330 Wirtschaft
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Dieses Paper befasst sich mit der quantitativen Messung des objektiven Well-beings in Rheinland-Pfalz. Es wird auf die objektive Lebensqualität in regionaler Perspektive fokussiert. Damit einhergehend wird – hier in diesem Paper bezogen auf Rheinland-Pfalz – danach gefragt, welche intraregionalen Unterschiede diesbezüglich bestehen. Die Ausgangsthese lautet, dass sich das objektive Well-being intraregional stärker voneinander unterscheidet als das interregionale Well-being, d. h., dass kleinräumig die Unterschiede in der Lebensqualität größer sind als in größeren Räumen.
Die Berechnungen umfassen den Zeitraum von 2005 bis 2019 und wurden im Projektkontext in räumlicher Perspektive für Hessen, Rheinland-Pfalz und die Metropolregion FrankfurtRheinMain durchgeführt. In diesem Paper wird auf die Ergebnisse für Rheinland-Pfalz eingegangen.
Der regionale Well-being-Ansatz von GEWAK/IWAK umfasste in seiner ursprünglichen Fassung (bei grundsätzlicher Orientierung an den Empfehlungen der Enquête-Kommission des Deutschen Bundestags „Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität“) zehn Indikatoren aus den folgenden vier Bereichen (siehe untenstehende Tab. 1 in Abschnitt 2.2): 1. Wirtschaft: Verfügbares Einkommen pro Kopf, Anteil der SGB-II-Empfänger/innen an den Erwerbsfähigen, Schuldenstand der Kreise/Städte pro Kopf; 2. Gesellschaft: Beschäftigungsquote, Sekundarabschluss-Quote, Lebenserwartung; 3. Umwelt: Energieverbrauch im Produzierenden Gewerbe, Anteil der Erholungs-, Wald- und Wasserfläche, Feinstaubbelastungen (als Jahresmittelwerte) sowie 4. Region: Bevölkerungsdichte. Die genannten zehn Indikatoren wurden mit ihren jeweiligen regionalen Ausprägungen gewichtet zum jeweiligen Gesamtindikatorwert für das regionale Well-being zusammengeführt.
Über diese früheren Berechnungen4 hinausgehend, wurden neben dem sogenannten Basiskonzept (mit Indikatoren, die in den bisherigen Untersuchungen genutzt wurden, mit folgender Ausnahme „Stickstoffüberschuss“ anstelle von „Energieverbrauch im Produzierenden Gewerbe“) auch noch Well-being-Werte mittels eines erweiterten Konzepts (mit neuen Indikatoren wie der Miet-Einkommens-Relation oder der Kriminalitätsrate) berechnet. Damit wird untersucht, welche Bedeutung die Anzahl und die Art der ausgewählten Indikatoren auf das Wellbeing in Rheinland-Pfalz auf regionaler Ebene haben.
Auf diese Weise entstand ein breites Bild über das regionale objektive Well-being in Rheinland-Pfalz und seine jeweiligen Bestimmungsfaktoren in den beiden Indikator-Varianten. Nach der Darstellung des methodischen Konzepts in Kapitel 2 werden danach in Kapitel 3 die Schätzergebnisse bezüglich der Gewichtungsfaktoren für die einzelnen Well-being-Subindikatoren präsentiert, ehe die hierauf aufbauenden regionalen Well-being-Befunde in Kapitel 4 behandelt werden. Einige Schlussbemerkungen (Kapitel 5) runden das vorliegende Paper ab.
Für die Zukunftsfähigkeit des Mittelstandes ist es von großer Bedeutung, dass Betriebe über ausreichend und gut qualifizierte Fach- und Arbeitskräfte verfügen. Die Roadmap KMU. Kompetent. stellt ein Instrument dar, damit Geschäftsführer*innen und Personalverantwortliche für ihre wichtige Personalarbeit die passgenaue Unterstützung erhalten können. Das Instrument der Roadmap schafft in einem ersten Schritt Transparenz darüber, welche Angebote und Ansprechpartner*innen zur Unterstützung von Personalverantwortlichen schon vorhanden sind und wo noch Handlungsbedarfe bestehen. Daran kann vor Ort angeknüpft und weitere Angebote und Ansprechpartner*innen ergänzt werden.
