940 Geschichte Europas
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Wie kein anderer Ort ist Auschwitz zu einem Synonym für die nationalsozialistische Terrorpolitik geworden. Mit Majdanek teilt die Stadt das Schicksal, sowohl ein Konzentrations- als auch ein Vernichtungslager beherbergt zu haben. Mindestens 1,1, möglicherweise sogar anderthalb Millionen Menschen wurden in Auschwitz ermordet, vor allem europäische Juden, aber auch nichtjüdische Polen, Sinti und Roma. Mit Monowitz und seinen Nebenlagern befand sich hier zudem "das erste von einem Privatunternehmen initiierte und finanzierte Konzentrationslager" (S. 43). Jenseits dieses dreiteiligen Lagerkomplexes sollte in Auschwitz eine deutsche Musterstadt entstehen. Auf den Reißbrettern nationalsozialistischer Visionäre avancierte die Stadt "zum Ideal ökonomischer Erschließung und rassischer Auslese, zum Zukunftsmodell der deutschen Herrschaft im eroberten Land" (S. 51). Kurzum: an keinem anderen Ort manifestierte sich die symbiotische Verbindung zwischen Lebensraum und Vernichtung deutlicher als in dieser im deutsch-polnischen Grenzgebiet gelegenen Stadt. Dies rechtfertigt es, Auschwitz eine Überblicksdarstellung in einer Reihe (C. H. Beck Wissen) zu widmen, deren historische Veröffentlichungen in der Regel größere Epochen behandeln, zumal über Auschwitz noch immer keine Monografie erschienen ist. ...
Gerhard Ritter zählt zu den wichtigsten bundesdeutschen Historikern der Nachkriegszeit, doch bislang gab es keine Biographie, die sein gesamtes Werk und Leben darstellte. Diese Lücke hat Christoph Cornelißen nun mit seiner voluminösen und gut lesbaren Habilitationsschrift geschlossen. Cornelißen stellt in drei Teilen "Lehrjahre und akademische Kultur bis 1933", "Historisch-politisches Denken und Handeln 1933-1945" und "Revision und Traditionspflege seit 1945" dar, in denen er Kontinuität und Wandel der Fragestellungen sowie der politischen Zielsetzungen von Ritters historiographischer Arbeit nachspürt, dem politischen und gesellschaftlichen Hintergrund, vor dem seine Texte entstanden sind und auf den sie Bezug nahmen, der Resonanz seines Werks und schließlich den Möglichkeiten und Schwierigkeiten, dem methodischen Postulat der "Objektivität" gerecht werden zu können. ...
Historikerkommissionen haben sich zu maßgeblichen Institutionen im öffentlichen Umgang mit Geschichte entwickelt. Nicht nur Ministerien, auch Unternehmen, Stiftungen, Verbände oder Vereine beauftragen Gruppen professioneller Historiker, wenn es darum geht, sich mit Themen der eigenen Vergangenheit auseinanderzusetzen, die in einer breiteren Öffentlichkeit als brisant erachtet werden. Vor allem seit den 1990er-Jahren haben Historikerkommissionen an Bedeutung gewonnen – und dies ist kein Zufall. Erstens entstand nach der politischen Wende 1989/90 in den Ländern Mittel- und Osteuropas die Möglichkeit und Notwendigkeit, sich mit den untergegangenen kommunistischen Diktaturen zu beschäftigen. Zweitens rückte aber auch in Westeuropa die Verantwortung für die Massenverbrechen des Nationalsozialismus und des Faschismus stärker als zuvor in den Fokus der Öffentlichkeit, da der gesellschaftliche Einfluss derjenigen Eliten und Bevölkerungsteile nachließ, die die Zeit vor 1945 aktiv mitgestaltet hatten. Die daraus folgenden gesellschaftlichen Auseinandersetzungen um die Deutung der Vergangenheit erhöhten das Bedürfnis nach geschichtswissenschaftlicher Klärung. ...
