090 Handschriften, seltene Bücher
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Textus cum commento
(1979)
Die Beobachtungen, über die ich an dieser Stelle berichten möchte, gelten der Texteinrichtung des handgeschriebenen und gedruckten Buches im späten Mittelalter. Zu einem buchtechnischen Problem eigener Art wird die Einteilung des Schriftraums dort, wo die Aufgabe gestellt ist, nicht den Text eines originären literarischen Werkes oder den Text eines Kommentars, sondern beide gleichzeitig - in synoptischer Anordnung - darzubieten. Mit dieser Schwierigkeit kann im 15. Jahrhundert der Schreiber einer Handschrift ebensogut wie der Setzer eines Druckes konfrontiert sein. Es handelt sich jedoch keineswegs nur um ein Problem des 15. Jahrhunderts. Die Aufgabe stellt sich überall dort, wo wissenschaftliches Denken, Lehre und Unterricht sich in der Form der Exegese, der Interpretation kanonischer Quellentexte vollziehen. Schon während der Karolingerzeit, stärker noch seit den Anfängen der Scholastik hatte das Buch, das als Lehr- und Studienmittel eng an die Unterrichtsformen der Kloster-, Dom- und Stiftsschulen, dann der Universitäten gebunden war, für die Koordination von Text und Kommentar eigene Darbietungsweisen entwickelt. Sieht man von einigen Sondererscheinungen ab, so lassen sich für das früh- und hochmittelalterliche Buchwesen fünf verbreitete Einrichtungstypen unterscheiden (1). Sie werden zur Grundlage auch für das handgeschriebene Buch und den Druck des 15. Jahrhunderts.
Zacharias Conrad von Uffenbach, Schöff und Rathsherr der Stadt Frankfurt am Main, geboren den 22. Februar 1683, hatte bekanntlich eine für die damalige Zeit sehr bedeutende Privatbibliothek zusammengebracht, und insbesondere weder Kosten noch Mühe gescheut, eine Sammlung von Handschriften anzulegen, deren Anzahl so sehr anwuchs, dass er im Jahre 1720 in Halle ein Verzeichniss derselben in einem starken Foliobande herauszugeben sich veranlasst sah. Noch bei Lebzeiten entschloss er sich, einen Theil seines grossen Bücher- und Manuscripten-Schatzes zu veräussern, und liess aus diesem Grunde einen aus vier starken Bänden bestehenden Katalog in 8° erscheinen. So behielt er nur den kleinsten Theil seiner Bücher und die werthvollsten Manuscripte bis zu seinem 1734 erfolgten Tode, „um, wie er sich selbst ausdrückt, sich seinen Verlust wegen der Übrigen erträglich zu machen." Unter den zurückbehaltenen Manuscripten befanden sich die unten näher verzeichneten, die die Geschichte der Stadt Frankfurt betreffen, welche durch Vermächtniss des Besitzers auf die hiesige Stadtbibliothek gelangten. Die bei seinem Tode noch vorhandenen Bücher und Manuscripte wurden dahier öffentlich verkauft und füllte der Katalog vier Bände in 8°. Es hat zwar schon Kirchner in der Einleitung zu seiner Geschichte der Stadt Frankfurt (1. Band. S. 32—36) ein Verzeichniss der von Uffenbach'schen Handschriften gegeben, allein eine Vergleichung mit dem untenstehenden wird zeigen, dass dasselbe sehr mangelhaft und unzureichend ist; daher wohl dem Forscher auf dem Gebiete vaterstädtischer Geschichte ein Dienst durch die Herausgabe des nachfolgenden vollständigeren Verzeichnisses dieser Handschriften geleistet sein möchte.
Der Dominikaner Hugo de Sancto Caso (um 1190-1263), seit 1225 im Konvent Saint-Jacques in Paris lebend, lehrte von 1230 bis 1235 als Magister der Theologie an der Pariser Universität. Um 1231/32 las er hier über die Sentenzen des Petrus Lombardus. Sein bisher noch unveröffentlichter Kommentar ist überwiegend als lectio continua, vereinzelt in Form von Marginalglossen zum Text der Sentenzen überliefert. Die bisher bekannt gewoldenen Handschriften hat zuletzt Th. Kaeppeli, Scriptores Ordinis Praedicatoruin Medii Aevi 2 (1975) Nr. 1983 verzeichnet. Von den dort genannten 36 Textzeugen gehören nach Kaeppeli 24 dem 13. Jahrhundert und 9 dem 14. Jahrhundet an; drei Handschriften stammen aus dem 15. Jahrhundert. Die Handschrift Ms 573 der Universitätsbibliothek Leipzig, die Kaeppeli in das 14. Jahrhundert setzt, durfte nach Ausweis des Schriftbefundes eher in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts entstanden sein. Für die Überlieferung des Sentenzenkomnentars kommt ihr eine eigene Bedeutung zu - nicht wegen der Qualität ihres Textes, sondern deshalb, weil sie sich bei genauerer Untersuchung als ein "Exemplar" des Sentenzenkommentars erweist. ...
