940 Geschichte Europas
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Das Recht nimmt keine zentrale Stellung ein in diesem Band zu "Asian Perspectives on the Paris Peace Conference and the Interwar Order, 1919–33", dies sei gleich zu Beginn dieser Rezension in einer rechtshistorischen Fachzeitschrift angemerkt. Was dieser Band allerdings bietet, sind äußerst vielschichtige und differenzierende Perspektiven auf einen Gegenstand, der in der Rechtsgeschichte bislang nicht nur, aber vor allem auf seine Bedeutung im europäischen Kontext hin erforscht wurde. ...
Häufig wird angenommen, man sei dort "zu Hause", wo man geboren wurde. Man könnte etwa sagen: "Hier! Hier bin ich zur Welt gekommen", und mit diesen Worten wäre impliziert, dass man sich keinen vertrauteren, wertvolleren und intimeren Ort vorzustellen vermag. Dieser Ort wäre, anders ausgedrückt, der Ort, wo man hingehört. Der Ort, an dem man geboren wurde, ist jedoch willkürlich. Menschen wurden im Exil geboren oder auch neben Straßensperren. Tatsächlich hat kein Mensch Einfluss auf die Umstände der eigenen Geburt. Der eigene Geburtsort bedeutet also nur auf indirekte Weise Zugehörigkeit. In Wirklichkeit bezeichnet nichts mehr Zugehörigkeit als ein Grab. Ein Grab ist ein fester Ort, auf den man zeigen und dabei feststellen kann: "Hier liegen mein Vater und seine Vorfahren begraben, und hier werde auch ich eines Tages begraben sein." Es ist der Ort, den man häufig für sich selbst auswählen kann, wo das Menschliche schließlich eins mit der Erde wird. Diese grundlegende Einheit des Belebten und Unbelebten veranlasste etwa Giambattista Vico zu der Aussage, in früheren, primitiveren und prosaischeren Zeiten sei der Grabstein ein rechtliches Gebilde. "So zeigten schon durch die Gräber ihrer Bestatteten die Giganten die Herrschaft über ihrer Ländereien an; [...] Und zu Recht", bemerkte Vico, "gebrauchten sie jene heroischen Redensarten: 'wir sind Söhne dieser Erde', 'wir sind geboren aus diesen Eichen' [...]." Somit gehört man nicht an den Ort, an dem man geboren wurde, sondern dorthin, wo man zur letzten Ruhe gebettet wird.
Manche Menschen besitzen mehr als nur einen Grabstein. Gershom Scholem ist einer von ihnen - eine merkwürdige Tatsache. Dem Anschein nach gehört Scholem, wenn er überhaupt irgendwohin gehört, nach Jerusalem.
Im Jahr 2017 sind zwei Sammelbände erschienen, die aus beinahe zeitgleichen Tagungen im November 2015 zur Entwicklung des öffentlichen Rechts in Frankreich 1914–1918 hervorgegangen sind: Der eine ist der von Elina Lemaire (Universität Bourgogne – Franche-Comté) herausgegebene Band zum öffentlichen Recht während des Krieges, der andere der vom Conseil d’État selbst herausgegebene Band zu seiner Funktion und (gestaltenden) Rolle während der Kriegsjahre. Insoweit die Entwicklung des öffentlichen Rechts in Frankreich ohne den Conseil d’État kaum sinnvoll untersucht werden kann und umgekehrt eine Geschichte dieses Conseil kaum unter Auslassung seines Einflusses auf die Rechtsentwicklung geschrieben werden kann, nähern sich beide Bände aus unterschiedlichen (aber auf das öffentliche Recht fokussierten) Perspektiven gewissermaßen einem gemeinsamen Gegenstand: der Rechtsstaatlichkeit im Krieg und namentlich der Rechtsstaatlichkeit in einer Republik im Krieg. ...
Il existe sans doute peu d’histoire des relations entre deux aires culturelles qui suscite autant d’attention à l’heure actuelle que celle des relations entre « l’Occident » et le « monde musulman ». Elle montre particulièrement bien combien la période que nous qualifions communément de « Moyen Âge » influence les débats actuels. Certains phénomènes de cette histoire sont aujourd’hui si fortement enracinés dans l’imaginaire collectif qu’ils continuent à façonner de manière significative la représentation même de ces relations. C’est le cas en particulier de l’expansion arabo-musulmane, des croisades et de ce que l’on appelle la « Reconquista » : ces phénomènes n’évoquent pas seulement des images de fanatiques religieux, mais ils sont – les croisades notamment – ancrés si profondément dans notre pensée conceptuelle qu’ils sont considérés comme l’expression d’un antagonisme quasi épique entre deux civilisations, au fondement desquelles se trouvent une variante de monothéisme (chrétienté / islam) et une langue sur laquelle repose la vie intellectuelle (latin / arabe). ...
Seit vielen Jahren beschäftigt sich Sheilagh Ogilvie, kanadische Wirtschaftshistorikerin an der Universität Cambridge und Mitglied der British Academy, mit Gilden und Zünften und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung. Sie begann einst mit den württembergischen "Engelsaitwebern" (wohl von "English satin" – Hersteller wertvoller Tuche) in Calw und Wildberg im Nordschwarzwald im 17. Jahrhundert und hat seitdem den Fokus zeitlich wie räumlich immer weiter geöffnet. 2011 erschien ihr Buch über die Kaufmannsgilden ("Institutions and European Trade. Merchant Guilds 1000–1800"), und nun folgt unter der gleichen Leitfrage das Pendant auf der Ebene der Handwerkerzünfte: Haben Gilden und Zünfte zum Wirtschaftswachstum beigetragen? Ihre Antwort ist negativ. Von einem wirtschaftsliberalen Standpunkt aus charakterisiert Ogilvie die Zusammenschlüsse der Kaufleute und Handwerker als am Gemeinwohl kaum interessierte Vereinigungen, denen es vor allem um die Sicherung der Vorteile ihrer Mitglieder zum Nachteil der Konkurrenz, der Kunden und des technischen Fortschritts ging und die dazu hohe Eingangsbarrieren errichteten, nach besten Kräften mit den Regierungen der Länder und Städte kollaborierten und die Märkte manipulierten, indem sie die Lieferketten kontrollierten und die Preise hochhielten. ...
In einer diachronen Vergleichsstudie sollen die Probleme des frühneuzeitlichen Seehandels Dänemarks und der Hansestädte gegenüber den Barbaresken beschrieben und verschiedene Lösungsmodelle wie auch die Implementierung derselben herausgearbeitet werden. Die Gefährdung der Schifffahrt auf dem vogelperspektivisch konzipierten Raum Meer mit einem nach Süden hin steigenden Risiko führte zu einer kartographischen Einteilung von Risikozonen. Die institutionelle Antwort auf diese Entwicklung kann mit den Begriffen Sklavenkasse und Türkenpässe idealtypisch zusammengefasst werden.
Der Aufsatz "Zwischen Sachlichkeit, Idylle und Propaganda. Der Kulturfilm im Dritten Reich" von Peter Zimmermann beschäftigt sich mit der Nazi-Propaganda in den Filmen des Dritten Reiches. Dabei analysiert er typische Kulturfilme dieser Zeit und stellt die These auf, dass der Kulturfilm des Dritten Reichs vielfältiger, widersprüchlicher und in weiten Teilen weniger propagandistisch gewesen zu sein scheint, als es das kritische Stereotyp wahrhaben möchte.
Im Rahmen der neuen Augsburger Konziliengeschichte hat Erich Meuthen den Band „Das Basler Konzil (1431-1449)" übernommen, dessen Abfassung vor allem aufgrund des überreichen und nur teilweise erschlossenen Quellenmaterials erhebliche Vorarbeiten fordert. Im Zusammenhang mit diesen noch zu leistenden Vorstudien steht meine Untersuchung; prosopographisch orientiert, widmet sie sich einer Gruppe des Basiliense, der im Konzilsverlauf quantitativ wie qualitativ wesentliches, nach Meinung nicht weniger Forscher gar entscheidendes Gewicht zukam. Ich versuche in meiner als Habilitationsschrift geplanten Arbeit, zunächst die in Basel persönlich anwesenden Väter, die Prokuratoren von Kirchen, Klöstern, Universitäten, Städten etc. zu erfassen, des weiteren in Frankreich selbst die in der Umgebung Karls VII. und auf den grollen Klerusversammlungen des Reichs für die Kirchenpolitik entscheidenden Männer sowie den wegen Suppliken, Streitigkeiten, Kommissionen und Zitationen mit der Synode in Beziehung stehenden Personenkreis zu beschreiben und deren Lebens- und Wirkraum auszuleuchten. Alsdann ist das vielfältige und ungeachtet der durch den Hundertjährigen Krieg bedingten politischen Parteiungen oft überraschend enge Beziehungsgeflecht zwischen diesen Personen und Gruppen aufzuspüren und seinen Auswirkungen auf das konziliare Geschehen nachzugehen. Denn für das Verständnis mancher Vorgänge in Basel bietet die Kenntnis persönlicher Abhängigkeiten, Freundschaften und Feindschaften oft die einzige Lösung, die zumal bei den ausgeprägt kollegial-korporativen Verfassungsstrukturen dieser Synode nur zu naheliegen, wie E. Meuthen zu Recht betont.
