340 Recht
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Drei wissenschaftshistorische Analysen haben sich in je unterschiedlicher Methodik den Feldern der Kriminologie und der Kriminalistik genähert. Silviana Galassi, Richard F. Wetzell und Peter Becker bieten den überzeugenden Beleg dafür, dass die Analyse der Kriminalität und ihrer gesellschaftlichen Verarbeitung weder den Kriminologen noch den Strafrechtlern allein überlassen werden darf. Die historischen Forschungsarbeiten zwingen die traditionelle Kriminologie und die normative Strafrechtswissenschaft zur Kenntnisnahme, dass die Wissenschaftsrichtung "Kriminologie" (Entstehungsbedingungen und Verarbeitung von Kriminalität) und schon gar die "Kriminalistik" (polizeiliche Tatnachweistechnologien) seit jeher im Ordnungsdienst des Staates stehen und – jedenfalls in den zugrunde gelegten Untersuchungszeiträumen – nicht den Anspruch selbst bestimmter Wissenschaft erfüllen. ...
In this concise volume, author and legal scholar Michael Stolleis provides an overview of the development of the modern German welfare state. Stolleis’ analysis focuses on labor law and social policy, while acknowledging the influence of economic, social, and cultural factors thereon. Origins of the German Welfare State does not emphasize a complete understanding of its subject; rather it seeks to provide insight into the development of German social policy in relation to the political/ historical eras in which it finds itself, leading to a deeper understanding of the foundations of social policy. ...
This collection edited by Dave De ruysscher, Albrecht Cordes, Serge Dauchy and Heikki Pihlajamäki considers what size or varieties of business were considered to be the best. The answer to this question depends on the time period under examination, and it also differs between jurisdictions. The chapters in the collection take a broad approach as they collectively cover a long time span and have a wide geographical spread. They consider examples from the Middle Ages, the early modern period and the 19th century. The places examined here are now in the jurisdictions of Germany, Italy, Belgium, Spain and England. As a whole, the chapters address some of the tension between the perceived advantages and disadvantages of big business against the small and medium enterprises (SMEs) and also the limited liability corporation in comparison to the unlimited liability partnership form. The edited collection takes a deliberately integrative approach, as it combines concepts and ideas from legal studies with those of economic history, business studies and comparative political analysis. ...
Diese Monographie widmet sich als erstmals den Testamenten in den dalmatinischen Städten. Sie fußt auf breiter archivalischer Basis, untersucht werden zahlreiche Dokumente aus den Stadtarchiven von Zadar, Trogir, Dubrovnik (Kroatien) und Kotor (Montenegro). Ladićs Buch besteht aus drei Teilen. Im ersten führt der Autor in die methodologischen Konzepte zur Untersuchung mittelalterlicher Testamente nach Form und Inhalt ein. Die Besonderheiten der Rechts- und Sozialstruktur der dalmatinischen Städte wird hier neben den Eigenheiten der Quellen (Testamente der Stadtbürger und Statuten) in Augenschein genommen. Ladić beschließt diesen ersten Abschnitt mit der Feststellung, dass die Testamente als Quellen für die Sozial- und Religionsgeschichte des Mittelalters noch immer nicht ausreichend von Historikern in ihre Forschungen eingebettet wurden. Der zweite Teil ist der quantitativen Analyse der Verteilung der Testamente pro Jahr und pro Monat in vergleichender Perspektive gewidmet. Besondere Aufmerksamkeit gilt den Erblassern und ihrer Motivation. Der dritte Teil beschäftigt sich mit dem Motiv pro remedio animae, d.h. mit der Manifestation mittelalterlicher Frömmigkeit in den Testamenten, den Formen der Spendentätigkeit und den Empfängern der frommen Legate. Dies wird in zwei Anhängen in tabellarischer Form veranschaulicht, nämlich einer Namensliste der Testatoren aus der Stadt Zadar und einer Übersicht der religiösen Institutionen, die als Empfänger der frommen Legate in den Testamenten der Bürger in den Küstenstädten begegnen. ...