Leben und Werk des aus Münzenberg/Hessen stammenden Algebraikers Konrad Landvogt (um 1500) hat Menso Folkerts 1992 in einer grundlegenden Untersuchung erstmals in Umrissen skizziert. Hauptsächlich gestützt auf vier Handschriften, die in der Universitätsbibliothek Uppsala aufbewahrt werden, faßte er zusammen, was sich aus diesen Quellen über die (ungedruckt gebliebenen) mathematischen Schriften Landvogts und über seinen Lebensumkreis (Studium in Erfurt, persönliche Beziehungen nach Arnsburg, Friedberg, Mainz, Worms) ermitteln läßt. Wie Folkerts selbst betonte, war es ihm nicht möglich, in jeder Hinsicht abschließende Nachweise zu bieten; weitere Detailstudien seien notwendig. Als Beitrag dazu verstehen sich die folgenden Ergänzungen.
Das im 9. Jh. gegründete Kanonikerstift St. Salvator (seit 1239 Bartholomaeusstift) besaß im 11. Jh. eine kleine Sammlung liturgischer und biblischer Texte. Ein Inventar des 14. Jh.s nennt 38 "libri pro studio" und 45 "libri pro choro". Irn 15. Jh. bestand neben der Chorbücherei und der "communis libraria" eine Pfarrhofbibliothek zum Gebrauch der Plebane und Kaplane. Geringen Umfang hatten die Bibliotheken des Leonhardstifts (gegr. 1317) und des Liebfrauenstifts (gegr. 1325). Aus dem Leonhardstift stammt das Frankfurterer Exemplar der Gutenberg-Bibel. Weitere kirchliche Büchersammlungen entstanden seit dem 13. Jh. in den Niederlassungen der Mendikantenorden. Am bedeutendsten war die Bibliothek des Dominikanerklosters (erhalten knapp 200 Hss. und 1100 Inkunabeln). Kleinere Bestände besaßen die Konvente der Karmeliter und Franziskaner. Privater Buchbesitz sammelte sich seit dem 14. Jh. in den Händen von Patriziern, Notaren, Ärzten, Schulmeistern. 1484 legte ein Vermächtnis des Patriziers Ludwig von Marburg zum Paradies den Grund zur Ratsbücherei. Die Bibliothek des 1529 aufgehobenen Franziskanerklosters wurde als städtische "Barfußerbibliothek" weitergeführt.
Das "Catholicon", eine grammatisch-lexikalisclie Enzyklopädie, verfaßt von dem italienischen Dominikaner Johannes Balbus, wurde am 7. März 1286 in Genua vollendet. Das Buch erlangte binnen weniger Jahrzehnte das Ansehen eines philologischen Standardwerkes und wurde bis zum Ausgang des 15. Jahrhunderts in vielen Hunderten von Abschriften verbreitet. Es zeugt von dem hohen Ansehen der "Summa que vocatur Catholicon", daß sie zu den ersten Werken gehörte, deren sich der Buchdruck bemächtigte. Insgesamt 24 Ausgaben des voluminösen Textes sind bis zum Jahre 1500 in Mainz, Augsburg, Straßburg, Nürnberg, Venedig, Lyon und Paris erschienen. Die berühmte Erstausgabe des "Catholicon" (Mainz 1460; GW 3182) ist seit langem, namentlich seit den grundlegenden Untersuchungen von Gottfried Zedler (1905) Gegenstand der Inkunabelforschung. Die druckgeschichtlichen Fragen, die sich mit der Editio princeps verbinden, sind seitdem -und unter gänzlich neuartigen Aspekten gerade in jüngster Zeit - intensiv erörtert worden. Der Vorrang dieser Fragestellungen war so stark, daß für die Klärung der buchgeschichtlichen Zusammenhänge wenig Raum geblieben ist. An dieser Stelle setzt der folgende Beitrag ein. Er versucht in einer ersten Annäherung, die handschriftliche Überlieferung des "Catholicon" und die Anfänge seiner Verbreitung im Druck als Kontinuum zu sehen....
