330 Wirtschaft
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Die traditionelle Begründung der Bankenregulierung basiert auf der Vorstellung, daß regulatorische Vorschriften in erster Linie dem Schutz der Bankeinlagen und der Vermeidung von Bankkonkursen dienen. In Kapitel 2 wurde argumentiert, daß diese Begründung nicht den Kern des Regulierungsproblems trifft. Der einzige letztlich überzeugende Grund für die Regulierung der Eigenkapitalausstattung von Banken ist in Externalitäten zu sehen, die aus den derzeit praktizierten Einlagensicherungssystemen bzw. der impliziten Einlagensicherung durch den Staat resultieren. Diese Begründung für die Bankenregulierung führt dazu, daß die Aktiva der Bank ins Zentrum der Betrachtung rücken: Die Bankenregulierung muß danach dafür sorgen, daß die von Banken getroffenen Entscheidungen in bezug auf die Übernahme von Risiken in einem wohlfahrtstheoretisch effizienten Sinn getroffen werden. Wenn die Verminderung des Konkursrisikos die alleinige Zielgröße der Regulierung darstellen würde, müßte man schlußfolgern, daß ein einfaches Verbot riskanter Geschäftsaktivitäten die Erreichung des Regulierungsziels sicherstellt. Dies kann natürlich keine ernstzunehmende Option sein. Das Geschäft der Banken besteht in der Evaluierung und dem Management von Risiken. Die Regulierung muß dafür sorgen, daß Banken diese Funktion trotz bestehender Externalitäten in einer wohlfahrtstheoretisch effizienten Weise erfüllen. Um die Frage der Effizienz von Risikoentscheidungen in einem formalen Modellrahmen analysieren zu können, wurde in Kapitel 4.2.4 ein neuer Optionsbewertungsansatz für das Eigenkapital der Bank entwickelt. Dies war erforderlich, da sich die bisher in der Literatur verwendeten Ansätze nicht zur Beurteilung dieser Frage eignen. Im μ-σ-Rahmen kann zwar analysiert werden, ob die Bank ein effizientes Portfolio wählt. Der Modellansatz basiert aber auf der kritischen Annahme normalverteilter Renditen. Da die beschränkte Haftung der Eigenkapitalgeber aber eine untere Schranke der Eigenkapitalrendite bewirkt, ist diese Annahme zur Analyse der Risikowahl problematisch. Das in Kapitel 4.2.1 vorgestellte Optionsbewertungsmodell von Merton berücksichtigt zwar die beschränkte Haftung der Eigenkapitalgeber, eignet sich aber nicht zur Analyse der Effizienz der Risikowahl, weil die Wahl des Anlagerisikos irrelevant für die erreichbare Wohlfahrt ist. Als problemadäquater Modellrahmen wurde ein Modell mit risikoabhängiger Rendite von Bankanlagen entwickelt. Dieser Ansatz beruht auf der Idee, daß Banken in Spezialbereichen über superiore Informationen verfügen, die sie zur Erzielung von über den Kapitalkosten liegenden Renditen einsetzen können. Da die Bank aber nur über begrenzte Informationen verfügt, ist die Anzahl der verfügbaren Anlagen mit positivem Kapitalwert begrenzt und definiert so das effiziente Maß der Risikoübernahme. Die Analyse der Auswirkungen der Eigenkapitalregulierung zeigt, daß die risikoabhängige Eigenkapitalregulierung zwar der einfachen Verschuldungsgradregulierung überlegen ist, das Risikoanreizproblem der Banken aber nicht vollständig lösen kann. Sie stellt aber im Vergleich zu den anderen in dieser Arbeit diskutierten Regulierungsansätzen die robusteste Lösung des Problems dar. Nach weitverbreiteter Ansicht leisten Wettbewerbsbeschränkungen einen wichtigen Beitrag zur Behebung des Risikoanreizproblems, weil eine Bank bei Erhöhung des Anlagerisikos den Verlust der Monopolrente (Charterwert ) im Konkurs befürchten muß. Es wurde aber gezeigt, daß diese Kraft nur für unplausibel hohe Monopolrenten stark genug ist, um die aus der Einlagensicherung resultierenden Anreize zu kompensieren. Auch der in Kapitel 4.5 analysierte Vorschlag von John, John und Senbet (1991) einer Nutzung des Steuersystems zur Korrektur des Risikoanreizproblems erweist sich bei näherer Analyse für praktische Regulierungszwecke als unbrauchbar, da hierfür ein marginaler Steuersatz auf die Investitionsrückflüsse in der Größenordnung von 90% notwendig ist. Schließlich erweist sich auch die in Kapitel 4.4 und 4.6.1 untersuchte Idee, durch Einsatz von sicheren Reserven den Effekt einer Erhöhung der Anlagerisiken zu kompensieren, als