940 Geschichte Europas
Refine
Year of publication
Document Type
- Review (321)
- Article (206)
- Book (97)
- Part of a Book (43)
- Conference Proceeding (20)
- Part of Periodical (18)
- Doctoral Thesis (14)
- Working Paper (5)
- Contribution to a Periodical (3)
- Other (2)
Language
Keywords
- Europa (40)
- Deutschland (28)
- Frankreich (22)
- Geschichte (16)
- Mittelalter (16)
- Politik (8)
- Rezeption (8)
- 500-1500 (7)
- Geschichtsschreibung (7)
- Herrschaft (7)
Institute
- Geschichtswissenschaften (357)
- Rechtswissenschaft (66)
- Extern (37)
- Kulturwissenschaften (25)
- Exzellenzcluster Die Herausbildung normativer Ordnungen (22)
- Präsidium (20)
- Neuere Philologien (13)
- Universitätsbibliothek (11)
- Gesellschaftswissenschaften (10)
- Fritz Bauer Institut (7)
Im 21. Jahrhundert stehen Medien, insbesondere soziale Medien und deren Einfluss auf Kinder und Jugendliche zunehmend im Zentrum des gesellschaftlichen Lebens. Sozialen Medien wird eo ipso eine wichtige Funktion in der individuellen Meinungsbildung wie auch gesellschaftlichen Rollenvergabe
zugesprochen. Im Rahmen des vorliegenden Vortrags sollen auf Grundlage des theoretischen Ansatzes der Medialisierung folglich auch die gesellschaftlichen Veränderungen und der soziale Wandel vor dem Hintergrund der medialen Omnipräsenz dargestellt werden. Dabei wird der Versuch unternommen, einen(sozial)medialen Korpus der jüdisch-europäischen Erinnerungskultur zu erstellen. Das angedachte Korpus setzt sich aus der ARD und ZDF-Mediathek zusammen. Exemplarisch wird die Zukunftspodcast der Tagesschau mal angenommen. Keine Zeitzeugen mehr? Was dann? vorgestellt. Die vorgestellten Korpora sind ferner als eine Form der bezeugten Berichterstattung zu verstehen, die ein Gedenken an den Holocaust und die Gräueltaten auch in Zukunft wachhalten sollen. Neben den (deutsch-)jüdischen Studien, der deutsch-jüdischen Literatur und der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit der Thematik, lassen sich medialen Aufzeichnungen in Form von Video- oder Audiomaterial eine große Bedeutung zuweisen. In der Hoffnung, dass sich Geschichte nicht wiederholt, übernehmen mediale Korpora in diesem Sinne eine wichtige Funktion in der Aufrechterhaltung der Erinnerung an die Verbrechen des NS-Regimes und dem Verbleib im kollektiven Gedächtnis. Demnach können mediale Korpora in Form bezeugter Berichterstattung ein aktives Engagement im Akt des Erinnerns anregen und die Sensibilität im Hinblick auf etwaige zukünftige Verbrechen fördern. Das Ziel des Beitrags besteht demzufolge darin, die Entstehung, Erstellung und Funktion eines möglichen (sozial)medialen Korpus‘ der jüdisch-europäischen Erinnerungskultur zu skizzieren. Darüber hinaus werden informative Diskursmöglichkeiten und weitere Anregungen für die Implementierung einer digitalisierten Erinnerungskultur in Schulen und anderen Bildungsinstitutionen gegeben.
Über die Geschichte des kanonischen Rechts im Mittelalter ist reichlich geforscht worden. Wenn nun ein Sammelband zum Gebrauch dieses Rechtes in der kirchlichen Verwaltungspraxis des Früh- und Hochmittelalters vorgelegt wird, weckt das die Aufmerksamkeit der mediävistischen Rechtshistoriker, die sich – vor allem unter dem von Hermann Nehlsen am Beispiel der frühmittelalterlichen Leges Barbarorum geprägten Aspekt der »Effektivität« – mit der normativen Praxis in vormodernen Gesellschaften beschäftigen. Oftmals bewegen sich die Forschungen entweder auf der rein normativen Seite mit einem breiten Horizont oder auf der praktischen anhand von mehr oder minder begrenzten Untersuchungsräumen. ...
