940 Geschichte Europas
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In der Dissertation mit dem Titel „Verrechtlichung von Geschichte. Parlamentarische Debatten um die gesetzlichen Bestimmungen gegen Holocaustleugnung in Österreich und Deutschland“ wurden die strafrechtlichen Bestimmungen gegen Holocaust-Leugnung in Deutschland und Österreich untersucht. Im Vordergrund stand die Frage, wie ein historisches Ereignis mit Hilfe politischer und juristischer Terminologie so gefasst und normiert werden konnte, dass die Leugnung desselben seitdem mit Hilfe des Rechts bestraft werden kann. Dazu wurden vor allem jene parlamentarischen Vorgänge und Debatten untersucht, die der Verabschiedung der Gesetze vorausgegangen sind. Die Auswertung dieser Quellen hilft auch zu verstehen, weshalb und in welcher Form die Logik dieser Gesetze in den letzten zwanzig Jahren von anderen Staaten übernommen und auf andere historische Ereignisse ausgeweitet worden ist. Neben diesem umfangreichen empirischen Teil, der auf die jeweiligen historischen Spezifika eingeht, beinhaltet die Dissertation einen stärker analytisch ausgerichteten resümierenden Schlussteil, in dem versucht wurde, mit thesenhaften Beobachtungen das Phänomen und die ideengeschichtliche Genese der Holocaust-Leugnungsgesetze nachzuzeichnen. Diese Beobachtungen umfassen unter anderem die Bereiche Geschichtspolitik, Rechtspolitik, Sprachpolitik oder auch Wissenschaftspolitik und gehen aus unterschiedlichen Blickwinkeln der Frage nach, auf welche Weise die Gesetze begründet, legitimiert und kritisiert worden sind und immer noch werden.
Der lautlose Tod
(1978)
Rezension von: Barbara Wolbring: Trümmerfeld der bürgerlichen Welt. Universität in den gesellschaftlichen Reformdiskursen der westlichen Besatzungszonen (1945 –1949). Schriftenreihe der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Bd. 87, Göttingen 2014, Verlag Vandenhoeck & Ruprecht, ISBN 978-3-5253-6014-9 488 Seiten, 69,99 Euro.
Kurz nach Hitlers Machtübernahme standen auch in Frankfurt stramme Parteigänger bereit, um wichtige Posten zu übernehmen, alte Rechnungen zu begleichen und ihre jüdischen Kollegen aus den Ämtern zu drängen. Allerdings weist die Frankfurter Universität Besonderheiten auf, die ihr aus Historikerperspektive eine Ausnahmestellung sichern, denn auf ihrer Personalliste standen Namen wie von Verschuer, Mengele und Hirt. Trotz ihrer Bekanntheit ist bis heute vieles um diese Täter rätselhaft geblieben.
"Wie so oft, war es auch in Ihrem Falle leichter, Unrecht zu tun, als dieses Unrecht wieder gutzumachen." Mit dieser bitteren Bemerkung fasste im Oktober 1957 der Dekan der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät, der Ökonom Prof. Dr. Hans Möller, in einem Entschuldigungsschreiben an Walter Braeuer ein Rehabilitierungsverfahren zusammen, das bereits mehr als zehn Jahre zuvor im Januar 1946 gestartet war.
Graben am Rand der Geschichte : Studierende des Historischen Seminars erinnern an "Verlorene Denker"
(2014)
128 Menschen – Akademiker und Intellektuelle – wurden zwischen 1933 und 1945 von der Universität Frankfurt entlassen. Das waren etwa 36 Prozent des Lehrkörpers. Als angehende Historiker in der Übung "Verlorene Denker – Die Vertreibung jüdischer Professoren an der Goethe-Universität" mit dieser Zahl konfrontiert wurden, waren sie bestürzt und verunsichert. Wie sollten sie mit den vielen Schicksalen umgehen?
Permanent conflict resolution at the high courts was one of the Holy Roman Empire’s main characteristics. This applies even to conflicts between rural communities and their lords, who could be dealt with, at least under certain circumstances, at the Imperial Chamber Court or the Aulic Council. These trials, however, were embedded in complicated processes of establishing and legitimizing claims on a local level as well as attempts to achieve a solution by violence or by arbitration. Researchers have stated that conflict resolution underwent, in the long run, a process of “juridification” (“Verrechtlichung”). This working paper proposes a method, based on Niklas Luhmann’s theory of procedural legitimation (“Legitimation durch Verfahren”), which possibly allows to detect elements of juridification and conflict resolution in the actions of parties and courts.
