330 Wirtschaft
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Der WBGU zeigt, dass eine globale Energiewende unerlässlich ist, um die natürlichen Lebensgrundlagen der Menschheit zu schützen und die Energiearmut in den Entwicklungsländern zu beseitigen. Nur durch einen grundlegenden Umbau der Energiesysteme lässt sich eine nicht nachhaltige Entwicklung wieder in nachhaltige Bahnen lenken. Eine globale Energiewende hätte nicht zuletzt auch friedensfördernde Wirkungen, da sie die Abhängigkeit von den regional konzentrierten Ölreserven senkt.
Die traditionelle Begründung der Bankenregulierung basiert auf der Vorstellung, daß regulatorische Vorschriften in erster Linie dem Schutz der Bankeinlagen und der Vermeidung von Bankkonkursen dienen. In Kapitel 2 wurde argumentiert, daß diese Begründung nicht den Kern des Regulierungsproblems trifft. Der einzige letztlich überzeugende Grund für die Regulierung der Eigenkapitalausstattung von Banken ist in Externalitäten zu sehen, die aus den derzeit praktizierten Einlagensicherungssystemen bzw. der impliziten Einlagensicherung durch den Staat resultieren. Diese Begründung für die Bankenregulierung führt dazu, daß die Aktiva der Bank ins Zentrum der Betrachtung rücken: Die Bankenregulierung muß danach dafür sorgen, daß die von Banken getroffenen Entscheidungen in bezug auf die Übernahme von Risiken in einem wohlfahrtstheoretisch effizienten Sinn getroffen werden. Wenn die Verminderung des Konkursrisikos die alleinige Zielgröße der Regulierung darstellen würde, müßte man schlußfolgern, daß ein einfaches Verbot riskanter Geschäftsaktivitäten die Erreichung des Regulierungsziels sicherstellt. Dies kann natürlich keine ernstzunehmende Option sein. Das Geschäft der Banken besteht in der Evaluierung und dem Management von Risiken. Die Regulierung muß dafür sorgen, daß Banken diese Funktion trotz bestehender Externalitäten in einer wohlfahrtstheoretisch effizienten Weise erfüllen. Um die Frage der Effizienz von Risikoentscheidungen in einem formalen Modellrahmen analysieren zu können, wurde in Kapitel 4.2.4 ein neuer Optionsbewertungsansatz für das Eigenkapital der Bank entwickelt. Dies war erforderlich, da sich die bisher in der Literatur verwendeten Ansätze nicht zur Beurteilung dieser Frage eignen. Im μ-σ-Rahmen kann zwar analysiert werden, ob die Bank ein effizientes Portfolio wählt. Der Modellansatz basiert aber auf der kritischen Annahme normalverteilter Renditen. Da die beschränkte Haftung der Eigenkapitalgeber aber eine untere Schranke der Eigenkapitalrendite bewirkt, ist diese Annahme zur Analyse der Risikowahl problematisch. Das in Kapitel 4.2.1 vorgestellte Optionsbewertungsmodell von Merton berücksichtigt zwar die beschränkte Haftung der Eigenkapitalgeber, eignet sich aber nicht zur Analyse der Effizienz der Risikowahl, weil die Wahl des Anlagerisikos irrelevant für die erreichbare Wohlfahrt ist. Als problemadäquater Modellrahmen wurde ein Modell mit risikoabhängiger Rendite von Bankanlagen entwickelt. Dieser Ansatz beruht auf der Idee, daß Banken in Spezialbereichen über superiore Informationen verfügen, die sie zur Erzielung von über den Kapitalkosten liegenden Renditen einsetzen können. Da die Bank aber nur über begrenzte Informationen verfügt, ist die Anzahl der verfügbaren Anlagen mit positivem Kapitalwert begrenzt und definiert so das effiziente Maß der Risikoübernahme. Die Analyse der Auswirkungen der Eigenkapitalregulierung zeigt, daß die risikoabhängige Eigenkapitalregulierung zwar der einfachen Verschuldungsgradregulierung