610 Medizin und Gesundheit
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Hintergrund und Fragestellung: Der FPDL mit einer Wellenlänge von 585 nm hat sich in der Dermatologie für die Behandlung gutartiger Gefäßerkrankungen bewährt. Erfahrungen bei größeren Patientenkollektiven findet man hingegen nur selten, über die Verwendung einer Wellenlänge von 588 nm wurde bisher nicht berichtet. Gütegeschaltete Laser werden in der Dermatologie erfolgreich für die Behandlung von Erkrankungen mit Beteiligung pigmenthaltiger Zellen sowie Farb- und Schmutzpartikel in Epidermis und Dermis eingesetzt. In der Literatur dominieren dabei Berichte über den gütegeschalteten Rubinlaser, während Erfahrungsberichte zum q-sw Nd:YAG-Laser selten zu finden sind. Ziel der Untersuchung: Um das Indikationsspektrum sowie die Erfolgs- und Nebenwirkungsraten eines FPDL sowie eines q-sw Nd:YAG-Lasers unter klinischen Alltagsbedingungen zu definieren, wurden die Behandlungsdaten der zwischen November 1995 und Dezember 2000 in der Universitäts- Hautklinik Frankfurt am Main behandelten Patienten ausgewertet. Material und Methode: Die prospektiv in einer Datenbank erfassten Patientendaten und Behandlungsparameter, die Karteikarten der im genannten Zeitraum behandelten Patienten sowie das Fotoarchiv des Zentrums der Dermatologie wurden retrospektiv ausgewertet. Ergebnisse: 1. Blitzlampen-gepumpter gepulster Farbstofflaser Im genannten Zeitraum wurden 345 Patienten in insgesamt 2030 Sitzungen mit einem FPDL mit 588 nm Wellenlänge behandelt. Die häufigsten Indikationen betrafen Nävus flammeus (52 % aller Behandlungen) und Hämangiome (23 % aller Behandlungen). Fast 75 Prozent der Behandlungen konnten erfolgreich abgeschlossen werden, die meisten in weniger als 7 Sitzungen. Hierfür wurden in der Regel Fluences von 6 J/cm² verwendet, bei Hämangiomen auch höhere Dosen bis 8 J/cm². Energiedichten über 8 J/cm² kamen nur bei einzelnen Patienten zum Einsatz. Außer der obligaten Purpura traten andere Nebenwirkungen selten auf. In weniger als 16 Prozent der Behandlungen wurden Nebenwirkungen dokumentiert. Die häufigsten betrafen Krustenbildung und Hyperpigmentierung. Diese traten in 7 bzw. 6 Prozent der Behandlungen auf. Keine Nebenwirkung war dauerhaft. 2. Gütegeschalteter Nd:YAG-Laser Mit dem q-sw Nd:YAG-Laser (1064 und 532 nm Wellenlänge) wurden 247 Patienten in insgesamt 1529 Sitzungen behandelt. Häufigste Indikationen waren Schmuck- und Schmutztätowierungen (77 % aller Behandlungen) sowie Lentigines (8 % aller Behandlungen). Mehr als drei Viertel der Behandlungen konnten erfolgreich abgeschlossen werden, die meisten nach maximal 7 Behandlungen. Bei Verwendung von 1064 nm Wellenlänge wurden in der Regel Fluences von 6 bis 8 J/cm² verwendet, bei 532 nm Wellenlänge Fluences von 2 bis 3 J/cm². Neben den obligat auftretenden Nebenwirkungen, vor allem Krustenbildung, trat Urticaria factitia in fast 12 Prozent der Behandlungen als häufigste Nebenwirkung auf. Weiter wurden Blutungen (8 % aller Behandlungen) und Hyperpigmentierungen (6 % aller Behandlungen) beobachtet. Alle Nebenwirkungen waren temporärer Natur. In über 60 Prozent der Behandlungen wurden keine Nebenwirkungen dokumentiert. Schlussfolgerungen: Der FPDL mit 588 nm Wellenlänge zeigt keine Nachteile gegenüber den häufig verwendeten 585 nm, in einigen Fällen sogar eher Vorteile. Der selten in der Literatur besprochene q-sw Nd:YAG-Laser stellt ein wichtiges Instrument in der Behandlung pigmentierter Dermatosen und wegen der Möglichkeit der Frequenzverdopplung ein vielseitiges Behandlungsgerät zur Behandlung verschiedener Tätowierungsfarben dar. Unsere Untersuchungen zeigen, dass unter klinischen Alltagsbedingungen sowohl der blitzlampen-gepumpte gepulste Farbstofflaser mit einer Wellenlänge von 588 nm als auch der gütegeschaltete Nd:YAG-Laser (1064 und 532 nm Wellenlänge) effektive und sichere Therapiemöglichkeiten darstellen. Bei Kenntnis der physikalischen Wirkprinzipien lassen sich neben den bekannten Erkrankungen auch seltenere Indikationen mit vorhersagbaren Ergebnissen und geringem Nebenwirkungsrisiko behandeln.
