340 Recht
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Dieser Beitrag stellt das transnationale Rohstoffrecht und seine Entwicklung aus einer Konfliktperspektive dar und setzt es in Beziehung zu geopolitischen Transformationen und Wandlungen des Entwicklungsbegriffs. Sachlicher Gegenstand dieses Unterfangens sind erschöpfliche Vorkommen von Rohstoffen in Entwicklungsländern, ihre Ausbeutung und der Handel mit den gewonnenen Rohstoffen. Der Fokus liegt auf Mineralien, Öl und Gas. Der Text ist ein Versuch, Verantwortlichkeiten verschiedener Akteure für anhaltende Armut trotz Rohstoffreichtums greifbarer zu machen.
Marktverhalten folgt nicht allein rationalen Kosten-Nutzen-Kalkülen. Vielmehr kann mit Jens Beckert zwischen der marktermöglichenden, der marktbegleitenden und der marktbegrenzenden Sittlichkeit der Wirtschaft unterschieden werden. Der Beitrag erörtert anhand der Bedeutung der Corporate Social Responsibility (CSR) im US-Recht, inwieweit diese ethischen Normen des Wirtschaftens verrechtlicht sind, also durch Rechtsvorschriften sanktioniert werden. Im Ergebnis wird sich ein Zusammenhang zwischen der Rechtsrelevanz sittlicher Maßstäbe und ihrer Komplementarität mit dem wettbewerblichen Marktgeschehen ergeben. Die marktermöglichende Sittlichkeit genießt demnach intensiven Rechtsschutz, der jedoch immer lückenhafter wird, je stärker die marktbegrenzende Dimension ethischer Normen zu Tage tritt.
Das Arbeitspapier zeigt Perspektiven eines Promotionsprojektes auf, das sich mit der Reform der englischen Common Law- und Equity-Gerichtsbarkeit im Viktorianischen Zeitalter befasst. Nach einem Einblick in relevante Quellen und Literatur wird inhaltlich auf Mitglieder und Aufgaben der im Jahr 1867 eingesetzten Judicature Commission eingegangen. Anschließend werden Neuerungen aufgezeigt, die für das englische Gerichtswesen aus den in den 1870er Jahren verabschiedeten Judicature Acts folgten.
Bei altgriechischem Prozessrecht denkt man in erster Linie an das Prozessrecht des klassischen Athen, das aus den großen Gerichtsreden bestens bekannt ist; sie waren lange Zeit europäisches Bildungsgut. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts, also vor ca. zweihundert Jahren, hat das klassische Griechenland den Anstoß gegeben, den Gemeinen Prozess zu reformieren: Die Geschworenengerichtsbarkeit und die Grundsätze des Parteienbetriebs, der Öffentlichkeit, Mündlichkeit, Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme, der freien Beweiswürdigung sind schließlich in die heutigen Prozessordnungen eingeflossen, die nun auch schon über hundert Jahre alt und revisionsbedürftig sind. Vom heutigen Standpunkt aus wären für das klassische Athen einige historische Missverständnisse unserer wissenschaftlichen Vorgänger auszuräumen und das damalige Potential zur außergerichtlichen Konfliktlösung ins rechte Licht zu rücken. Umwälzend Neues ist den attischen Quellen nicht mehr zu entnehmen. Der Ablauf des Gerichtsverfahrens ist hinlänglich erforscht.
Beim Prozess der archaischen griechischen Polis dagegen sind die Dinge noch in Bewegung. Es ist erstaunlich, wie wenig wir über den Gang des gerichtlichen Verfahrens im archaischen Griechenland wissen und wie viel darüber geschrieben wird. Die Quellen (Homer, Hesiod, das Gesetz Drakons und weitere Inschriften, zahlreiche aus Kreta) geben nur knappe Ausschnitte aus einem uns verborgenen Gesamtbild. Insgesamt werfen die Quellen mehr Fragen auf als sie lösen. Das Gesamtbild ist nur durch kreative Phantasie, Vergleich mit anderen Rechtsordnungen oder — völlig unhistorisch und zumeist unbewusst — durch Projektion unserer heutigen Vorstellungen in das archaische Griechenland zu finden. Das Letzte suchen wir zu vermeiden…