Mithilfe dieser Roadmap sollen einerseits Bertriebe einen einfach zugänglichen Überblick über regionale und überregionale Angebote und Ansprechpartner*innen erhalten und andererseits regionale Akteure vernetzt darauf einwirken können, dass Personalverantwortliche in kleinen und mittelgroßen Betrieben auch zukünftig ihre wichtige Personalarbeit, gut unterstützt und begleitet, leisten können.
Für die Zukunftsfähigkeit des Mittelstandes ist es von großer Bedeutung, dass Betriebe über ausreichend und gut qualifizierte Fach- und Arbeitskräfte verfügen. Die Roadmap KMU. Kompetent. stellt ein Instrument dar, damit Geschäftsführer*innen und Personalverantwortliche für ihre wichtige Personalarbeit die passgenaue Unterstützung erhalten können. Das Instrument der Roadmap schafft in einem ersten Schritt Transparenz darüber, welche Angebote und Ansprechpartner*innen zur Unterstützung von Personalverantwortlichen schon vorhanden sind und wo noch Handlungsbedarfe bestehen. Daran kann vor Ort angeknüpft und weitere Angebote und Ansprechpartner*innen ergänzt werden.
Mithilfe dieser Roadmap sollen einerseits Bertriebe einen einfach zugänglichen Überblick über regionale und überregionale Angebote und Ansprechpartner*innen erhalten und andererseits regionale Akteure vernetzt darauf einwirken können, dass Personalverantwortliche in kleinen und mittelgroßen Betrieben auch zukünftig ihre wichtige Personalarbeit, gut unterstützt und begleitet, leisten können.
Für die Zukunftsfähigkeit des Mittelstandes ist es von großer Bedeutung, dass Betriebe über ausreichend und gut qualifizierte Fach- und Arbeitskräfte verfügen. Die Roadmap KMU. Kompetent. stellt ein Instrument dar, damit Geschäftsführer*innen und Personalverantwortliche für ihre wichtige Personalarbeit die passgenaue Unterstützung erhalten können. Das Instrument der Roadmap schafft in einem ersten Schritt Transparenz darüber, welche Angebote und Ansprechpartner*innen zur Unterstützung von Personalverantwortlichen schon vorhanden sind und wo noch Handlungsbedarfe bestehen. Daran kann vor Ort angeknüpft und weitere Angebote und Ansprechpartner*innen ergänzt werden.
Mithilfe dieser Roadmap sollen einerseits Bertriebe einen einfach zugänglichen Überblick über regionale und überregionale Angebote und Ansprechpartner*innen erhalten und andererseits regionale Akteure vernetzt darauf einwirken können, dass Personalverantwortliche in kleinen und mittelgroßen Betrieben auch zukünftig ihre wichtige Personalarbeit, gut unterstützt und begleitet, leisten können.
Die vorliegende Veröffentlichung umfasst zwei Grundbausteine. Zum einen die offizielle Rote Liste mit Nennung der Gefährdungskategorien, zum anderen ein revidiertes systematisches Gesamtartenverzeichnis der Mollusken Baden-Württembergs. Die Rote Liste dient zum schnellen Feststellen der jeweiligen Gefährdungskategorien der einzelnen Arten in Baden-Württemberg und ist wie üblich alphabetisch nach Gattungen geordnet. Sehr großer Wert wurde auf die sorgfältige Analyse der Ergebnisse gelegt (Kapitel 7). Das Gesamtartenverzeichnis dient der aktuellen systematischen Einordnung aller Arten, weshalb hier die Taxa im Kontext des wissenschaftlichen Systems der Mollusken aufgeführt werden. Im systematischen Artenverzeichnis soll der momentane Kenntnisstand über die Mollusken Baden-Württembergs in knapper Darstellung zum Ausdruck kommen. Hier sind auch die bekannten Unterarten aufgeführt und es werden zusätzliche Informationen zum Verbreitungstyp, zur Verbreitung (Vorkommen in den Naturräumen 3. Ordnung) sowie zur Ökologie (Zuordnung einzelner Arten zu bestimmten Biotoptypen) gegeben. Mit diesen Zusatzinformationen werden Rote Listen und Artenverzeichnisse zu Gradmessern der Biodiversitätsforschung. In über 130 ‚Anmerkungen‘ werden die entsprechenden Angaben zur Systematik, Verbreitung und Ökologie präzisiert und es wird auf die hierfür zu Grunde liegende Literatur verwiesen. Alle Angaben der Roten Liste sind auch im ausführlichen systematischen Artenverzeichnis enthalten. In beiden Listen sind die Arten mit ihrer laufenden Nummer aufgeführt. Damit ist ein problemloser Wechsel von der Roten Liste zu den Angaben im systematischen Artenverzeichnis gewährleistet. Der Forschungsstand findet sich vielfach in der historischen Literatur, die deshalb eine sorgfältige und kritische Berücksichtigung erfuhr (siehe Anmerkungen und Literaturverzeichnis). Einen unschätzbaren Wert haben in diesem Zusammenhang die zahlreichen Veröffentlichungen David Geyer‘s, die den Beginn der modernen Regionalfaunisik in Baden-Württemberg kennzeichnen. Ein eigenes Kapitel zur Forschungsgeschichte hätte jedoch den vorgegebenen Rahmen dieser Arbeit gesprengt.