Degenerative Veränderungen im Röntgenbild nach totaler Meniskektomie sind zahlreich beschrieben worden [19;26;39;89;106]. Aber auch nach der partiellen Meniskektomie wird über eine progressive Arthroseentwicklung berichtet [13;27;39;86]. In der vorliegenden retrospektiven Studie werden die Langzeitergebnisse der arthroskopischen Meniskusrefixation im Kniegelenk unter spezieller Betrachtung der frühzeitigen Arthroseentwicklung den Ergebnissen nach partieller Meniskusresektion gegenübergestellt. Im Zeitraum von 1984-96 wurden 81 Patienten arthroskopisch am Innenmeniskus (IM) operiert. 42 Patienten erhielten eine Naht in Inside-out Technik, bei 39 Patienten, mit gleichen präoperativen Kriterien (Alter, Nachbeobachtungszeitraum, Arthrosegrad) wurde der IM partiell reserziert. Der durchschnittliche Nachbeobachtungszeitraum (NUZ) betrug 6,5 Jahre. 35 Patienten wurden mittelfristig in 3,4 J. (NUZ 2-5J.) und 46 Patienten längerfristig in 8,8 J. (NUZ >5J.) nachuntersucht. Aufgrund des zu erwartenden höheren präoperativen Arthrosegrades bei Pat. über 30J., wurden diese getrennt beurteilt. Alle Kniegelenke waren klinisch stabil. Die Evaluation erfolgte mit dem Lysholm, dem Tegner und dem Fairbank Score (Fb). Die Analyse nach Fairbank zeigte, daß bei mittelfristigem NUZ bei allen Patienten nur geringe radiologische Veränderungen auftreten. Längerfristig sind arthrotische Erscheinungen im KG nach partieller Resektion eindeutig häufiger: 50% der Patienten < 30 J. und 63% der älteren Patienten (>=30 J.) zeigen eine Verschlechterung im Fb Score. Nach IM-Refixation traten degenerative Veränderungen bei 13% der Patienten < 30 J. und bei 20% der älteren Patienten (>=30 J.) auf. Ihr ursprüngliches Tegneraktivitätsniveau erlangten im Langzeitverlauf 96,2% der Patienten der Refixationsgruppe und 50% der Patienten der Resektionsgruppe wieder. Im Lysholm Score erzielten die Patienten der Refixationsgruppe 91,5 Punkte, die Patienten der Resektionsgruppe 88,4 Punkte im NUZ. Die Ergebnisse zeigen, daß nach Meniskusrefixation bei geeigneter Rupturform im Langzeitverlauf deutlich geringere degenerative Veränderungen auftreten und sie somit der partiellen Resektion überlegen ist und trotz aufwendigerer Operation und Rehabilitation die Methode der Wahl sein sollte.
Materialien und Methoden: In den Untersuchungsakten des Zentrums der Rechtsmedizin wurden alle Protokolle der Untersuchungen von Kindesmisshandlungsfällen des Zeitraums vom 01.01.1994 bis zum 31.12.1999 erfasst und die zugehörigen Prozess- bzw. Krankenhausakten eingesehen. Auf diese Weise konnten 31 Fälle von Körperverletzungen mit 36 untersuchten Opfern bei 42 Tatverdächtigen festgestellt werden, bei den Tötungsdelikten 13 Fälle mit 16 Beschuldigten. Opfer: Jungen waren bei den Körperverletzungsdelikten häufiger betroffen als Mädchen, während bei den Tötungsdelikten das Geschlechterverhältnis ausgeglichen war. Bei den meisten der Opfer der Körperverletzungsdelikte handelte es sich um Kinder im Vorschulalter (85%), bei den Opfern der Tötungsdelikten war das älteste Kind drei Jahre alt. Mit 60% waren die Mehrzahl der verletzten Opfer (bei denen eine Staatsangehörigkeit angegeben war) deutscher Nationalität, während bei den getöteten Kindern keine fremde Nationalität angegeben war. Bei 20% aller Verletzten wurde eine Erkrankung/Fehlbildung beschrieben. Der entsprechende Anteil bei den getöteten Opfern lag mit fast 50% deutlich höher. Ein mangelhafter Ernährungszustand wurde bei sechs der 36 verletzten Opfer und bei einem getöteten Kind dokumentiert. In etwa derselben Größenordnung lag ein schlechter Allgemeinzustand bei den Opfern von Körperverletzungsdelikten vor, ein schlechter Pflegezustand fand sich bei drei der verletzten Kinder, während alle getöteten Opfer wenigstens ausreichend gepflegt waren. Beschuldigte: Die dominierende Altersgruppe bei den Beschuldigten der Körperverletzungsdelikte lag zwischen 26 und 30 Jahren, während bei den Tötungsdelikten kein so ausgeprägter Altersgipfel nachweisbar war. Bei diesen verteilte sich das Lebensalter hauptsächlich auf Beschuldigte zwischen 21 und 35 Jahren. Die Mehrzahl aller Verdächtigen waren deutscher Nationalität. Bei den Körperverletzungsdelikten lag die Quote bei 67%, bei den Tötungsdelikten mit 81% noch höher. Der erreichte Schulabschluss war in einer Vielzahl der Kasuistiken nicht angegeben. Lagen Angaben vor, so fand sich eine Häufung von niedrig qualifizierenden Abschlüssen. Die Hochschulreife war nur in zwei Fällen der Körperverletzungsdelikte von den Beschuldigten erreicht worden, bei den Tötungsdelikten verfügte keiner über diesen Schulabschluss. Auch bei den Berufsangaben zeigte sich für beide Deliktgruppen, dass eine Vielzahl von Beschuldigten Berufe mit vergleichsweise niedriger Qualifikation ausübten. Akademisch gebildete Berufe waren nicht vertreten. In allen Fällen lag ein verwandtschaftliches oder (im Falle einer Lebensgemeinschaft) ein sehr nahes persönliches Verhältnis zwischen den Beschuldigten und Opfern vor. In keinem der behandelten Fälle kam(en) der/die Beschuldigte(n) aus einem Bereich außerhalb der Familie/Hausgemeinschaft. In beiden Deliktgruppen litten jeweils 38% der Beschuldigten unter einer chronischen oder - zum Zeitpunkt der Tat - akuten Erkrankung. 