Transylvanian Saxons' migration from Romania to Germany: the formation of a 'return' diaspora?
(2013)
Processes and patterns of migration on a global scale have changed in profound ways during the last two decades (Smith and King, 2012). In the European context, this is exemplified by transformations to the traditional mobility patterns from East to West Europe (Koser and Lutz, 1998), with migrants more likely to be involved in temporary circular and transnational mobility (Favell, 2008). Since the end of the Second World War, historical and political events in Europe have facilitated the mobility of ethnic Germans from Eastern Europe to Germany. Subsequently, the fall of the Iron Curtain has permitted unrestrained East-West movements, which resulted in mass migrations towards the West and diaspora fragments in the East. However, after settlement in the West, ethnic Germans have also been absorbed within wider temporary and transnational movements (Koser, 2007). Within this context, this thesis examines the post-migratory lives of three generations of Transylvanian Saxons in Germany by exploring the cultural, social, economic and political dimensions of this community. This thesis aims to contribute to on-going academic debates about diasporas by explicitly responding to Hoerder s (2002) call for more studies on ethnic German diasporas. It shows that Transylvanian Saxons, who relocated to the ancestral homeland, do not disrupt identities and lives forged in diaspora, but rather, they negotiate complex identities and belongings in relation to both home and homeland . It reveals a double diaspora and the necessity to perceive identity and diaspora as dynamic processes and constantly evolving in relation to time, space and place. This double diasporic allegiance in the case of the Transylvanian Saxons suggests interrogating the formation of a return diaspora and its importance for processes of international migration.
Der Beitrag erwägt aus bibelhermeneutischer Perspektive, wie es zu unterschiedlichen Idealisierungen des alttestamentlichen Gemeinwesens im politischen Denken der Frühen Neuzeit kam. Dabei werden zunächst allgemeine Faktoren berücksichtigt, die eine biblische Orientierung im politischen Denken ausgehend von der Reformationszeit im 16. Jahrhundert erklärbar machen. Ein Überblick über betreffende Quellentitel des 16. und 17. Jahrhunderts zeigt, dass hierbei in allen größeren Konfessionen, wenn auch in unterschiedlicher Dichte, das Ideal des alttestamentlich-jüdischen Gemeinwesens eine Rolle spielte. Entlang zweier Fallbeispiele (François Ragueau, Petrus Cunaeus) werden dann konfessionelle und transkonfessionelle Aspekte unterschieden, um neue Perspektiven auf das Konfessionalisierungsparadigma und andere Modernisierungstheorien zu eröffnen.
Wanderschaft war ein Grundzug des Mittelalters. Könige, Kaufleute, Bettler und Ganoven, die Wanderarbeiter der Bauhütten, die Söldner der großen Armeen, in ihrem Gefolge die Dirnen, dann die Studenten und nicht wenige Professoren: Sie alle hatten lange Jahre der Wanderschaft und der Fremde zu überstehen, bevor sie sich – wenn überhaupt – irgendwo dauerhaft niederlassen konnten. Seit dem 10. und frühen 11. Jahrhundert beklagten die Grundherren die Flucht ihrer Hintersassen, die in die Städte zogen oder sonst wohin, um dort ihr Glück zu machen. Mobilität war ein Wesenselement der ganzen Epoche.
Wenn eine historische Epoche mit dem Prädikat "mobil" ausgezeichnet werden kann, dann doch wohl die unsrige. Mit diesem weitverbreiteten Irrtum macht der Mediävist Schluss: In der Auseinandersetzung mit dem Mittelalter können wir selbst überprüfen, ob unsere Vorstellungen von der Mobilität in Vergangenheit und Gegenwart noch haltbar sind.
Das Arbeitspapier zeigt Perspektiven eines Promotionsprojektes auf, das sich mit der Reform der englischen Common Law- und Equity-Gerichtsbarkeit im Viktorianischen Zeitalter befasst. Nach einem Einblick in relevante Quellen und Literatur wird inhaltlich auf Mitglieder und Aufgaben der im Jahr 1867 eingesetzten Judicature Commission eingegangen. Anschließend werden Neuerungen aufgezeigt, die für das englische Gerichtswesen aus den in den 1870er Jahren verabschiedeten Judicature Acts folgten.