Der Zweite Weltkrieg und die nationalsozialistische Verfolgungs- und Vernichtungspolitik in den besetzten Gebieten haben im öffentlichen Bewusstsein der europäischen Nationen tiefe Spuren hinterlassen. Auschwitz - inzwischen als Symbol für die Ermordung der Juden verstanden - scheint zum negativen Referenzpunkt einer gesamteuropäischen Identität zu werden. Eine solche Globalisierung vergangenheitspolitischer Deutungsangebote verdeckt jedoch, dass die Mehrzahl fachwissenschaftlicher Studien zum kollektiven Erinnern und Gedenken immer noch in den nationalen Diskursen verankert ist. Oder positiv gewendet: Die Zeit globaler und international vergleichender Studien hat gerade erst begonnen. ...
Auf den ersten Blick wirkt der zur Besprechung vorliegende Sammelband uneinheitlich, weil eine große Zahl von unterschiedlichen Themen angesprochen wird, denen scheinbar nur gemeinsam ist, dass sie sich mit der unmittelbaren Vorgeschichte des Ersten Weltkrieges und mit dem Jahr 1914 befassen. Dies ist bei näherer Betrachtung aber kein Manko: Gerade diese Diversität zeigt, wie uneinheitlich und widersprüchlich sich Europa im Sommer 1914 präsentiert hat. Aus vielen Beiträgen wird deutlich, dass es die eine Vorkriegszeit nicht gegeben hat, sondern dass sehr unterschiedliche Erfahrungen und Wahrnehmungen, die sich zum Teil widersprachen, direkt nebeneinander existierten. Diese Pluralität stellt einen untrennbaren Bestandteil der unmittelbaren Vorkriegszeit dar. Der Band ist in die drei Hauptsektionen Kriegserwartungen, Friedenshoffnungen und Mobilisierungen unterteilt. Abgerundet werden diese durch einen abschließenden Ausblick von Christoph Cornelissen, in dem knapp aber präzise auf die neuen Kontroversen um die Kriegsursachen, auf die Globalgeschichte des Weltkrieges und auf das erhebliche Medienecho im Epochenjahr 2014 eingegangen wird. ...
Vom 25. bis 26. September 2015 fand die von Christoph Cornelißen (Frankfurt am Main), Martin Pekár (Košice) sowie Miloš Řezník (Warschau) organisierte Jahrestagung der Deutsch-Tschechischen und Deutsch-Slowakischen Historikerkommission in Košice (Slowakei) zu Krieg und Stadt im 20. Jahrhundert statt. Sie stand unter der Schirmherrschaft des Ministerpräsidenten der Slowakischen Republik Robert Fico.
Zu Beginn führte CHRISTOPH CORNELISSEN (Frankfurt am Main) mit einigen Vorbemerkungen zu "Krieg und Stadt im 20. Jahrhundert" in das Thema der Tagung ein. ...
Es war eine in jeder Hinsicht außergewöhnliche Tagung, die Ende Oktober 2010 in Marbach stattfand. 20 renommierte Historiker/innen kamen zusammen, um an ihren akademischen Lehrer und Mentor Wolfgang J. Mommsen zu erinnern. Jeder sollte, so die Vorgabe der beiden Organisatoren Christoph Cornelißen und Gerhard Hirschfeld, aus seinem Forschungsfeld berichten und den Einfluss Mommsens auf diesen Themengebieten einschätzen und beschreiben. Der entsprechende Tagungsband mit den Beiträge konnte bereits auf der Konferenz vorgestellt werden. Zugegen war auch die Familie Mommsen und ebenso der Zwillingsbruder Hans Mommsen. ...