From an exploration of the cooperative movement's various international iterations to a perspicacious survey of the history of cooperatives in Tanzania, Dr. Lyimo highlights the issues facing farmers and business people and illustrates the way in which cooperative effort- enterprises that put people, and not capital, at the center of their business- can not only improve members' economic power in bargaining for better marketing conditions and prices, but also to increase employment opportunities, thereby improving the standard of living for a large number of people.
Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt entlang der definierten Handlungsfelder. Dabei werden stets das Ziel des Handlungsfeldes sowie die Teilziele in den Untergliederungen eines jeden Handlungsfel des wiedergegeben. Dem folgt die Darstellung der Datengrundlage, die zur Abbildung der bisherigen Aktivitäten und zur letztlichen Bewertung der Zielerreichung herangezogen wurde. Es schließt sich die detaillierte Darlegung des Umsetzungsstandes im jeweiligen (Teil‐) Handlungsfeld an. Dabei werden jeweils die in Bezug zum definierten Ziel stehenden Entwicklungen und Aktivitäten im Betrachtungszeitraum zwischen dem Jahr 2011 und dem Jahr 2015 nachgezeichnet. In Einzelfällen werden auch Betrachtungsjahre vor oder nach dem genannten Zeitraum mit einbezogen oder es werden nur einzelne Zeitabschnitte innerhalb des Betrachtungszeitraums in die Analyse mit einbezogen. Solche Einschränkungen sind stets explizit sichtbar gemacht und werden begründet, wobei die Gründe zumeist im Bereich der Datenverfügbarkeit liegen oder sich aus der Sachlage heraus keine sinnvolle Alternative ergibt. In zahlreichen Handlungsfeldern erfolgt neben der Bezugnahme auf Primär‐ und Sekundärdaten zudem eine rahmende Einschätzung von Experten/innen, um Entwicklungen in ihrer Detailtiefe richtig einordnen und bewerten zu können. Sofern möglich, wird stets Bezug genommen auf quantitatives wie auch auf qualitatives Datenmaterial. Einzelne Handlungsfelder lassen die Bezugnahme auf quantitative Daten nicht zu, sei es, dass keine entsprechenden Daten vorliegen, sei es, dass aus der Sachlage heraus eine Quantifizierung nicht sinnhaft ist. In diesen Fällen wird auf einer entsprechend breiteren qualitativen Datenlage aufgebaut. Die Darstellung zu jedem (Teil‐)Handlungsfeld wird im Anschluss an die Abbildung der erfolgten Aktivitäten und Prozesse unter einem bewertenden Fokus resümiert. Dabei erfolgt eine Bewertung unter drei Gesichtspunkten: a.) Wurde das Ziel bzw. wurden die Ziele im definierten Umfang erreicht?; b.)Sofern das Ziel / die Ziele nicht erreicht wurden, inwiefern gelang eine Teilumsetzung und welche Gründe standen gegebenenfalls einer vollumfänglichen Zielerreichung im Wege?; c.) Lassen sich Entwicklungen und Trendanzeichen feststellen? In einigen wenigen Fällen sind die Zielsetzungen verschiedener (Teil‐) Handlungsfelder derart ähnlich gelagert und ist im Zuge der Darstellung und Bewertung ein Rückgriff auf die gleichen Datenquellen unumgänglich, so dass diese (Teil‐)Handlungsfelder im vorliegenden Bericht gemeinsam dargestellt werden. An den betreffenden Stellen ist das beschriebene Vorgehen jeweils explizit sichtbar gemacht.
