen Handschriften gegeben, allein eine Vergleichung mit dem untenstehenden wird zeigen, dass dasselbe sehr mangelhaft und unzureichend ist; daher wohl dem Forscher auf dem Gebiete vaterstädtischer Geschichte ein Dienst durch die Herausgabe des nachfolgenden vollständigeren Verzeichnisses dieser Handschriften geleistet sein möchte.
Mittelalterliche Handschriften aus dem Besitz der Senckenbergischen Bibliothek in Frankfurt am Main
(2007)
Textus cum commento
(1979)
Die Beobachtungen, über die ich an dieser Stelle berichten möchte, gelten der Texteinrichtung des handgeschriebenen und gedruckten Buches im späten Mittelalter. Zu einem buchtechnischen Problem eigener Art wird die Einteilung des Schriftraums dort, wo die Aufgabe gestellt ist, nicht den Text eines originären literarischen Werkes oder den Text eines Kommentars, sondern beide gleichzeitig - in synoptischer Anordnung - darzubieten. Mit dieser Schwierigkeit kann im 15. Jahrhundert der Schreiber einer Handschrift ebensogut wie der Setzer eines Druckes konfrontiert sein. Es handelt sich jedoch keineswegs nur um ein Problem des 15. Jahrhunderts. Die Aufgabe stellt sich überall dort, wo wissenschaftliches Denken, Lehre und Unterricht sich in der Form der Exegese, der Interpretation kanonischer Quellentexte vollziehen. Schon während der Karolingerzeit, stärker noch seit den Anfängen der Scholastik hatte das Buch, das als Lehr- und Studienmittel eng an die Unterrichtsformen der Kloster-, Dom- und Stiftsschulen, dann der Universitäten gebunden war, für die Koordination von Text und Kommentar eigene Darbietungsweisen entwickelt. Sieht man von einigen Sondererscheinungen ab, so lassen sich für das früh- und hochmittelalterliche Buchwesen fünf verbreitete Einrichtungstypen unterscheiden (1). Sie werden zur Grundlage auch für das handgeschriebene Buch und den Druck des 15. Jahrhunderts.
Geschichte der Textüberlieferung der antiken und mittelalterlichen Literatur. Bd. 1 - 2 [Rezension]
(1966)
Exempel in Vers- oder Prosaform, in lateinischer Sprache oder in volkssprachlichen Versionen sind aus den späteren Jahrhunderlen des Mittelalters in hoher Zahl überliefert. Neben den großen eigenständigen Exempla-Kompilationen waren es vor allem Enzyklopädien, Chroniken, Predigtsammlungen und Erbauungsschriften, die eine Vielzahl von Exempeln in sich aufnahmen und in ihren Bereichen weitergaben. J.-TH. WELTER hat der Gattung bereits 1927 einen umfassenden literaturgeschichtlichen Überblick gewidmet. Für elementare, auf Einzeltexte gerichtete Nachforschungen stellte F. C. TUBACH mit dem 1969 veröffentlichten 'Index exemplorum' einen nützlichen Wegweiser bereit. TUBACHS Werk hat auch zur näheren Bestimmung des im folgenden mitgeteilten kleinen Handschriftenfundes beigetragen. ...
Katalogregister im Wandel
(1988)
Einführung und Bibliographie zu Johann Leonhard Frisch, Teutsch-Lateinisches Wörter-Buch (1741)
(1975)
Im Jahre 1741 veröffentlichte der Rektor am Berliner Gymnasium zum Grauen Kloster Johann Leonhard Frisch sein ,,Teutsch-Lateinisches Wörter-Buch". Der stattliche zweiteilige Quartband, 1169 dreispaltige Textseiten umfassend und durch ein ausführliches lateinisches Register erschlossen, war die Frucht gründlicher Vorarbeiten, die sich über einen Zeitraum von fünf Jahrzehnten erstrecken. Als Frisch sein sprachwissenschaftliches Lebenswerk vollendete, stand er im Alter von 75 Jahren. Auf den Gang der Vorstudien, auf Ziel und Methode der lexikographischen Arbeit hatten im Laufe der Jahrzehnte die Wörterbuchtheorie und die philologischen Forschungen der Zeit Einfluß gewonnen. Es prägt sich in dem Werk jedoch auch die Persönlichkeit Frischs aus. Als etwa Fünfundzwanzigjähriger hatte er den Mut gehabt, das große Vorhaben eines deutschen Wörterbuchs in Angriff zu nehmen. ...