Vor nicht so langer Zeit waren die oft sehr langfristigen Editionsprojekte der Akademien und wissenschaftlichen Institute wegen ihrer Dauer in die öffentliche Kritik gekommen. Die Wellen der Erregung haben sich inzwischen gelegt. Zu den ältesten Institutionen dieser Art gehören die Monumenta Germaniae Historica, kurz MGH. Für den im Mittelalter arbeitenden Rechtshistoriker ist unentbehrlich nicht nur die Reihe der Leges, sondern auch der Diplomata der deutschen Könige und Kaiser. Gerade in ihr ist in den letzten Jahrzehnten eine Herkulesarbeit an Materialbewältigung und Präzision mit der Edition der Diplome Friedrich I. Barbarossas in vier gewichtigen Bänden unter der Leitung von Heinrich Appelt bis 1990 geleistet worden. Begleitende Studien haben die Diplomatik bereichert und verfeinert, aber auch die Rolle des römischen Rechts genauer beleuchtet. Wichtige seither erschienene Monographien zu Barbarossa wären ohne diese Edition der Diplomata nicht denkbar gewesen. In der Reihe der Constitutiones liegt seit 1996 eine kritische Edition u. a. der Konstitutionen von Melfi Friedrichs II. vor, begleitet von einer zweibändigen Monographie des Herausgebers Wolfgang Stürner. ...
115 mittelalterliche Handschriften werden in diesem Katalog präsentiert. Sie stammen aus Luzerner Kloster- und Privatbibliotheken, die über Jahrhunderte gewachsen sind, und reichen von Fragmenten aus dem 8. Jahrhundert bis zu Diebold Schillings 1513 fertiggestellter Schweizer Chronik. Enthalten sind theologische, liturgische, kirchenrechtliche und -geschichtliche, historische, literarische, rhetorische, medizinische und juristische Texte aus dem Franziskanerkloster St. Maria in der Au Luzern und den kleinen Provenienzen in der Zentral- und Hochschulbibliothek Luzern sowie dem Staatsarchiv Luzern, dem Provinzarchiv der Schweizer Kapuziner Luzern und den Kapuzinerbibliotheken Luzern und Sursee. Der Katalog beschreibt im Detail Inhalt, materielle Beschaffenheit, Entstehung und Geschichte der Handschriften. Erschlossen sind die Inhalte durch Register der Verfasser, Namen, Orte und Sachen sowie durch zwei Initienregister. Eine ausführliche bibliotheksgeschichtliche Einleitung stellt die beschriebenen Handschriften in den Kontext der Luzerner Kultur- und Geistesgeschichte.
115 mittelalterliche Handschriften werden in diesem Katalog präsentiert. Sie stammen aus Luzerner Kloster- und Privatbibliotheken, die über Jahrhunderte gewachsen sind, und reichen von Fragmenten aus dem 8. Jahrhundert bis zu Diebold Schillings 1513 fertiggestellter Schweizer Chronik. Enthalten sind theologische, liturgische, kirchenrechtliche und -geschichtliche, historische, literarische, rhetorische, medizinische und juristische Texte aus dem Franziskanerkloster St. Maria in der Au Luzern und den kleinen Provenienzen in der Zentral- und Hochschulbibliothek Luzern sowie dem Staatsarchiv Luzern, dem Provinzarchiv der Schweizer Kapuziner Luzern und den Kapuzinerbibliotheken Luzern und Sursee. Der Katalog beschreibt im Detail Inhalt, materielle Beschaffenheit, Entstehung und Geschichte der Handschriften. Erschlossen sind die Inhalte durch Register der Verfasser, Namen, Orte und Sachen sowie durch zwei Initienregister. Eine ausführliche bibliotheksgeschichtliche Einleitung stellt die beschriebenen Handschriften in den Kontext der Luzerner Kultur- und Geistesgeschichte.
