320 Politikwissenschaft
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Dieter Grimm im Interview: Welche Hürden das Grundgesetz vor einem NPD-Verbot errichtet, wie andere Demokratien mit verfassungsfeindlichen Parteien fertigwerden, und warum eine NPD-Klage gegen ein Verbot vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg durchaus Erfolgschancen besäße.
Schneller als erwartet fängt Donald Trump an, seine Versprechungen, mit denen er sich die Stimmen der radikalen Rechten im Wahlkampf erkauft hat, einzulösen. Und er scheint die Möglichkeit der Befriedung der Ultra-Rechten gefunden zu haben: die Nominierung eines neuen Richters am Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten, dem Supreme Court.
Liberal political philosophy has two alternative options in principle: It can either stick to its original theorems such as the harm principle or the separation of law and morals and from here try to prove large parts of present social and political reality as wrong, illegitimate, dangerous etc. The other option is trying to adjust the original theorems to the apparent needs of modern societies, which is what I would prefer in the long run.
Die Frage, die der Fall Böhmermann aufwirft, ist nicht, ob Böhmermann sich strafbar gemacht hat oder nicht und die Bundesregierung ihre Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilen durfte oder nicht. Sondern die Frage ist, ob es Sinn macht, in diesem Fall mit dem Recht zu kommen. Das hängt auf einer ersten und vordergründigen Ebene davon ab, ob das Recht auf diesen Fall überhaupt eine Antwort oder jedenfalls eine einigermaßen klare Antwort hat. Hat es eine Antwort?
Im Niemandsland
(2004)
Dass die Regierungen westlicher Staaten eine offene oder verdeckte Tendenz haben, die ihnen in einem langen historischen Prozess auferlegten rechtsstaatlichen Bindungen aus politischen Gründen wenn nicht abzustreifen, so doch zu lockern, ist ein Thema, das Juristen, Ökonomen, Politologen und Soziologen gleichermaßen beschäftigt. Giorgio Agamben, italienischer Philosoph und Ästhetiker, spitzt die Thematik mit der These zu, die "Normalität" staatlichen Lebens existiere nicht mehr, es sei das "Niemandsland" des Ausnahmezustandes, "in dem wir leben" ("lo stato di eccezione 'in cui viviamo'"). Er sei die "fundamentale politische Struktur" unserer Zeit; er habe inzwischen die "größte planetarische Entfaltung" erreicht, die Menschen auf die "nuda vita", das nackte Leben, reduziert, das dem Kalkül der Macht unterworfen sei und in eine "beispiellose biopolitische Katastrophe" auszuarten drohe. Seine "Materialisierung" hat der Ausnahmezustand in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern wie in allen Lagern gefunden, in denen Menschen von der "normalen Ordnung" ausgeschlossen werden; Guantánamo ist für Agamben ein aktuelles Beispiel. Die "Lager" in allen ihren Erscheinungsformen sind die "verborgene Matrix der Politik". Der Ausnahmezustand ist ein arcanum imperii, dessen "Demaskierung" die einzige Möglichkeit ist, den durch ihn bewirkten "Bann" zu brechen. ...
Luciano Canforas Buch "La democrazia. Storia di un’ideologia" ist in Deutschland bereits wegen seines Titels in Misskredit geraten. Demokratie als "Geschichte einer Ideologie" zu präsentieren, deute – so die FAZ vom 21. November 2005 – auf ein "Pamphlet" hin, denn die Demokratie sei, zumindest nach "unserer Alltagswahrnehmung", gerade der "Sieg über alle Ideologien". Weil Canfora den ideellen Stellenwert der Demokratie unserer Alltagswahrnehmung ganz offensichtlich nicht anzupassen gedenkt und die Begriffe Freiheit, Demokratie, Diktatur in einem eigenwilligen historischen Kontext interpretiert, hat sich der Verlag C.H. Beck geweigert, seinen mit Canfora abgeschlossenen Verlagsvertrag einzuhalten. Eine Vertragsauflösung hat im Rechtsleben durchaus nichts Dramatisches; im vorliegenden Fall bekommt sie allerdings dadurch ein spezifisches Gewicht, dass Canforas Geschichte der Demokratie zur Publikation in der vom französischen Historiker Jacques Le Goff herausgegebenen Reihe "Europa bauen" vorgesehen war und das Buch (in der jeweiligen Landessprache) in Frankreich, Italien, Spanien und England bereits erschienen ist. Ein deutscher Sonderweg also, dieses Mal im Verlagswesen? ...
According to international and national constitutional law, indigenous peoples in most Latin American countries have the right to maintain and strengthen their distinct political, legal, economic, social and cultural institutions. As a consequence of this and of a long and ongoing process of political debate and recognition, ever more indigenous peoples are practicing their own laws, following their own cultural traditions and customs. In doing so, they often draw on history, recreating their identities and reconstructing their distinct legal pasts. At the same time, historical research has increasingly pointed out the intense interaction between indigenous peoples and European invaders during colonial period. It has become clear that it is difficult to draw a clear line between purely ‘indigenous’ and ‘colonial’ legal traditions due to the hybridisation of indigenous and colonial laws and legal practices. The aim of this paper is to introduce this historiography and its relevance to law and to present some methodological challenges in writing the history of indigenous rights in Latin America resulting from this shift in (legal) historiography.
The paper focuses on the problems of a juridical classification and evaluation of Ancient Near Eastern treaties with regard to the question if there existed an Ancient Near Eastern International Law or not. Alternatively treaties and their content are looked at uncommitted as mechanisms of conflict and dispute resolution. Main aspects are preliminary and prophylactic conflict resolution in treaties and the procedural context and efficiency of treaties.