31% aller Beschuldigten beider Deliktarten war bereits wegen anderer Delikte z. T. mehrfach auffällig geworden. Im Vordergrund standen hierbei Eigentums-, Verkehrs- und Rauschmitteldelikte. Soziales Umfeld: In ca. 60% der Körperverletzungsdelikte wurde im Rahmen der Ermittlungen bekannt, dass angespannte/problematische Familienverhältnisse vorlagen, bei den Tötungsdelikten wurde die entsprechende Quote mit ca. 50% angegeben. Besonders häufig auftretende Stressoren waren finanzielle Probleme, Alkohol und/oder Drogenabusus, Arbeitslosigkeit, Gewalt in der Partnerschaft und sonstige psychische Belastungen in der Familie. Die Anzahl der Kinder in den betroffenen Familien/Hausgemeinschaften war vergleichsweise gering. In mindestens 66% der Familien, in denen wegen eines Körperverletzungsdeliktes ermittelt wurde, lag die Anzahl der Kinder unter drei, bei den Tötungsdelikten war nur eine Großfamilie mit sieben Kindern bekannt, in allen anderen lag die Anzahl bei maximal zwei Kindern. In der Mehrzahl aller betroffenen Hausgemeinschaften lag ein klassisches Arbeitsteilungskonzept vor. Während die Mutter des Opfers den Haushalt und die Erziehung übernahm, erarbeitete der Vater/Lebensgefährte den Lebensunterhalt. Bei beiden Deliktarten wurde der Lebensunterhalt in ca. 25% der Fälle aus der Sozialversicherung/Sozialhilfe bestritten. Zur Wohnungssituation lagen in der Mehrzahl der Fälle keine Angaben vor, allerdings wurde bei ca. 20% der Körperverletzungsdelikte und 30% der Tötungsdelikte auf eine problematische Wohnungssituation hingewiesen. In den meisten Fällen waren die Partner miteinander verheiratet oder es lag ein eheähnliches Verhältnis vor (bei beiden Deliktarten ca. 70%). Nur in 16% der Fälle mit Körperverletzung bzw. in 8% der Tötungsdelikte lebten die Beschuldigten dauerhaft getrennt. Das Sorgerecht für das/die Opfer lag zum Zeitpunkt der Tat meist bei den Eltern des Kindes (bei beiden Deliktarten ca. 50%). Ansonsten war meist die Mutter die Sorgeberechtigte des Opfers. Tathergang: Hinweise auf eine Intoxikation (Alkohol/Rauschmittel) zum Zeitpunkt der Tat waren bei ca. 18% der Be schuldigten beider Deliktarten angegeben, der Tatort des Übergriffs lag in den meisten aller Fälle im privaten Umfeld. Nur drei Misshandlungen fanden in der Öffentlichkeit statt, während sich alle tödlichen Verletzungen innerhalb der Privatwohnung/Zimmer der Beschuldigten ereigneten. Bei 75% aller Körperverletzungsdelikte bzw. der Hälfte der Tötungsdelikte wurden bei der Untersuchung Hinweise gefunden, die auf frühere Misshandlungen schließen ließen. Es zeigte sich hierbei das hohe Wiederholungsrisiko bei diesem Delikt. In den meisten aller Fälle (50% Körperverletzungsdelikte; 77% Tötungsdelikte) wurde ohne Werkzeug, d. h. mit bloßer Hand misshandelt. Wurden Werkzeuge verwendet, fanden vor allem stockartige Geräte oder Gürtel Verwendung. Auffallend war die vergleichsweise häufige Anwendung von heißem Wasser/Dampf oder glühenden Zigaretten (28% aller Opfer). Rechtliche Aspekte: In den meisten aller Fälle wurde eine Strafanzeige gestellt, wobei die entsprechende Mitteilung an die Ermittlungsbehörden in der überwiegenden Mehrzahl von ärztlichem Personal veranlasst wurde, das mit der Betreuung der Opfer betraut war. An der zweiter Stelle folgten die Mütter der betroffenen Kinder, andere Anzeigenerstatter wurden seltener benannt. Bei den Körperverletzungsdelikten bildete häufig der Verdacht auf einen Verstoß gegen § 223b (bzw. nach der Reform des Strafrechts des § 225 StGB) die Ermittlungsgrundlage, wobei in einigen Fällen parallel dazu wegen anderer Delikte ermittelt wurde. Bei den Tötungsdelikten kamen die §§ 212, 222, 223b und 226 StGB in Betracht. Als häufigste Beweissicherungsmaßnahme wurde bei den Körperverletzungsdelikten in 85% aller Fälle eine körperliche Untersuchung durch einen Rechtsmediziner durchgeführt. In den übrigen Fällen lagen Dokumentationen von niedergelassenen Ärzten bzw. keine Ergebnisse ärztlicher Untersuchungen vor. In 33% aller Körperverletzungsdelikte wurde eine aufwendigere Spurensicherung bzw. eine Rekonstruktion des Vorfalls durchgeführt. Weitere Beweissicherungsmaßnahmen wurden nur selten durchgeführt. Alle getöteten Opfer waren forensisch obduziert worden. In 66% aller Fälle erfolgten weitergehenden Laboruntersuchungen (Toxikologie, Histologie, Mikrobiologie), bei der Hälfte aller tödlich verlaufenden Fälle kam es zu Spurensicherungsmaßnahmen oder Rekonstruktionen des Tatablaufs. Weitere Maßnahmen zur Beweissicherung wurden nur selten durchgeführt. Die Jugendbehörden waren bei 25 der 31 Körperverletzungen