The Western European culture in the 18th century builds an impressive reference framework for the intellectual life in Central and Eastern Europe, where the ideals of the Enlightenment had spread rapidly mainly by means of translations of secularized works from all fields of knowledge. Among these, one should mention a series of historical writings that give account of the great monarchs of the time. In the following study we try to illustrate the concept of “cultural translation” by analysing a historical text about Catherine II of Russia. The Moldavian manuscript illustrates the process in which ideas and concepts have circulated in the European space: it is an Austrian (Habsburg) portrait of a German princess that managed to be crowned empress of Russia under debatable circumstances. This portrait written at the court of Joseph II in 1877 was translated in the same year in Greek and through this intermediary entered the Romanian speaking soil, where it was translated a year after. The circulation of ideas and conceptions respectively misconceptions can be illustrated in then textual mutations that occurred during this cultural transfer process from East to West and then to East again. The ideological and political intent of the text can be also seen in the self-aware translation that aimed to bring plusvalue to the Enlightened discourse of its original text.
Im ersten Teil (Die Strafverfolgung von NSVerbrechen in der SBZ/DDR 1945–1966) gibt Christian Dirks auf der Grundlage der neuesten Forschungen (z. B. von K.W. Fricke, A. Weinke, H.Wentker, F. Werkentin u. a.) einen zusammenfassenden Überblick über die sowjetischen Militärtribunale, deren flächendeckende Urteils- und Strafpraxis vor allem ab 1947 NS-Verbrecher in gleicher Weise wie Gegner und Oppositionelle des Regimes in der SBZ/DDR erfasste. Mit dem Befehl Nr. 201 der sowjetischen Militäradministration (August 1947) gingen die meisten Strafverfahren dann an ostdeutsche Gerichte über. Diese Verfahren widersprachen in der Regel eklatant rechtsstaatlichen Grundsätzen, zumal da nun die vielfach absolut grundlose Unterstellung "NS- und Kriegsverbrecher" mit der Enteignung von Oppositionellen oder auch, wie gerade an einem Fallbeispiel gezeigt wurde, von einem bereits in der Nazizeit "arisierten" deutsch-jüdischen Industriellen amalgamiert wurde. ...
Im Jahr 1921 kam ein 16-jähriger, ursprünglich aus der Ölstadt Baku stammender jüdischer Reisender namens Lev Nussimbaum in Konstantinopel an. Lev wurde 1905 als Sohn eines Ölunternehmers und einer Mutter mit bolschewistischen Neigungen geboren. 1917 ergriffen Lev und sein Vater – die Mutter war um 1911 gestorben, möglicherweise durch Selbstmord – die Flucht. Ihre Reise führte über Turkmenistan und Persien zunächst in die Türkei, dann nach Frankreich, schließlich in das Deutschland der Weimarer Republik. Dort entdeckte der fast mittellose Student einen Markt für Artikel und (ab 1929) Bücher über den Orient, den er als ›echter‹ Araber bediente. »Essad Bey«, wie er sich seit etwa 1924 nannte, erlangte mit einer Fülle von Publikationen, darunter Biographien Mohammeds und Stalins, internationale Bekanntheit, bis die Machtergreifung der Nationalsozialisten seine Lage prekär machte. Denn die falsche Familiengeschichte des Konstrukts Essad Bey, dessen Vater angeblich Mohammedaner und dessen Mutter angeblich eine christliche Adelige waren, wurde nun durch missgünstige Konkurrenten genau untersucht und drohte als Fälschung entlarvt zu werden. Während Nussimbaums jüdische Ehefrau nach Amerika auswanderte und sich dort scheiden ließ, ging er selbst zunächst nach Wien, wo er 1937 als »Kurban Said« das später in Aserbeidschan als Nationaldichtung betrachtete Buch »Ali und Nino« verfasste, dann nach Italien, wo er 1941 an einer Wundinfektion starb. ...
Denkt der Rechtshistoriker an etwas, das lange währte, fällt ihm neben anderem irgendwann das Heilige Römische Reich Deutscher Nation ein. Auch die Gerichte dieses Reiches brachten es auf eine ansehnliche Lebensdauer, und die Prozesse, die vor dem Reichskammergericht ausgefochten wurden, zählten häufig ebenfalls zu dem, was lange währte. Langjährige seitenfüllende Erörterungen sind in abertausenden dickleibigen Akten überliefert. Wer sollte das damals alles lesen und bearbeiten? Was waren das für Männer, die sich im 18. Jahrhundert, dem "tintenklecksenden Säkulum" (Friedrich Schiller), in Wetzlar durch solch monumentale Schriftsätze fraßen und im Namen von Kaiser und Reich Recht sprachen? Das umfangreichste Werk, das seit dem Ende des Alten Reiches über das Reichskammergericht geschrieben wurde, gibt darauf Antwort. ...
