940 Geschichte Europas
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Wohl kaum ein anderes Falsifikat des Frühmittelalters, mit Ausnahme vielleicht der Falschen Dekretalen des sogenannten Pseudo-Isidor (Paschasius Radbertus), hat die Forschung derart intensiv in Atem gehalten wie das Constitutum Constantini . Seit Lorenzo Valla in seiner bahnbrechenden Studie aus dem Jahr 1440 ( De falso credita et ementita Constantini donatione ) das Dokument mit inhaltlichen Argumenten als apokryph erweisen konnte, hat die Frage nach Entstehungszeit und -ort Dutzende von Forschergenerationen beschäftigt. Da – angeblich – Konstantin der Große nach der Heilung vom Aussatz und anschließender Verlagerung seines Amtssitzes von Rom an den Bosporus die gesamte Westhälfte des Römischen Reiches dem Papst überlassen habe, damals Silvester I. (314–335), lag selbstredend die alte Frage nach dem Cui bono nahe: Aufgrund der Tatsache, dass der Apostolische Stuhl eindeutiger Nutznießer der Konstantinischen Schenkung ist, konnte folglich die Fiktion nur an einem Ort entstanden sein, nämlich in Rom. Diese Sicht der Dinge schien eindeutige Bestätigung zu erfahren durch die philologische, hier vor allem quellenkritische Analyse des Textes: Nicht wenige Passagen ähneln solchen Formulierungen, wie sie in der Korrespondenz der Päpste Paul I. (757–767) und Hadrian I. (772–795) anzutreffen sind, einer Briefsammlung, die gemeinhin unter dem Rubrum Codex Carolinus bekannt ist (Unikat: Cod. Wien lat. 449, saec. IX ca. med., nordalpine Schriftheimat, wohl direkte Kopie des Originals aus dem Jahr 791). So dominierte in der Forschung über Jahrhunderte die Position, das Constitutum Constantini sei ein Produkt der kurialen Kanzlei des späteren 8. Jahrhunderts. Nur vereinzelte Stimmen wurden laut, die fränkischen Ursprung und thematischen Zusammenhang mit dem pseudoisidorischen Fälschungskomplex postulierten, demnach eine Genese im mittleren 9. Jahrhundert favorisierten (in diesem Sinn dezidiert die wichtige Studie von Hermann Grauert, Historisches Jahrbuch 3–5, 1882–1884, dazu unten mehr). Letztere Position ließ sich vor allem deshalb nachdrücklich vertreten, weil erstens die frühesten Handschriften des Constitutum Constantini (geschrieben in den 850er/860er Jahren) gleichzeitig die ältesten Überlieferungsträger der pseudoisidorischen Dekretalen sind (u. a. Vatikan Ottobonianus latinus 93; Vatikan latinus 630; dann der noch nirgendwo gebührend beachtete Cod. Rennes 134, der keineswegs ins 11., sondern ins mittlere 9. Jahrhundert zu datieren ist (New Haven 442 enthält das CC erstaunlicherweise nicht) sowie die frühesten Zeugen der Version A2 wie etwa Aosta 102, Ivrea LXXXIII, Rom Vallicellianus D 38 und Sankt Gallen 670); und weil zweitens keinerlei zweifelsfreie Rezeption des Constitutum Constantin i vorliegt bis zu der Zeit, als es eben Eingang fand in die Sammlung falscher Papstbriefe, die ab den 830er Jahren im Kloster Corbie fabriziert wurden. Corbie, die abbaye royale an der Somme, ist demnach der überlieferungsgeschichtlich früheste Ausgangspunkt des Constitutum Constantini . Dazu gesellt sich die Abtei Saint-Denis, in deren Formelsammlung (Cod. Paris latinus 2777, der hier interessierende Teil geschrieben saec. IX 2 ) das Falsifikat ebenfalls enthalten ist. Der Version des Parisinus – dies haben eingehende Untersuchungen im Rahmen eines Oberseminars im Wintersemester 2008/09 klar bestätigt – kommt eine eindeutige textqualitative Präferenz zu gegenüber der pseudoisidorischen Traditionsform, die redigiert und sprachlich geglättet wurde. Das Constitutum Constantini , so wird man mit dem derzeit gültigen Forschungsstand (Horst Fuhrmann) festhalten können, ist kein Produkt der Fälscherwerkstatt in Corbie. Gleichwohl sollten überlieferungsgeschichtliche Spezifika (Corbie und Saint-Denis als herausragende geistige Zentren des Frankenreichs, demgegenüber aber keine frühe Präsenz des Constitutum Constantini in Rom) gebührende Beachtung finden.
An diesem Punkt setzt Johannes Fried an. ...