Das Glossar des Chronisten Dietrich Engelhus hat das Gruppenschicksal der lateinisch-deutschen Wörterbücher des Spätmittelalters geteilt. Als im 18. Jahrhundert das gelehrte Interesse an diesen Denkmälern erwachte, waren es in erster Hinsicht Forscher mit Neigung zu etymologischen und wortgeschichtlichen Studien, die ihnen Beachtung schenkten. Sie erkannten, daß diese Texte bei der Erfassung und Deutung des Wortgutes der älteren Sprachstufen wertvolle Dienste zu leisten vermochten - eine Einsicht, die in der Frühzeit der germanischen Philologie dank den Arbeiten von Hoffmann von Fallersleben, Franz Joseph Mone, Wilhelm Wackernagel und Lorenz Diefenbach allgemeiner durchdrang. Seitdem haben Mundartforscher, Lexikographen und Grammatiker stetig auf diese Quellen zurückgegriffen und sich bemüht, ihnen Aufschlüsse über die Geschichte der Wortformen und Wortbedeutungen, über die zeitliche und räumliche Geltung im Wettbewerb stehender Bezeichnungen abzugewinnen. Unter diesen Gesichtspunkten rückte auch das Glossar des Dietrich Engelhus in das Blickfeld der deutschen und insbesondere der niederdeutschen Sprachforschung. ...
Einführung und Bibliographie zu Johann Leonhard Frisch, Teutsch-Lateinisches Wörter-Buch (1741)
(1975)
Im Jahre 1741 veröffentlichte der Rektor am Berliner Gymnasium zum Grauen Kloster Johann Leonhard Frisch sein ,,Teutsch-Lateinisches Wörter-Buch". Der stattliche zweiteilige Quartband, 1169 dreispaltige Textseiten umfassend und durch ein ausführliches lateinisches Register erschlossen, war die Frucht gründlicher Vorarbeiten, die sich über einen Zeitraum von fünf Jahrzehnten erstrecken. Als Frisch sein sprachwissenschaftliches Lebenswerk vollendete, stand er im Alter von 75 Jahren. Auf den Gang der Vorstudien, auf Ziel und Methode der lexikographischen Arbeit hatten im Laufe der Jahrzehnte die Wörterbuchtheorie und die philologischen Forschungen der Zeit Einfluß gewonnen. Es prägt sich in dem Werk jedoch auch die Persönlichkeit Frischs aus. Als etwa Fünfundzwanzigjähriger hatte er den Mut gehabt, das große Vorhaben eines deutschen Wörterbuchs in Angriff zu nehmen. ...
Exempel in Vers- oder Prosaform, in lateinischer Sprache oder in volkssprachlichen Versionen sind aus den späteren Jahrhunderlen des Mittelalters in hoher Zahl überliefert. Neben den großen eigenständigen Exempla-Kompilationen waren es vor allem Enzyklopädien, Chroniken, Predigtsammlungen und Erbauungsschriften, die eine Vielzahl von Exempeln in sich aufnahmen und in ihren Bereichen weitergaben. J.-TH. WELTER hat der Gattung bereits 1927 einen umfassenden literaturgeschichtlichen Überblick gewidmet. Für elementare, auf Einzeltexte gerichtete Nachforschungen stellte F. C. TUBACH mit dem 1969 veröffentlichten 'Index exemplorum' einen nützlichen Wegweiser bereit. TUBACHS Werk hat auch zur näheren Bestimmung des im folgenden mitgeteilten kleinen Handschriftenfundes beigetragen. ...
Das im 13. Jahrhundert gegründete Kloster der Franziskaner oder Barfüßer besaß seit früher Zeit eine Büchersammlung. Um im Sinne des Ordens als Seelsorger und Pfleger der Armen wirken und im Kloster entsprechend der Regel leben zu können, benötigten die Konventualen einen Grundbestand von Schriften, namentlich für Predigt und Beichte, Gottesdienst und Andacht, später auch für theologische Studien. Über Umfang und Zusammensetzung der Bibliothek in älterer Zeit fehlen Nachrichten. Zu den Handschriften, die der Konvent im Laufe des 13.-15. Jahrhunderts erworben hatte, traten nach dem Aufkommen des Buchdrucks Drucke in größerer Zahl hinzu. Als das Kloster 1529 im Zuge der Reformation aufgehoben wurde, gingen die zu dieser Zeit vorhandenen Bücher in das Eigentum der Stadt Frankfurt über. Wie in anderen protestantischen Städten bildete der Rat mit dem Buchbesitz des Klosters, soweit er für diesen Zweck brauchbar erschien, einen Grundstock zur Errichtung einer öffentlichen Bibliothek. Für diese von den lutherischen Praedikanten verwaltete Sammlung, die aus Mitteln des städtischen 'Almosenkastens' unterhalten wurde und vor allem dem Kirchen- und Schulwesen dienen sollte, ist im 16. Jahrhundert der Name 'Bibliotheca Publica in monasterio Minorum Francofurti' bezeugt. 1668 vereinigte der Rat die bis dahin stark angewachsene städtische 'Barfüßerbibliothek' mit der Ratsbücherei zur Stadtbibliothek.
Geschichte der Textüberlieferung der antiken und mittelalterlichen Literatur. Bd. 1 - 2 [Rezension]
(1966)
Was vermag Paläographie?
(1997)