340 Recht
Refine
Year of publication
Document Type
- Article (48)
- Working Paper (29)
- Review (19)
- Report (7)
- Book (2)
- Part of a Book (2)
- Conference Proceeding (2)
Language
- German (64)
- English (41)
- Spanish (3)
- Portuguese (1)
Has Fulltext
- yes (109)
Is part of the Bibliography
- no (109)
Keywords
- Ordoliberalism (5)
- Walter Eucken (5)
- Digital Services Act (4)
- Internet (4)
- Normative Orders (4)
- Coronavirus (3)
- EU rule of law framework (3)
- European Union (3)
- Normative Ordnungen (3)
- Rule of Law (3)
Institute
- Exzellenzcluster Die Herausbildung normativer Ordnungen (109) (remove)
Defenders of current restrictions on EU immigrants’ access to welfare rights in host member states often invoke a principle of reciprocity among member states to justify these policies. The argument is that membership of a system of social cooperation triggers duties of reciprocity characteristic of welfare rights. Newly arriving EU immigrants who look for work do not meet the relevant criteria of membership, the argument goes, because they have not yet contributed enough to qualify as members on the grounds of reciprocity. Therefore, current restrictions on their access to welfare rights are justified. In this article, I challenge this argument by showing how restrictions on EU immigrants’ access to welfare rights are inconsistent with duties of international reciprocity. There are different variations of this challenge, but my focus here will be on one that uses a veil of ignorance device to support this claim. What matters from a perspective concerned with international reciprocity, I will argue, is what kind of welfare policy EU member states would choose were they not to know whether those receiving EU migrants were net contributors or net beneficiaries to the relevant scheme of international cooperation made possible by the four freedoms, and freedom of movement in particular. I argue that framing the requirement of reciprocity in this way provides a more comprehensive understanding of what should count as an ‘unreasonable burden’ on the welfare systems of host member states. The paper also examines alternative accounts of ‘unreasonable burdens’. It shows when and how the current institutional structure of the EU could take steps to deal with such burdens by preventing member states from gaming a comprehensive system of welfare rights protections across member states and by recognising the achievements of those member states that best serve them.
Der Beitrag stellt dar, wie Online-Plattformen in den Bereichen Urheberrecht, Hassrede und Desinformation in der EU reguliert wurden. Die Analyse ergibt einen Regulierungskreislauf, der in vier Phasen ablief. Bis zum Jahrtausendwechsel war es die Legislative, die einen allgemeinen gesetzlichen Rahmen für die Online-Kommunikation in Gestalt von Äußerungsverboten und Haftungsprivilegierungen definierte. Dieser Rahmen wurde im folgenden Jahrzehnt von den Betreibern der neu entstehenden Plattformen unter Ausnutzung ihres privatautonomen Gestaltungsspielraums implementiert. In der dritten Phase ab ca. 2010 verschärften die Judikative und die Exekutive die sich aus dem allgemeinen gesetzlichen Rahmen ergebenden Mindestanforderungen an die Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen, Hassrede und Desinformation. In der vorläufig letzten Phase des Regulierungskreislaufs ab 2017/2018 ergriff wieder der Gesetzgeber die Initiative, indem die Standards, die in den Phasen zwei und drei entwickelt worden waren, kodifiziert und teilweise nochmals angehoben wurden. Damit ist der Kreislauf der unionalen Plattformregulierung allerdings nicht zu seinem Ende gekommen. Vielmehr ist bereits erkennbar, dass sich nun wieder eine eher experimentell-tastende Phase privatautonomer Implementierung und ko-regulativer Fortentwicklung des neuen gesetzlichen Rahmens anschließt. Der Beitrag schließt mit einer kurzen Bewertung dieser Entwicklung hin zu mehr hoheitlicher Kommunikationskontrolle.
Der Beitrag nimmt kritisch zum gegenwärtig anhängigen EU-Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) Stellung. Die Kernthese lautet: Big Tech muss reguliert werden, aber nicht wie im DSA vorgesehen. Zur Untermauerung dieser Position werden fünf grundlegend problematische Aspekte des DSA benannt. Es wird gezeigt, dass die derzeit verhandelten Fassungen des DSA (1) die Vertragsfreiheit nicht kommunikationsmächtiger Vermittlungsdienste missachten, (2) automatisiertes Overblocking begünstigen, (3) auch legale, aber in unspezifischer Weise „schädliche“ Äußerungen ins Visier nehmen, (4) einen vagen und für die Kommunikationsregulierung generell unpassenden Risikopräventionsansatz verfolgen und (5) eine Kommunikationsüberwachungsbürokratie errichten, die ihrerseits keinen zureichenden öffentlich-demokratischen Kontrollen unterliegt. Als Reaktion auf diese Befunde wird vorgeschlagen, (1) nur sehr großen Online-Plattformen inhaltliche Vorgaben im Hinblick auf ihre AGB zu machen, (2) die Verpflichtung/Berechtigung zum Einsatz automatischer Moderationssysteme auf offensichtlich rechtswidrige Inhalte zu beschränken, (3) im DSA auch keine indirekten Pflichten zur Unterdrückung legaler, aber „schädlicher“ Inhalte vorzusehen, (4) das systemische Risiko des Art. 26 Abs. 1 Buchst. c DSA ersatzlos zu streichen und (5) die DSA-Bürokratie staatsfern auszugestalten und einer parlamentarischen Kontrolle zu unterwerfen.
