340 Recht
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Wenn die Bedrohung, wie im Fall des Virus, als natürliche Gegebenheit auftritt, kommen leicht auch die Maßnahmen, um ihn zu beseitigen, als natürliche, d.h. fraglos vorgegebene Maßnahmen in Betracht. Eine Gefahr liegt hier darin, von einer Natürlichkeit des Zwecks auf die Natürlichkeit der Mittel zu schließen. Dass die Maßnahmen aber nicht natürlich gegeben, sondern politisch entschieden sind, muss demgegenüber im Blick bleiben.
When Christine Lagarde announced her first, moderate rescue package, she called upon member states to provide fiscal aid. But the markets showed to have lost confidence in fiscal policy. In the absence of strong monetary policy signals, the slide continued until Lagarde in her second attempt opened the floodgates.
Christine Lagarde verband die Ankündigung ihres ersten, moderaten Rettungspakets mit der Aufforderung an die Mitgliedstaaten, fiskalische Hilfen bereitzustellen. Die Märkte scheinen sich das Vertrauen in die Fiskalpolitik indessen abgewöhnt zu haben. Da starke geldpolitische Signale zunächst ausblieben, ging die Talfahrt weiter, bis Lagarde im zweiten Versuch in die Fußstapfen ihres Vorgängers trat und die Schleusen öffnete.
Governments, economists and intellectuals have called for common European bonds or increased own EU funds to address the recession induced by Covid19. Unfortunately, the German government, joined by the other members of the “Frugal Four” (Austria, Finland, the Netherlands), has categorically rejected to look into any such measures and favours using the ESM. This reaction created a déjà vu experience for citizens and governments of the heavily affected southern Member States of the EU. The proposal to use the ESM raises fears of another wave of austerity amounting to yet another lost decade for economic, social, and ecological development in Europe.
Warum das Stichwort Corona Bonds so viele falsche Assoziationen weckt, und wie sie beschaffen sein müssten, damit auch Deutschland damit gut klarkommt: Vor der morgigen Sitzung der Eurogruppe spricht Max Steinbeis mit MATTHIAS GOLDMANN über seinen Vorschlag und die damit verknüpften Chancen und Risiken.
The recovery plan of the Commission entitled "Next Generation EU" proposes a compromise that goes beyond the ominous lowest common denominator. With a package of EUR 750bn in total, comprising EUR 250bn in loans and the rest in grants, the Commission paves the way for both forward-looking public finance and constitutional innovation. The proposals are masterpieces of high-tech legal engineering. Again, European constitutional law evolves through crisis. Yet, again, it stands to reason how far the proposed instruments will shift the European Union towards enhancing solidarity and democracy.
A new virus, SARS-CoV-2, emerged in the Chinese city of Wuhan at the end of 2019. Infected persons developed an atypical form of pneumonia, later known as COVID-19. The pathogen created a pandemic, with fatalities throughout the world, and also led to the adoption of restrictive measures which were, until recently, unthinkable, as well as fostering new political conflicts. Even the path of the multilateral order in its current form is at stake. For a take on these issues under international law, the legal regime of the World Health Organization (WHO) and its response to the pandemic provides an insightful access. ...
Der Zweifel muss schweigen, soll ein richterliches Urteil überzeugen. Gewissheit zu verbreiten, ist das nicht allzu heimliche Ziel der juristischen Ausbildung. Der Charme der Gutachtentechnik, alles Mögliche zu erwägen und zu prüfen, wird in der Referendarausbildung durch die Relationstechnik ersetzt und in der richterlichen Urteilspraxis vollends desavouiert. Gewissheitsdenken und Erledigungsökonomie gehen in Führung. Vieles bleibt "dahingestellt", wenn die Entscheidung einmal feststeht. Und die Gutachten von Rechtsexperten hängen dem Interesse der Auftraggeber häufig einen mehr als fadenscheinigen Mantel um. Ungewissheit, das scheint gewiss, ist Sache der juristischen Zunft nicht. ...
Krisen als Normalität
(2020)
Es gibt in Krisenzeiten wenig Verlässliches. Doch auf eines kann man immer zählen: Irgendwann, und meistens früher als später, fällt der Begriff der Ausnahme oder einer seiner zahlreichen Verwandten. Hierzu gehört vor allem die große Schwester der Ausnahme: der Ausnahmezustand. Da unterscheidet sich die Corona-Krise nicht von der Eurozonenkrise, die Eurozonenkrise nicht von der globalen Finanzkrise und diese nicht von der durch die Terroranschläge vom 11. September ausgelöste Sicherheitskrise. Auch wenn wir über den Corona-Virus selbst nicht viel wissen, scheint vieler Orten Gewissheit darüber zu herrschen, dass wir derzeit im Ausnahmezustand leben. ...
Angesichts der in Deutschland und anderswo präzedenzlosen Eingrenzung des rechtlich Erlaubten stehen die begrenzenden Rechtsverordnungen, Allgemeinverfügungen und vollziehenden Maßnahmen des Staates im Zentrum grundrechtlicher Aufmerksamkeit. Freiheitsschonendere Alternativen werden in erster Linie durch das Prisma der Erforderlichkeit in den Blick genommen. Sich in einer Pandemielage gegen Beschränkungen zu entscheiden, erscheint grundrechtlich unverdächtig. Doch wäre es das tatsächlich? Im Folgenden werden zwei unterschiedliche Szenarien einer solchen Entscheidung vorgestellt und es wird ein näherer Blick auf die Folgen für den individuellen Grundrechtsgebrauch geworfen. Es zeigen sich Grundrechtsfragen, die im Ergebnis auch für die Beurteilung des beschränkenden Staates aufgeworfen sind.