informiert worden, bei den Tötungsdelikten erfolgte die Meldung nur in zwei der 13 Fälle, obwohl in einigen der anderen Familien noch Geschwisterkinder bekannt waren. Zumindest kurzfristig kam es bei etwa der Hälfte der Opfer von Körperverletzungsdelikten zu einer Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts z. B. durch Krankenhauseinweisung oder Unterbringung bei Verwandten. Für im Haushalt von getöteten Opfern lebenden weiteren Kindern wurde nur in einem Fall eine Fremdplatzierung durchgeführt, obwohl in mindestens vier betroffenen Familien noch Geschwisterkinder lebten. Wohl aufgrund des niedrigen Lebensalters - 27 der 36 Opfer von Körperverletzungsdelikten waren zum Tatzeitpunkt unter fünf Jahre alt - erfolgte eine Zeugenaussage nur von 22% (acht) der Opfer. Die Mehrzahl der Angehörigen sowohl bei den Körperverletzungs- als auch bei den Tötungsdelikten machten Angaben vor Gericht, nur bei drei der 31 Körperverletzungen machten Angehörige vom Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch. Bei den Tötungsdelikten wurde in allen Fällen, in denen eine Akteneinsicht möglich war, auf das Recht die Aussage zu verweigern, von den Zeugen verzichtet. Eine Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht wurde - zumindest teilweise - bei 11 Verfahren wegen Körperverletzungen erteilt, bei den Tötungsdelikten wurden die Ärzte in wenigstens vier Fällen von der Schweigepflicht entbunden. Dennoch war - wie oben dargestellt - beim größten Teil der Fälle beider Deliktarten eine Anzeige durch ärztliches Personal unter Durchbrechung der ärztlichen Schweigepflicht bzw. entsprechender Angaben im Leichenschauschein erfolgt. Am häufigsten traten bei beiden Deliktarten die Mütter bzw. Väter der Opfer als Zeugen auf. An der nächsten Stelle folgte bereits medizinisches Personal. Alle weiteren Zeugen waren in jeweils nur drei oder weniger Kasuistiken als Zeugen benannt. Zu den häufigsten Einlassungen der Beschuldigten gehörten Unfallschilderungen, welche die Verletzungsspuren erklären sollten. Angaben in diese Richtung wurden bei 17 der 31 Körperverletzungen und vier der 13 Tötungen gemacht. An zweiter Stelle folgten mit großem Abstand entweder eine Aussageverweigerung (bei sieben Körperverletzungen, bzw. vier Tötungen) oder aber ein Geständnis (sieben Körperverletzungen bzw. zwei Tötungen). Eine psychische Ausnahmesituation wurde in fünf bzw. einem der Fälle (Körperverletzungen bzw. Tötungen) geltend gemacht. Bei zwei Körperverletzungen "bestanden" die Täter auf ihrem Züchtigungsrecht. Die rechtlichen Folgen waren für die Beschuldigten meist wenig gravierend. Für 52% der Beschuldigten von Körperverletzungsdelikten sowie 69% der Personen, gegen die wegen eines Tötungsdeliktes ermittelt wurden, ergaben sich keine rechtlichen Folgen. Der häufigste Grund für die Einstellung der Ermittlungen war hierbei eine nicht Nachweisbarkeit der Tat wegen Mangel an Beweisen. Gegen acht Täter bei Körperverletzungsdelikten wurde eine Bewährungsstrafe ausgesprochen, zu einer Geldstrafe bzw. eine Therapieauflage wurden fünf der Beschuldigten verurteilt bzw. eine solche erteilt, eine Haftstrafe ohne Bewährung wurde gegen zwei Personen verhängt. Bei den Tötungsdelikten wurde jeweils in einem Fall eine Geldstrafe oder Haftstrafe zur Bewährung ausgesprochen, zwei Angeklagte wurden zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. Während bei den Tötungsdelikten in keinem Fall Hinweise auf strafmildernde oder verschärfende Umstände gegeben waren, wurden die Strafen bei den Körperverletzungsdelikten in zwei Fällen nach § 21 StGB gemildert, jedoch in ebenfalls zwei Fällen verschärft. Hinweise auf strafverschärfende Umstände waren bislang in der Literatur nicht angegeben worden. Medizinische Aspekte: Bei beiden Deliktarten dominierten Spuren von stumpfer Gewaltanwendung mit oder ohne Werkzeuggebrauch (s. o.). An zweiter Stelle folgten bei den Körperverletzungen Verbrühungen mit heißem Wasser/Dampf oder Verbrennungen mit heißen Gegenständen (28%). Bissverletzungen lagen bei sieben der 36 misshandelten Opfern vor. Am häufigsten betroffen von den Verletzungen war sowohl bei den Körperverletzungen wie Tötungen der Kopf/Gesicht/Halsbereich. Weniger häufig fanden sich die Verletzungsspuren an Rücken, Beinen und Gesäß. Bei den Körperverletzungen waren in ca. 40% keine bleibenden Folgen nachweisbar, "leichtere" Folgen wie Narbenbildungen konnten bei ca. 30% der Kinder beobachtet werden. Schwerere Folgeschäden waren bei drei (physische Folgeschäden) bzw. sechs Kindern (psychische Folgeschäden) dokumentiert. Als Todesursache bei den Tötungen wurde bei sechs der 13 Opfern ein Schädel-Hirn-Trauma (z. B. Schütteltrauma) diagnostiziert. Zwei der Opfer starben durch inneren Blutverlust, während bei vier Kindern eine natürliche Todesursache nicht auszuschließen war. In einem Fall konnte trotz Obduktion und weiterer Untersuchungen die Todesursache nicht festgestellt werden.