During the height of the Second World War pressure from Great Britain resulted in the transfer of thousands of German prisoners of war (PoWs) from British to Canadian control. To house them, Canada built a system of PoW camps, including Riding Mountain Camp in southwestern Manitoba. The PoWs sent there soon realized their good fortune: they lived in warm barracks, ate abundant food, and were able to purchase goods from a mail order catalog. But while the PoWs were well treated, they were at the same time subjected to a concerted reeducation campaign organized by the Allies. This reveals that these Canadian camps were not merely warehouses for the PoWs, but in fact, classic reforming institutions.
Initially subjected to ideological training under Nazism, the PoWs were next subjected to another kind of education under the Canadians. Evidence collected from oral history interviewing, archival research, and three seasons of field archaeology combine to reveal that material culture was a key nexus in this competition for the minds of the PoWs. In addition to providing books and teaching courses on history and political science, the Canadians introduced the PoWs to a democratic, capitalistic way of life by familiarizing them with North American consumer goods and by allowing them to fraternize with Canadian civilians. The Nazi bureaucracy, in turn, used material things to try to keep the PoWs from turning to the other side. For example, by sending them crisp new Wehrmacht uniforms from Germany, heartening Christmas cards, and packages filled with German goods adorned with Nazi symbolism.
This paper examines a practice that is nearly imperceptible to historians because the bulk of evidence for it is to be found in the interstices of the beaten paths of legal and social history and because it mixes economic and religious matters in a strikingly unfamiliar manner. From the thirteenth to the sixteenth century, excommunication for debt offered ordinary people an economical, efficacious enforcement mechanism for small-scale, daily, unwritten credit. At the same time, the practice offered holders of ecclesiastical jurisdiction an important opportunity to round out their incomes, particularly in the difficult fifteenth century. This transitional practice reveals a level of credit below that of the letters of change, annuities secured on real property, or written obligations beloved of economic historians and historians of banking. Studying the practice casts light on the transition from the face-to-face, local economies of the high Middle Ages to the regional economies of the early modern period, on how the Reformation shaped early modern regimes of credit, and on how the disappearance of ecclesiastical civil justice facilitated the emergence of early modern juridically sovereign territories.
Christine Reinle / Harald Winkel (Hgg.): Historische Exempla in Fürstenspiegeln und Fürstenlehren
(2013)
Rezension von: Christine Reinle / Harald Winkel (Hgg.): Historische Exempla in Fürstenspiegeln und Fürstenlehren, Bern / Frankfurt a.M. [u.a.]: Peter Lang 2011. Der hier zu besprechende Sammelband geht auf einen Workshop an der Justus-Liebig-Universität Gießen vom 14. Juni 2008 zurück, der im Rahmen des 2008 ausgelaufenen SFB 434 "Erinnerungskulturen" abgehalten wurde....
Neu-Isenburg wurde 1699 von Hugenotten gegründet, die nach der Widerrufung des Toleranzedikts von Nantes 1685 zunäcst in die evangelischen Kantone der Schweiz und bald danach in die relativ rückständigen Territorien des Alten Reiches emigriert waren – aus religiösen und wirtschaftlichen Motiven. In der reichsunmittelbaren Grafschaft Ysenburg und BüdingenOffenbach nahm der ebenfalls reformierte Graf Johann Philipp gern die technisch innovativen weltläufigen Franzosen auf und sicherte ihnen im Gründungsprivileg des Dorfes weitgehende wirtschaftliche und politische Freiheitsrechte zu. Dank des Modernisierungspotentials der Bewohner und der zugestandenen Freiheiten entwickelte sich das geplante Bauerndorf am südlichen Rand Frankfurts trotz Fluktuation und Armut schnell zu einem regionalen Zentrum der mechanischen Strumpfwirkerei. Es wurde damit auch Anziehungspunkt deutscher Zuzügler und Händler - Lutheraner, Katholiken und Juden. Seine Wirtschaft atmete im Rhythmus der beiden jährlichen Frankfurter Messen. ...