Die Tagung "Die Rückkehr der deutschen Geschichtswissenschaft in die 'Ökumene der Historiker' nach 1945 – Ein wissenschaftsgeschichtlicher Ansatz" fand am 5./6. Juli 2007 in den Räumen des Deutsches Historischen Instituts Paris statt. In drei Sektionen diskutierten die Teilnehmer Fragen nach der Beharrung und Wandlung in der deutschen Geschichtswissenschaft nach 1945 (I.), der Reinstitutionalisierung und Neuorientierung der bundesdeutschen Geschichtswissenschaft (II.) und dem Historiker als transnationaler Akteur (III.). Zu analysieren galt es, welche inhaltlichen, personellen, methodologischen und epistemologischen Brüche und Kontinuitäten sich bei der Rückkehr der deutschen Geschichtswissenschaft in die Ökumene der Historiker feststellen lassen.
Nach der Begrüßung durch den Direktor des Instituts, Herrn Werner Paravicini, begann die Tagung mit zwei einführenden Vorträgen. Zunächst gab Christoph CORNELISSEN (Kiel) einen Überblick über die deutsche Geschichtswissenschaft nach 1945. ...
Cominciamo dalla fine. Il passo in cui Radulfus Niger racconta dell’intervento del misterioso Pepo o Pepone nel placito tenutosi in Lombardia alla presenza di Enrico IV è divenuto ormai famoso. Quanti si sforzano di gettare luce sulle origini del rinascimento giuridico medievale, lo hanno letto e riletto indagandone anche i minimi dettagli. Eppure, ogni ulteriore lettura di quel passo sembra proporre motivi di interesse e spunti di riflessione sempre nuovi. ...
Gli storici del diritto dell’età medievale – quei pochi, almeno, o pochissimi che ancora si interessano ai secoli che segnarono il passaggio dalla tarda antichità al primo medioevo – non possono che salutare con grande piacere il volume del L. riconoscendovi immediatamente un nuovo e prezioso strumento di lavoro. L’importanza della Gallia tardoantica e poi di quella merovingia nella storia della tradizione giuridica romanistica era certo già nota da tempo. Merito del L. non è però solo quello di riproporre all’interesse della storiografia un tema – quello della storia delle fonti normative e giurisprudenziali di quell’epoca così particolare – che negli ultimi decenni, nonostante alcune lodevoli eccezioni, sembrava avviato a un progressivo abbandono. Nella sua rassegna d’insieme, egli non si limita infatti a riferire lo stato delle ricerche aggiornando e integrando l’opera tuttora fondamentale del Conrat.1 Si sforza invece di intervenire costantemente, prendendo posizione in pratica su ogni questione e proponendo, di volta in volta, integrazioni, precisazioni e, soprattutto, originali considerazioni, frutto di lunghi studi personali. Un libro coraggioso e sovente originale, dunque, che – è facile prevedere – nelle librerie degli studiosi del diritto nell’età altomedievale troverà posto, appunto, accanto alla Geschichte del Conrat. ...
What happened to the tremendous legacy of juridical knowledge left behind in Italy in the 6th century? Into what labyrinth did it plunge only to re-emerge after the silent age of the early Middle Ages into the light of day, and effectively come to shape the renewal of the jurisprudence at the beginning of the 12th century? One-and-a-half centuries after the fanciful writings of Hermann Fitting, legal historians are still looking for the answers to these questions. Considering the new information we have (especially coming from the paleographical research), this paper re-examines the existence as well as the activities of the school of Rome both during the Justinian Age and in the two centuries thereafter. The aim of this essay is to verify whether Rome, during the very early Middle Ages, continued to represent a centre of juridical culture. According to the hypothesis developed in this contribution, Rome – at that time – not only played a very important role with regard to the material conservation of the Justinian’s libri legales, but also in the initial establishment of the new (i. e., Justinian) imperial law in the West and creation of its image as a significant juridical centre. The absence of such a centre as well as its wide-spread image would truly make the Bolognese renovatio appear "miraculous" and very difficult to explain.