The article presents a chronicle of the town of Kaaden (Kadaň) dating from the 16th century, currently held in Prague's Monastery of Our Lady of the Snows. It explores several aspects of Humanistic urban history writing, including the presence of the author in the text of the chronicle, the methodology of the author's historiographic work, and his choice and use of language (German, Latin). The study also presents this chronicle as an interesting and important source of information on writing practices in north-west Bohemia from a text-analytical perspective.
Soviel Licht auch bereits durch die sorgfältigen Untersuchungen des selb. Wenck's über die Genealogie obiger Herren verbreitet ist, so bietet dieselbe demohngeachtet noch so manche Dunkelheit und Lücke dar, deren Erhellung und Ausfüllung um so wünschenswerter erscheinen müssen, da jenes Herrengeschlecht sowohl durch Güterbesitz als auch durch die Persönlichkeit seiner Glieder eine sehr hervorragende Stellung einnahm. ...
Die Welt im Sandkorn zu entdecken gehört seit jeher zu den Sehnsüchten der Historiker. Mit Blick auf das Ganze, das Allgemeine, wird oft das Typische, das Exemplarische bemüht, das man in Einzel- oder Fallstudien einzufangen glaubt. Hinge die Relevanz lokaler Studien von der Prämisse ab, die große Welt im Kleinen finden zu müssen, hätten sie schlechterdings keinerlei Relevanz. So zumindest urteilt Clifford Geertz über entsprechende Studien in der Ethnologie nach dem Modell "Jonesville-ist-die-USA". Der Versuchung eines solchen Modells ist Francisca Loetz in ihrer Heidelberger Habilitationsschrift über frühneuzeitliche Blasphemie am Beispiel Zürcher Gotteslästerer erlegen. In einer Langzeitstudie vom späten 15. bis zum frühen 18. Jahrhundert untersucht Loetz rund 900 dokumentierte Fälle der Wortsünde des Fluchens, Schwörens und Schmähens bei "Gotz schedel", "Gotz bart" oder "Gotz nasa". Delikte, bezüglich derer man im 16. Jahrhundert empfahl, den Angeklagten ein Schloss für ihre Zungen zu schlagen. Die Ergebnisse dieser Studie erfüllen jedoch nicht den erhobenen Anspruch der Repräsentativität für das Westeuropa der frühen Neuzeit. Und sie müssen es auch nicht, denn die Arbeit hat auch ohne diesen Anspruch genug zu bieten. ...
Zu Risiken und Nebenwirkungen – Medizin im Mittelalter zwischen Astrologie und Aderlassmännchen
(2018)
Ohne die detaillierte Darstellung eines Aderlassmännchen wäre der gelehrte, mittelalterliche Mediziner vermutlich aufgeschmissen gewesen. Nur sie verriet ihm garantiert, ob die Sternenkonstellation günstig war, den Körper seines Patienten mittels Aderlass erfolgreich zu entgiften. Ein Blick auf die Anleitungen zur "heilsamen Blutspende" im Mittelalter. ...
Zu einem Aspekt der Beziehungen zwischen lateinisch-christlicher und arabisch-islamischer Welt
(2011)
Wohl kaum eine Beziehungsgeschichte zwischen Kulturräumen zieht derzeit soviel Aufmerksamkeit auf sich wie die zwischen "dem Westen" und "der islamischen Welt". Gerade hier zeigt sich, wie sehr die Periode, die wir gemeinhin als "das Mittelalter" bezeichnen, heutige Diskurse beeinflusst. Einzelphänomene dieser Beziehungsgeschichte sind ein so fester Bestandteil der heutigen Vorstellungswelt, dass sie auch das Bild dieser Beziehungen bis heute maßgeblich prägen. Dies gilt insbesondere für die arabisch-islamische Expansion, die Kreuzzüge und die so genannte "Reconquista". Sie beschwören nicht nur Bilder von religiösen Fanatikern herauf, sondern sind – gerade die Kreuzzüge – so stark im konzeptuellen Denken verankert, dass sie für einen geradezu in epische Dimensionen reichenden Antagonismus zweier Kulturen stehen, für die eine Variante des Monotheismus (Christentum/Islam) und eine das Geistesleben bestimmende Sprache (Latein/Arabisch) grundlegend sind. ...
This article covers the verbs kopulieren (copulate) and kaufen (buy) with the meaning of, religious and legal marriage’ followed by the verb verändern (change) with the meaning of ,marry’, ,getting married’. The case examples show that certain meanings of a verb which have been retained in Transylvanian documentary sources and the Transylvanian-Saxon vernacular are indeed mentioned in High German, however, they are marked ,archaic’ (see the given meanings of the verbs kopulieren, originating from Latin and the given meanings of the verb verändern originating from Middle High German). On the other hand, when a certain meaning of a verb is not documented in High German any longer, Transylvanian document sources and the Transylvanian-Saxon vernacular can serve as documentation (see the verb kaufen which has retained the Middle High German meaning). The case examples are taken from the Transylvanian-Saxon Dictionary and the North-Transylvanian-Saxon Dictionary.
In seinem Handbuch und in seinen zahlreichen Beiträgen zur Geschichte des öffentlichen Rechts hat Michael Stolleis einen besonderen methodischen Ansatz entwickelt, den er ausdrücklich als einen "wissenschaftsgeschichtlichen" vorgestellt hat. Damit ist ein Ansatz gemeint, der die gelehrte Diskussion berücksichtigt, um die Wege zu rekonstruieren, auf denen Recht und Politik seit der Frühen Neuzeit in ihrem wechselseitigen Verhältnis bestimmt wurden, an dem Ausbau des modernen Staats teilnahmen und dem historischen Prozess die Mittel zur Selbstverständigung anboten. Wie würde es nun aussehen, wenn wir diesen methodischen Ansatz systematisch in der Geschichte der moralphilosophischen Lehren und besonders in der Geschichte des politischen Denkens anwendeten? Was könnte man sehen, wenn man die Frühe Neuzeit in der Perspektive einer radikalisierten wissenschaftsgeschichtlichen Methode betrachtet? ...
In 1905, the managing editor of the Jewish Encyclopedia, Isidore Singer (1859–1939), published an article in the journal Ost und West from a "bird’s eye perspective on the development of American Jewry in the last 250 years." In this historical overview, Singer eventually attested that Jewish scholarship in America had an "absolute dependency on the European motherland." This judgment was based on his disapproving view of the two American rabbinical seminaries that existed at that time. According to Singer, there were still no scholars at the Hebrew Union College (HUC) in Cincinnati of the "already American[-born] generation of Israel." In fact, Singer’s observation was appropriate because it applied to the Jewish Theological Seminary of America (JTSA) in New York as much as to the HUC.3 Despite the history of Jewish settlement in America, around 1900 there was still no native Jewish scholarship in America. The scene was dominated by scholars educated in Europe, who often came with broken English and a strict academic sense of mission. In 1903, Kaufmann Kohler (1843–1926), born in Bavaria and trained at German universities, was chosen as the president of HUC. And a year earlier, Solomon Schechter (1847–1915) had been called to the JTSA in New York as its new president. ...
Wirtschafts- und Rechnungsbücher bieten mehrdimensionale Zugänge und erfordern multidisziplinäre Annäherungen. Dass sie weit mehr sind als Einnahmen- und Ausgabeverzeichnisse zeigen die hier vorliegenden 17 Beiträge mit Beispielen von Lübeck bis Lyon. Sie vereinen die Ergebnisse eines Workshops, der diese Gattung serieller Quellen von Seiten der Geschichtswissenschaft und der Historischen Sprachforschung, der Editions- und Medienwissenschaft sowie der historischen Wirtschafts- und Betriebswirtschaftswissenschaft in den Blick genommen hat.
Im Jahr 1943 wurde die 1926 gegründete "Abteilung Westen" des Instituts für Konjunkturforschung, Berlin (heute: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, DIW) als "Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung e.V." (RWI) verselbstständigt.
Rainer Fremdling untersucht im ersten Teil bis 1945 die Umorientierung von der Konjunkturforschung in der Weimarer Republik zur Raumforschung unter dem Nationalsozialismus und der Kriegswirtschaft, wobei die enge Verzahnung des RWI und des DIW mit dem NS-Herrschaftssystem deutlich wird.
Toni Pierenkemper widmet sich der Geschichte des RWI seit Kriegsende. Hierzu gehört die Wiederbegründung und Neuorientierung des RWI (1945 bis 1952) ebenso wie die Rolle des Instituts im wirtschaftlichen Strukturwandel und in der neuen Wirtschafts- und Währungsordnung (1952 bis 1974), in den Krisen der folgenden Jahre (1974 bis 2000) und schließlich die Neuausrichtung im neuen Jahrtausend (2000 bis 2018). Die komplexen Beziehungen zwischen Wirtschaft, Politik und wirtschaftspolitischer Beratung werden dabei offenbar.
Ziel des Projekts ist es, nicht nur die Geschichte des RWI zu dokumentieren, sondern diese in die jeweiligen politischen, wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Entwicklungen einzubetten. Das so entstehende umfassende Bild geht weit über eine reine "Institutshistorie" hinaus und lässt die deutsche Wirtschaft und Wirtschaftspolitik im Untersuchungszeitraum lebendig werden.