wenig sinnvoll. Der das Merton-Modell treibende Effekt einer Anlagersikoerhöhung kann durch diese Regulierungsform erfolgreich ausgeschaltet werden. An seine Stelle treten aber unerwünschte Nebeneffekte, die im Ergebnis nach wie vor zu einer nicht effizienten Risikowahl führen. Die Nebeneffekte können nur durch einen Verzicht auf eine Eigenkapitalunterlegung ausgeschaltet werden. Obwohl prinzipiell auch ohne Eigenkapitalunterlegung die Stabilität von Banken durch entsprechend hohe sichere Reservehaltung gewährleistet werden kann, ist eine solche Regulierung aufgrund des enormen Bedarfs an sicheren Reserveanlagen nicht praktikabel. Eine Regulierungsform, die theoretisch in der Lage ist, die wohlfahrtseffiziente Risi kowahl zu implementieren, ist ein Einlagensicherungssystem mit "fair" berechneter risikoabhängiger Prämienkalkulation. Ein solches Einlagensicherungssystem verhindert effektiv jegliche Externalitäten der Risikoentscheidung der Bank auf die Einlagensicherung und führt damit automatisch zur effizienten Wahl des Anlagerisikos. Angesichts dieses Ergebnisses überrascht die Tatsache, daß sich die Aufsichtsbehörden fast vollständig auf das Instrument der Eigenkapitalregulierung konzentrieren. In Kapitel 4.6.2.2 wurden argumentiert, daß die Gründe dafür in den politischen und praktischen Problemen der Umsetzung von risikoabhängigen Einlagensicherungsprämien liegen. Da die Einlagensicherungsprämie nur in diskreten Zeitabständen fällig wird, hat eine eigenkapitalschwache Bank nach wie vor einen starken Anreiz, nach Zahlung der Prämie ihr Anlagerisiko zu erhöhen. Daneben zeigen die Erfahrungen der Savings & Loan-Krise, daß die Einlagensicherung mit erheblichen Agency-Kosten verbunden ist, weil die Mitarbeiter der Einlagensicherungsbehörde dazu neigen, notwendige Liquidationen von Banken zu unterlassen oder hinauszuzögern. In Kapitel 5 wurde das Zusammenwirken von Einlagensicherung und Eigenkapitalregulierung untersucht. Dazu wurde ein Modell verwendet, in dem eine optimale Kapitalstruktur von Banken existiert, die sich aus einem Trade Off zwischen Finanzierungskostenvorteilen der Einlagenfinanzierung und Liquidationskosten im Insolvenzfall ergibt. Das Modell zeigt, daß die Kombination einer risikoabhängigen Eigenkapitalregulierung mit einer traditionellen volumenabhängigen Einlagensicherungsprämie zwar die effiziente Stabilität von Banken, nicht dagegen effiziente Anlageentscheidungen erreicht. Wenn alternativ eine traditionelle Verschuldungsgradregulierung mit einer risikoabhängigen Einlagensicherungsprämie kombiniert wird, resultieren effiziente Anlageentscheidungen, die Bank operiert jedoch nicht im Kapitalkostenminimum. Erst die Kombination von risikoabhängiger Eigenkapitalregulierung und risikoabhängiger Einlagensicherungsprämie führt dazu, daß das insgesamt wohlfahrtsoptimale Marktergebnis implementiert wird. Die risikoabhängige Kapitalregulierung steht danach in einem komplementären Verhältnis zum risikoabhängigen Einlagensicherungssystem. Entgegen der teilweise geäußerten Warnung vor einer "doppelten" Bestrafung der Risikoübernahme durch Eigenkapitalregulierung und Einlagensicherung führt allein die Risikoabhängigkeit bei der Regulierungen zu effizienten Marktergebnissen. In Kapitel 6 wurde argumentiert, daß auch die Berücksichtigung der Interessendivergenz zwischen Kapitalgebern und Managern nichts an der Beurteilung der risikoabhängigen Eigenkapitalregulierung ändert. Die Eigeninteressen von Managern können zwar zu einer Abweichung der tatsächlich verfolgten Risikopolitik von der durch die Eigenkapitalgeber bevorzugten Risikopolitik führen. Allerdings können die Eigeninteressen des Managements in nicht prognostizierbarer Weise sowohl risikoerhöhende als auch risikosenkende Wirkung haben. Aus Sicht der Aufsichtsbehörden erscheint daher die Orientierung an Modellen sinnyoll, die ein marktwertmaximierendes Verhalten der Bank unterstellen. Schließlich zeigt die Analyse der Wechselwirkungen von Eigenkapitalregulierung und den Arbeitsanreizen des Managements, daß die risikobasierte Eigenkapitalregulierung auch im Hinblick auf diesen Agency-Konflikt positive Wirkungen entfaltet. Wenn die Drohung des Konkurses ein Motivationsinstrument