Aus der Sicht der deutschen Innenpolitik ist heute kaum eine andere inter-nationale Relation so brisant wie das Verhältnis zwischen Türken und Deutschen. Nicht erst seit Sarrazins Buch wird die Herausbildung und strukturelle Verfestigung einer neuen Kategorie des "Inländers", der Kategorie des "Deutschtürken", mit großem Argwohn betrachtet. Aber Sarrazin hat diesen Argwohn angeheizt, indem er das Thema in einer Weise angesprochen hat, die den Maximen der obwaltenden Medien- und Jetzt-rede-ich-Gesellschaft entspricht. Seither wird so laut auf "Klärung" gedrungen, dass selbst auf Verdrängung programmierte Ohren den Ruf nicht überhören können. Die Politik reagiert, will Gutes bewirken oder wenigstens die Scherben zusammenkehren und ruft sich selbst zur "integrationspolitischen" Ordnung. Man kündigt eine neue Offensive an, die sich reibungslos in das Netz der zahllosen Offensiven einfügt, die auf allen möglichen Feldern in unserer Offensivenzeit unternommen wurden und noch kommen werden. Dass die integrationspolitischen Blaupausen, die da entstehen sollen, eigentlich gar nicht von Integration im strikten Sinne, sondern von Assimilation handeln, spielt keine Rolle. Falsa demonstratio non nocet. Unterscheidungen stören nur, und "Multi-Kulti" ist tot, wie jeder weiß oder wissen müsste. ...
Protagonist des Buches des nigerianisch-kanadischen Historikers Bonny Ibhawoh (Hamilton, Ontario) ist das Judicial Committee of the Privy Council (JCPC), das 1833 formal als letzte Appellationsinstanz für die koloniale Gerichtsbarkeit im Britischen Empire installiert wurde. Das JCPC fungierte zugleich als Beratergremium der Krone und als letztinstanzliches Gericht mit einem unklaren Status: Die Richter des JCPC sprachen keine bindenden Urteile, sondern gaben Entscheidungsempfehlungen an die Krone, welche diese in Form von Orders in Council verbindlich erließ. Bislang hatte sich die historische Forschung auf die Rolle des JCPC bei der Entwicklung des Case Law in Regionen des sog. Old Empire, d. h. Kanadas, Australiens, Neuseelands und Irlands, konzentriert. Die vorliegende Monografie rekonstruiert zum ersten Mal seine Bedeutung für die Rechtsentwicklung in den afrikanischen Kolonien, allerdings ohne die Befunde in Bezug zu den Ergebnissen der Old Empire-Forschungen zu setzen. Dagegen erhält die Analyse besondere Tiefe durch die Auswertung der reichen archivalischen Quellen des JCPC, die Ibhawoh noch in einem »staubigen Keller in der Downing Street« konsultierte (22) und die inzwischen in die National Archives in Kew überführt wurden. Der Beobachtungszeitraum erstreckt sich von 1890 bis zum Ende der 1960er Jahre, als sich die unabhängig gewordenen ehemaligen Kolonien aus dem Rechtsprechungsverbund des Commonwealth lösten und die Appellation an das JCPC in ihren Verfassungen abschafften. ...
In seiner Münchener Habilitationsschrift untersucht der Historiker Johannes Merz die Herrschaftskonflikte zwischen den Würzburger Fürstbischöfen und ihren Nachbarn, den Markgrafen von Brandenburg-Ansbach, den Fürstäbten von Fulda und den Kurfürsten von Mainz. Er untersucht die knapp fünfzig Jahre Regierungszeit der beiden Würzburger Bischöfe Rudolf von Scherenberg (1466–1495) und Lorenz von Bibra (1495–1519). Merz charakterisiert diesen Zeitraum als eine Zwischenepoche zwischen den militärischen Auseinandersetzungen vor 1470, in denen ein "offene[r] Kampf um die politische Vorherrschaft" geführt wird (46), und den Auswirkungen der Reformation auf das politische Gefüge Frankens. Nach jahrzehntelangem fruchtlosen Ringen in "Grundsatzopposition" (48) hätten die Konfliktparteien sich um friedliche und pragmatische Konfliktlösungen bemüht; lange und geduldige Verhandlungen über Einzelfragen seien für die untersuchte Epoche prägend gewesen. Solche Verhandlungen haben vor allem in Würzburg reichen archivalischen Niederschlag gefunden. In erster Linie stützt Merz seine Arbeit auf die sogenannten Gebrechenbücher der Würzburger Kanzlei, Kopialbücher, in denen seit dem 14. Jahrhundert Verhandlungsprotokolle, Briefe und Verträge der Würzburger Fürstbischöfe mit ihren Nachbarn in seltener Dichte zusammengestellt sind. Allein schon die Präsentation dieser äußerst umfangreichen und inhaltsreichen, bislang in der Forschung vernachlässigten Quellengruppe ist dankenswert ...