Many historians of Britain (and indeed, many Britons) celebrate that nation's "splendid isolation" from what they often deem "the continent," a.k.a. Europe. Scholars ranging from J. D. B. Clark to Linda Colley frame the formation of the United Kingdom as a "modern" state and a "modern" nation over the course of the eighteenth century as a process either unique to the British Isles or one that occurred as a (more often than not, positive) reaction to political and religious developments occurring across the English Channel. Few of these historians acknowledge that from 1715 until 1837, the British monarch also was the elector (after 1806, king) of Hanover, and that for most of this period the interests of that electorate/kingdom played a significant role in British politics and foreign policy, just as Ireland and Scotland had while they were in personal union with England. Those who note this union refer to these rulers as "The Hanoverians" (as a bevy of titles of works on eighteenth-century Britain attest to), but by and large, they minimize any influence that the actual or ancestral homeland of these rulers had in Great Britain besides the bequeathing of their dynastic name or, more negatively, the involvement of a reluctant "Blue Water" power in "European" wars of little significance to her. ...
Die juristische Europakarte bestand bis vor kurzem aus dem common law, dem romanistischen civil law und dem sozialistischen Recht. Angesichts dessen Niedergangs und des Zusammenwachsens Westeuropas vereint man die beiden ersteren unter dem altsowjetologischen Schild der western legal tradition, wodurch das Ostrecht aus der europäischen Rechtsgeschichte ausgegrenzt wird. Coings Weitsicht, Osteuropa einschließlich Russlands mindestens teilweise in die Disziplin einzubeziehen, findet praktisch keine Nachahmer. Immer noch versteht man, in Savignys Fußstapfen tretend, unter der "europäischen" mehr oder minder stillschweigend die westeuropäische Rechtsgeschichte. Die "Reformstaaten Mittel- und Osteuropas" tauchen in manchem Traktat der Rechtsvergleichung wie deus ex machina auf. Während man die Zäsur zwischen civil law und common law vernachlässigt, wird die europäische Natur Osteuropas, besonders Russlands und der Balkanländer, angezweifelt. ...
Die Frage nach Entstehung und Quellen des Schwabenspiegels ist ein gewissermaßen traditionelles Thema der germanistischen Rechtsgeschichte, es betrifft "das große Unbekannte" und sein Verhältnis zum Augsburger Stadtrecht von 1276, ein "klassisches Forschungsfeld", auf dem sich nun die zu besprechende Bayreuther Dissertation von Lucas Wüsthof bewegt. Wüsthof verweist auf Karl August Eckhardt, der 1927 als letzter Forscher die Abhängigkeit beider Rechtsquellen untersucht und festgestellt habe, dass die Verfasser des Augsburger Stadtrechts "eine Art Urtext" des Deutschen- und des Schwabenspiegels gekannt haben müssten (1–5). ...
Das Paradigma, über das ich spreche, steht im Titel: Es geht um unsere fest institutionalisierte universalhistorische Langzeitbehauptung "Antike – Mittelalter – Neuzeit". Zeitlichkeit wird – unausweichlich – in Makromodellen gefasst. Das im Moment institutionalisierte, geradezu zementierte Makromodell ist ein Produkt der sogenannten Aufklärung. Die Denkfigur "Antike – Mittelalter – Neuzeit" ist der klassische Fall eines Paradigmas. Dieses geschichtswissenschaftliche Paradigma steuert bis heute die Anordnung des Materials in Makrodarstellungen, also die Entscheidung darüber, in welchem Großkapitel welches Thema landet. Zugleich steuert es, welche Inhalte überhaupt auftauchen. Viele heute besonders wichtige und durchaus gut erforschte Wissensfelder schaffen es nicht in die Handbücher, weil sie in den Makromodellen keinen Platz finden. ...
In Spätmittelalter und früher Neuzeit spielten Juristen bei der Pestbekämpfung eine wachsende Rolle: Während die Mediziner darüber stritten, ob die Körpersäfte schuld waren an der Ausbreitung der Seuche oder der Kontakt mit Erkrankten, organisierten juristisch gebildete Amtsträger für ihre Obrigkeiten eine beispiellose Politik staatlicher Intervention. Diese Strategie war zwar erfolgreich, zuweilen jedoch auch gnadenlos.
Hans-Ulrich Wehlers Gesellschaftsgeschichte ist eine Art historiographisches Markenzeichen. Herrschaft, Wirtschaft und Kultur bilden als prinzipiell gleichberechtigte "Achsen" die Betrachtungsebenen bereits im ersten Band der Gesellschaftsgeschichte von 1987.1 Schon damals gestand er im methodischen Programm zu, dass es auch den Primat einer "Achse" geben könne – im vierten Band2 ist nun von der Balance der Achsen tatsächlich immer weniger zu spüren: Mehr und mehr räumt der Autor der Politik den Primat ein, die Bedeutung der Achse "Herrschaft" wächst kontinuierlich. Dies kann man Wehler als Abweichung von seinem methodischen Gesamtprogramm vorhalten oder anerkennen, dass er zu Recht für die analytische Erfassung insbesondere der Endphase Weimars und der Zeit des Nationalsozialismus nicht dogmatisch an seinem ursprünglichen Konzept festgehalten hat. ...
Am 1. Juni fanden im großen Konferenzsaal des DHI Warschau zum dritten Mal die mittlerweile fest im Veranstaltungs-Repertoire verankerten Lelewel-Gespräche statt. Sie sind als ein Diskussionsforum zu aktuellen Fragen der polnischen Forschung angelegt. Als Diskutanten waren auf das Podium die Mediävisten Bernhard Jussen (Frankfurt a.M.) und Jerzy Strzelczyk (Posen) sowie der Archäologe Przemysław Urbańczyk (Warschau) geladen. Gegenstand der kontroversen Debatte sollten Konzeptionen von Staatlichkeit und die Anwendbarkeit dieses Begriffes auf das frühmittelalterliche Herrschaftsgebilde der ersten Piasten sein. ...
Ausgangspunkt unserer Überlegungen ist die Frage nach der Anwendbarkeit des Begriffs "Nation" auf mittelalterliche Staaten und Reiche. Die Antwort kann sich weder aus dem Disput um treffende Definitionen ergeben noch aus der Begriffsgeschichte. Definitionen stehen am Ende, nicht am Anfang empirischer Untersuchungen, und die Begriffsgeschichte hat gezeigt, daß das Wort natio im Mittelalter andere, vom neuzeitlichen Sprachgebrauch jedenfalls verschiedene Bedeutungen hatte. ...
What happened to the tremendous legacy of juridical knowledge left behind in Italy in the 6th century? Into what labyrinth did it plunge only to re-emerge after the silent age of the early Middle Ages into the light of day, and effectively come to shape the renewal of the jurisprudence at the beginning of the 12th century? One-and-a-half centuries after the fanciful writings of Hermann Fitting, legal historians are still looking for the answers to these questions. Considering the new information we have (especially coming from the paleographical research), this paper re-examines the existence as well as the activities of the school of Rome both during the Justinian Age and in the two centuries thereafter. The aim of this essay is to verify whether Rome, during the very early Middle Ages, continued to represent a centre of juridical culture. According to the hypothesis developed in this contribution, Rome – at that time – not only played a very important role with regard to the material conservation of the Justinian’s libri legales, but also in the initial establishment of the new (i. e., Justinian) imperial law in the West and creation of its image as a significant juridical centre. The absence of such a centre as well as its wide-spread image would truly make the Bolognese renovatio appear "miraculous" and very difficult to explain.
After Justinian, the 7th and 8th centuries can truly be characterised as "silent" in the history of Roman law in the West. However, by studying the medieval manuscript tradition, in particular, that of the Institutiones and the Novellae, we can gather together a series of elements helping us to clarify the situation. Also quite useful is an examination of the manuscript tradition of the Collatio legum Mosaicarum et Romanarum. Through the spread and use of these Late Antique works, we can see how – in conjunction with the actions of the papacy – Rome, toward the end of the 8th century, returned to being a centre of world politics and – given that law follows politics – of the legal culture.
Krieg, das haben wir von den Massenmedien gelernt, ist nur dort, wo jemand zusieht, das spectaculum bedarf des Mediums. Mediale Aufmerksamkeit bestimmt darüber, ob Kriege und ihre Folgen überhaupt noch von jemand anderem wahrgenommen werden als von den unmittelbar Betroffenen. Manipulationen über die Nachrichten vom Krieg sind so alt wie das Kriegswesen, nur tritt heute neben die Manipulation das Ringen um die knappe Währung Aufmerksamkeit. Längst haben wir uns an bizarre Mitteilungen wie die gewöhnt, der Afghanistan- Krieg sei der erste des neuen Jahrtausends gewesen, während dauerhaft schwelende Kriegsherde der Welt unbeachtet bleiben. Und längst ringen die Siegessicheren darum, dass sie ihren Krieg vor allem medial gewinnen – das andere ist gar nicht so wichtig. Um all dies geht es Thomas Scharff in seiner Habilitationsschrift eigentlich gar nicht. Eigentlich. Dennoch ist er mit seiner Analyse von Texten über den Krieg der Karolinger ganz nah dran am 21. Jahrhundert. Nicht warum Krieg geplant, geführt und wie er gewonnen wird, sondern das Schreiben der "Intellektuellen" über Krieg, der Krieg als Thema – das ist Scharffs erklärtes Vorhaben. Nach Politik und Sozialgeschichte soll nun die Historiographiegeschichte den Blick auf neue Facetten eröffnen. ...