Vom 01.01.1985 bis 31.12.1995 wurden 144 Patienten wegen eines Rektumkarzinoms im oberen und mittleren Drittel behandelt. Bei allen Patienten wurde eine Rektumresektion durchgeführt. Ziel der Arbeit war eine kritische Qualitätskontrolle der Therapie des Rektumkarzinoms am Klinikum Offenbach mittels Langzeitergebnissen. Vergleichend wurde die chirurgische Therapie mit und ohne zusätzliche Chemo- und Strahlentherapie gegenübergestellt. In unserem Krankengut fanden sich 82 Männer (57%) und 62 Frauen (43%). Der Altersdurchschnitt betrug 66 Jahre. Die Altersgrenzen lagen bei 38 und 98 Jahren. Bei 116 (80,6%) Patienten konnte eine R0-Resektion durchgeführt werden, 18 (12,5%) erhielten eine R1-Resektion und 10 (6,9%) der Therapierten eine R2-Resektion. Die Gesamtletalität innerhalb des Kollektivs betrug bis zum 31.10.2000 58,3%. Bei 61 (42%) der Behandelten war das Versterben mit dem primären Tumorleiden in Zusammenhang zu bringen. Die 5-Jahres-Überlebensrate betrug insgesamt 49,7%. Hier konnten wir eine deutliche Stadienabhängigkeit erkennen. Die perioperative Letalität, die bezüglich einer 30-Tage-Letalitätsgrenze ermittelt wurde, verzeichnete eine Rate von 2,8%. Todesursachen waren Sepsis, Thrombosen und tumorbedingtes Herzkreislaufversagen. Eine Tumorprogression erlitten insgesamt 59 (41%) der Behandelten. Eine Fernmetastasierung wiesen nach 5 Jahren 17 (11,8%) Patienten auf, Lokalrezidive wurden bei 42 (29,1%) aus unserem Kollektiv beobachtet. Einer Chemotherapie unterzogen sich 27 (18,8%) Patienten. Auf die Stadien verteilt entsprach dies 12% der Behandelten mit Stadium II, 29,7% mit Stadium III und 41,9% mit Stadium IV. Von diesen verstarben 21 (84%) tumorassoziiert. Bei 11 (40,7%) Therapierten lag eine Fernmetastasierung vor, 10 (37,1%) litten zum Zeitpunkt des Todes an einem Lokalrezidiv. Strahlentherapeutisch wurden 21 (14,6%) Patienten des Kollektivs behandelt. Die Stadieneinteilung dieser Patienten zeigte 1,9% in Stadium I, 20% im Stadium II, 32,4% im Stadium III und 9,7% im Stadium IV. Von diesen verstarben 14 Patienten tumorassoziiert. Bei 4 Patienten lag eine Fernmetastasierung vor, 11 erlitten ein Lokalrezidiv. Unserer Ergebnisse konnten die Notwendigkeit einer adjuvanten Therapie noch nicht belegen, da sich diese zum Zeitpunkt der Studie gerade erst etablierte und somit unsere Stichproben mit einer zu geringen Anzahl von Behandelten keine Schlussfolgerungen zuließen Aufgrund des retrospektiven Studiendesigns war statistisch nur eine rein explorative Aussage möglich. Ziel folgender Studien sollte, zur Steigerung der Qualität, eine prospektive Datenerfassung sein.
Gegenstand der vorliegenden Studie war die Frage, in wie weit Bedingungen eines Langstreckenfluges eine Aktivierung des Gerinnungssystems beeinflussen. Dazu wurden 70 Probanden, davon je 25 Probanden mit einer bekannten APC-Resistenz ohne Thromboseanamnese, 20 Probanden mit APC-Resistenz und einer Thrombose in der Anamnese sowie eine gesunden Kontrollgruppe zu 25 Probanden, in einer nicht signifikant unterschiedlichen Altersverteilung von 18-25 Jahren, 25-40 Jahren, 40-60 Jahren und 60-70 Jahren, im Verlauf eines simulierten Langstreckenfluges von insgesamt 12 Stunden bei einer Unterdruckbedingung von bis zu 0,8 bar untersucht. Die Geschlechteraufteilung innerhalb der Gruppen war nahezu homogen und nicht signifikant unterschiedlich. Zur Flugsimulation wurde der Luftdruck innerhalb von 30 Minuten auf 0,87 bar gesenkt, entsprechend eines Kabinendruckes von etwa 1300 m, nach 7,5 Stunden auf 0,8 bar bzw. eines Kabinendruckes von 2000 m reduziert um nach Ablauf von 3,5 Stunden innerhalb von 30 Minuten wieder auf 1 bar erhöht zu werden. Diese Druckänderungen entsprechen einem Langstreckenflug bei dem nach ca. 7-8 Stunden die Flughöhe von 10 000 Meter auf ca. 12 000 Meter ansteigt. Ursache hierfür ist der Gewichtsverlust nach Verbrauch des Treibstoffes. Nach 48 Stunden fanden sich die Probanden zur Nachuntersuchung ein. Die Studie fand am Zentrum für Sauerstoffüberdrucktherapie-, Tauch- und Höhenmedizin an der Orthopädischen Universitätsklinik Frankfurt am Main Friedrichsheim statt. Neben BMI-Werten und allgemeinem Blutbild wurden folgende primäre Bewertungsparameter bestimmt: 1. PAI-Aktivität nach dem Prinzip der Inaktivierung vorgelegter Urokinase (Methode OWOA G15 