Der Beitrag bietet einen Überblick über den entstehungsgeschichtlichen Hintergrund sowie den Inhalt des ursprünglichen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) 2017, seine Wirkungen in der Praxis und die Änderungen durch die NetzDG-Reform 2021. Es wird gezeigt, dass aus einem Regelwerk mit engem Fokus auf die Durchsetzung des Strafrechts in OnlineNetzwerken ein Plattformregulierungsgesetz wurde, das sowohl Löschgebote (Strafrecht) als auch Löschverbote (Meinungsfreiheit) prozeduralisiert. Während das NetzDG 2017 keinen nennenswerten Niederschlag in gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen fand und inzwischen auch kaum noch eine Rolle in der Löschpraxis der Netzwerke spielt, dürfte es dazu beigetragen haben, dass die Netzwerkbetreiber ihre privaten Kommunikationsregeln verschärft haben. Hintergrund für diese „Flucht in die AGB“ ist, dass die großen Netzwerkbetreiber und der Gesetzgeber dasselbe Nahziel verfolgen: Einer Verrohung der Debattenkultur soll aus ökonomischen bzw. gesellschaftspolitischen Gründen entgegengewirkt werden. Der Beitrag schließt mit einem Ausblick auf den Digital Services Act (DSA), mit dem der Compliance-Ansatz des NetzDG europäisiert würde.
Der Beitrag bietet eine Übersicht der unionalen und deutschen Rechtsbegriffe zur Bezeichnung von Diensten im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT). Neben Rechtsquellen der ersten Regulierungsgeneration (insbes. E-Commerce- und InfoSoc-Richtlinie) werden 26 Gesetze bzw. Gesetzesvorschläge aus den letzten fünf Jahren in die Bestandsaufnahme einbezogen. Die einzelnen Dienstebegriffe werden erläutert und nach Maßgabe ihrer technisch-sozialen Funktion klassifiziert. Die vergleichende Analyse arbeitet Unterschiede und Überschneidungen sowie allgemeine dogmatische Grundsätze heraus, etwa zur Beurteilung multifunktionaler Dienste. Besonderes Augenmerk gilt Diensten wie sozialen Netzwerken und Messengern, deren juristische Einordnung ungeklärt ist. Der Beitrag schließt mit begrifflichen Reformvorschlägen für das künftige Digitalrecht.
The «spirit of the laws» is, as a concept, an answer to a problem of the laws. Regarding modern law, this problem is about unity: How can the manyness of the laws be coherent in one legal order? In my paper, I reconstruct three different models which establish unity as relational (Montesquieu), absolute (Kelsen), and interruptive (Schmitt). The interruptive model connects an aspect of the first with an aspect of the second model insofar it conceives unity as heterogeneous (related to something different) and nonetheless immanent (a unity in itself). As such, unity has to be thought of as a process or an activity. Schmitt’s account of this activity, however, leads to problematic consequences because it separates the activity from the norms and denies the political and democratic dimension of the laws; as a result, the difference between law and violence vanishes. Against this background, I argue for a different understanding of the immanent heterogeneity of the unity (and accordingly of what is called «spirit of the laws»). In this perspective, the spirit of the laws does no longer appear as the solution for the problem of the laws, but becomes the starting point of their critical investigation.
Wenn die Bedrohung, wie im Fall des Virus, als natürliche Gegebenheit auftritt, kommen leicht auch die Maßnahmen, um ihn zu beseitigen, als natürliche, d.h. fraglos vorgegebene Maßnahmen in Betracht. Eine Gefahr liegt hier darin, von einer Natürlichkeit des Zwecks auf die Natürlichkeit der Mittel zu schließen. Dass die Maßnahmen aber nicht natürlich gegeben, sondern politisch entschieden sind, muss demgegenüber im Blick bleiben.