In Völkerschaustellung in Deutschland und Frankreich von 1874 bis zum Ersten Weltkrieg werden ethnologische Ausstellungen fremder Kulturen und Völker als Phänomen der Kolonialzeit untersucht. Es wird deutlich, dass diese heute befremdlich wirkenden Völkerschauen keineswegs allein aus imperialen Politiken und Praktiken heraus erklärt werden können. Anhand deutscher und französischer Quellen – Zeitungen, Zeitschriften und ausgewählte Ego-Dokumente – werden die jeweiligen gesellschaftlichen Diskurse rund um die Völkerschauen vergleichend untersucht, dabei die Frage nach zeitgenössischen Imaginations- und Konstruktionsformen des Fremden oder nach Wahrnehmung und Attraktivität von Exotik gestellt. Jenseits kolonialer Propaganda – und trotz der nationalen Unterschiede in Darstellung und Inszenierung – können in beiden Ländern unternehmerische Interessen der Veranstalter und insbesondere Neugier und Unterhaltungsbedürfnis der Ausstellungsbesucher als wichtige Faktoren zur Erklärung des Phänomens der Völkerschauen und der sie begleitenden Diskurse herausgearbeitet werden.
Der Wandel von Perspektiven, Deutungen, Methoden und Themen bestimmt den wissenschaftlichen Fortschritt. Deshalb zerbricht die Vorstellung sicheren Wissens über die Generationen hinweg, so dass sich die Vergangenheit in den historisch arbeitenden Kulturwissenschaften in immer neuen Methodenwenden verändert. Der moderne Mut, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aktiv in die Subjektivität ihrer Perspektivierungen einzubauen, bringt die steuernde Macht des Erkenntnisinteresses und seiner Veränderungen vermehrt zur Geltung. Dabei geraten selbst traditionelle Kontrollinstanzen der historisch-kritischen Hermeneutik in die Debatte. Während heute die einen das Vetorecht der Quellen beschwören, stellen andere die beständig verformende Kraft des Gedächtnisses und damit die Relativität punktueller schriftlicher Fixierungen heraus. ...
Die rechtsförmige Bewältigung von Leid, Ungerechtigkeit und Unrecht, die durch die kommunistischen Regime der DDR, Osteuropas und der UdSSR verursacht wurden, ist Gegenstand zahlreicher rechts- und geschichtswissenschaftlicher Studien. Untersucht werden die Aufarbeitung des Unrechts durch Strafrecht und die Regelung von Restitution sowie Entschädigung im Fall von Enteignungen. Oft wird – auch infolge der Spezialisierung der jeweiligen Wissenschaftler – das Genre des Länderberichts gewählt. Untersuchungen, die in vergleichender Absicht auch die Aufarbeitung nationalsozialistischen Unrechts einbeziehen, gehen von einer Vergleichbarkeit aus, ohne dass darüber ein neuer Historikerstreit entbrannt wäre. ...
Dies ist eine Festschrift für Detlef Brandes zum 75. Geburtstag. Ein Vorwort für sie zu verfassen, ist kein leichtes Unterfangen, denn die beeindruckende wissenschaftliche Arbeit und die Tätigkeit von Detlef Brandes sind schon vor zehn Jahren in der Festschrift zum 65. Geburtstag ausführlich gewürdigt worden. Der inzwischen leider verstorbene Hans Lemberg zeichnete damals den wissenschaftlichen Lebensweg des Jubilars in bewegender Weise nach, von den Archivstudien des jungen Doktoranden in der Tschechoslowakei der 1960er Jahre über die Tätigkeit am Collegium Carolinum in München, an der Freien Universität Berlin und die internationalen Wanderjahre, die ihn nach Florenz, New York, Stanford und Sapporo geführt hatten, bis er nach einem kurzen Intermezzo in Oldenburg 1991 auf die Stiftungsprofessur für "Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa" an die Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf berufen wurde. ...
Die Frankfurter Dissertation von Alexander Krey ist für den Themenkomplex "Rechtsräume" von besonderer Bedeutung. Unter den Leitbegriffen "Gerichtslandschaften" und "Rechtslandschaften" wird anhand der Oberhöfe im Rhein-Main-Gebiet des Spätmittelalters eine vergleichende Untersuchung vorgelegt, die zeigen soll, dass diese juristisch-geographischen Raumbildungen zu einer "Umwälzung in den vielschichtigen Gerichtslandschaften führte, in welche die jeweiligen Oberhöfe eingebettet waren", auch wenn der Terminus "Oberhof" selbst aus der Frühneuzeit stammt. Die bestimmende Frage ist, ob eine "Pluralität lokaler Rechtsordnungen anstelle des einen gemeinen deutschen Rechts" angenommen werden kann. Welchen Stellenwert nehmen Wechselwirkungen zwischen den regional beschränkt wirkenden Oberhöfen ein? Als Untersuchungsgegenstand wählt Krey, wie gesagt, das Rhein-Main-Gebiet, im Einzelnen Frankfurt, Gelnhausen und Ingelheim. ...
Masha Bruskina wurde im Jahr 1924 in Minsk als Jüdin geboren und genoss eine gute Bildung. Doch als sie gerade einmal 17 Jahren alt war, brach der Krieg über die Sowjetunion herein und es dauerte bloß sechs Tage, bis die deutschen Truppen die Stadt einnahmen. Bruskina war als überzeugte Kommunistin schon im jungen Alter Leiterin einer Pioniereinheit und doch gezwungen, im Minsker Ghetto zu leben. In dem Unwillen ihr Schicksal hinzunehmen, wechselte sie auf die sogenannte "arische Seite" und gab sich als Nichtjüdin aus: Sie färbte ihre Haare und nahm den Namen ihrer Mutter an. Bald darauf schloss sie sich dem im Untergrund operierenden Minsker Widerstand an und arbeite als Krankenschwester, um sowjetische Soldaten in einem Krankenhaus zu versorgen und ihnen bei der Flucht zu helfen. Sie schmuggelte zivile Kleidung und Medikamente, zudem eine Kamera, mit der sie gefälschte Ausweise herstellte. Waren die Soldaten wieder auf den Beinen, führten die anderen Widerständler sie durch die Wälder zur Partisanenbewegung. ...
Das Arbeitspapier zeigt Perspektiven eines Promotionsprojektes auf, das sich mit der Reform der englischen Common Law- und Equity-Gerichtsbarkeit im Viktorianischen Zeitalter befasst. Nach einem Einblick in relevante Quellen und Literatur wird inhaltlich auf Mitglieder und Aufgaben der im Jahr 1867 eingesetzten Judicature Commission eingegangen. Anschließend werden Neuerungen aufgezeigt, die für das englische Gerichtswesen aus den in den 1870er Jahren verabschiedeten Judicature Acts folgten.
Die Französische Revolution ist bekanntlich ein fruchtbarer Gegenstand der Forschung. Auf dem von Skadi Krause bearbeiteten Feld kreuzen sich Forschungslinien sowohl der Politik- und der Rechtswissenschaft als auch der Rechtsgeschichte. Es geht um den Bruch im politischen Denken, der sich 1788–1789 in den Debatten der Nationalversammlung vollzog. Durch die ganze Arbeit hindurch kann man feststellen, inwieweit Politik- und Rechtsverständnis im verfassungsgebenden Moment verknüpft waren. Anhand einer topisch gegliederten Untersuchung zeigt die Autorin pointiert, dass die Schaffung einer nationalen Repräsentation zur Delegitimierung monarchischer Herrschaft – so der Untertitel des Buches – beitrug. Zugleich spielten aber die herkömmlichen Leitbilder der Einheit und Unteilbarkeit der Souveränität und des politischen Willens eine wichtige Rolle bei der Etablierung der neuen politischen Ordnung. Die reiche, um den Begriff der nationalen Souveränität zentrierte Forschung weist auf diese Besonderheit der politischen Rhetorik der Französischen Revolution hin. ...
Rezension von: Barbara Wolbring: Trümmerfeld der bürgerlichen Welt. Universität in den gesellschaftlichen Reformdiskursen der westlichen Besatzungszonen (1945 –1949). Schriftenreihe der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Bd. 87, Göttingen 2014, Verlag Vandenhoeck & Ruprecht, ISBN 978-3-5253-6014-9 488 Seiten, 69,99 Euro.