C0532 (1094) H 2), 2. D-Dimeren-Konzentration nach dem Prinzip der Agglutinierung von Polystyrolteilchen über einen monoklonalen Antikörper (DD5) in Gegenwart von D-Dimeren gemäß der Labormethode OQWW G11 C0533 (675) W 2, 3. Prothrombinfragment F1-F2 über Kaninchen-Antikörper gegenüber Human-F1-F2 nach ELISA Enzygnost 1-2 (Boehringer Mannheim) 4. von-Willebrand-Faktor mittels vWF:Ag ELISA-Test (Rabbit Anti-Human von Willebrand Factor P0226 von Dako A/S, Glostrup, Dänemark sowie Peroxidase-Conjugated Rabbit Anti-Human von Willebrand Factor A 0082). Gemessen wurde nach 2, 6, 9, 12 und 48 Stunden. Die statistische Bewertung erfolgte mittel ANOVA, Chi-Quadrat-Test sowie Wilcoxon-Test. Ein Patient wurde nach 36 Stunden aufgrund des Verdachts einer TVT und anschließender Lungenembolie stationär behandelt. Dieser Patient gehörte zur Gruppe der APC Resistenz mit heterozygoter Ausprägung des Gendefekts, mit über einige Jahre rezidivierenden Thrombophlebitiden. Das Ergebnis zeigte insgesamt keine signifikante Aktivierung des Blutgerinnungssystems infolge des Langstreckenfluges, unabhängig von der betrachteten Risikogruppe. Die PAI-Aktivität sinkt bei allen Probanden, allerdings unsignifikant, im Verlauf der ersten 6 Stunden und steigt anschließend nur geringfügig wieder an. Die D-Dimeren-Konzentration bleibt im Mittel nahezu unverändert. Der Gehalt des Prothrombinfragments F1-F2 steigt im Verlauf von 48 Stunden nicht signifikant an. Der von-Willebrand-Faktor schwankt im zeitlichen Ablauf, die Änderungen haben ebenfalls keine Signifikanz. Höheres Alter kann nur tendenziell als Risikofaktor bestätigt werden, Geschlechtszugehörigkeit zeigte sich hier als nicht signifikant risikoerhöhend. Der Patient mit der postexpositionellen Thromboembolie zeigt ein etwas abweichendes Verhalten: in den ersten 9 Stunden stark sinkende, danach leicht ansteigende aber unter Ausgangsniveau bleibende PAI-Werte. Die D-Dimere-Werte steigen kontinuierlich stark an bis zu 48 Stunden. Die F1-F2-Konzentration steigt um fast 50% nach 2-Stunden, sinkt von da an kontinuierlich bis auf 48 Stunden. Die vw-Antigen-Faktoren steigen nach 48 Stunden an. Abgesehen von dem Embolie-Patienten konnten in dieser Studie keine signifikanten Korrelationen zwischen Langstreckenflügen und erhöhter Blutgerinnungsaktivität ermittelt werden.
Seit der Entdeckung der Spirochäten als Erreger der Lyme-Borreliose durch Willy Burgdorfer im Jahre 1982 wird an ihrer genotypischen und phänotypischen Differenzierung gearbeitet. Als humanpathogen gelten die drei Genospezies B. burgdorferi s. s., B. garinii und B. afzelii. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Etablierung einer schnellen und hochspezifischen Methode zur Subtypisierung der drei o.g. Genospezies und basiert auf einer Polymerase-Kettenreaktion (PCR) des Flagellin-Gens. Als Zielsequenz für die PCR wurde ein konservierter Genabschnitt gewählt, der einerseits so spezifisch ist, dass keine Amplifikation nahe verwandter Spirochäten stattfindet, andererseits phylogenetisch so konserviert vorliegt, dass alle drei humanpathogenen Genospezies erfaßt werden können. Die erhaltenen PCR-Amplifikate wurden zur Subtypisierung mit drei hochspezifischen Oligonukleotiden hybridisiert. In der vorliegenden Arbeit wurden insgesamt 34 Borrelien-Isolate untersucht und eindeutig und reproduzierbar mittels Dot blot-Hybridisierung typisiert. Als entscheidender Parameter zeigte sich die gewählte Waschtemperatur. Sie lag für das Oligonukleotid Fla15 (spezifisch für B. garinii) bei 63,1 °C (+/- 0,2°C), für das Oligonukleotid Fla16 (spezifisch für B. afzelii) bei 67,1°C (+/- 0,2°C) und für das Oligonukleotid Fla8 (spezifisch für B. burgdorferi s. s.) bei 68,0°C (+/- 0,2°C). Die Zielsetzung der Arbeit, eine hochstringente Methode zur Subtypisierung von PCR-Amplifikaten des phylogenetisch konservierten Flagellin-Gens der Erreger der Lyme-Borreliose zu etablieren, konnte erfolgreich umgesetzt werden. Mit der in dieser Arbeit evaluierten und etablierten Methode für die Subtypisierung aller drei humanpathogenen Borrelien-Genospezies eröffnet sich die Möglichkeit, epidemiologische Studien mit klinischen Untersuchungsmaterialien durchzuführen und der Frage nachzugehen, ob die Hypothese des Organotropismus bei der Lyme-Borreliose aufrecht erhalten werden kann.