Between the 12th and 16th centuries the Hanseatic merchants obtained extremely important privileges from the rulers of the countries with whom they traded. These secured their commercial and legal status and the autonomy of their staples in Flanders, England, Norway, Denmark and Russia. Within these privileges no other subject receives so extensive a treatment as court procedure. Here, the single most important concern of the Hanseatic merchants was their position in front of alien courts. The article analyses the great attention given to court procedure in the twenty main Hanseatic privileges: What did the merchants require? Which procedural rules were necessary to encourage them to submit their disputes to alien public court instead of taking the matter into their own hands and turning to extra-judicial methods to resolve matters, e.g. cancellation of business relations, boycotts or even trade wars? This analysis suggests that the two most important concerns reflected in the procedural rules were to avoid delay to the next trading trip and to ensure a rational law of proof. The former was addressed by pressing for short-term scheduling and swift judgment and by the dispensation from appearing before the court in person. The latter included avoidance of duels and other ordeals and the attempt to obtain parity by appointing half of the jurors from Hanseatic cities.
Die vorliegende Arbeit versteht sich als Angebot im Hinblick auf die Ergänzung der Fortschreibung einer Morphologie (Jeismann, 1977) von Geschichtsbewusstsein. Die Konkretisierung des Begriffes Geschichtsbewusstsein über den Zusammenhang der individuellen Ausprägung historischen Interesses und Wissens erfolgt in dieser Arbeit vor dem Hintergrund eines allgemeinen Interesses an der Evidenzbasiertheit von theoretischen Konstrukten.
Entsprechend der Jeismann’schen Vorstellung eines Zusammenhanges von Sachanalyse, Sachurteil und Werturteil gestaltet sich auch die Annahme, die dieser Arbeit zugrunde liegt. Neben der Sachanalyse und dem Sachurteil als faktisch bezogenes Element und dem Werturteil als reflexivem Vorgang wird dem individuellen Interesse als motivational - volitionalem Aspekt in der Beschreibung von Geschichtsbewusstsein besonders Gewicht gegeben. Die Grundannahme der vorliegenden Arbeit besteht darin, dass Geschichtsbewusstsein wesentlich mit dem Umfang des historischen Wissens und individuellem Interesse zusammenhängt. Kernpunkt der Überlegung ist das individuelle historische Interesse als Ausdruck von Geschichtsverlangen (Kölbl, 2004), das, je stärker es ausgeprägt ist, zu einem Verlangen nach dezidiertem Geschichtswissen führt und so die Auseinandersetzung mit Geschichte zu einer wissensbasierten macht. Dieser Zusammenhang kann anhand von semantischen Netzwerken identifiziert, die es ermöglichen, das individuell vorhandene historische Wissen sichtbar zu machen. Ebenfalls sind individuelle historische Reflexionsvorgänge und Auseinandersetzungsmomente in semantischen Netzwerken vorzufinden. Von den theoretischen Überlegungen ausgehend und mit Blick auf die unterschiedlichen Angebote theoretischer Konstruktionen des Begriffes Geschichtsbewusstsein erfolgt eine gegenstandsbezogene Beschreibung. Diese bezieht sich auf Äußerungen von Schüler/innen zu unterschiedlichen historischen Schlüsselbegriffen, die durch ein Zeitzeugengespräch stimuliert und mit einem standardisierten Fragebogen erfasst wurden. Ziel der Arbeit ist es, zu prüfen, ob sich semantische Netzwerke zur Sichtbarmachung von Geschichtsbewusstsein eignen. Des Weiteren soll der Fragebogen als mögliche Methode zur Erhebung von historischen Einstellungen und Wissenskonzepten erprobt werden.
J'accuse!