Die Monographie des Kopenhagener Historikers Niels Hybel folgt einem ungewöhnlichen und im Ergebnis ausgesprochen ertragreichen Programm. Er zeichnet die Entwicklung des dänischen Königtums durch ein halbes Jahrtausend in Bezug zur gesamteuropäischen Ideen- und Rechtsgeschichte nach, behandelt also ein Thema der Nationalgeschichte aus einer dezidiert globalen Sicht, so dass der Blick aus einer epistemologisch sehr fruchtbaren Außenperspektive erfolgt. Zugleich werden so die klassischen Quellen zur Geschichte des dänischen Königtums den Narrationen der Nationalgeschichte produktiv verfremdet. Dass die Arbeit in englischer Sprache vorliegt, ist äußerst begrüßenswert, wird doch so die Geschichte des dänischen Königtums einem internationalen Publikum in einem weitgehend aktuellen Überblick zugänglich gemacht. Hybel knüpft mit seiner vom europäischen Ideen- und Strukturkontext her angelegten Studie an frühere Dekonstruktionen etablierter Meistererzählungen zur dänischen Geschichte an, die mit der Infragestellung älterer Lesarten von Chroniken und archäologischen Funden zum Frühmittelalter bzw. der als "Wikingerzeit" bezeichneten und seit dem 19. Jh. im Nationalbewusstsein so bedeutsamen späten Eisenzeit provozierten. Dieser kritische Impetus zeigt sich auch im vorliegenden Werk, dessen erstes von insgesamt zehn Kapiteln ("Historiography") den Zugang über die Forschungsdebatte zum Status des dänischen Königtums zwischen "Wikingerzeit" und Hochmittelalter wählt. Dänische "Könige" sind seit dem 8. Jh. in fränkischen Quellen zu fassen, und mit dem großen Runenstein von Jelling liegt ein Selbstzeugnis vor, das Harald Blauzahn (ca. 970–86) als König "ganz Dänemarks" ausweist. Bis heute deutet eine von zwei konkurrierenden Schulen dies als Beweis für die Existenz eines dänischen Königtums und eines souveränen "Reichs", jedenfalls aber als Nachweis einer seither existierenden Zentralmacht, während eine zweite Schule die Konsolidierung eines solchen mittelalterlichen Königtums erst nach der Mitte des 11. Jh.s erkennen will. Der Dissens basiert v.a. auf der Frage, ob ausnahmslos erst im 12. Jh. einsetzende, heimische chronikalische Quellen in ihrem Geschichtsbild ernst zu nehmen und archäologische Funde des 10. Jh.s wie die Ringburgen ("Trælleborge"), die auf eine Zentralmacht hinweisen, in ihrem Lichte zu interpretieren oder ob Geschichtsbilder primär als Zeugnisse synchroner Diskurse aufzufassen sind. Analoges gilt für Rechtstexte und Urkunden. Diese grundlegende Frage, von der aus Hybel das Material erschließt und die aus der deutschsprachigen Diskussion um den Status des Frankenreichs oder ottonischer Herrschaft durchaus vertraut wirkt, erweist sich als ganz aktuell, wie sich etwa an der Interpretation des unlängst neu ergrabenen und datierten Danewerks an der alten Südgrenze dieses (vermeintlichen?) dänischen "Reichs" zeigt. ...
In der Dissertation mit dem Titel „Verrechtlichung von Geschichte. Parlamentarische Debatten um die gesetzlichen Bestimmungen gegen Holocaustleugnung in Österreich und Deutschland“ wurden die strafrechtlichen Bestimmungen gegen Holocaust-Leugnung in Deutschland und Österreich untersucht. Im Vordergrund stand die Frage, wie ein historisches Ereignis mit Hilfe politischer und juristischer Terminologie so gefasst und normiert werden konnte, dass die Leugnung desselben seitdem mit Hilfe des Rechts bestraft werden kann. Dazu wurden vor allem jene parlamentarischen Vorgänge und Debatten untersucht, die der Verabschiedung der Gesetze vorausgegangen sind. Die Auswertung dieser Quellen hilft auch zu verstehen, weshalb und in welcher Form die Logik dieser Gesetze in den letzten zwanzig Jahren von anderen Staaten übernommen und auf andere historische Ereignisse ausgeweitet worden ist. Neben diesem umfangreichen empirischen Teil, der auf die jeweiligen historischen Spezifika eingeht, beinhaltet die Dissertation einen stärker analytisch ausgerichteten resümierenden Schlussteil, in dem versucht wurde, mit thesenhaften Beobachtungen das Phänomen und die ideengeschichtliche Genese der Holocaust-Leugnungsgesetze nachzuzeichnen. Diese Beobachtungen umfassen unter anderem die Bereiche Geschichtspolitik, Rechtspolitik, Sprachpolitik oder auch Wissenschaftspolitik und gehen aus unterschiedlichen Blickwinkeln der Frage nach, auf welche Weise die Gesetze begründet, legitimiert und kritisiert worden sind und immer noch werden.
Wenige Wochen nach dem vergleichsbedingten Fehltritt der Bundesjustizministerin hat sich der Hessische Ministerpräsident, ein mutmaßlicher "kommender Mann" der deutschen Politik, nicht enthalten und erneut historische Parallelen ins politische Spiel gebracht. In diesem Falle ging es nicht um Bush und Hitler, sondern um laufende Vermögenssteuerdebatten und ein geschmacklos-primitives Outing reicher Leute einerseits und andererseits um die Stigmatisierung jüdischer Menschen durch den sogenannten Judenstern. Erneut wogte die Empörung der intellektuell-medialen Teilöffentlichkeit angesichts des "Unvergleichbaren" hoch – eine Dublette an der Grenze zur Groteske, mit dem für unseren Kontext freilich nicht so wichtigen Unterschied, dass Däubler-Gmelin ging und Koch – wie auch anders – blieb. ...
Verfassungsprinzipien der Kirche im Basler Konziliarismus : Bemerkungen zu einer Neuerscheinung
(1980)
Seit einigen Jahren erfreut sich das Basler Konzil steigenden Interesses der Forschung: Es sei nur an so wichtige Neuerscheinungen wie die Arbeiten Stiebers, Christiansons und Blacks erinnert; weitere Studien stehen zu erwarten. Dem anzuzeigenden Werk von Werner Krämer: Konsens und Rezeption. Verfassungsprinzipien der Kirche im Basler Konziliarismus, Münster: Aschendorff (1980) (= Beiträge zur Geschichte der Philosophie und Theologie des Mittelalters, N. F., Bd. 19), VII + 477 S., eignet in diesem Rahmen besonderer Rang. Die bei Rudolf Haubst entstandene Dissertation - das Ergebnis zehnjähriger Mühe und weit über dem Niveau durchschnittlicher Doktorarbeiten liegend - erfüllt ein wichtiges Desiderat der Forschung und wird trotz gewichtiger, im folgenden zu besprechender Einwände für lange Zeit als das grundlegende Werk zur Basler Ekklesiologie zu gelten haben. ...
"Si potrebbe credere, che i due concetti 'stato territoriale' e 'feudo' siano fino a un certo grado opposti": così Ernst Klebel introduce, aprendo nel 1956 Territorialstaat und Lehen, la contraddizione a suo avviso insita nell’accostare due forme tanto diverse di organizzazione politica, quali sono quella che fonda la propria autorità su un principio astratto di ordinamento territoriale e l’altra che afferma invece la propria superiorità attraverso legami personali come quelli vassallatici. ...
Der Titel der von Wolfgang Form und Theo Schiller herausgegebenen zwei Bände "Politische NS-Justiz in Hessen" scheint auf eine Darstellung des justiziellen Systems im nationalsozialistischen Staat im formellen und materiellen Sinn zu verweisen. In einem totalitären Staat kann jedem Sachgebiet politischer Charakter zukommen; politisch ist – wie Ernst Fraenkel formuliert –, "was die politischen Instanzen für politisch erklären". Aufschluss über den Inhalt beider Bände gibt der Untertitel "Die Verfahren des Volksgerichtshofs, der politischen Senate der Oberlandesgerichte Darmstadt und Kassel 1933–1945 sowie der Sondergerichtsprozesse in Darmstadt und Frankfurt/M. (1933/34)". Deutlich wird, dass Thema der außerordentlich umfangreichen Studie von 1230 Seiten die strafverfahrensrechtliche Organisation in Hessen während des Nationalsozialismus ist...