Die hier durchgeführten Untersuchungen an Staphylococcus aureus ATCC 6538 unter Verwendung von Silbernitrat als Desinfektionsmittel auf Standard-CSA sowie Agar-Agar mit Kalliumtelluritzusatz hatten das Ziel, den Einfluss von Silbernitrat-Ionen auf den Keim zu untersuchen. Hier galt es nicht nur die Schädigung von Silbernitrat-Ionen auf Staphylokokken zu untersuchen, sondern zusätzlich zu prüfen, ob eine Reduzierung der Pathogenität der Keime nach vorheriger Desinfektion stattfindet. Die Empfindlichkeit der geschädigten Bakterien gegenüber Tellurit, wie in diesen Untersuchungen verwendet, löste das früher verwendete Mäusepathogenitätsmodell ab. Die Ergebnisse zeigten deutlich, dass die Keimzahl zum einen durch eine erhöhte Konzentration des Silbernitrats, zum anderen durch eine verlängerte Einwirkzeit reduziert wurde. Weiterhin ist ersichtlich, dass eine Minderung der Pathogenität nach Desinfektion eintrat. Der mit Tellurit versetzte CSA-Agar hemmte das Wachstum stärker als bei den Platten ohne Zusatz. Dies zeigt eine erhöhte Empfindlichkeit der Keime gegenüber Tellurit. Eine weitere Virulenzminderung trat mit zunehmender Telluritkonzentration auf. Dies lässt die Schlussfolgerung zu, dass Kalliumtellurit eine Wachstumshemmung auf das Bakterium Staphylococcus aureus bewirkt. Da sich in den Kontrollansätzen ohne Desinfektionsmittel die Keimzahl ebenfalls mit zunehmender Telluritkonzentration reduzierte, bestätigt dies, dass die Eignung von Hemmstoffen - im vorliegendem Fall Kalliumtellurit - nur in einem engen Konzentrationsbereich für die Erfassung geschädigter Keime geeignet ist.
Hintergrund und Fragestellung: Die Arthropathie ist eine erst spät entdeckte Komplikation der hereditären Hämochromatose. Die Erstbeschreibung erfolgte durch Schumacher 1964. Sie ist eine der häufigsten Frühsymptome bei Hämochromatose-Patienten, weiterhin beeinflusst die Arthropathie von allen Hämochromatose-assoziierten Erkrankungen die Lebensqualität der Patienten am stärksten. Eine radiologisch dokumentierte Langzeituntersuchung findet sich in der Literatur nicht. Ziel der als retrospektiv angelegten Untersuchung war es, bei einem großen, einheitlich definierten Kollektiv den Einfluss demographischer Daten, des HFE-Genotyps, des Ausmaßes der Eisenüberladung sowie der mechanischen Belastung auf das Auftreten sowie die Ausprägung einer Arthropathie des Handskelettes zu untersuchen. An den vorhandenen radiologisch dokumentierten Langzeitverläufen sollte die Progression der radiologischen Veränderungen unter einer Aderlass- Therapie beurteilt werden. Des weiteren sollte anhand der erhobenen Daten und unter Würdigung der vorhandenen Literatur, die Theorien zur Genese der Hämochromatose- Arthropathie diskutiert, sowie eine einheitliche Definition der Arthropathie und ein Diagnose-Algorithmus erarbeitet werden. Patienten und Methodik: Es wurden 143 Patienten (98 Männer, 45 Frauen) mit nachgewiesener Eisenüberladung und erfolgter HFE- Genotypisierung auf das Vorliegen einer Hämochromatose- assoziierten Erkrankung, insbesondere einer Arthropathie untersucht. Dokumentiert und verglichen wurden demographische Daten, maximal gemessene Eisenstoffwechselparameter (Ferritin und Transferrinsättigung), der HFE- Genotyp, Angaben über die (berufliche) mechanische Belastung der Gelenke sowie Aderlassbehandlungen. Als Vergleichsgruppe sollten die Patienten mit nachgewiesener Eisenüberladung, aber ohne den Nachweis einer Arthropathie dienen. Bei Patienten mit radiologisch nachgewiesener Hämochromatose- Arthropathie wurden die vorliegenden Röntgenbilder des Handskelettes auf radiomorphologische Veränderungen sowie auf das Vorliegen eines möglichen Gelenktropismus hin untersucht und ausgewertet. Bei 16 Patienten mit radiologisch dokumentierten Langzeitverläufen wurden diese gesondert auf eine radiologische Progression hin untersucht. Ergebnisse: Bei 64 (44,8%) Patienten (52 Männer, 12 Frauen) wurde die Diagnose einer Hämochromatose- Arthropathie gestellt. Im Vergleich zu den 79 Patienten (46 Männer, 33 Frauen) ohne die Diagnose einer Arthropathie ergaben sich signifikante Unterschiede insbesonders im maximal gemessenen Ferritin, der Transferrinsättigung sowie dem Alter. In der Gruppe mit diagnostizierter Hämochromatose- Arthropathie und verfügbaren Röntgenbildern des Handskelettes (51 Patienten) konnte der in der Literatur beschriebene Gelenktropismus bezüglich des zweiten und dritten Metacarpophalangealgelenkes bestätigt werden. Es ergab sich weiterhin eine positive Korrelation zwischen der Höhe der Eisenüberladung und der Ausprägung der Arthropathie. Ein Zusammenhang zwischen mechanischer Beanspruchung und Schwere der Arthropathie konnte im Rahmen der Untersuchung, trotz wegweisender Befunde, nicht belegt werden. In den radiologisch dokumentierten Langzeitverläufen (16 Patienten) konnte unter einer bestehenden Aderlass- Therapie nur ein geringer radiologischer Progress und in keinem Fall eine neue Alteration der Metacarpophalangealgelenke dokumentiert werden. Es wurde weiterhin aufgrund der erhobenen Ergebnisse und unter Würdigung der vorhandene Literatur der Entwurf für eine einheitliche Definition der Hämochromatose- Arthropathie und ein Diagnose-Algorithmus erarbeitet. Fazit: Die Bedeutung der Eisenüberladung für die Entstehung sowie die Ausprägung der Hämochromatose- Arthropathie konnte nachgewiesen werden. Des weiteren konnte ein nur geringem Progress der radiologischen Veränderungen im Langzeitverlauf und ein Fehlen einer neuen Alterationen der Metacarpophalangealgelenke unter fortlaufender Eisendepletion nachgewiesen werden. Die in der Literatur dargestellte therapeutische Ineffektivität einer Aderlass-Therapie auf den Progress einer Hämochromatose-Arthropathie konnte somit nicht bestätigt werden. Die frühzeitige und konsequente Aderlass-Therapie stellt die Quintessenz der oben dargestellten Ergebnisse bezüglich einer Therapieoption zur Verhinderung oder Konsolidierung einer Hämochromatose-Arthropathie dar.