Das Glossar des Chronisten Dietrich Engelhus hat das Gruppenschicksal der lateinisch-deutschen Wörterbücher des Spätmittelalters geteilt. Als im 18. Jahrhundert das gelehrte Interesse an diesen Denkmälern erwachte, waren es in erster Hinsicht Forscher mit Neigung zu etymologischen und wortgeschichtlichen Studien, die ihnen Beachtung schenkten. Sie erkannten, daß diese Texte bei der Erfassung und Deutung des Wortgutes der älteren Sprachstufen wertvolle Dienste zu leisten vermochten - eine Einsicht, die in der Frühzeit der germanischen Philologie dank den Arbeiten von Hoffmann von Fallersleben, Franz Joseph Mone, Wilhelm Wackernagel und Lorenz Diefenbach allgemeiner durchdrang. Seitdem haben Mundartforscher, Lexikographen und Grammatiker stetig auf diese Quellen zurückgegriffen und sich bemüht, ihnen Aufschlüsse über die Geschichte der Wortformen und Wortbedeutungen, über die zeitliche und räumliche Geltung im Wettbewerb stehender Bezeichnungen abzugewinnen. Unter diesen Gesichtspunkten rückte auch das Glossar des Dietrich Engelhus in das Blickfeld der deutschen und insbesondere der niederdeutschen Sprachforschung. ...
Was vermag Paläographie?
(1997)
Leben und Werk des aus Münzenberg/Hessen stammenden Algebraikers Konrad Landvogt (um 1500) hat Menso Folkerts 1992 in einer grundlegenden Untersuchung erstmals in Umrissen skizziert. Hauptsächlich gestützt auf vier Handschriften, die in der Universitätsbibliothek Uppsala aufbewahrt werden, faßte er zusammen, was sich aus diesen Quellen über die (ungedruckt gebliebenen) mathematischen Schriften Landvogts und über seinen Lebensumkreis (Studium in Erfurt, persönliche Beziehungen nach Arnsburg, Friedberg, Mainz, Worms) ermitteln läßt. Wie Folkerts selbst betonte, war es ihm nicht möglich, in jeder Hinsicht abschließende Nachweise zu bieten; weitere Detailstudien seien notwendig. Als Beitrag dazu verstehen sich die folgenden Ergänzungen.
Das "Catholicon", eine grammatisch-lexikalisclie Enzyklopädie, verfaßt von dem italienischen Dominikaner Johannes Balbus, wurde am 7. März 1286 in Genua vollendet. Das Buch erlangte binnen weniger Jahrzehnte das Ansehen eines philologischen Standardwerkes und wurde bis zum Ausgang des 15. Jahrhunderts in vielen Hunderten von Abschriften verbreitet. Es zeugt von dem hohen Ansehen der "Summa que vocatur Catholicon", daß sie zu den ersten Werken gehörte, deren sich der Buchdruck bemächtigte. Insgesamt 24 Ausgaben des voluminösen Textes sind bis zum Jahre 1500 in Mainz, Augsburg, Straßburg, Nürnberg, Venedig, Lyon und Paris erschienen. Die berühmte Erstausgabe des "Catholicon" (Mainz 1460; GW 3182) ist seit langem, namentlich seit den grundlegenden Untersuchungen von Gottfried Zedler (1905) Gegenstand der Inkunabelforschung. Die druckgeschichtlichen Fragen, die sich mit der Editio princeps verbinden, sind seitdem -und unter gänzlich neuartigen Aspekten gerade in jüngster Zeit - intensiv erörtert worden. Der Vorrang dieser Fragestellungen war so stark, daß für die Klärung der buchgeschichtlichen Zusammenhänge wenig Raum geblieben ist. An dieser Stelle setzt der folgende Beitrag ein. Er versucht in einer ersten Annäherung, die handschriftliche Überlieferung des "Catholicon" und die Anfänge seiner Verbreitung im Druck als Kontinuum zu sehen....
Der Dominikaner Hugo de Sancto Caso (um 1190-1263), seit 1225 im Konvent Saint-Jacques in Paris lebend, lehrte von 1230 bis 1235 als Magister der Theologie an der Pariser Universität. Um 1231/32 las er hier über die Sentenzen des Petrus Lombardus. Sein bisher noch unveröffentlichter Kommentar ist überwiegend als lectio continua, vereinzelt in Form von Marginalglossen zum Text der Sentenzen überliefert. Die bisher bekannt gewoldenen Handschriften hat zuletzt Th. Kaeppeli, Scriptores Ordinis Praedicatoruin Medii Aevi 2 (1975) Nr. 1983 verzeichnet. Von den dort genannten 36 Textzeugen gehören nach Kaeppeli 24 dem 13. Jahrhundert und 9 dem 14. Jahrhundet an; drei Handschriften stammen aus dem 15. Jahrhundert. Die Handschrift Ms 573 der Universitätsbibliothek Leipzig, die Kaeppeli in das 14. Jahrhundert setzt, durfte nach Ausweis des Schriftbefundes eher in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts entstanden sein. Für die Überlieferung des Sentenzenkomnentars kommt ihr eine eigene Bedeutung zu - nicht wegen der Qualität ihres Textes, sondern deshalb, weil sie sich bei genauerer Untersuchung als ein "Exemplar" des Sentenzenkommentars erweist. ...