"Ungerechtigkeit" und "Ungleichheit" waren zwei Schlüsselworte der nationalen wie internationalen Frauenbewegung im Hinblick auf die rechtliche Situation von Frauen zu Beginn des 20. Jahrhunderts. Ein von Stephan Meder und Christoph-Eric Mecke 2013 herausgegebener, ausgesprochen lesenswerter und sehr übersichtlich konzipierter Sammelband rückt nun ein bis dato in der Forschung eher vernachlässigtes Thema und Tätigkeitsfeld der Frauenbewegungen des 19. und frühen 20. Jahrhunderts in den Mittelpunkt: das Familienrecht. Mit diesem Interesse stehen die beiden Herausgeber keinesfalls alleine da. Zwei weitere im selben Jahr erschienene Sammelbände, die ebenfalls sehr lohnende Lektüre bieten, lenken ihre Aufmerksamkeit auf die Bedeutung des Familienrechts für Frauen. Die in Married Women and the Law zusammengestellten Aufsätze gehen der normativen und praktischen Bedeutung des für verheiratete Frauen in England und Nordamerika zentralen Rechtskonzepts der coverture vom Mittelalter bis zur "Flut von Reformen im späten 19. Jahrhundert" (4) auf den Grund. Unter coverture verstanden common law-Juristen die Idee, dass Frauen mit der Heirat ihre eigene rechtliche Identität verlören und von der ihres Mannes "bedeckt" (covered) würden. Daraus folgten hauptsächlich personen- und eigentumsrechtliche Einschränkungen für Ehefrauen. Sie verloren u.a. das Recht, Eigentum zu besitzen oder zu verwalten, Verträge einzugehen oder ohne ihren Ehemann eine Klage anzustrengen. Die Artikel in Gender Difference in European Legal Cultures weisen demgegenüber eine breitere thematische Vielfalt auf, was in der Fragestellung des Bandes begründet liegt. Im Fokus stehen hier "die rechtlichen Normen, die sich explizit auf Männer und Frauen beziehen" (11). Es wird danach gefragt, "was die Funktion von Geschlecht in der Schaffung von Recht; und umgekehrt, was die Funktion von Recht in der Schaffung von Geschlecht" sei (11). Dabei geraten der europäische Subkontinent mit Ausnahme Russlands und der weitere Mittelmeerraum vom Mittelalter bis zur Neuzeit in den Blick. Die Fallbeispiele fallen zum Teil sehr unterschiedlich aus (u.a. jüdische Juristinnen, Abtreibung, Inter- und Transsexualität), ein Schwerpunkt zeigt sich aber im Bereich des Güterrechts. ...
Since the turn of the millennium, historical research has become increasingly interested in knowledge-based societies and their cultures, not least medieval ones. Whereas legal historical medieval studies have joined the interdisciplinary discussion about the notion of order as well as that of law, the notion of knowledge, and especially that of legal knowledge, has not been in the focus of interest. This observation serves as the starting point for Stephan Dusil’s habilitation thesis, which he submitted in 2016 at the Faculty of Law of the University of Zurich and which is now available as a monograph. ...
Transylvanian Saxons' migration from Romania to Germany: the formation of a 'return' diaspora?
(2013)
Processes and patterns of migration on a global scale have changed in profound ways during the last two decades (Smith and King, 2012). In the European context, this is exemplified by transformations to the traditional mobility patterns from East to West Europe (Koser and Lutz, 1998), with migrants more likely to be involved in temporary circular and transnational mobility (Favell, 2008). Since the end of the Second World War, historical and political events in Europe have facilitated the mobility of ethnic Germans from Eastern Europe to Germany. Subsequently, the fall of the Iron Curtain has permitted unrestrained East-West movements, which resulted in mass migrations towards the West and diaspora fragments in the East. However, after settlement in the West, ethnic Germans have also been absorbed within wider temporary and transnational movements (Koser, 2007). Within this context, this thesis examines the post-migratory lives of three generations of Transylvanian Saxons in Germany by exploring the cultural, social, economic and political dimensions of this community. This thesis aims to contribute to on-going academic debates about diasporas by explicitly responding to Hoerder s (2002) call for more studies on ethnic German diasporas. It shows that Transylvanian Saxons, who relocated to the ancestral homeland, do not disrupt identities and lives forged in diaspora, but rather, they negotiate complex identities and belongings in relation to both home and homeland . It reveals a double diaspora and the necessity to perceive identity and diaspora as dynamic processes and constantly evolving in relation to time, space and place. This double diasporic allegiance in the case of the Transylvanian Saxons suggests interrogating the formation of a return diaspora and its importance for processes of international migration.
Beim Übergang von der frühneuzeitlichen Ständegesellschaft hin zu den Nationalstaaten des 19. und 20. Jahrhunderts kommt der Herausbildung eines geographisch und politisch definierten Territoriums, des Territorialstaats, eine wichtige Funktion zu. Ein Zusammenschluss von Herrschaftsgebieten zu einer geographisch-politischen Einheit konnte sich in Form der Annexion des Schwächeren durch den Stärkeren vollziehen, war aber auch im gegenseitigen Einverständnis der politischen Entscheidungsträger denkbar. Im Fall einer Union unterschied man bereits sehr früh zwischen den Typen der Realunion und der Personalunion. Während in einer Realunion völkerrechtliche Vereinbarungen für beide Partner gleichermaßen galten, nahm die Personalunion einen besonderen Status ein, in der allein die Person des Herrschers die Verbindung zwischen beiden Staaten darstellte. Diese streng juristische Definition galt jedoch lediglich für die politischen Institutionen. Jenseits der staatlichen Ebenen fanden sich Formen des Transfers, die einer Personalunion einen besonderen, transnationalen Charakter verleihen konnten. Inwiefern solche Verbindungen, die unter dem Begriff des "composite statehood" zusammengefasst werden, eine gesamteuropäische Entwicklung darstellten, bleibt innerhalb der Forschung umstritten.
Als Band zwei der neuen Reihe Religion and Law in Medieval and Muslim Societies (von der inzwischen schon mehrere Titel vorliegen) erschien dieser bemerkenswerte Band. Die Rolle der Juden im Recht des frühen Mittelalters ist natürlich schon mehrfach untersucht worden, doch ist man dankbar für einen Band, der die Forschung widerspiegelt und an vielen Punkten weiter voranbringt. Die einzelnen Beiträge sind in der Regel auch bibliographisch à jour, so dass dieser Sammelband durchaus auch die Eigenschaften eines Handbuchs aufweist. ...
In seinem in mehrfacher Hinsicht gewichtigen Buch 'Europe. A History' hat der Oxforder Polen-Historiker Norman Davies 1996 die Formulierung eines "'tidal Europe', whose frontiers ebb and flow", geprägt, eines Europas also, dessen Fläche der Tidenhub beziehungsweise die etymologisch ja verwandte Zeit mal größer, mal kleiner werden läßt. Das ist eine Metapher, die sich gewinnbringend auch und gerade auf das östliche Europa anwenden lässt, hier vor allem auf den Teil, der seit 1918 mit dem politischen Begriff "Zwischeneuropa" belegt wurde - einem Neologismus, der sodann in der Wissenschaftssprache zu "Ostmitteleuropa" gerann. [...] In den folgenden Ausführungen soll lediglich auf zwei Dinge hingewiesen werden: Erstens, nicht die einzelnen Merkmale, sondern ihre Kombination macht die Spezifik der Region aus. Libertäre Ständegesellschaften, ethnokonfessionelle Pluralität und Großmachtdominanz finden sich in der Neuzeit nicht nur im historischen Polen und Ungarn, sondern auch in anderen Teilen Europas. Aber in Kombination mit Magdeburger Recht, Sprachnationalismus und politischer Dissidenz entsteht eben doch eine historisch ganz besondere und damit "kartierbare" Mischung, eine ostmitteleuropäische "Grundordnung". Zweitens, auch hier ist das Spezifische nicht ohne ein abgrenzbares und andersartiges Umfeld denkbar: Die eine Geschichtsregion ist daher nur im Kontext anderer - benachbarter oder weiter entfernter - zu fassen.
The article analyses how the decrees of the Council of Trent regarding marriage were used by the Church of Rome as a tool to contrast mixed marriages in Early Modern Europe. It investigates how these decrees were evaded by local churches in order to administer a practice of confessional coexistence impossible to eradicate, and how they were manipulated by actors – even Protestants – to put an end to undesirable unions. It also presents the interpretation that the Church of Rome made of the Tametsi to resolve the age-old issue of mixed marriages in the Low Countries, issuing the Benedictine Declaration, later applied to other contexts with a strong Protestant presence – above all out-side Europe. Although the Council of Trent claimed to have fixed a homogeneous and flawless nuptial ritual, the various local practices did not always adapt to it. Indeed, they bypassed it; sometimes refused it. This led parish priests and missionaries to turn to Rome for the resolution of concrete cases. The decisions taken for individual cases became a normative reference point. It was produced by the continuous interaction and negotiation with local churches and went on in fact to profoundly influence the sacramental rituality of marriages, which Tametsi had claimed were fixed and immutable.
To understand the development of public health in Croatia, there are newer insights into the life and work of John the Baptist Lalangue. John the Baptist Lalangue is most valued for implementation of the imperial law on public health and promotion of midwifery in Croatia during the second half of the 18th century. Lalangue is the author of the first printed medical textbook in Croatian, published in 1776, entitled Medicina ruralis iliti Vrachtva ladanyszka, za potrebochu musev, y sziromakov Horvatczkoga orszaga y okolu nyega, blisnesseh mest, Trattnern, Varaždin. In the same period, Lalangue published the first Croatian midwifery textbook entitled Brevis institute de reobstetritia iliti kratek navuk od mestrie pupkorezne za potrebochu muskeh y sziromaskeh ladanovskaya horvatskoga orszaga y okolo nyega blisnesseh sztrankih, Trattnern, Zagreb. In 1779, Lalangue published his balneological debut in Croatian, the book Tractatus de aquis medicati Regnorum Croatiae et Slavoniae Iliti Izpiszavanye vrachtvenih vod Horvatzkoga y Slavonskoga orszaga y od nachina nye vsivati za potrebochu lyudih, Trattnern, Zagreb. Lalangue’s works were used in systematic training and education of midwives and they, as well as Lalangue, have an inevitable place in the history of Croatian midwifery. During his life and work, John the Baptist Lalangue made immeasurable contribution to the development of Croatian public health.