Ziel der vorliegenden Studie war es , drei moderne Ni-Ti- Instrumentensysteme hinsichtlich ihrer Aufbereitungsfähigkeiten an stark gekrümmten Kanälen (Kriterium nach Schneider et al, 1971) zu vergleichen. 60 gekrümmte Kanäle extrahierter humaner Molaren des Oberkiefers wurden, nach Vorverteilung der Krümmungswinkel, randomisiert in die drei Testgruppen verteilt. Der Versuchsaufbau entsprach einer modifizierten Bramante-Methode. Jeder Kanal wurde dabei, von der apikalen Region ausgehend, in mindestens 5 Querschnitte zersägt. Nach Repositionierung im Testbehältnis wurden alle Kanäle mit Hilfe des EndoSteppers® von einem Behandler aufbereitet. Prä- und postoperative Bilder der Kanalquerschnittsflächen wurden digitalisiert und mit Hilfe einer Bildverarbeitungs-software (Image 2000) vermessen. Die Flächenveränderungen, die Aufbereitungs-zeiten, sowie die Arbeitslängenverluste und die Frakturhäufigkeit wurden erfasst und mittels One-Way-ANOVA, dem Kruskal-Wallis-Test und dem Duncan-Test statistisch ausgewertet. Die mittlere Arbeitszeit war bei RaCe TM signifikant geringer als bei FlexMaster®. Die signifikant höchsten Abträge an der Kanalwand wurden bei RaCe TM, im Vergleich zu den beiden anderen Testgruppen, verzeichnet. Arbeitslängenverluste waren bei allen Instrumentensystemen zu verzeichnen, wobei FlexMaster® einen signifikant geringeren Mittelwert im Vergleich zu RaCe TM aufwies. 17 Instrumente frakturierten, wobei mit 11 Brüchen bei RaCe TM die größte Zahl zu vermerken war. FlexMaster®-Instrumente frakturierten nicht. Klinische Relevanz: Im Zuge dieser Studie konnte festgestellt werden, dass sich FlexMaster®-Instrumente aufgrund einer näher an der ursprünglichen Kanalform liegenden Aufbereitung in Verbindung mit dem EndoStepper® besonders zur Aufbereitung von stark gekrümmten Wurzelkanälen eignen. Von der Benutzung der RaCe TM-Instrumente ist, zumindest in Verbindung mit der hier verwendeten EndoStepper®-Software, aufgrund des hohen Frakturrisikos abzuraten.
Remodeling of extracellular matrix (ECM) is an important physiologic feature of normal growth and development. In addition to this critical function in physiology many diseases have been associated with an imbalance of ECM synthesis and degradation. In the kidney, dysregulation of ECM turnover can lead to interstitial fibrosis, and glomerulosclerosis. The major physiologic regulators of ECM degradation in the glomerulus are the large family of zinc-dependent proteases, collectively refered to matrix metalloproteinases (MMPs). The tight regulation of most of these proteases is accomplished by different mechanisms, including the regulation of MMP gene expression, the processing and conversion of the inactive zymogen by other proteases such as serine proteases and finally the inhibition of active MMPs by endogenous inhibitors of MMPs, denoted as tissue inhibitors of metalloproteinases (TIMPs). Namely, the MMP-9 has been shown to be critically involved in the dysregulation of ECM turnover associated with severe pathologic conditions such as rheumatoid arthritis or fibrosis of lung, skin and kidney. In the present work I searched for a possible modulation of MMP-9 expression and/or activity in glomerular mesangial cells which are thought as key players of many inflammatory and non-inflammatory glomerular diseases. I found that various structurally different PPARalpha agonists such as WY-14,643, LY-171883 and fibrates potently suppress the cytokine-induced MMP-9 expression in renal MC. Furthermore, I demonstrate that the inhibition of MMP-9 expression by PPARalpha agonists was paralleled by a strong increase of cytokine-induced iNOS expression and subsequent NO formation, suggesting that PPARalpha-dependent effects on MMP-9 expression level primarily result from alterations in NO production which in turn reduces the MMP-9 mRNA half-life. Searching for the detailed mechanism of NO-dependent effects on MMP-9 mRNA stability, I found that NO either given from exogenous sources or endogenously produced increases the MMP-9 mRNA degradation by decreasing the expression of the mRNA stabilizing factor HuR. Furthermore, I demonstrate a reduction in the RNA-binding capacity of HuR containing complexes to MMP-9 ARE motifs in cells treated with NO. Since the reduction of HuR expression can be mimicked by the cGMP analog 8-Bromo-cGMP, I suggest that NO reduces in a cGMP-dependent manner the expression of HuR. Finally, I elucidated the modulatory effect of extracellular nucleotides, mainly ATP, on cytokine-triggered MMP-9 expression. Interestingly, I found that in contrast to NO, gamma-S-ATP the stable analog of ATP potently amplifies the IL-beta mediated MMP-9 expression. The increase in mRNA stability was paralleled by an increase in the nuclear-cytosolic shuttling of the mRNA stabilizing factor HuR. Furthermore, I demonstrate an increase in the RNA-binding capacity of HuR containing complexes to the 3'-UTR of MMP-9 by ATP. In summary, the data presented here may help to find new targets (posttranscriptional regulation) that could be used to manipulate or modulate the expression of not only MMP-9 but also other genes regulated on the level of mRNA stability.