Für die Beurteilung von Standortfaktoren der Region Rhein-Main sowie von Aktivitäten, die aus Sicht der Betriebe die Wettbewerbsfähigkeit beeinflussen, lassen sich folgende zentrale Befunde festhalten: Die Mehrzahl der erfassten Standortfaktoren wird seitens der Betriebe für wichtig gehalten. Besonders hohe Bedeutung haben die Kundennähe, Kostenaspekte (Mieten, Lohnkosten) und die Infrastruktur. Dienstleistungsbetriebe halten hierbei häufiger „weiche“ Standortfaktoren (Standortmarketing, Wohnungsangebot) für wichtig, während im Produzierenden Gewerbe vor allem die Nähe zu Kunden und Zulieferern von Bedeutung ist. Es zeigt sich zudem, dass mittelgroße und große Betriebe die meisten Faktoren tendenziell für wichtiger halten als Kleinst- und Kleinbetriebe, wobei vor allem Infrastruktur und Arbeitsmarktaspekte betont werden. Bei der Bewertung der Faktoren sind ebenfalls große Differenzen zwischen den Faktoren zu beobachten.
Positiv werden die Nähe zu Kunden, Partnern und Hochschulen, das Image der Region und die überregionale Verkehrsanbindung beurteilt; negativ das Wohnungsangebot, die Mieten und Lohnkosten. Alle erfassten Standortfaktoren wurden besser bewertet als bei der ersten Befragung im Jahr 2001. Insbesondere kritisch diskutierte Faktoren wie der Fachkräftemarkt oder die innerstädtische Verkehrssituation beurteilten die Betriebe deutlich positiver als vor zwölf Jahren.
Nimmt man Bedeutung und Bewertung zusammen, zeigen sich Kostenaspekte (Löhne, Mieten und Grundstückskosten) als zentrale Handlungsfelder, bei denen eine hohe Bedeutung und eine eher schlechte Bewertung zusammenkommen. Folgerichtig wird Aktivitäten zur Kostensenkung auch die höchste Bedeutung zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit beigemessen. Fast ebenso wichtig sind nach Einschätzung der Betriebe jedoch auch Anstrengungen im Bildungs- und Arbeitsmarktbereich, vor allem aus Sicht des Dienstleistungssektors.
Der ausserordentliche Aufschwung, welchen der Regierungsbezirk Düsseldorf in den letzten drei Decennien in Bevölkerung, Wohlstand und allen Richtungen der Cultur genommen, hat die vortreffliche Schilderung, welche mein verehrter Lehrer und väterlicher Freund, der jetzige Regierungs-Präsident in Oppeln, Herr Dr. Georg von Viebahn, über ihn 1836 unter dem Titel: "Statistik und Topographie des Regierungsbezirks Düsseldorf" herausgegeben, in vielen wesentlichen Theilen ausser Uebereinstimmung mit den gegenwärtigen Zuständen gebracht und wurde mir der amtliche Auftrag, eine der Gegenwart entsprechende Industrie-Statistik dieses Bezirks zusammenzustellen. ...