In der gegenwärtigen Corona-Krise erscheinen die Entstehung der Krise – die Verbreitung der Krankheit Covid-19 zur Pandemie – und die Bewältigung der Krise – die rechtlichen Einschränkungen und Maßnahmen – scharf getrennt. Die Entstehung der Krise geht auf ein Stück Natur zurück, auf ein für Menschen bedrohliches Virus. Die Bewältigung der Krise geht mit staatlichem und gesellschaftlichem Handeln einher, das in zahlreichen Ländern im Rahmen rechtlicher Ausnahmezustände erfolgte. Den markanten Trennungspunkt zwischen Entstehung und Bewältigung der Krise bildet die Ausrufung der Ausnahmemaßnahmen, durch die in das Pandemiegeschehen interveniert wurde. Diese Einteilung kann den Eindruck erwecken, die mit Natur verbundene Entstehung der Krise sei eine Zeit, die gänzlich vor dem Handeln liegt: eben die Zeit des natürlichen Prozesses, die von der mit Handeln verbundenen Bewältigung der Krise abgekoppelt sei. Dieser Aufsatz zielt demgegenüber darauf, die Phasen der Entstehung und der Bewältigung der Corona- Krise in ihrer jeweiligen Ambivalenz hervortreten zu lassen. Das Ziel ist dabei ein doppeltes: Einerseits soll hervortreten, inwiefern die Phase der Entstehung der Krise nicht nur prä-aktiv und die Krise damit keine bloß natürlich gegebene, sondern auch eine gesellschaftlich gemachte ist. Andererseits soll deutlich werden, in welcher Weise die Phase der Bewältigung der Pandemie nicht allein krisenreaktiv, sondern auch krisenproduktiv ist.
Einleitend werde ich die genannte Zeitlichkeit – Entstehung und Bewältigung – erläutern, die einem gängigen Krisenverständnis zugrunde liegt, das auch in der gegenwärtigen Pandemie wirksam ist. Darauf werde ich darlegen, inwiefern das Denken des Ausnahmezustands ein Denken ebendieser Zeitlichkeit und damit zweier Phasen der Krise ist (I.1), und zeigen, warum sich die gegenwärtige Krise gerade aufgrund ihrer Verbindung mit Natur in dieses Denken einfügt (I.2). Auf dieser Grundlage gehe ich dazu über, ein komplizierteres Verständnis der gegenwärtigen Krise zu gewinnen, indem ich darlege, wie in ihrer Entstehung natürliche Prozessualität und gesellschaftliches Handeln untrennbar zusammenwirken (II.1) und an welchen Punkten ihrer Bewältigung die Krisenreaktion so in Krisenproduktion umschlägt, dass das gesellschaftliche bzw. staatliche Handeln wiederum auf Natur zurückwirkt (II.2). Durch diese Schritte soll deutlich werden, inwiefern sich in der gegenwärtigen Krise weder natürliche Prozesse und soziale Praxis noch Krisenreaktion und Krisenproduktion äußerlich gegenüberstehen, sondern intern verbunden sind. Das eingangs erläuterte Krisenverständnis erfährt dadurch eine Modifikation.
Menschenrechte und Ausnahmezustand sind zwei Weisen, durch die der moderne Staat seine rechtliche Ordnung nicht nur begründet und erhält, sondern auch immer wieder durchbricht. Zwischen ihnen besteht ein Gegensatz: Wo der Ausnahmezustand erklärt wird, werden Menschenrechte eingeschränkt.
Während die beiden Phänomene in ihrem Zweck entgegengesetzt sind, sind sie allerdings in ihren Mitteln verbunden. Darauf beruht ihr dialektisches Verhältnis, das in diesem Buch als Zusammenhang von Berechtigung und Entrechtung ausgewiesen wird. Dazu diskutiert der Autor im ersten Teil die Theorien von Souveränität und Ausnahmezustand bei Carl Schmitt und Giorgio Agamben. Im zweiten, philosophisch und historisch argumentierenden Teil zeigt er auf, dass das für die Menschenrechtsidee konstitutive Konzept der Rechtsperson staatliches (Ausnahme-)Handeln nicht nur begrenzt, sondern es auch ermöglicht.
Die Analyse zielt darauf, das positive Potential der Menschenrechte gegen ihre negativen Effekte in Stellung zu bringen und so gegenüber einer Logik der Maßnahme zu verteidigen.
Für die diesem Buch zugrunde liegende gleichnamige Dissertation wurde Jonas Heller 2018 mit dem Werner Pünder-Preis ausgezeichnet.
The working paper reflects on the status that "sciences" have held at different points in time, and on the normative orders found in scientific works, as well as on the normative orders imposed by the sciences of a particular place and time on their environment. The latter is also suggested by recent developments concerning the influence (or lack thereof) of scientists on daily life and politics. The paper touches on several fundamental issues in the history of science as a discipline that have been or are still being intensely debated.