überlegen ist, das Risikoanreizproblem der Banken aber nicht vollständig lösen kann. Sie stellt aber im Vergleich zu den anderen in dieser Arbeit diskutierten Regulierungsansätzen die robusteste Lösung des Problems dar. Nach weitverbreiteter Ansicht leisten Wettbewerbsbeschränkungen einen wichtigen Beitrag zur Behebung des Risikoanreizproblems, weil eine Bank bei Erhöhung des Anlagerisikos den Verlust der Monopolrente (Charterwert ) im Konkurs befürchten muß. Es wurde aber gezeigt, daß diese Kraft nur für unplausibel hohe Monopolrenten stark genug ist, um die aus der Einlagensicherung resultierenden Anreize zu kompensieren. Auch der in Kapitel 4.5 analysierte Vorschlag von John, John und Senbet (1991) einer Nutzung des Steuersystems zur Korrektur des Risikoanreizproblems erweist sich bei näherer Analyse für praktische Regulierungszwecke als unbrauchbar, da hierfür ein marginaler Steuersatz auf die Investitionsrückflüsse in der Größenordnung von 90% notwendig ist. Schließlich erweist sich auch die in Kapitel 4.4 und 4.6.1 untersuchte Idee, durch Einsatz von sicheren Reserven den Effekt einer Erhöhung der Anlagerisiken zu kompensieren, als wenig sinnvoll. Der das Merton-Modell treibende Effekt einer Anlagersikoerhöhung kann durch diese Regulierungsform erfolgreich ausgeschaltet werden. An seine Stelle treten aber unerwünschte Nebeneffekte, die im Ergebnis nach wie vor zu einer nicht effizienten Risikowahl führen. Die Nebeneffekte können nur durch einen Verzicht auf eine Eigenkapitalunterlegung ausgeschaltet werden. Obwohl prinzipiell auch ohne Eigenkapitalunterlegung die Stabilität von Banken durch entsprechend hohe sichere Reservehaltung gewährleistet werden kann, ist eine solche Regulierung aufgrund des enormen Bedarfs an sicheren Reserveanlagen nicht praktikabel. Eine Regulierungsform, die theoretisch in der Lage ist, die wohlfahrtseffiziente Risi kowahl zu implementieren, ist ein Einlagensicherungssystem mit "fair" berechneter risikoabhängiger Prämienkalkulation. Ein solches Einlagensicherungssystem verhindert effektiv jegliche Externalitäten der Risikoentscheidung der Bank auf die Einlagensicherung und führt damit automatisch zur effizienten Wahl des Anlagerisikos. Angesichts dieses Ergebnisses überrascht die Tatsache, daß sich die Aufsichtsbehörden fast vollständig auf das Instrument der Eigenkapitalregulierung konzentrieren. In Kapitel 4.6.2.2 wurden argumentiert, daß die Gründe dafür in den politischen und praktischen Problemen der Umsetzung von risikoabhängigen Einlagensicherungsprämien liegen. Da die Einlagensicherungsprämie nur in diskreten Zeitabständen fällig wird, hat eine eigenkapitalschwache Bank nach wie vor einen starken Anreiz, nach Zahlung der Prämie ihr Anlagerisiko zu erhöhen. Daneben zeigen die Erfahrungen der Savings & Loan-Krise, daß die Einlagensicherung mit erheblichen Agency-Kosten verbunden ist, weil die Mitarbeiter der Einlagensicherungsbehörde dazu neigen, notwendige Liquidationen von Banken zu unterlassen oder hinauszuzögern. In Kapitel 5 wurde das Zusammenwirken von Einlagensicherung und Eigenkapitalregulierung untersucht. Dazu wurde ein Modell verwendet, in dem eine optimale Kapitalstruktur von Banken existiert, die sich aus einem Trade Off zwischen Finanzierungskostenvorteilen der Einlagenfinanzierung und Liquidationskosten im Insolvenzfall ergibt. Das Modell zeigt, daß die Kombination einer risikoabhängigen Eigenkapitalregulierung mit einer traditionellen volumenabhängigen Einlagensicherungsprämie zwar die effiziente Stabilität