Nachdem Padua dem Proto-Signore Ezzelino III. da Romano entrissen worden war und derselbe wenige Jahre später den Schlachtentod gefunden hatte, verfasste der Paduaner Rolandino eine Chronik, in der er die Ereignisse in der Trevisaner Mark vom späten 12. Jahrhundert bis ins Jahr 1260 schildert. Der vorliegende Aufsatz veranschaulicht, bei weiter Auslegung des Kommunikationsbegriffs, vier Kommunikationsebenen in der und über die Chronik. Anhand ausgewählter Beispiele werden einige Kommunikationskontexte im spätmittelalterlichen Ostoberitalien sowie Darstellungsabsicht, Vorgehensweise und Gegenwartsinteresse des Chronisten und auch die frühe Rezeption des Werkes seitens der paduanischen Bürgerschaft aufgezeigt.
Die Kontakte des Fürsten Karl Alois Lichnowsky (23. 6. 1761 Wien – 15. 4. 1814 Wien) zu Johann Wolfgang Goethe sind mit der kulturellen Tätigkeit dieses Adligen am kaiserlichen Hof in Wien unter Franz II. verknüpft. Die Beziehung Karl Alois Lichnowskys zur Kunst eröffnet das künstlerische Mosaik der Familiengeschichte der Lichnowskys, das die kulturelle Atmosphäre des 18. und Anfang des 19. Jh. näher bringt. Die Studie über diese Thematik trägt nicht nur zur Vorstellung der kulturellen Betätigung Karl Alois Lichnowskys bei, sondern weist auch auf die in einigen nacheinander folgenden Generationen des Adelshauses Lichnowsky nachweisbare kulturelle Kontinuität hin. Die Geschichte der Adelsfamilie Lichnowsky ist so durch die Kontakte zu Ludwig van Beethoven, Franz Liszt, Rainer Maria Rilke, Hugo von Hofmannsthal, Max Liebermann, August Scholtis etc. gekrönt. Die Darlegung der Korrespondenz und Skizzierung der persönlichen Treffen des Fürsten Karl Alois Lichnowsky mit Johann Wolfgang Goethe markiert sowohl die kulturelle Geschichte dieses Adelsgeschlechtes, als auch bringt sie Goethes Beziehung zu Böhmen und zum Wien der napoleonischen Zeit näher. Neben der Kontakte Karl Alois Lichnowskys zu Goethe werden einige seiner weiteren Kontakte angedeutet, die das kulturelle Engagement dieses Fürsten belegen.
Politiker-Biographien gelten zwar kaum als ein klassisches rechtshistorisches Genre, das umfassende Werk des Historikers Wolfram Siemann über den österreichischen Staatsmann Clemens Fürst von Metternich besitzt jedoch auch für die Rechtsgeschichte einigen Wert. Denn Metternich wurde nicht nur, wie das Kapitel über seine Studienzeit in Straßburg und Mainz darlegt, von profilierten Juristen und Historikern ausgebildet und geprägt. Vielmehr handelte es sich bei "Recht" neben "Nationalität" und "Gesellschaft" um einen Schlüsselbegriff der Politik Metternichs, wie Siemann bereits in der Einleitung feststellt (23). Die Biographie lässt folglich Zugänge zu rechtshistorisch relevanten Problemstellungen und Prozessen erhoffen. ...
Der Titel dieses Buches könnte täuschen. Er lenkt unser Augenmerk mit dem in über 50 Jahren in der Bundesrepublik zum geflügelten Wort etablierten »Gang nach Karlsruhe« zunächst zwar unweigerlich auf das Bundesverfassungsgericht. So trocken daherkommend scheint er aber eher auf eine der üblichen juristischen Handreichungen hinzuweisen, die erläutern, was es alles rechtlich zu berücksichtigen gilt, wenn man sich mit einem Begehren an dieses Gericht wenden will – wären da nicht der Autor des Buches und der Untertitel, die beide Geschichtliches zum Bundesverfassungsgericht ankündigen und damit neugierig machen ...