Eine differenzierte Analyse der Stellenbesetzungsprobleme nach Berufsgruppen in der Region Rhein-Main hat gezeigt, dass in einigen Bereichen die Stellenbesetzungsproblematik gegen über dem Jahr 2009 deutlich zugenommen hat. Dies gilt tendenziell für fast alle hier unterschiedenen Berufsgruppen, in besonderem Maße jedoch für Naturwissenschaftler, Ingenieure und Informatiker sowie für Fachkräfte im Fertigungsbereich. Etwas erstaunlich ist, dass inzwischen scheinbar auch im geringqualifizierten Bereich bei einigen Betrieben Probleme bestehen, offene Stellen zu besetzen. Wie bereits im letzten IWAK-Report berichtet (vgl. IWAK-Report 2/2011), erwarten inzwischen fast 30 Prozent der Betriebe in der Region Rhein-Main Auswirkungen aufgrund des demographisch bedingten Rückgangs an Arbeitskräften. Betriebliche Strategien dagegen konzentrieren sich auf verstärkte betriebliche Aus- und Weiterbildung, innerbetriebliche Reorganisationsmaßnahmen sowie der verstärkten Rekrutierung von Arbeitskräften aus dem Ausland. Die differenzierte Analyse im vorliegenden Report zeigte, dass die Betriebe je nach Wirtschaftzweigzugehörigkeit sehr unterschiedliche Strategien bevorzugen. Das Baugewerbe und der Bereich Verkehr und Lagerei setzen überwiegend auf eine Rekrutierung von Arbeitskräften aus dem Ausland, die Finanzbranche fast ausschließlich auf verstärkte Ausbildung, der öffentliche Sektor verstärkt auf innerbetriebliche Reorganisation. Zudem wurde deutlich, dass ein hoher „Problemdruck“ seitens der Betriebe nicht automatisch zu der Entwicklung von Maßnahmen und Aktivitäten zur Reduktion eines befürchteten Arbeitskräftemangels führt. Einen möglichen Fachkräftemangel durch einen effektiveren Einsatz bislang unterwertig Beschäftigter zu reduzieren, scheint aus betrieblicher Sicht nur bedingt möglich. Nur recht wenige Betriebe sind der Ansicht, dass ein Teil ihrer Beschäftigten für ihre aktuelle Tätigkeit überqualifiziert seien. Untersuchungen anhand der Befragung von Erwerbstätigen kommen allerdings zu teilweise anderen Schlüssen (vgl.OECD 2011).
Die traditionelle Begründung der Bankenregulierung basiert auf der Vorstellung, daß regulatorische Vorschriften in erster Linie dem Schutz der Bankeinlagen und der Vermeidung von Bankkonkursen dienen. In Kapitel 2 wurde argumentiert, daß diese Begründung nicht den Kern des Regulierungsproblems trifft. Der einzige letztlich überzeugende Grund für die Regulierung der Eigenkapitalausstattung von Banken ist in Externalitäten zu sehen, die aus den derzeit praktizierten Einlagensicherungssystemen bzw. der impliziten Einlagensicherung durch den Staat resultieren. Diese Begründung für die Bankenregulierung führt dazu, daß die Aktiva der Bank ins Zentrum der Betrachtung rücken: Die Bankenregulierung muß danach dafür sorgen, daß die von Banken getroffenen Entscheidungen in bezug auf die Übernahme von Risiken in einem wohlfahrtstheoretisch effizienten Sinn getroffen werden. Wenn die Verminderung des Konkursrisikos die alleinige Zielgröße der Regulierung darstellen würde, müßte man schlußfolgern, daß ein einfaches Verbot riskanter Geschäftsaktivitäten die Erreichung des Regulierungsziels sicherstellt. Dies kann natürlich keine ernstzunehmende Option sein. Das Geschäft der Banken besteht in der Evaluierung und dem Management von Risiken. Die Regulierung muß dafür sorgen, daß Banken diese Funktion trotz bestehender Externalitäten in einer wohlfahrtstheoretisch effizienten Weise erfüllen. Um die Frage der Effizienz von Risikoentscheidungen in einem formalen Modellrahmen analysieren zu können, wurde in Kapitel 4.2.4 ein neuer Optionsbewertungsansatz für das Eigenkapital der Bank entwickelt. Dies war erforderlich, da sich die bisher in der Literatur verwendeten Ansätze nicht zur Beurteilung dieser Frage eignen. Im μ-σ-Rahmen kann zwar analysiert werden, ob die Bank ein effizientes Portfolio wählt. Der Modellansatz basiert aber auf der kritischen Annahme normalverteilter Renditen. Da die beschränkte Haftung der Eigenkapitalgeber aber eine untere Schranke der