350 Öffentliche Verwaltung, Militärwissenschaft
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Highlights
• The 1986 Immigration Reform and Control Act legalized millions of Hispanic migrants.
• The IRCA receive significantly increases state-to-county fiscal transfers.
• Electoral incentives of the state governor drive the fiscal response of the IRCA.
• Legalization increases Hispanic turnout and political engagement.
Abstract
We study the impact of immigrant legalization on fiscal transfers from state to local governments in the United States, exploiting variation in legal status from the 1986 Immigration Reform and Control Act (IRCA). State governments allocate more resources to IRCA counties, an allocation that is responsive to the electoral incentives of the governor. Importantly, the effect emerges prior to the enfranchisement of the IRCA migrants and we argue it is driven by the IRCA’s capacity to politically empower already legal Hispanic migrants in mixed legal status communities. The IRCA increases turnout in large Hispanic communities as well as Hispanic political engagement, without detectably triggering anti-migrant sentiment.
Im Herbst 2020 wurden im Rahmen des vom Land Hessen geförderten LOEWE-Schwerpunktes „Infrastruktur – Design – Gesellschaft“ zwei Haushaltsbefragungen durchgeführt mit dem Ziel, die Akzeptanz und Wirkung verkehrspolitischer Maßnahmen zur Neuaufteilung öffentlicher Räume in Frankfurt am Main zu untersuchen. In der ersten (postalischen) Befragung (N = 853) wurden in den vier Befragungsgebieten Altstadt/Sachsenhausen-Nord, Nordend, Eschersheim und Bonames/Nieder-Eschbach mithilfe des Random-Route-Verfahrens Fragebögen verteilt. In der parallel dazu stattfindenden reinen Onlinebefragung (N = 1.422) wurden alle Frankfurter Stadtteile angesprochen.
Ziel des Berichts ist es, die methodische Vorgehensweise der Erstellung, Durchführung und Auswertung der Erhebung zu beschreiben. Dazu werden die thematischen Schwerpunkte und Zielsetzungen der beiden Befragungen erläutert, die Vorgehensweise bei der Verteilung und Verbreitung der Befragungen und des Pretests sowie die Aufbereitung der Datensätze. Weiterhin werden der Rücklauf und die Repräsentativität der Stichproben analysiert und zuletzt potentielle Fehlerquellen thematisiert.
Am 16. September 2021 fand ein digitaler AIWG Roundtable zur „Gesetzlichen Neuregelung des äußeren Erscheinungsbilds von Beamt_innen und seine Implikationen für Muslim_innen“ statt. Die beiden Impulse aus der muslimischen Zivilgesellschaft und der Rechtswissenschaft sowie die anschließende Diskussion haben eines schnell erkennen lassen: Niemand kann bisher mit Sicherheit sagen, wie die tatsächlichen und rechtlichen Konsequenzen für Muslim_innen aussehen werden. Aber auch wie es zu dem Gesetz kam, das Anfang des Jahres durch einen Regierungsentwurf angeregt wurde, ist ein Prozess, welcher viele Fragen aufwirft. Warum wurden hier so unterschiedliche Regelungsgegenstände wie Haarlänge, Barttracht und Tattoos einerseits und Kopftuch, Kippa, Kreuz und Dastar andererseits in einem einzigen Gesetz geregelt? Woher kam der Anstoß für diese umfassende Regelung? Und vor allem: Warum gab es keine öffentliche Debatte dazu?
The archives in Sibiu hold a large number of German documents of the town council with a great historical and cultural significance for the Romanian reading public. This is the reason why the selective translation of these records is more than welcome. This study deals with the difficulties encountered in the act of translation of some civil, administrative and criminal lawrecords of the town council in Sibiu between 1556 and 1705. The analyzed corpus consists of 20 texts from different periods translated into Romanian by the authors of this study. The registered difficulties are engendered on one side by the language particularities – old or worn out idioms, judicial language, dialectal influences, Latin words and phrases, an intricate structure of the sentences, the defective punctuation, abbreviations and graphic peculiarities of the actuary – and on the other side by the historical and cultural background of Transylvania in those times.
The present paper is part of an ample research in a field, which was so far mainly in the limelight of the historical analysis. It relates about the dignities and titles in the Romanian Principalities in the Middle Ages and focuses on the linguistic, etymological and historical point of view of the topic. The denominations borrowed from German are particularly highlighted in this paper.