If the Bosnian crisis of 1908-9 may properly be described as the dress rehearsal for 1914, the Austrian project, announced early in 1908, to construct a railway from the Bosnian border through the Sandjalc of Novibazar helped to set the stage. Part of the original program to link up the Ottoman realm with central Europc by iron highways, this line had been overlooked for decades as finance, engineering, and diplomacy spent themselves on the great trunk line, the Orientbahn, running like a backbone down the Balkans to Constantinople, with a branch connecting Nish with Salonica via Uskub. From Uskub a spur penetrated northward to Mitrovitza; another linked Salonica with Monastir. Though small in itself, the reappearance of the Novibazar scheme heralded the revival of the perennial Austro-Russian rivalry over the Near East in an acute form, sharpened international animosities generally, strengthened latent dreads of Teutonic hegemony over the Balkans, and gave an impetus to a plethora of competing railway projects. In spite of Austria's renunciation of her rights in the Sandjak as part of the settlement attendant upon the annexation of Bosnia-Herzegovina, the railway plan was not abandoned, and until well along in 1909 hopes were cherished that the Sandjak road - even today unconstructed - would be built.
The monastic enclosure
(2022)
The moral and physical enclosure of monks and nuns is central to the founding documents of Western monasticism. But even there it encountered the need for monasteries to interact with their societies, through recruits, hospitality, and the monastic economy. The increasing intensity of this tension is traced through key reforming texts, until later English visitations open up religious houses to closer scrutiny, ironically aided by inmates' quandary over whether to conceal or reveal their secrets.
This conference report comprises the contributions of European and American specialists in Fascism on the topic of networks, promises for the future and cultures of violence in Europe, 1922–1945. It was concluded that a much more in-depth examination of fascist networks, as well as their learning and acquisition processes is required, especially after 1939 and in the currently under-researched regions of Eastern and Southern-Eastern Europe. Secondly, the concept of a ‘New Man’ should be applied in more detailed studies on population and educational policies. Thirdly, there is a need to counter the frequently lamented asymmetrical state of research between Italian fascism and National Socialism.
Wir wissen nicht, was König Adolf von Schweden in seiner Satteltasche trug, als er im 30jährigen Krieg hoch zu Ross in die Schlacht zog. Angeblich soll es ein Exemplar des Buches "De iure belli ac pacis" gewesen sein, des völkerrechtlichen Hauptwerks von Hugo Grotius. Spätestens seit Louis Aubéry du Mauriers "Memoires pour servir a l’histoire de Hollande et des autres Provinces-unies" (1688) gehört diese Anekdote zum festen Bestandteil des Grotius- Mythos. Erzählt wird sie meist dann, wenn es um die Frage nach dem Verhältnis von Theorie und Praxis im Völkerrecht und ihrer Geschichte geht. Umdiese Frage dreht es sich auch in dermit Spannung erwarteten Arbeit von Martine Julia van Ittersum über die Verstrickungen des jungen Grotius in die Überseepolitik des ebenfalls noch jungen niederländischen Staates. ...
The history of the Lombards could well be designated a history of warfare, for in the course of the 206-year existence of their realm in Italy the Lombards constantly carried out warfare of varying intensity, whether in their own defence or to expand their territory. Even the time prior to their invasion of Italy, especially their advances from Pannonia, were already marked by numerous military conflicts. Of particular interest here are the questions with reference to the background and the course of these conflicts, and also to the weaponry that was utilised. In the following contribution the weapons of Lombard warriors – or more specifically – the weapons used by warriors in Lombardian Italy will be examined. This specification is necessary because Lombard warriors experienced many interactions with other powers, for example, with Byzantine forces stationed in Italy (until 751 AD), and with foreign enemies like the Franks and Avars, who however could always turn into cooperative partners for the Lombards. Thus, it can be assumed that ultimately through contacts with enemies as well as with allies, the different types of Lombard weaponry depended upon the respective situation. Aside from use in real battles, weapons of the Lombards also had other functions: They were of symbolic significance in that they could demonstrate power and social differences. Certain types of weapons can be interpreted as signs of rank – which of course applies to the early Middle Ages on the whole. In principal, three groups of source material are at disposal for study: 1) references in written sources, 2) contemporary depictions of Lombard warriors, and 3) archaeological evidence, that is, weapons and pieces of armament found in graves, settlements and also occasional finds – including those without a find context. An overall picture of Lombard weaponry can only be gained when all possible source groups are evaluated.
During the height of the Second World War pressure from Great Britain resulted in the transfer of thousands of German prisoners of war (PoWs) from British to Canadian control. To house them, Canada built a system of PoW camps, including Riding Mountain Camp in southwestern Manitoba. The PoWs sent there soon realized their good fortune: they lived in warm barracks, ate abundant food, and were able to purchase goods from a mail order catalog. But while the PoWs were well treated, they were at the same time subjected to a concerted reeducation campaign organized by the Allies. This reveals that these Canadian camps were not merely warehouses for the PoWs, but in fact, classic reforming institutions.
Initially subjected to ideological training under Nazism, the PoWs were next subjected to another kind of education under the Canadians. Evidence collected from oral history interviewing, archival research, and three seasons of field archaeology combine to reveal that material culture was a key nexus in this competition for the minds of the PoWs. In addition to providing books and teaching courses on history and political science, the Canadians introduced the PoWs to a democratic, capitalistic way of life by familiarizing them with North American consumer goods and by allowing them to fraternize with Canadian civilians. The Nazi bureaucracy, in turn, used material things to try to keep the PoWs from turning to the other side. For example, by sending them crisp new Wehrmacht uniforms from Germany, heartening Christmas cards, and packages filled with German goods adorned with Nazi symbolism.
This article, based on extensive source material from Denmark, Sweden and Norway, is about the changing norms for children’s media, childhood and art in Scandinavia in the late 1960s and early 1970s. The analysis demonstrates how changes within welfare state institutions converged with the youth rebellion’s wider criticism of children’s low status in traditional power hierarchies, and contributed to new definitions of the role of media in children’s lives. After establishing a wider historical contextualisation, the article moves on to show how the criticism of existing norms in the realm of children’s literature in the mid-1960s grew into a critique of the prevailing ideologies and existing narratives in all children’s media (including film, theatre and television) at the end of the decade. A key figure in the redefinition of norms for children’s media was the Swede, Gunilla Ambjörnsson. Her 1968 book, Trash Culture for Children, led to discussions about the role of media in children’s lives all over Scandinavia. Her core belief in the innate social and political interests of children had a great impact on the ways in which the possibilities for an explicit political agenda in children’s media were conceptualised in Scandinavia at large.
Nicht die Entwicklung des Sakraments der Taufe während der tausendjährigen byzantinischen Geschichte gilt es hier zu erörtern; der liturgiewissenschaftliche Aspekt wird in diesen Zeilen bestenfalls einen Randaspekt darstellen. Stattdessen werde ich mich auf einige Aspekte konzentrieren (wenn auch in unterschiedlicher Intensität), die dem vorgegebenen Thema – (gesellschaftliche) Inklusion und Exklusion – entsprechen. Es soll also um ausgewählte Aspekte des Themenkomplexes "Taufe" gehen, die Relevanz für die Rechtsgeschichte, aber auch für die Gesellschaftsgeschichte in einem allgemeineren Sinne (inklusive gewisser Bezüge zur politischen Geschichte bzw. zur Missionsgeschichte) aufweisen. ...
The purpose of history education in Austria has changed over at least the last decade. While the focus used to be to give students a master narrative of the national past based on positivist knowledge, the current objective of history education is to foster historical thinking processes that enable students to form transferable skills in the self-reflected handling and creation of history. A key factor in fostering historical thinking is the appropriation of learning tasks. This case study measures the complexity of learning tasks in Austrian history textbooks as one important aspect of their quality. It makes use of three different approaches to complexity to triangulate the notion: general task complexity (GTC), general linguistic complexity (GLC), and domain-specific task complexity (DTC). The question is which findings can be offered by the specific strengths and limitations of the different methodological approaches to give new insights into the study of task complexity in the domain of history education research. By pursuing multidisciplinary approaches in a triangulating way, the case study opens up new prospects for this field. Besides offering new insights on measuring the complexity of learning tasks, the study illustrates the need for further research in this field – not only related to the development of analytical frameworks, but also regarding the notion of complexity in the context of historical learning itself.
The LOEWE-project “Prehistoric Conflict Research” is determined in several new ways to interpret the archaeological evidence of Bronze Age fortifications. One way is the comparison with other non-modern cultures of conflict and their use of fortifications. In this paper, the conquest of Aquitaine by the Carolingian rulers of the Franks (760–769 CE) is taken as such an example. By analysing the (near-)contemporary historiographical record, the military role of fortifications in post-Roman warfare is discussed. It turns out that in the historiographers’ view, fortified settlements were focal points of military activity, and that combat occurred around them far more often than in the open field. Nonetheless, warfare in the surroundings of fortifications signified more than only sieges: the historiographical sources show a great variety of events connected to them as part of the war. Furthermore, a semantic inquiry of the material shows a special notion in texts concerning the “capture” of fortified settlements. This could be achieved not only by force, but also with diplomatic means, and the historiographers valued success higher than bravery. Moreover, the amount of violence seems to have been limited, as is indicated by the small number of destroyed fortifications and by the debates ensuing about one particular massacre (Clermont-Ferrand in 761 CE), which obviously was at odds with contemporary ideas about appropriate warfare. These results imply that archaeological research on conflict would benefit greatly from broadening its scope beyond actual battle events, in order to disclose the conflicts of Bronze Age Europe in all their complexity.