von Banken, nicht dagegen effiziente Anlageentscheidungen erreicht. Wenn alternativ eine traditionelle Verschuldungsgradregulierung mit einer risikoabhängigen Einlagensicherungsprämie kombiniert wird, resultieren effiziente Anlageentscheidungen, die Bank operiert jedoch nicht im Kapitalkostenminimum. Erst die Kombination von risikoabhängiger Eigenkapitalregulierung und risikoabhängiger Einlagensicherungsprämie führt dazu, daß das insgesamt wohlfahrtsoptimale Marktergebnis implementiert wird. Die risikoabhängige Kapitalregulierung steht danach in einem komplementären Verhältnis zum risikoabhängigen Einlagensicherungssystem. Entgegen der teilweise geäußerten Warnung vor einer "doppelten" Bestrafung der Risikoübernahme durch Eigenkapitalregulierung und Einlagensicherung führt allein die Risikoabhängigkeit bei der Regulierungen zu effizienten Marktergebnissen. In Kapitel 6 wurde argumentiert, daß auch die Berücksichtigung der Interessendivergenz zwischen Kapitalgebern und Managern nichts an der Beurteilung der risikoabhängigen Eigenkapitalregulierung ändert. Die Eigeninteressen von Managern können zwar zu einer Abweichung der tatsächlich verfolgten Risikopolitik von der durch die Eigenkapitalgeber bevorzugten Risikopolitik führen. Allerdings können die Eigeninteressen des Managements in nicht prognostizierbarer Weise sowohl risikoerhöhende als auch risikosenkende Wirkung haben. Aus Sicht der Aufsichtsbehörden erscheint daher die Orientierung an Modellen sinnyoll, die ein marktwertmaximierendes Verhalten der Bank unterstellen. Schließlich zeigt die Analyse der Wechselwirkungen von Eigenkapitalregulierung und den Arbeitsanreizen des Managements, daß die risikobasierte Eigenkapitalregulierung auch im Hinblick auf diesen Agency-Konflikt positive Wirkungen entfaltet. Wenn die Drohung des Konkurses ein Motivationsinstrument für Manager darstellt. dann ist es aus Sicht der Kapitalgeber unter plausiblen Annahmen sinnvoll, auch im Hinblick auf die Auswirkung auf die Anreizsituation des Managements bei hohen Anlagerisiken eine höhere Eigenkapitalquote zu wählen. Die risikoabhängige Eigenkapitalregulierung kann allerdings den Agency-Konflikt auch verstärken, wenn die Aufsichtsbehörde ein zu hohes Konfidenzniveau vorgibt. Dann versagt die Anreizwirkung der Konkursdrohung, weil Konkurse auch bei "Fehlverhalten" des Managements so unwahrscheinlich sind, daß die Konkursdrohung keinen Einfluß auf das Verhalten von Managern hat. Zusammenfassend kann festgestellt werden, daß die risikoabhängige Eigenkapitalregulierung von Banken nicht nur die Sorgen der Aufsichtsbehörden verringert, sondern auch auf einem soliden theoretischen Fundament steht. Sie stellt die notwendige Antwort auf die durch die Einlagensicherung generierten Fehlanreize zur Übernahme exzessiver Risiken dar und leistet damit einen wichtigen Beitrag für die Funktionsfähigkeit der Kapitalmärkte. Gleichzeitig zeigt die Analyse aber auch, daß überzogenes Stabilitätsdenken der Aufsichtsbehörden nicht angebracht ist. Gerade im Fall von Banken verfügen Manager über ausgesprochen große Verhaltensspielräume und Eigenkapitalgeber über wenige Instrumente, um eine Geschäftspolitik im Sinne der Kapitalgeber durchzusetzen. Die Konkursdrohung stellt in dieser Situation ein wichtiges Instrument zur Durchsetzung des Interessengleichlaufs zwischen Management und Kapitalgebern dar. Die Bankenregulierung darf daher die Konkurswahrscheinlichkeit von Banken nicht so stark senken, daß die Drohung des Konkurses seine positive Anreizwirkung verliert.