(1933)
"Jüdische Irrlehre" oder exegetisches Experiment? : die Restitution Israels im 16. Jahrhundert
(2011)
Im Marktflecken Thannhausen bei Augsburg, der in einer adligen Enklave im markgräflich Burgauischen Mindeltal lag, existierte um 1600 eine für diese Zeit beachtlich große jüdische Landgemeinde, die mit ihren etwa dreißig Haushaltungen nach der Vertreibung der Juden aus Günzburg und Burgau 1617/18 die zahlenmäßig stärkste Gemeinde in Schwaben darstellte. An Chanukka des Jahres 5372, Anfang Dezember 1611 christlicher Zeitrechnung, kam dort ein Rechtsstreit zwischen der jüdischen Gemeinde zu Thannhausen und ihrem Schtadlan Kofman vor ein jüdisches Schiedsgericht. Es ging um die Entlohnung Kofmans für eine Mission, auf die ihn die Gemeinde im Frühsommer desselben Jahres nach Prag entsandt hatte, um bei der Ortsherrschaft ihre Interessen zu vertreten. Der Prozess, der zu den wenigen Schiedsgerichtsverfahren dieser Zeit gehört, deren Protokolle weitgehend erhalten sind, soll hier untersucht werden; dabei wird jedoch weniger das Verfahren oder der Gegenstand des Prozesses als solcher, die Auseinandersetzung um Kofmans Lohn, im Mittelpunkt stehen, als vielmehr der Konflikt um die Interpretation der Rolle des Schtadlan, des Fürsprechers der Gemeinde bei der Obrigkeit, durch die beiden Prozessparteien. Die Deutungen, wie sie in den Aussagen der Prozessbeteiligten artikuliert werden, weichen in erheblichem Maße von der in der Forschung vorherrschenden Darstellung des Amtes des Schtadlan in der Frühneuzeit ab – ebenso wie die Definition der Tätigkeit, die der bekannteste Fürsprecher des 16. Jahrhunderts, Josel von Rosheim, in seiner Korrespondenz und in seiner Chronik für sich verwandte. Aussagen der Beteiligten, Auftraggeber und Funktionsträger, sollen hier also auf die Frage nach Amt, Funktion und Titel des Schtadlan im 16. Jahrhundert im Lichte ihrer jeweiligen subjektiven Wahrnehmung der Vorgänge hin analysiert werden.
Gerhard Dilcher und Diego Quaglioni setzen mit diesem Band die Veröffentlichung der Ergebnisse einer zweiteiligen Tagung zu den Anfängen des öffentlichen Rechts fort, die in den Jahren 2006 und 2007 in Trient im Centro per gli Studi Storici Italo-Germanici in Verbindung mit der rechtswissenschaftlichen Fakultät der dortigen Universität veranstaltet wurde (vgl. Francia-Recensio 2009/1–Mittelalter). Die Anfänge des öffentlichen Rechts sind in den letzten Jahren verstärkt auf Interesse gestoßen und waren vor kurzem Gegenstand eines von Jacques Krynen und Michael Stolleis herausgegebenen Tagungsbandes zu "Science politique et droit public dans les facultés de droit européennes (XIIIe–XVIIIe siècle), Frankfurt/M. 2008". Trotz des ähnlichen Themas ist die Konzeption beider Bücher sehr verschieden und ergänzt sich in mancher Hinsicht, zumal der geografische Rahmen des Trienter Bandes sich der Zielsetzung der Veranstaltung entsprechend auf Italien und Deutschland zur Zeit der Staufer konzentriert. In beiden Fällen werden die gesamteuropäische Bedeutung und Ausstrahlung der mittelalterlichen italienischen Rechtswissenschaft und wichtiger Autoren wie Bartolus und Baldus deutlich. ...
Ottokar Lorenz
(1905)
Es waren gleich drei Gebetbücher, die im Jahr 1786 von jüdischen Aufklärern herausgegeben wurden. Zuerst erschien Isaak Satanows hebräische Gebetbuchausgabe Tefilot Jisrael, als deren zweiter Teil David Friedländers deutsche Übersetzung der Gebete der Juden auf das ganze Jahr in hebräischen Buchstaben herausgegeben wurde und schließlich folgte Isaak Euchels deutsche Übersetzung der Gebete der hochdeutschen und polnischen Juden in gotischen Lettern. Auch wenn der Titel von Euchels Übersetzung danach klingt, handelte es sich nicht um die täglichen Gebete nach deutschem und polnischen Ritus, einem Sidur minhag aschkenas, sondern um allgemeine Gebetbücher. Die Übersetzungen beinhalten Gebete für die Feier- und Festtage sowie die Sprüche der Väter (Pirkej avot beziehungsweise Masechet avot), die üblicherweise im Machsor enthalten sind, und sie verzichten auf die Aufnahme von Pijjutim, folgen somit auch keinem bestimmten Ritus. Konsequenterweise betitelte Euchel seine zweite Ausgabe von 1799 simpel mit Gebete der Juden. ...