Eigenkapitalrendite bewirkt, ist diese Annahme zur Analyse der Risikowahl problematisch. Das in Kapitel 4.2.1 vorgestellte Optionsbewertungsmodell von Merton berücksichtigt zwar die beschränkte Haftung der Eigenkapitalgeber, eignet sich aber nicht zur Analyse der Effizienz der Risikowahl, weil die Wahl des Anlagerisikos irrelevant für die erreichbare Wohlfahrt ist. Als problemadäquater Modellrahmen wurde ein Modell mit risikoabhängiger Rendite von Bankanlagen entwickelt. Dieser Ansatz beruht auf der Idee, daß Banken in Spezialbereichen über superiore Informationen verfügen, die sie zur Erzielung von über den Kapitalkosten liegenden Renditen einsetzen können. Da die Bank aber nur über begrenzte Informationen verfügt, ist die Anzahl der verfügbaren Anlagen mit positivem Kapitalwert begrenzt und definiert so das effiziente Maß der Risikoübernahme. Die Analyse der Auswirkungen der Eigenkapitalregulierung zeigt, daß die risikoabhängige Eigenkapitalregulierung zwar der einfachen Verschuldungsgradregulierung überlegen ist, das Risikoanreizproblem der Banken aber nicht vollständig lösen kann. Sie stellt aber im Vergleich zu den anderen in dieser Arbeit diskutierten Regulierungsansätzen die robusteste Lösung des Problems dar. Nach weitverbreiteter Ansicht leisten Wettbewerbsbeschränkungen einen wichtigen Beitrag zur Behebung des Risikoanreizproblems, weil eine Bank bei Erhöhung des Anlagerisikos den Verlust der Monopolrente (Charterwert ) im Konkurs befürchten muß. Es wurde aber gezeigt, daß diese Kraft nur für unplausibel hohe Monopolrenten stark genug ist, um die aus der Einlagensicherung resultierenden Anreize zu kompensieren. Auch der in Kapitel 4.5 analysierte Vorschlag von John, John und Senbet (1991) einer Nutzung des Steuersystems zur Korrektur des Risikoanreizproblems erweist sich bei näherer Analyse für praktische Regulierungszwecke als unbrauchbar, da hierfür ein marginaler Steuersatz auf die Investitionsrückflüsse in der Größenordnung von 90% notwendig ist. Schließlich erweist sich auch die in Kapitel 4.4 und 4.6.1 untersuchte Idee, durch Einsatz von sicheren Reserven den Effekt einer Erhöhung der Anlagerisiken zu kompensieren, als wenig sinnvoll. Der das Merton-Modell treibende Effekt einer Anlagersikoerhöhung kann durch diese Regulierungsform erfolgreich ausgeschaltet werden. An seine Stelle treten aber unerwünschte Nebeneffekte, die im Ergebnis nach wie vor zu einer nicht effizienten Risikowahl führen. Die Nebeneffekte können nur durch einen Verzicht auf eine Eigenkapitalunterlegung ausgeschaltet werden. Obwohl prinzipiell auch ohne Eigenkapitalunterlegung die Stabilität von Banken durch entsprechend hohe sichere Reservehaltung gewährleistet werden kann, ist eine solche Regulierung aufgrund des enormen Bedarfs an sicheren Reserveanlagen nicht praktikabel. Eine Regulierungsform, die theoretisch in der Lage ist, die wohlfahrtseffiziente Risi kowahl zu implementieren, ist ein Einlagensicherungssystem mit "fair" berechneter risikoabhängiger Prämienkalkulation. Ein solches Einlagensicherungssystem verhindert effektiv jegliche Externalitäten der Risikoentscheidung der Bank auf die Einlagensicherung und führt damit automatisch zur effizienten Wahl des Anlagerisikos. Angesichts dieses Ergebnisses überrascht die Tatsache, daß sich die Aufsichtsbehörden fast vollständig auf das Instrument der Eigenkapitalregulierung konzentrieren. In Kapitel 4.6.2.2 wurden argumentiert, daß die Gründe dafür in den politischen und praktischen Problemen der Umsetzung von risikoabhängigen Einlagensicherungsprämien liegen. Da die Einlagensicherungsprämie nur in diskreten Zeitabständen fällig wird, hat eine eigenkapitalschwache Bank nach wie vor einen starken Anreiz, nach Zahlung der Prämie ihr Anlagerisiko zu erhöhen. Daneben zeigen die Erfahrungen der Savings & Loan-Krise, daß die Einlagensicherung mit erheblichen Agency-Kosten verbunden ist, weil die Mitarbeiter der Einlagensicherungsbehörde dazu neigen, notwendige Liquidationen von Banken zu unterlassen oder hinauszuzögern. In Kapitel 5 