Die vorliegende Veröffentlichung umfasst zwei Grundbausteine. Zum einen die offizielle Rote Liste mit Nennung der Gefährdungskategorien, zum anderen ein revidiertes systematisches Gesamtartenverzeichnis der Mollusken Baden-Württembergs. Die Rote Liste dient zum schnellen Feststellen der jeweiligen Gefährdungskategorien der einzelnen Arten in Baden-Württemberg und ist wie üblich alphabetisch nach Gattungen geordnet. Sehr großer Wert wurde auf die sorgfältige Analyse der Ergebnisse gelegt (Kapitel 7). Das Gesamtartenverzeichnis dient der aktuellen systematischen Einordnung aller Arten, weshalb hier die Taxa im Kontext des wissenschaftlichen Systems der Mollusken aufgeführt werden. Im systematischen Artenverzeichnis soll der momentane Kenntnisstand über die Mollusken Baden-Württembergs in knapper Darstellung zum Ausdruck kommen. Hier sind auch die bekannten Unterarten aufgeführt und es werden zusätzliche Informationen zum Verbreitungstyp, zur Verbreitung (Vorkommen in den Naturräumen 3. Ordnung) sowie zur Ökologie (Zuordnung einzelner Arten zu bestimmten Biotoptypen) gegeben. Mit diesen Zusatzinformationen werden Rote Listen und Artenverzeichnisse zu Gradmessern der Biodiversitätsforschung. In über 130 ‚Anmerkungen‘ werden die entsprechenden Angaben zur Systematik, Verbreitung und Ökologie präzisiert und es wird auf die hierfür zu Grunde liegende Literatur verwiesen. Alle Angaben der Roten Liste sind auch im ausführlichen systematischen Artenverzeichnis enthalten. In beiden Listen sind die Arten mit ihrer laufenden Nummer aufgeführt. Damit ist ein problemloser Wechsel von der Roten Liste zu den Angaben im systematischen Artenverzeichnis gewährleistet. Der Forschungsstand findet sich vielfach in der historischen Literatur, die deshalb eine sorgfältige und kritische Berücksichtigung erfuhr (siehe Anmerkungen und Literaturverzeichnis). Einen unschätzbaren Wert haben in diesem Zusammenhang die zahlreichen Veröffentlichungen David Geyer‘s, die den Beginn der modernen Regionalfaunisik in Baden-Württemberg kennzeichnen. Ein eigenes Kapitel zur Forschungsgeschichte hätte jedoch den vorgegebenen Rahmen dieser Arbeit gesprengt.
Gesellschaftliche Teilhabe muss stets neu erstritten werden. In diesem Band wird der Frage nachgegangen, mit welchen Strategien Gewerkschaften und soziale Bewegungen den sich wandelnden kapitalistischen Verhältnissen begegnen. Bleiben Gewerkschaften in sich radikal verändernden Arbeitswelten Akteure mit Durchsetzungsmacht oder entwickelt sich der Kapitalismus ohne gegenmachtfähige Gewerkschaften? Das ist eine der Fragen, die sich stellen, wenn alternative Entwicklungspfade wie »Organizing« beurteilt werden sollen. Der zweite Strang: Wie sind die Potenziale der in den Sozialforen und Protesten gegen G8 engagierten Akteure mit erneuerten Widerstands- und Protestformen einzuschätzen? Der dritte Strang: Wie beziehen sich Gewerkschaften und soziale Bewegungen aufeinander? Welche Suchprozesse gibt es? Wo ist effektiver Widerstand möglich? Erschließen sich daraus neue Formen von Demokratie und Partizipation? Dazu ist es erforderlich, den Blick zu schärfen und zu erweitern: Auf Ansätze und praktische Beispiele gewerkschaftlichen und sozialen Widerstands im globalen Kapitalismus, auf transnationale Vernetzungen und Migrationserfahrungen.
In zehn der 12 Teilnehmerstaaten des Euro-Währungsgebiets sind die nationalen Zentralbanken entweder unmittelbar mit der Aufsicht über Finanzdienstleister betraut oder wirken in großem Maß daran mit. Die vorliegenden Anmerkungen liefern Argumente für die Beibehaltung einer grundlegenden Rolle der NZBen in der Aufsicht über Finanzdienstleister in den Ländern des Euro-Währungsgebiets. Nach einem Überblick über den Stand der Diskussion in einigen Ländem des Euroraums (Abschnitt 1) werden zunächst die in der Regel für und gegen eine Trennung der Zuständigkeiten von Zentralbanken und Bankenaufsicht vorgebrachten Argumente dargestellt (Abschnitt 2), bevor sie aus dem Blickwinkel des Eurosystems überprüft werden (Abschnitt 3).
Das deutsche Handwerk
(1874)
England nach seinem gegenwärtigen Zustande des Ackerbaues, des Handels und der Finanzen betrachtet
(1823)
Das Aktienwesen in Rumänien
(1929)