340 Recht
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Ordnung, Wie es mit den Brunnen hie zu Franckfurt, in der alten vnd newen Statt soll gehalten werden
(1658)
Abhandlung vom Bienenrechte
(1798)
Enthaltene Theile: 1. Verordnungen, welche Sicherheit der Person und des Eigenthums bezwecken 2. Verordnungen, welche richtigen Gebrauch und gehörige Verwaltung des Eigenthums zum Endzweck haben 3. Verordnungen, welche Sitten und Religion bezwecken 4. Commercien-Gesetze 5. Verordnungen welche die Communication im Handel und Wandel zum Endzweck haben 6. Fürsorge bey der häuslichen Niederlassung und bey dem Aufenthalte im Frankfurter Staat 7. Gesundheitspflege 8. Rechtspflege 9. Allgemeine Sicherheits-Anstalten und Vollziehungsgesetze 10. Welcher die Verordnungen vom Jahr 1797 bis 1800 und das Sachregister über die zehen Theile enthält : [nebst] Anhang [bzgl.] 11. Welcher die Verordnungen vom Jahr 1800 bis zu Ende der reichsstädtischen Verfassung im Jahr 1806, nebst dem Register darüber, und ein chronologisches Verzeichniß der Verordnungen der ganzen Sammlung enthält
Das Recht der Erstgeburt
(1834)
Die Spaltung der Meinungen über die Entstehung des Rechts ist bekannt. Während von der einen Seite behauptet wird, daß es außer dem Willen des Gesetzgebers keine Quelle des Rechts gebe, verlangt man von dem Gesetzgeber anderer Seits, das Recht als Thatsache zu behandlen, und schreibt ihm blos die Befugniß zu, diese Thatsache nach richtiger Erkenntniß festzustellen. ...
Es sind bald fünf und zwanzig Jahre, seit die durch den berühmtesten Civilisten in Süddeutschland veranlaßte Streitfrage über die Nothwendigkeit eines allgemeinen bürgerlichen Rechts für Deutschland eine Spaltung unter den deutschen Rechtslehrern erzeugte, in Folge der sich im Norden unseres Vaterlandes eine geschichtliche Schule konstituierte, und als solche den die Grundansichten derselben nicht theilenden Juristen als den Anhängern einer nicht geschichtlichen sich entgegensetzte. ...
Inhaltsverzeichnis: Einleitung: Berg-Ordnungen 1. Nassau-Catzenelnbogische Berg-Ordnung vom 1. Mai 1559 Seite 1 2. Churtriersche Berg-Ordnung vom 22. Juli 1564 Seite 93 3. Hennebergische Berg-Ordnung vom 18. December 1566 Seite 219 4. Homburgische Berg-Ordnung vom 25. Januar 1570 Seite 297 5. Chursächsische Berg-Ordnung vom 12. Juni 1589 Seite 337 6. Wildenburgische Berg-Ordnung vom Jahre 1607 Seite 507 7. Churkölnische Berg-Ordnung vom 4. Januar 1669 Seite 515 8. Eisleben-Mansfeldische Berg-Ordnung vom 28. October 1673 Seite 701 9. Jülich-Bergische Berg-Ordnung vom 21. März 1719 Seite 759 10. Revidirte Berg-Ordnung vom 29. April 1766 Seite 815 11. Revidirte Berg-Ordnung vom 5. Juni 1769 Seite 935 12. Revidirte Berg-Ordnung vom 7. Dec. 1772 Seite 948 Anhang usw. Seite 1093
Die gewaltigen legislatorischen Umwälzungen der letzten Jahre, namentlich die neue Organisation der Kreis- und Provinzial-Verwaltung in Brandenburg, Schlesten, Sachsen, Pommern und Preußen, die Einsetzung der Verwaltungsgerichte und die Neugestaltung der Kompetenz-Verhältnisse der einzelnen Behörden haben selbstverständlich eine tief einschneidende Wirkung auf die Verfassung der Städte geübt und deren Stellung, insbesondere zum Kreise und zur Provinz, ganz wesentlich verändert. ...
Die Verfassung für den norddeutschen Bund enthielt (§ 75) die Bestimmung, dass das gemeinschaftliche Ober-Appellationsgericht der drei freien und Hansestädte Hamburg, Bremen und Lübeck "für diejenigen Unternehmungen gegen den norddeutschen Bund, welche, wenn gegen einen Einzelstaat gerichtet, als Hochverrath oder Landesverrath zu qualifiziren wären", die zuständige Spruchbehörde in erster und letzter Instanz sein solle; das Nähere über die Zuständigkeit und das Verfahren solle durch ein Reichsgesetz angeordnet werden. ...
Beilage zur Deutsch-Ostafrikanischen Zeitung. Nr. 19 (3. Jahrgang)