After Justinian, the 7th and 8th centuries can truly be characterised as "silent" in the history of Roman law in the West. However, by studying the medieval manuscript tradition, in particular, that of the Institutiones and the Novellae, we can gather together a series of elements helping us to clarify the situation. Also quite useful is an examination of the manuscript tradition of the Collatio legum Mosaicarum et Romanarum. Through the spread and use of these Late Antique works, we can see how – in conjunction with the actions of the papacy – Rome, toward the end of the 8th century, returned to being a centre of world politics and – given that law follows politics – of the legal culture.
"Wer war Fritz Bauer?" Wenn man als jemand, der das justitielle Wirken dieses großen kritischen Juristen der deutschen Nachkriegsgeschichte und die heftigen politischen Auseinandersetzungen, die sich damals an seine Person und Aktivitäten knüpften, noch miterlebt hat, diese Frage an junge Berufskollegen stellt, wird man überrascht erfahren, wie wenige darauf noch eine Antwort wissen. Die Erinnerung an ihn, der so viel zur Rettung oder besser Wiedergewinnung des Ansehens der deutschen Rechtspflege nach deren Untergang in der Katastrophe der Nazidiktatur beigetragen hat, ist verblasst, ja, er ist nahezu in Vergessenheit geraten. ...
Der neue "Spezialwagen" hatte sich bewährt. Früher als erwartetwar Emanuel Schäfer in der Lage, seinen Berliner Vorgesetzten den reibungslosen Vollzug seines Auftrags zu melden. "Serbien judenfrei!", lautete im Juni 1942 Schäfers Notiz an das Reichssicherheitshauptamt. Dass die "Endlösung der Judenfrage" im Kernland des ehemaligen jugoslawischen Königreiches derart zügig vonstatten gehen konnte, war dem Einsatz einer fahrbaren Gaskammer zu verdanken, in der mehr als 5000 Menschen den Tod fanden. Die Organisation dieser "Spezialwageneinsätze" oblag dem seinerzeitigen Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD in Serbien – dem promovierten Juristen Emanuel Schäfer. ...
Frühjahr 1934. Vorübergehend sieht es so aus, als kehrten im deutschen Reich wieder Ruhe und Ordnung ein: Hilfspolizei und "wilde" Konzentrationslager werden aufgelöst, mit der Wirtschaft geht es bergauf und ein Nichtangriffspakt mit Polen verheißt außenpolitische Stabilität. Das neue Regime hat sich konsolidiert; nun wird die revolutionäre "Bewegung" in rechtsstaatliche Bahnen gelenkt – so sieht es jedenfalls der "Reichsjuristenführer" Dr. Hans Frank. Am 20. März tönt seine Stimme landesweit durch die Volksempfänger: "Der Staat Adolf Hitlers … ist ein Rechtsstaat." Die Macht des Nationalsozialismus verwirkliche sich "ausschließlich in den Formen des Rechts"; sie strebe nach "Rechtssicherheit", "Rechtsschnelligkeit" und "Rechtsklarheit". Kurze Zeit später scheinen Frank Bedenken zu kommen: Im Sommer protestiert er gegen die verfahrenslose Erschießung Ernst Röhms und seiner Gefolgsleute. Die Hinrichtung von Parteigenossen der ersten Stunde passt nicht zum Bild eines völkischen Rechtsstaates. Roland Freisler sieht das anders. Selbstverständlich sei der nationalsozialistische Staat ein Rechtsstaat; man müsse diesen Begriff nur richtig deuten: nicht im Sinne eines Staates der "Shylockgerechtigkeit", in dem "das Formale… zur Zwangsjacke des Lebens" wird, sondern eines Staates des "richtigen", weil aus dem gesunden Volksempfinden geschöpften Rechts: "Ihm ist … Recht alles, was dem Volke dient und frommt" – auch Terror, Verfolgung und Mord. ...