Jahresbericht 2004 / Kommunale Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) : III. Wahlperiode
(2004)
Jahresbericht 2003 / Kommunale Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) : III. Wahlperiode
(2003)
Jahresbericht 2002 / Kommunale Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) : III. Wahlperiode
(2002)
In den letzen 30 bis 40 Jahren sind Kommunen verstärkt dazu übergegangen die in ihrem Besitz befindlichen Flächen zu verkaufen und so ihre kommunalen Gestaltungsspielräume zu verlieren. Diese Privatisierungspolitik der „unternehmerischen Stadt“ hat verkannt, dass Boden für Kommunen ein endliches und essentielles Gut ist, welches nicht vermehrt werden kann.
Gerade in den lokalen Räumen der Kommunen wird der Kampf um den begrenzten Boden besonders sichtbar. Das Alltagsleben der Menschen wird dadurch bestimmt, ob Boden im Privateigentum ist und vorrangig der Kapitalvermehrung dient oder ob Boden ein gesellschaftliches Gemeingut ist. Die Privatisierung neoliberaler Kommunalpolitik hat – entgegen der Erwartungen – weder das Leben in den Städten besser noch günstiger gemacht. Die Kosten für Mieten und die privatisierten Leistungen aus Daseinsvorsorge sind in den letzten Jahrzehnten extrem gestiegen. Letztere wurden z. T. auch verkleinert oder vollkommen aufgegeben, wie z. B. der öffentliche Nahverkehr in ländlichen Räumen oder die Schließungen von Kultureinrichtungen, Jugendzentren oder Schwimmbädern.
Auf diese Phase neoliberaler Bodenpolitik ist zunehmend eine polanyische Gegenbewegung zu beobachten, die für den sozial-ökologischen Schutz eintritt. Die Menschen in den Kommunen wollen und können diese Entwicklung nicht weiter hinnehmen. Und auch die Lokalpolitik schwenkt z. T. um, indem sie Forderungen der Rekommunaliserung und sozialverträglicher Mieten unterstützt.
Trotz dieser progressiven Entwicklungen ist gerade die Vergabe von Gewerbeflächen nach wie vor durch ein neoliberales Paradigma der Standortkonkurrenz und Austerität geprägt. In diesem Sinne muss die Vergabe von Boden zuallererst ökonomisch sinnvoll sein. Andere Aspekte werden oft ausgeklammert, da sie unter Finanzierungsvorbehalt stehen. Diese Vergabepraxis ist quasi alternativlos und damit postpolitisch. Obwohl diese Entscheidungen die Kommunen langfristig prägen, werden soziale und ökologische Aspekte der ökonomischen Frage untergeordnet. Die Berücksichtigung von Gemeinwohlaspekten, die sich in einem Kriterienkatalog zur Gewerbeflächenvergabe wiederfinden können, bietet Kommunen die Möglichkeit, eine andere – gemeinwohlorientierte – Handlungsrationalität einzunehmen. Die Entscheidungsgrundlage für die Gewerbeflächenvergabe würden mit solchen Kriterien grundlegend neu justiert werden, da sie nicht mehr auf rein ökonomischen, sondern auf sozialen und ökologischen Werten beruht.
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, wie eine gemeinwohlorientierte Gewerbeflächenvergabe gestaltet werden kann, indem sie die kommunalen Handlungsspielräume erweitert und so einen Beitrag für eine sozial-ökologische Gegenbewegung zur neoliberalen Kommunalpolitik leistet. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass für eine kommunale sozial-ökologische Transformation die Wirtschaft wieder stärker in die Gesellschaft eingebettet werden muss (Polanyi 1944). Eine dementsprechende Gewerbeflächenvergabe setzt daher auf die Dekommodifizierung der Flächen, d. h. sie fördert öffentliche und kollektive Eigentumsformen. Außerdem fördert sie kollektive sozial-ökologische Nutzungsformen der Flächen, die dem Gemeinwohl der Bewohner*innen in der Region dienen. Zur Umsetzung könnten Kommunen Gemeinwohl-Kriterien zur Gewerbeflächenvergabe aufstellen. In der vorliegenden Arbeit wird hierzu ein möglicher Kriterienkatalog entwickelt.