für Manager darstellt. dann ist es aus Sicht der Kapitalgeber unter plausiblen Annahmen sinnvoll, auch im Hinblick auf die Auswirkung auf die Anreizsituation des Managements bei hohen Anlagerisiken eine höhere Eigenkapitalquote zu wählen. Die risikoabhängige Eigenkapitalregulierung kann allerdings den Agency-Konflikt auch verstärken, wenn die Aufsichtsbehörde ein zu hohes Konfidenzniveau vorgibt. Dann versagt die Anreizwirkung der Konkursdrohung, weil Konkurse auch bei "Fehlverhalten" des Managements so unwahrscheinlich sind, daß die Konkursdrohung keinen Einfluß auf das Verhalten von Managern hat. Zusammenfassend kann festgestellt werden, daß die risikoabhängige Eigenkapitalregulierung von Banken nicht nur die Sorgen der Aufsichtsbehörden verringert, sondern auch auf einem soliden theoretischen Fundament steht. Sie stellt die notwendige Antwort auf die durch die Einlagensicherung generierten Fehlanreize zur Übernahme exzessiver Risiken dar und leistet damit einen wichtigen Beitrag für die Funktionsfähigkeit der Kapitalmärkte. Gleichzeitig zeigt die Analyse aber auch, daß überzogenes Stabilitätsdenken der Aufsichtsbehörden nicht angebracht ist. Gerade im Fall von Banken verfügen Manager über ausgesprochen große Verhaltensspielräume und Eigenkapitalgeber über wenige Instrumente, um eine Geschäftspolitik im Sinne der Kapitalgeber durchzusetzen. Die Konkursdrohung stellt in dieser Situation ein wichtiges Instrument zur Durchsetzung des Interessengleichlaufs zwischen Management und Kapitalgebern dar. Die Bankenregulierung darf daher die Konkurswahrscheinlichkeit von Banken nicht so stark senken, daß die Drohung des Konkurses seine positive Anreizwirkung verliert.
Mit Beginn des Aufschwungs und der Zunahme der Beschäftigung veränderten sich in Rheinland-Pfalz die verschiedenen atypischen Beschäftigungsverhältnisse in unterschiedlichem Ausmaß. Die Leiharbeit, die während der Krise einen Einbruch verzeichnete, erreichte bis Mitte 2010 fast wieder ihren Rekordwert, den sie vor der Wirtschaftskrise erzielt hatte. Der ansteigende Trend der Leiharbeit setzt sich somit weiter fort. Gemessen an den Gesamtbeschäftigten spielt sie jedoch bislang eine geringe Rolle.
Drei Viertel aller Leiharbeitskräfte werden im Produzierenden Gewerbe eingesetzt. Die wichtigsten Gründe für den Einsatz von Leiharbeit sind weiterhin die voraussichtlich geringe Dauer des Einsatzes sowie die schnelle Verfügbarkeit der Arbeitskräfte. Andere Gründe, die zu einem längerfristigen Verbleib in der Leiharbeit führen können, vor allem die Vermeidung von Kosten für den Aufwand von Personalakquise und Trennung, sind jedoch ebenfalls von Bedeutung. Auf geringfügige Beschäftigung griffen Betriebe ebenfalls in den vergangenen Jahren verstärkt zurück. Obwohl ihr Anteil an den Gesamtbeschäftigten nach einem Anstieg während der Krise mit Beginn des Aufschwungs stagnierte, zeigt sich im längerfristigen Trend ein langsamer, aber stetiger Anstieg der geringfügigen Beschäftigung. Trotz des leichten Anstiegs der Midi-Jobs seit 2005 offenbart die Entwicklung der Midi-Jobs insgesamt einen vergleichsweise konstanten Verlauf, der durch die Krise und den beginnenden Aufschwung kaum beeinflusst wurde. Obwohl zu erwarten gewesen wäre, dass sich Teilzeitjobs mit Zeitverlauf nur langsam verändern, da sie überwiegend von Frauen in Anspruch genommen werden, um Beruf und familiäre Verpflichtung in Einklang zu bringen, stieg der Anteil der Teilzeitbeschäftigten an den Gesamtbeschäftigten nach der Krise deutlich an. Seit dem Beginn des Panels in Rheinland-Pfalz fand somit ein langsamer und stetiger Anstieg der Teilzeitarbeit statt, dessen Ende nicht absehbar ist. Die befristete Beschäftigung, die durch einen Rückgang während der Krisen gekennzeichnet war, erreichte mit der Belebung der Konjunktur einen neuen Rekordwert. Der Trend einer anhaltend steigenden Befristung der Arbeitsverhältnisse scheint somit ungebrochen. Der beginnende konjunkturelle Aufschwung nach der Wirtschaftskrise zeichnet sich somit durch differenzierte Auswirkungen auf die verschiedenen atypischen Beschäftigungsformen aus. Sie gewinnen zunehmend an Bedeutung; das Normalarbeitsverhältnis steht jedoch weiter im Vordergrund.