Freund und Favorit: Begriffliche Reflexionen zu zwei Bindungstypen an spätmittelalterlichen Höfen
(2015)
Am Anfang der folgenden Überlegungen steht eine Irritation: Sie resultiert aus der Bourdieu’schen Theorie von der Existenz unterschiedlicher Kapitalformen – des ökonomischen, sozialen und kulturellen Kapitals –, die im sozialen Miteinander mehr oder weniger konvertierbar sein sollten und vom Individuum zur sozialen Positionierung eingesetzt werden können. Zur Erklärung der sozialen Dynamik spätmittelalterlicher Höfe ist dieses Modell gleichermaßen einleuchtend und hilfreich. Es weist aber mindestens eine Bruchstelle auf: So gut es viele (wenn auch nicht alle) Prozesse und Strategien des Handelns im höfischen Kontext erklärt, ist die Dynamik erst einmal angelaufen, so lässt es doch die Frage nach dem Eintritt in das Spiel offen. Woher kommt das Kapital, das Bewegung über die ständige Konvertierung hinaus ermöglicht? Oder anders gefragt: Wie gelingt Neuankömmlingen der Eintritt? ...
Die von Gustav Radbruch (Einführung in die Rechtswissenschaft, Stuttgart 1964, 166) als Ergebnis ihres Ergebnisses karikierte Auslegung und verwandte Operationen des dogmatischen wishful thinking methodisch aufzufassen ist eine ebenso eitle wie alte Usance der neuzeitlichen Jurisprudenz. So bietet nun der durch viele Vorarbeiten als Kenner der Materie ausgewiesene Schröder die erste Gesamtdarstellung der Rechtsmethoden in Kontinentaleuropa »vorwiegend am Beispiel« Deutschlands an (2). Der Titel extrapoliert das pandektistische Credo, das Recht sei eine Wissenschaft, auf die gesamte neuere Rechtsgeschichte. Und auch der Untertitel trügt, denn Schröder behandelt nicht die dogmatische und justizielle Praxis von Methodenlehre, sondern nur die empfohlenen Methoden der Rechtsgewinnung. Deren Geschichte, das methodologische Pendant zu der um die Normdurchsetzung unbekümmerten Dogmengeschichte, hängt aber nicht völlig in der Luft, sondern orientiert sich am jeweiligen Rechtsbegriff, der die drei Epochen des göttlichen Naturrechts bis 1650, des aufklärerischen Dualismus und des Positivismus seit 1800 bestimmt. ...
Angeregt durch das Wirken Enea Silvio Piccolominis auf dem Basler Konzil und am Wiener Hof Friedrichs III. bildeten sich seit der Mitte des 15. Jahrhunderts frühe Zentren des Humanismus in Deutschland, vor allem in Heidelberg, Augsburg und Eichstätt. Als einer der wichtigsten Protagonisten dieses süddeutschen Frühhumanismus gilt der fränkische Domherr und Jurist Albrecht von Eyb (1420–1475). ...
Die juristische Europakarte bestand bis vor kurzem aus dem common law, dem romanistischen civil law und dem sozialistischen Recht. Angesichts dessen Niedergangs und des Zusammenwachsens Westeuropas vereint man die beiden ersteren unter dem altsowjetologischen Schild der western legal tradition, wodurch das Ostrecht aus der europäischen Rechtsgeschichte ausgegrenzt wird. Coings Weitsicht, Osteuropa einschließlich Russlands mindestens teilweise in die Disziplin einzubeziehen, findet praktisch keine Nachahmer. Immer noch versteht man, in Savignys Fußstapfen tretend, unter der "europäischen" mehr oder minder stillschweigend die westeuropäische Rechtsgeschichte. Die "Reformstaaten Mittel- und Osteuropas" tauchen in manchem Traktat der Rechtsvergleichung wie deus ex machina auf. Während man die Zäsur zwischen civil law und common law vernachlässigt, wird die europäische Natur Osteuropas, besonders Russlands und der Balkanländer, angezweifelt. ...