Im Zeitraum vom 7. bis zum 9. Dezember 2017 fand an der Universität Breslau (Wrocław) in Kooperation mit der Ruhr-Universität Bochum die Winterschool "Europa: Poetik und Politik" statt. Die gut zwanzig Teilnehmerinnen und Teilnehmer – darunter Professor*innen, wissenschaftliche Mitarbeiter*innen und Studierende beider Universitäten – diskutierten die neuere Geschichte von Europa-Diskursen von der Romantik bis in die Gegenwart. Ausgangspunkt der Tagung war die gegenwärtige Krise der Europäischen Union, die – so zeigte sich im Verlauf der Tagung – als Fortführung der leitmotivischen 'Schwellensituationen' zu verstehen ist, die als das Gemeinsame der diskutierten Texte und somit in gewisser Weise als konstitutiv für den Europa-Diskurs erkannt wurden.
Thomas Horstmann und Heike Litzinger haben ein bemerkenswertes Buch mit dem – zunächst irritierend – weit gefassten Titel "An den Grenzen des Rechts" herausgegeben. Erst der Untertitel "Gespräche mit Juristen über die Verfolgung von NS-Verbrechen" konkretisiert das Thema. Es geht um die Frage der strafrechtlichen Behandlung von Systemunrecht: ob und inwieweit NS-Verbrechen mit rechtsstaatlichen Instrumentarien abgeurteilt werden können. ...
The importance of Transylvanian records of court proceedings from the end of the 17th century relies, in terms of content, on preserving the day by day life of ordinary people in Transylvania such as craftsmen, tradesmen, and peasants. Regarding linguistics, they are challenging due to the specific tension between feigned orality and literacy, when historical “spoken” language is documented. The research question pertains to describe, from a qualitative point of view, the complex sentences structure. Thereby, we look upon the different ways to construct complex sentences and their specific use according to the communicative functions of text parts: Which is the proportion between hypotaxis and parataxis in combining clauses? How deep is the hierarchy of subordinate clauses? Which subordinate clause functions are most used? Which composition types are relevant for complex sentence structure?
Der neue "Spezialwagen" hatte sich bewährt. Früher als erwartetwar Emanuel Schäfer in der Lage, seinen Berliner Vorgesetzten den reibungslosen Vollzug seines Auftrags zu melden. "Serbien judenfrei!", lautete im Juni 1942 Schäfers Notiz an das Reichssicherheitshauptamt. Dass die "Endlösung der Judenfrage" im Kernland des ehemaligen jugoslawischen Königreiches derart zügig vonstatten gehen konnte, war dem Einsatz einer fahrbaren Gaskammer zu verdanken, in der mehr als 5000 Menschen den Tod fanden. Die Organisation dieser "Spezialwageneinsätze" oblag dem seinerzeitigen Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD in Serbien – dem promovierten Juristen Emanuel Schäfer. ...
Als allererste synthetische Darstellung der vollständigen Rechts- und Verfassungsgeschichte Osteuropas stellt Küppers Buch eine beachtenswerte Leistung dar, deren Stärke eine getreue Schilderung rechtshistorischer Fakten bildet. Hin und wieder gelingen Küpper aber auch tiefschürfende, obgleich nicht immer ganz neue, analytische Einsichten, etwa dass Ostmitteleuropas bis heute nachwirkende Rückständigkeit auf den sogenannten zweiten Feudalismus zurückgehe, in dessen Folge Böhmen, Ungarn und Polen im 16. – 18. Jahrhundert in verschiedenem Maße ihre Unabhängigkeit eingebüßt haben (24 f.). Die daraus entstandene "Staats- und Rechtsferne der Bevölkerung" gelte erst recht für das ein halbes Jahrtausend lang von den Osmanen beherrschte Südosteuropa (27), dem Küpper außerdem in der nachfolgenden Nationalstaatenperiode des 19. Jahrhunderts das starke Auseinanderklaffen des Modernisierten in den Städten und des Alten auf dem Lande treffend attestiert (368, 397). ...
Staatsgründung als pädagogische Herausforderung : die Politisierung des Pädagogischen im Vormärz
(2017)
Im Jahr der deutschen Revolution 1848 schrieb der politische Journalist und Paulskirchenabgeordnete Arnold Ruge:
Die freie Staatsform braucht freie Menschen und erst die freie Staatsform bringt mit Sicherheit freie Menschen hervor. Ja, so ist es, dieser Zirkel ist vorhanden.
In diesem Zitat äußert Ruge ein von ihm wahrgenommenes Kernproblem der Situation während des Vormärz und der Revolution: Die Einführung der auf einem souveränen Volk basierenden demokratischen Staatsform, ohne dass das Volk zur politischen Selbstbestimmung in der Lage sei. Ruge verstand den politischen Systemwechsel als Aufgabe eines jeden Menschen, der das 'monarchische Prinzip' selbst überwinden müsse, um die Demokratie zu schaffen. Dazu bedürfe er jedoch der pädagogischen Unterstützung. Ebenso projektierte Ruge im Jahr 1849 einen sozialdemokratischen Staat der Zukunft, in dem die demokratische Erziehung der Jugend eine staatserhaltende Funktion hat. Ruge machte damit sowohl die Schaffung als auch die Erhaltung des projektierten demokratischen Staates zu Aufgaben des Individuums, die der pädagogischen Förderung bedürfen. Im vorliegenden Beitrag sollen beide politischen Funktionen des Pädagogischen dargestellt werden: die schaffende sowie die erhaltende Funktion.
Zum Gegenstand der Polizeiwissenschaft gehörte – jedenfalls unter der Herrschaft eines weiten Polizeibegriffs – auch die staatliche Sorge für die Wirtschaft. Die Herausbildung der Wirtschaft als eines eigenständigen gesellschaftlichen Teilsystems, also eines sozialen Bereichs, für den die Geltung von Leitprinzipien eigener Art beansprucht wird, fällt auf das Ende des 18. Jahrhunderts. Am Beginn der nachhaltigen Durchsetzung eines staatsunabhängigen wirtschaftlichen Denkens steht das Werk von Adam Smith, der die klassische Nationalökonomie begründete. Die Polizeiwissenschaft traf nun auf einen Gegenstand, für den eine überaus mächtige Theorie die Erklärungshoheit beanspruchte. Welche Konsequenzen ergaben sich daraus? Dieser Frage soll am Beispiel der staatlichen Kapitalhilfen für Unternehmen nachgegangen werden. ...
Für die internationale Diskussion gibt es zunächst das Problem der Wissenschaftssprachen. In Polen spricht man, soweit ich das verstehe, stets vom "Staat der Piasten", selbst frühere Herrschaftsbildungen werden "Staat" genannt. Diese Gewohnheit der polnischen Kolleginnen und Kollegen steht in auffälligem Kontrast nicht nur zu deutschsprachigen, sondern auch zu frankophonen und anglophonen Historikern. In Frankreich unterscheidet man État und état. Die Orthographie (kleines oder großes "é") markiert das Konzept. Nur État mit Majuskel E bedeutet Staat, mit "l'état Carolingien" sagt niemand "der karolingische Staat". ...
St. Stephanstag zu Pfingsten : einige Bemerkungen zu Enikels Weltchronik Verse 28447 und 28471
(1998)
In einem kurzen Aufsatz aus dem Jahre 1888 beschreibt Oswald Redlich eine eigentümliche Erscheinung in der mittelalterlichen Chronologie. In österreichischen Urkunden des späten Mittelalters werden gelegentich die Namen der Festtage nach Weihnachten auf die entsprechenden Tage nach den beiden anderen kirchlichen Hochfesten Ostern und Pfingsten bezogen. Die wichtigsten Feste der Weihnachtswoche sind: Dezember 26 - St. Stephan Dezember 27 - St. Johannes Dezember 28 - Unschuldig-Kindleintag "Stephan" ist also liturgisch synonym mit dem zweiten Weihnachtstag, "Johannes" mit dem dritten, usw. Redlich erkannte als erster, daß im 14. und 15. Jahrhundert in Österreich die Feste der Oster- und Pfingstwochen analog genannt werden, wobei der "Kindleintag zu Ostern" den Mittwoch nach Ostersonntag oder "Johannes zu Pfingsten" den Dienstag nach Pfingstsonntag bezeichnen, obwohl die benannten Heiligen an diesen Festen in Wirklichkeit nie geehrt wurden. Grotefend, der die Belege zuerst anders gedeuter hatte, zog seine frühere Ansicht zurück und akzeptierte diese Ergebnisse. Interessant für unsere Zwecke ist der Terminus "St. Stephan zu Pfingst" für den Pfingstmontag, der in zwei Urkunden - 1361 in Buchsenstein und 1416 in Pankraz im Ultenthal - vorkommt.