Die Augsburger historische Dissertation von Andreas Toppe ist aus dem Projekt "Wehrmacht in der nationalsozialistischen Diktatur" des Münchner Instituts für Zeitgeschichte hervorgegangen. In der Einleitung legitimiert sich der Verfasser durch die gesellschaftlichen Diskussionen, welche im Zusammenhang mit der sogenannten Wehrmachtsausstellung Mitte der 1990er Jahre entstanden. Sie hätten gezeigt, so Toppe, dass "die deutschen Kriegsverbrechen hauptsächlich nach den moralischen Kategorien der'Nachgeborenen' bewertet werden, nicht aber nach den damals herrschenden Maßstäben des international gültigen Kriegs- und Völkerrechts" (9). Das Buch will demnach zu einer Verrechtlichung des Werturteils beitragen, diese Verrechtlichung wiederum soll dann eine "sachlich korrekte Verortung der Wehrmacht in der Geschichte" ermöglichen, an der es aus Sicht des Verfassers wohl fehlt; klar gesagt wird dies jedoch nicht. ...
Die diesjährige re:publica wurde von einer "Protestaktion" der Bundeswehr überschattet. Deren Propaganda-Abteilung nahm es unter der Ägide des Verteidigungsministeriums allerdings mit der Wahrheit nicht allzu genau. Wer hat aus Unwissenheit oder mit Absicht welche Falschinformationen verbreitet?
... Sich am meisten verrannt und aus Unwissenheit oder mit Absicht falsche Tatsachen verbreitet hatte allerdings der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium der Verteidigung. Diesen Posten bekleidet der einigen vielleicht noch als ehemaliger CDU-Generalsekretär bekannte Peter Tauber ...
Agincourt/Azincourt 1415 – und 600 Jahre später eine neue Schlacht, diesmal der Publikationen, Tagungen und Veranstaltungen bis zur Nachstellung des Kampfs am Ort wie auch mit Playmobil-Figuren, ja bis zum Poesiewettbewerb und Rollstuhlfechten unter der Ägide eines "Agincourt 600 Comittee". Aus solch überbordender Fülle ragt der vorliegende Band indes heraus: kein Jubiläumsschnellschuss, sondern eine parallel zur Londoner Ausstellung "The Battle of Agincourt" mit Sorgfalt und Bedacht erstellte Sammlung von Beiträgen aus der Feder von Kennern der Materie unter drei Leitthemen "The Road to War – The Battle – Aftermath and Legacy". Was aber schon vor der Lektüre auf den ersten Blick besticht, ist die durchgängig farbige, z. T. großformatige Bebilderung in vorzüglicher Qualität und deren nicht minder vorzügliche Kommentierung; angesichts dessen und einer bis ins Layout ansprechenden Aufmachung hat der Preis des Bands fast als günstig zu gelten. ...
Die Verwaltung der unternehmerischen Stadt : (k)ein Thema in der geographischen Stadtforschung?!
(2018)
In der geographischen Stadtforschung finden sich allgemeine Verweise darauf, dass zum Kanon neoliberaler Reskalierung und urbaner Transformation auch die Einführung von New Public Management in den Städten westlicher Industriestaaten zählt. Daran anschließend argumentiere ich, dass das, was ich als die Verwaltung der unternehmerischen Stadt zusammenfasse, nicht lediglich das Ergebnis abstrakter Neoliberalisierungsprozesse oder technokratischer Modernisierung eines mechanischen Exekutivapparats darstellt. In dem Beitrag zeige ich auf, dass die betriebswirtschaftlich reformierte Verwaltung Effekt und wichtiges Terrain der Ausarbeitung, Artikulation und Durchsetzung einer unternehmerischen Stadtpolitik ist.
Im Wirtschaftsregulierungsrecht treten immer häufiger Mehrpersonenverhältnisse auf: Die Regulierungsentscheidung der Regulierungsbehörde betrifft nicht nur den Adressaten, sondern hat mittelbar auch Wirkungen auf die Ausgestaltung der Wettbewerbsfreiheit der Konkurrenten. Materielles und Verfahrensrecht erlauben aber bisher kaum eine Beteiligung der Interessen des Dritten. Verwaltungsrecht und Verwaltungswissenschaft sind aufgefordert, hierfür Problemkonstellationen zu identifizieren und Lösungsvor-schläge zu unterbreiten.
Der Beitrag analysiert zunächst Dreiecksverhältnisse mit besonderem Blick auf das Wirtschaftsverwaltungsrecht und schlägt als einen möglichen Weg zur Bewältigung daraus resultierender Probleme in Instrumenten der Kooperation vor, wie sie etwa im Gesundheitsrecht mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) existieren, auch wenn dieses Rechtsgebiet (zu Unrecht) als wenig als wegweisend wahrgenommen wird.