wurde das Zusammenwirken von Einlagensicherung und Eigenkapitalregulierung untersucht. Dazu wurde ein Modell verwendet, in dem eine optimale Kapitalstruktur von Banken existiert, die sich aus einem Trade Off zwischen Finanzierungskostenvorteilen der Einlagenfinanzierung und Liquidationskosten im Insolvenzfall ergibt. Das Modell zeigt, daß die Kombination einer risikoabhängigen Eigenkapitalregulierung mit einer traditionellen volumenabhängigen Einlagensicherungsprämie zwar die effiziente Stabilität von Banken, nicht dagegen effiziente Anlageentscheidungen erreicht. Wenn alternativ eine traditionelle Verschuldungsgradregulierung mit einer risikoabhängigen Einlagensicherungsprämie kombiniert wird, resultieren effiziente Anlageentscheidungen, die Bank operiert jedoch nicht im Kapitalkostenminimum. Erst die Kombination von risikoabhängiger Eigenkapitalregulierung und risikoabhängiger Einlagensicherungsprämie führt dazu, daß das insgesamt wohlfahrtsoptimale Marktergebnis implementiert wird. Die risikoabhängige Kapitalregulierung steht danach in einem komplementären Verhältnis zum risikoabhängigen Einlagensicherungssystem. Entgegen der teilweise geäußerten Warnung vor einer "doppelten" Bestrafung der Risikoübernahme durch Eigenkapitalregulierung und Einlagensicherung führt allein die Risikoabhängigkeit bei der Regulierungen zu effizienten Marktergebnissen. In Kapitel 6 wurde argumentiert, daß auch die Berücksichtigung der Interessendivergenz zwischen Kapitalgebern und Managern nichts an der Beurteilung der risikoabhängigen Eigenkapitalregulierung ändert. Die Eigeninteressen von Managern können zwar zu einer Abweichung der tatsächlich verfolgten Risikopolitik von der durch die Eigenkapitalgeber bevorzugten Risikopolitik führen. Allerdings können die Eigeninteressen des Managements in nicht prognostizierbarer Weise sowohl risikoerhöhende als auch risikosenkende Wirkung haben. Aus Sicht der Aufsichtsbehörden erscheint daher die Orientierung an Modellen sinnyoll, die ein marktwertmaximierendes Verhalten der Bank unterstellen. Schließlich zeigt die Analyse der Wechselwirkungen von Eigenkapitalregulierung und den Arbeitsanreizen des Managements, daß die risikobasierte Eigenkapitalregulierung auch im Hinblick auf diesen Agency-Konflikt positive Wirkungen entfaltet. Wenn die Drohung des Konkurses ein Motivationsinstrument für Manager darstellt. dann ist es aus Sicht der Kapitalgeber unter plausiblen Annahmen sinnvoll, auch im Hinblick auf die Auswirkung auf die Anreizsituation des Managements bei hohen Anlagerisiken eine höhere Eigenkapitalquote zu wählen. Die risikoabhängige Eigenkapitalregulierung kann allerdings den Agency-Konflikt auch verstärken, wenn die Aufsichtsbehörde ein zu hohes Konfidenzniveau vorgibt. Dann versagt die Anreizwirkung der Konkursdrohung, weil Konkurse auch bei "Fehlverhalten" des Managements so unwahrscheinlich sind, daß die Konkursdrohung keinen Einfluß auf das Verhalten von Managern hat. Zusammenfassend kann festgestellt werden, daß die risikoabhängige Eigenkapitalregulierung von Banken nicht nur die Sorgen der Aufsichtsbehörden verringert, sondern auch auf einem soliden theoretischen Fundament steht. Sie stellt die notwendige Antwort auf die durch die Einlagensicherung generierten Fehlanreize zur Übernahme exzessiver Risiken dar und leistet damit einen wichtigen Beitrag für die Funktionsfähigkeit der Kapitalmärkte. Gleichzeitig zeigt die Analyse aber auch, daß überzogenes Stabilitätsdenken der Aufsichtsbehörden nicht angebracht ist. Gerade im Fall von Banken verfügen Manager über ausgesprochen große Verhaltensspielräume und Eigenkapitalgeber über wenige Instrumente, um eine Geschäftspolitik im Sinne der Kapitalgeber durchzusetzen. Die Konkursdrohung stellt in dieser Situation ein wichtiges Instrument zur Durchsetzung des Interessengleichlaufs zwischen Management und Kapitalgebern dar. Die Bankenregulierung darf daher die Konkurswahrscheinlichkeit von Banken nicht so stark senken, daß die Drohung des Konkurses seine positive Anreizwirkung verliert.