Je nach Wirtschaftszweig und Betriebsgröße reagierten die Betriebe mit unterschiedlichen Kombinationen von Arbeitszeitinstrumenten, um ihre betriebliche Beschäftigungssituation an die konjunkturellen Veränderungen anzupassen. Betriebe des Verarbeitendes Gewerbes verringerten mit dem beginnenden Aufschwung ihre durchschnittliche Wochenarbeitszeit überdurchschnittlich. Der Anteil der Betriebe mit Kurzarbeit blieb mit Beginn des Aufschwungs unverändert.
Das Baugewerbe zeichnete sich dadurch aus, dass es den höchsten Anteil an Betrieben mit Überstunden im Jahr 2009 aufwies, was angesichts der konjunkturellen Förderprogramme nicht erstaunt. Darüber hinaus war in 85 Prozent der Betriebe die bedarfsabhängige Einbeziehung des Samstags als weiteres Flexibilisierungsinstrument üblich. Betriebe mit Vertrauensarbeitszeit verdreifachten sich fast innerhalb von zwei Jahren. Der Anteil der Betriebe mit Kurzarbeit verringerte sich bis Mitte 2010 im Baugewerbe am stärksten. Der Wirtschaftszweig Handel/ Reparatur stand 2009 bezüglich der geleisteten Überstunden an letzter Stelle. Der Anteil der Betriebe, der Arbeitszeitkonten einsetzte, verringerte sich in diesem Sektor zwischen 2009 und 2010 um 50Prozent. Weiterhin zeichnete sich diese Branche dadurch aus, dass in 68 Prozent der Betriebe ständig oder regelmäßig samstags gearbeitet wurde. Der Dienstleistungssektor zeichnete sich durch einen unterdurchschnittlich hohen Anteil an Betrieben mit Überstunden während der Krise aus. Die konjunkturelle Erholung führte dazu, dass der Dienstleistungssektor als einziger Wirtschaftszweig einen Anstieg der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit verzeichnete. Gleichzeitig hatte die Vertrauensarbeitszeit in dieser Branche eine hohe Bedeutung. Der Anteil der Kleinst- und Kleinbetriebe, in denen Überstunden geleistet wurden, verringerte sich nur geringfügig während der Krise. In keiner anderen Betriebsgrößenklasse lag der Anteil der Beschäftigten, der Überstunden ausbezahlt bekam, so hoch wie in den Kleinstbetrieben. Die kleinen Betriebe (10 bis 49 Beschäftigte) verzeichneten den stärksten Rückgang bezüglich des Einsatzes von Arbeitszeitkonten im Jahr 2010. Bei den Kleinst- und Kleinbetrieben fand mit der wirtschaftlichen Erholung auch eine Erhöhung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit statt. Der Anteil der mittleren und großen Betriebe, in denen Überstunden geleistet wurden, verringerte sich überdurchschnittlich im Jahr 2009. Nach dem Ende der Krise reduzierten die mittleren und großen Betriebe, im Gegensatz zu den Kleinst- und Kleinbetrieben, ihre durchschnittliche Wochenarbeitszeit. Die Großbetriebe nutzten das breite Spektrum der Arbeitszeitsteuerungen, das von ständiger Samstagsarbeit bis zu Vertrauensarbeitszeit und Arbeitszeitkorridoren reicht. Der Anteil der Großbetriebe, der Kurzarbeit einsetzte, halbierte sich nahezu zwischen 2009 und 2010