Im Folgenden werden einige Autoren wie Johannes Althusius, Henning Arnisaeus, Samuel Pufendorf und Michael Christoph Hanov vorgestellt, die in sehr unterschiedlicher Weise Anerkennung in der politischen Ideengeschichte genießen. Es geht vor allem darum, sie in ihren Vorstellungen zur Staatsform der Demokratie genauer zu betrachten. ...
1832 schrieb der Heidelberger Rechtsprofessor Karl Salomo Zachariä im fünften Band seiner Vierzig Bücher vom Staat: "Der Staatsmann, der mit der […] Wirtschaftslehre unbekannt ist, gleicht einem Schiffer, der sich ohne Kompass auf die hohe See wagt." Für den Gießener Staatsrechtslehrer Friedrich Schmitthenner waren ökonomische Kenntnisse "vollends für den Staatsmann unentbehrlich". Als Verfassungshistoriker neigt man dazu, solche oder ähnliche Aussagen im Staatsrecht des Vormärz zu relativieren: Zum einen waren staatsphilosophische Aussagen über Ökonomie und Staatswirtschaft schon lange vor dem 19. Jahrhundert üblich, zum anderen geht es in der Verfassungsgeschichte ohnehin – wie es Dietmar Willoweit3 formuliert hat – um die rechtlichen Regeln und Strukturen, die die politische Ordnung prägen. Staatliche Maßnahmen auf dem Gebiet der Wirtschaft scheinen für die politische Ordnung dagegen nur eine Nebenrolle zu spielen, zumal das Staatsrecht im Vormärz für die Ausbildung des modernen Rechts- und Verfassungsstaates ohnehin zentrale Bedeutung hatte. ...
À la différence du milieu universitaire français, l’existence d’une véritable »culture des manuels« dans les sciences historiques en Allemagne constitue un phénomène tout récent. Certes, il existe depuis longtemps des ouvrages fondamentaux qu’on utilise parfois depuis plusieurs générations d’étudiants. Or, la plupart de ces manuels au sens strict du terme visent avant tout la transmission des méthodes et de la théorie du travail d’historien avec un fort accent sur les »sciences auxiliaires«. En ce qui concerne les grands traits de l’époque médiévale, les étudiants furent longtemps obligés de consulter des ouvrages spécialisés qui étaient grosso modo les mêmes qu’utilisaient les chercheurs dans leur travail quotidien: le célèbre »Gebhardt« qui servait de catalogue de faits et de dates en histoire allemande, le »Handbuch der europäischen Geschichte« de Schieder ou bien les volumes sur l’histoire de certaines dynasties, parus chez Kohlhammer. S’ajoutent à ces ouvrages la série »Oldenbourg Grundriss der Geschichte« qui vise avant tout un public d’étudiants mais qui contient des bibliographies également fort utiles pour les chercheurs, ainsi que l’»Enzyklopädie deutscher Geschichte« qui paraît aussi chez Oldenbourg depuis la fin des années 1980 et dont les volumes (l’éditeur en envisage 100) se concentrent sur des sujets choisis de l’histoire allemande. ...
L’ouvrage à présenter réunit les contributions de la dernière d’une série de conférences organisées par le Max-Planck-Institut für Geschichte en collaboration avec la Mission historique en Allemagne, le British Council et la Polska Misja Historyczna. Il conclut un tour d’horizon sur la question de »La mémoire culturelle des sciences [historiques] à l’époque moderne« qui restera, malheureusement, à jamais incomplet sous forme de livre, les actes de la deuxième conférence »Justice, pouvoir et violence au Moyen Âge« n’ayant pas été publiés. Mais on ne regrettera pas seulement l’absence du deuxième volet dans ce triptyque: avec la fermeture en 2006 du seul Max-Planck-Institut consacré à l’histoire générale, une coopération fertile entre les instituts historiques de plusieurs nations touche désormais à sa fin. Ceci est d’autant plus regrettable que la communauté internationale des historiens, et en particulier des médiévistes, à Göttingen avait su créer un lieu de contacts et d’échanges fertiles. ...
L’intérêt des médiévistes pour les phénomènes d’arbitrage et de résolution des conflits n’est pas nouveau. Il n’est donc pas surprenant que le présent volume, qui réunit les contributions d’un colloque organisé en l’honneur de Hanna Vollrath, fasse explicitement référence à une »étude séminale« qui fut publiée il y a presque trente ans: il s’agit d’une étude de Vollrath sur »Le Moyen Âge dans la typologie des sociétés orales«. L’ensemble des contributions du présent volume confirme la fertilité de ce texte, qui a contribué à déclencher l’analyse des comportements rituels dans la recherche médiévistique allemande qu’elle continue visiblement à inspirer. ...
Philipp der Schöne drohte stets ein wenig unterzugehen zwischen dem Glanz seiner burgundischen Vorgänger von Philipp dem Kühnen bis Karl dem Kühnen, den Memorialleistungen seines Vaters Maximilian, des "letzten Ritters", und dem weltumspannenden Ausgreifen Kaiser Karls V. In den letzten Jahren aber wurde er zunehmend aus diesem Schattendasein befreit: Bereits 2003 erschien eine magistrale Biographie aus der Feder J.-M. Cauchies’, 2006 bot Philipps 500. Todestag den Anlass zu einer Ausstellung der Königlichen Bibliothek in Brüssel. Begleitet wurde dieses Projekt von dem hier vorzustellenden Katalogband, wobei der Rezensent die Ausstellung selbst bedauerlicherweise nicht besuchen konnte. ...
Die Suche nach dem Selbst und nach der Wahrheit – ein solcher Titel weckt zweifellos hohe Erwartungen, spricht doch diese Frage in jüngster Zeit nicht nur esoterisch ausgerichtete Geister an. Vielmehr spielt sie im Rahmen aktueller Arbeiten zur Konstruktion und Wahrnehmung von Individualität sowie zur "Produktion von Wahrheit" durch Praktiken der Befragung oder der Verschriftlichung des Rechts eine zentrale Rolle. So ist den Herausgebern des vorl. Bandes zuzustimmen, wenn sie das Prozessverfahren der Inquisition oder die Aufnahme von Aussagen zu Besitz- und Lehnsverhältnissen nicht nur mit Blick auf die hierbei produzierten Informationen selbst analysieren möchten. Vielmehr unterstreichen sie die Fruchtbarkeit der Prozesssituation und ihres Umfelds für die Untersuchung der sich hier manifestierenden Machtverhältnisse, aber auch der sozialen Verflechtungen. Beide Aspekte spiegeln sich in den Techniken der Befragung, in der Zuweisung von (oder Forderung nach) Rederaum und in der schriftlichen Aufzeichnung der mündlich und performativ produzierten Äußerungen. Alleine, und soviel sei vorweggenommen, die in den bilanzierenden Einleitungen von Verdon (S. 9–16, 77–82) und Faggion (S. 17–26, 83–97) angedeuteten möglichen Wege der Forschung werden von den Beiträgen des Bandes leider nur auf Teilstücken begangen. ...
Nicht das Phänomen ist außergewöhnlich, das Thévénaz Modestin in ihrer Studie detailliert analysiert, sondern vielmehr die Tatsache, dass sie es trotz mancher Verluste im Original aufgrund einer glücklichen Quellenlage so präzise nachvollziehen kann: Es handelt sich um die Vereinigung der beiden Teile einer Doppelstadt, hier der bischöflichen Cité und der bürgerlichen Ville inférieure , die in Lausanne bis 1481 zwei in ihrer Verfassung getrennte Gemeinschaften bildeten. Doppelstädte dieser Art, die sich häufig durch die Gründung einer Neustadt neben einer bereits vorhandenen Anlage bildeten, sind weithin bekannt. Nur zu häufig wird man aber die Umstände der Vereinigung, die nach unterschiedlicher Dauer der Koexistenz und zum Teil auch Rivalität durchgeführt werden konnte, lediglich summarisch erhellen können, so dass mancher Aspekt der Prozesse im Dunkeln bleibt, die mit der Zusammenlegung zweier Rechtseinheiten verbunden waren. ...
Dass die Rache kalt zu genießen sei, gehört zu den in ganz Europa verbreiteten Spruchweisheiten. Angesichts dieser Gleichförmigkeit hält der vorl. Band einige Überraschungen bereit, da er nicht nur Divergenzen in der diachronen Entwicklung der Rachepraxis von der Spätantike bis zum Ende des Hochmittelalters vorführt, sondern auch national unterschiedliche Ausprägungen. Während etwa Stephen D. White in seinem Beitrag zum »Imaginaire faidal« in ausgewählten »Chansons de Geste« (S. 175–198) und Bruno Lemesle für den »Comte d’Anjou face aux rébellions« (S. 199–236) die Bedeutung der Fehde als Mittel adliger Politik in einem feudal zersplitterten Frankreich aufzeigen, ist andernorts Gegenläufiges zu beobachten. So kann John Hudson (S. 341–382) darauf hinweisen, dass sich im normannisch beherrschten England Konflikte aufgrund der Durchsetzungsfähigkeit des Königtums üblicherweise in einem weniger gewalttätigen Rahmen abspielten (S. 375–377). ...